Benutzer:Johannesponader/testinigwp

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Diese Seite befindet sich im Aufbau. Ein Team arbeitet daran, die Ergebnisse der Umfrage 2 nach den in der Umfrage 1 festgelegten Parametern zu bearbeiten und in Pads bereitzustellen. Arbeitsteilig wird der endgültige Antragstext von einem einzelnen Wikigärtner betreut. Bei Hinweisen und Änderungswünschen bitte einfach mail an Dirk oder die Diskussionsseite benutzen. Danke :)

Inhaltsverzeichnis

Der Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modular, beschließen, die folgenden Textbausteine an der durch die Gliederung angezeigten Stelle ins Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 einzuarbeiten.

  • Hinweis: Hinweise zu sinnvollen Einfügeorten sind bei den einzelnen Abschnitten angegeben
  • Die Antragstextnummern aus der Initiative gemeinsames Wahlprogramm sind (mit dem Grad der in der Umfrage ermittelten Zustimmung) als Hinweise bei den einzelnen Abschnitten angegeben, um die Lesenden bei der Überprüfung des Entstehungsprozesses zu unterstützen.


Freiheit und Grundrechte

Überwachung

"Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G005 (86,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.

Neu: Artikel 5 (1) "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Überwachungsbefugnisse massiv einschränken (u.a. Verbot von Funkzellenabfrage und Bundestrojaner)

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G102 (83,4% Zustimmung)

Die Überwachungsbefugnisse der Behörden wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgeweitet. Gleichzeitig haben Behörden wiederholt bewiesen, dass sie mit bestehenden Befugnissen nicht verantwortungsvoll umgehen können, und selbst klare rechtliche Grenzen oft ignoriert.

Die Piratenpartei setzt sich für die Wahrung der Privatsphäre der Bürger ein. Überwachungsmaßnahmen, bei denen zahlreiche Unbeteiligte betroffen sind, dürfen daher nicht zulässig sein. Ebenso müssen Befugnisse, welche missbraucht werden, eingeschränkt werden. Daher setzt sich die Piratenpartei dafür ein, Maßnahmen wie die Rasterfahndung oder die Funkzellenabfrage komplett zu verbieten.

Überwachungsmaßnahmen, welche in den Kernbereich der Privatsphäre eindringen, lehnt die Piratenpartei ebenfalls strikt ab. Dazu gehört beispielsweise das Abhören von Wohnungen ("Großer Lauschangriff") und das Installieren von Schadsoftware auf Computern ("Bundestrojaner", "Quellen-TKÜ").

Sämtliche Überwachungsbefugnisse sind auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und auf das für die Kriminalitätsbekämpfung nötige Mindestmaß einzuschränken. Dazu gehört eine Überprüfung der "Katalogstraftaten", bei welchen solche Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können.

Beamte, welche vorsätzlich oder fahrlässig unzulässige Überwachungsmaßnahmen beantragen, anordnen oder durchführen, müssen persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G097 (80,3% Zustimmung)

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.

Keine Bundes- oder Staatstrojaner

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G114 (83,1% Zustimmung)

Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein.

Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:

  • Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden.
  • Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.
  • Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z.B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren.
  • Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben - insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen - im Detail bundesweit einheitlich geregelt.
  • Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden.
  • Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen - also als Ultima Ratio - erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen.
  • Das anordnende Gericht wird verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen.
  • Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmässig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden.

Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewertes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Großer Lauschangriff

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G173 (79,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der optischen und akustischen Wohnraumüberwachung ein ("Großer Lauschangriff").

Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des "Großen Lauschangriffs" durch eine Grundgesetzänderung an.

Konkret sollen dazu die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetzt (GG) wieder entfernt werden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Telekommunikationsüberwachung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G189 (79% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Telekommunikationsüberwachung ein.

Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an.

Konkret soll dazu der Absatz 2 des Art.10 Grundgesetz (GG) entfernt werden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Versammlungsrecht

VDS

Umbau Geheimdienste

Kennzeichnungspflicht Polizei

Whistleblower

ILA – International Liberty Agreement

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G122 (85,4% Zustimmung)
  • Hinweis: Der Abschnitt ist neu

Die Piratenpartei wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält (“Chilling”-Effekt u.ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen (“Three Strikes”),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Einführung eines liberalen Namensrechts

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G224 (71,5% Zustimmung)
  • Hinweis: Der Abschnitt ist neu

Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Namensrechts ein. Das deutsche Namensrecht ist veraltet und schränkt das Grundrecht auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung stark ein. Bürger müssen selbst über ihre eigene Bezeichnung, ihren Namen, verfügen können. Die derzeitige Gesetzgebung stimmt nicht mit dem Grundrecht auf Selbstbestimmung überein.

Im Gegensatz zu Deutschland, gibt in den USA, Großbritannien oder Österreich ein entsprechend liberales Namensrecht welches die Namensmündigkeit ihrer Bürger garantiert. Daher fordert die Piratenpartei eine entsprechende Anpassung für Deutschland.

(weitere Themenblöcke)

Demokratie wagen

Wahlrecht

Einführung von offenen Listen, kumulieren und panaschieren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G047 (71,6% Zustimmung)

Die Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten.

Die Piratenpartei ist für "offene Listen", damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein. Auf diesen offenen Listen sollte es unserer Ansicht nach auch möglich sein Kandidaten mehrerer Parteien zu wählen ("panaschieren") und einzelne Kandidaten mittels "kumulierter" Stimmabgabe zu stärken.

Mehr Demokratie bei der Bundestagswahl durch offene Listen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G112 (70,7% Zustimmung)

Um Fraktions- und Parteiendruck auf Abgeordnete zu verringern und Mauscheleien bei der Vergabe "sicherer Listenplätze" entgegenzuwirken, wollen wir den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags stärken. Zu diesem Zweck wollen wir die starre Listenwahl mit der Zweitstimme ersetzen durch mehrere Stimmen, die der Wähler nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panaschieren), auf einzelne Kandidaten vereinen (Kumulieren) oder - wie bisher - an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben (Listenwahl) kann.

Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G046 (82,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen:

  • Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives Referendum).
  • Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch die Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches Referendum).
  • Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene.
  • Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Gesetzgebung.
  • Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

Transparenz

Unabhängigkeit der Abgeordneten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G055 (80,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Unabhängigkeit der einzelnen Bundestagsabgeordneten ein.

Die Abgeordneten sind bei jeder Entscheidung nur ihrem Gewissen verpflichtet und werden im Parlament diesen im Grundgesetz verankerten Grundsatz transparent leben.

Mitbestimmung

Bürgerhaushalt

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G054 (74,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei befürwortet Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürger sollen bundesweit ihre Meinung zur sinnvollsten Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern. Die Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.

Reform Bundestag und Gesetzgebungsverfahren

Reparlamentarisierung

IFG

Subsidiarität in der Kultur- und Sozialpolitik

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G120 (74,3% Zustimmung)
  • Hinweis: Der Abschnitt ist neu

Die Piratenpartei fordert, möglichst alle Förderungen von kulturellen und sozialen Einrichtungen auf kommunaler Ebene zu bündeln. Direkte Förderungen und Kürzungen von Landes- und Bundes-Seite nehmen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, welche kulturelle und soziale Infrastruktur sie auch bei finanziellen Engpässen für unverzichtbar halten und welche Einrichtungen unter Umständen nicht erhalten werden können.

Kürzungen auf den weit von den tatsächlichen Einrichtungen entfernten Ebenen – vor allem solche nach einem "Rasenmäher-Prinzip" – ignorieren den Unterschied zwischen Einrichtungen, die zu großen Wohlfahrtsverbänden gehören, und solchen, die freie Träger mit geringen finanziellen Möglichkeiten haben. Letztere sind durch Kürzungen schnell in ihrer Existenz gefährdet und müssen, wenn sie für die Arbeit vor Ort entscheidend sind, von den Kommunen gerettet werden. Hier ist es konsequent, die Entscheidung über alle Förderungen komplett auf die Kommune zu verlagern, um ihr nicht nur die Rettung im Notfall, sondern auch positiven Entscheidungs-Spielraum zu geben.

Auch die Entscheidung, welche Träger und welche Art von Einrichtung eine bestimmte Aufgabe und die damit verbundenen Mittel zugewiesen bekommen, sollte kommunal getroffen werden. Die Arbeit der Einrichtungen unterscheidet sich zwischen den Kommunen gewaltig. In einigen Städten und Gemeinden herrschen eher staatliche Einrichtungen vor, in anderen leisten Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Roten Kreuzes oder auch der Kirchen gute Arbeit, in wieder anderen existieren engagierte freie Träger. In einigen Städten und Gemeinden kann es sinnvoll sein, beispielsweise Beratungs-Leistungen an existierenden Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, u.ä.) anzubieten, während in anderen bereits spezialisierte Einrichtungen existieren, die durch eine solche Entscheidung ausgebootet werden. Auch hier ist also eine Entscheidung vor Ort die angemessenste.

Die Kommunen haben ein Interesse an langfristig arbeitenden Einrichtungen. Immer öfter werden, um symbolpolitisch "etwas zu tun", kurzfristige Projekt-Mittel auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung gestellt, wenn ein Thema gerade in der öffentlichen Aufmerksamkeit ist. Der Wettbewerb um diese Mittel und die Probleme, wenn sie auslaufen, sind einer langfristig funktionierenden Infrastruktur nicht förderlich. Vor Ort kann am Besten entschieden werden, welche Einrichtungen in der Arbeit in einem Bereich bereits etabliert sind und verstärkt gefördert werden sollen, wenn die Notwendigkeit auftritt.

Internationale Verhandlungen demokratisieren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G116 (81,2% Zustimmung)
  • Hinweis: Der Abschnitt ist neu

Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir dafür ein, dass Deutschland Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, welche Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Bundestag zustimmen darf. Der Bundestag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Bundes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.

Teilnahme an innerparteilicher Willensbildung verbessern

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G142 (71,9% Zustimmung)
  • Hinweis: der Abschnitt ist neu

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass das Parteien- und Wahlrecht modernisiert wird und auch andere demokratische Mittel, insbesondere die Urwahl, bei innerparteilichen Abstimmungen und Wahlen zum Einsatz kommen dürfen. Damit sich die Bewerber bei Wahlen ausreichend vorstellen können und auch das Fragerecht nicht eingeschränkt wird, sollen die Möglichkeiten der Informations- und Videotechnik entsprechend eingesetzt werden.

(weitere Themenblöcke)

Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

Netzneutralität

Netzneutralität mit klaren Regeln sicherstellen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G103 (87,1% Zustimmung)

Die Netzneutralität, also die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet unabhängig von Absender, Empfänger, Inhalt und Anwendung, ist von überragender Bedeutung für ein freies Internet. Daher möchte die Piratenpartei mit verbindlichen Regeln sicherstellen, dass die Netzneutralität gewahrt bleibt, ohne maßvolle und sinnvolle Priorisierung von Daten zu verhindern.

Für alle Netzanschlüsse (inkl. mobiler Netzanschlüsse) sollen folgende Regeln gelten:

  • Eine Priorisierung von Daten nach Absender oder Empfänger ist unzulässig.
  • Deep Packet Inspection ist unzulässig.
  • Höchstens 10% der verfügbaren Kapazität innerhalb des Providernetzes dürfen für priorisierten Datenverkehr verwendet werden.
  • Priorisierung von Daten ist nur zulässig, um Protokolle, die strenge Anforderungen an die Verbindungsqualität (insbesondere Verzögerung) haben (z. B. VoIP), zu bevorzugen.
  • Priorisierung muss offengelegt werden.
  • Einzelne Protokolle und Arten von Datenverkehr dürfen nicht gezielt behindert oder blockiert werden (z. B. VoIP, BitTorrent).
  • Die Priorisierung von Daten eines Kunden (gegenüber Daten des gleichen Kunden) auf der Verbindung zum Kunden ist auf Wunsch des Kundens zulässig.

Für kabelgebundene Anschlüsse sollen zusätzlich folgende Regeln gelten:

  • Bei Verträgen für kabelgebundene Internetzugänge (DSL, Fernsehkabel, Glasfaser, ...) mit Privatkunden dürfen nur konkrete Geschwindigkeiten vereinbart werden; "bis zu"-Angaben sind unzulässig.
  • Diese Geschwindigkeiten müssen unabhängig vom verwendeten Dienst im Jahresmittel zu mindestens 95% der Zeit erfüllt werden. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (BNetzA) kontrolliert.
  • Eine künstliche Beschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit unter die zugesicherte Geschwindigkeit ist unzulässig.

Urheberrecht

Netzausbau

Datenschutz

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G115 (83,3% Zustimmung)

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die "Störerhaftung" von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z.B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs ("Three Strikes") lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger nutzergenerierter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein "Telemediennutzungsgeheimnis" für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzungsprofilen nur mit Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzende besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Für einen modernen Datenschutz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G124 (77,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei sieht den dringenden Bedarf, den Datenschutz zu modernisieren. Immer wieder tauchen durch neu eingeführte Technologien Regelungslücken und Unklarheiten auf, die durch auf spezielle Fälle zugeschnittene Gesetzesänderungen, vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern oder Gerichtsurteile geklärt werden müssen, wobei teilweise veraltete juristische Konzepte auf die Situation des 21. Jahrhunderts übertragen werden. Die Frage, in welche Richtung diese Modernisierung gehen soll, sorgt für mitunter heftige Diskussionen. Im Folgenden sollen sowohl Grundlagen für eine solche Modernisierung als auch einige konkrete Detail-Fragen geklärt werden.

Um selbstbestimmte Entscheidungen über die Preisgabe persönlicher Informationen zu ermöglichen, ist vor allem Bildung und Weiterbildung in diesem Bereich notwendig. Hierbei muss die Fähigkeit im Fokus stehen, zwischen unterschiedlichen Arten von Daten und unterschiedlichem Vertrauen zu Empfängern und Verwaltern von Daten zu unterscheiden. Der bei jedem auch nur teilweisem Veröffentlichen von Informationen mögliche Kontrollverlust über die weitere Verbreitung muss ebenfalls thematisiert, diskutiert und verstanden werden.

Entscheidungen über die Weitergabe persönlicher Informationen müssen selbstbestimmt getroffen werden können. Es darf also keinen auch nur impliziten Zwang geben, mehr als die unbedingt und objektiv notwendigen persönlichen Daten preiszugeben, um bestimmte Angebote überhaupt nutzen zu können. Leider wird die hierzu bestehende Rechtslage heute oftmals nicht eingehalten. Durch die chronische Unterbesetzung, Unterfinanzierung und fehlende Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden, besteht an vielen Stellen ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.

Andererseits dürfen Angebote aber auch nicht komplett verboten oder durch nicht erfüllbare Anforderungen faktisch unmöglich gemacht werden, bloß weil sie persönliche Daten optional nutzen. Grund für die persönliche Entscheidung, bestimmte Daten einem Anbieter freiwillig zur Verfügung zu stellen oder diese gar zu veröffentlichen, kann beispielsweise der Nutzen von personalisierten Inhalten, Suchergebnissen, Empfehlungen und auch personalisierter Werbung, aber auch der Wunsch sein, eventuelle gesellschaftliche oder berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um langfristig eine gesellschaftliche Akzeptanz für eine Meinung oder eine Persönlichkeits-Facette zu schaffen. Die Piratenpartei will die informationelle Selbstbestimmung daher fördern und allen Menschen eine informierte Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten ermöglichen.

Ein großer Anteil der praktischen Datenschutz-Probleme ist auf die leichtfertige Weitergabe von Daten durch Bekannte, Freunde oder sonstige Kontakte zurückzuführen. In diesem Bereich ist die juristische Durchsetzung schwierig, langwierig und in vielen Fällen auch einfach nicht angemessen. Um diesem Problem gerecht zu werden, muss viel mehr eine „Datenhöflichkeit“ als gesellschaftliche Norm etabliert werden, bei der Wünsche bezüglich des Umgangs mit persönlichen Informationen auch im privaten Bereich respektiert werden und, falls diese nicht bekannt sind, im Einzelfall eine Erlaubnis eingeholt wird. Dies soll nicht nur aus rechtlichen Erwägungen und einer Furcht vor einer (mehr oder weniger wahrscheinlichen) Strafe geschehen, sondern eben auch aufgrund von Regeln zum Umgang miteinander, die gesellschaftlicher Konsens sind. Dies muss einerseits durch die Bildungsangebote in diesem Bereich nahe gebracht, andererseits durch passende Kommunikations- und Einstellungsmöglichkeiten in den entsprechenden Systemen auf einfache und benutzerfreundliche Weise ermöglicht werden.

Bei der Erhebung von Daten durch staatliche Stellen sind strengere Maßstäbe anzulegen, da sich der Bürger ihr zumeist nicht durch Wechsel des Anbieters oder Verzicht auf ein Angebot entziehen kann. Hier muss strikt auf Datensparsamkeit geachtet werden. Während die Datenweitergabe zwischen Behörden ohne Wissen und Einwilligung des Bürgers zu vermeiden ist, sind für notwendige Erhebungen Verfahren zu entwickeln, mit denen der Bürger den Austausch von so wenig Daten wie unbedingt nötig autorisieren kann. Es darf nicht sein, dass Behörden die Vorlage von kompletten Bescheiden anderer Behörden verlangen, wenn nur ein Bruchteil der enthaltenen persönlichen Informationen benötigt werden.

Die Möglichkeit, Anonymisierungs-Dienste und offene Netzzugänge für Internet-Verbindungen zu nutzen und anzubieten, ist zu erhalten und zu fördern. Sie sind wichtige Angebote, die die nicht überwachte Meinungsbildung und -äußerung im Internet auch technisch weitgehend sicherstellen. Die Notwendigkeit einer solchen Möglichkeit überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an möglicher Strafverfolgung. Insbesondere sind die Betreiber solcher Infrastruktur von der Haftung für durch ihre Nutzer begangene Straftaten freizustellen und sie dürfen auch nicht zur Bereithaltung von Verbindungsdaten ihrer Nutzer verpflichtet werden. Dies gilt auch für privat betriebene Netzzugänge. Forschungsprojekte auf dem Gebiet von Anonymisierungsdiensten wollen wir stärker fördern. Die Piratenpartei versteht das Recht auf Anonymität und Pseudonymität als Menschenrecht.

Für einen modernen Datenschutz – Bedürfnisse privater und nicht-kommerzieller Angebote

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G125 (74,9% Zustimmung)

Datenschutzbestimmungen müssen so gestaltet sein, dass auch private und nicht-kommerzielle Angebote diese ohne größeren finanziellen oder organisatorischen Aufwand einhalten können. Dies soll unter anderem dadurch realisiert werden, dass eine Modernisierung der Gesetzgebung auf der Grundlage der tatsächlich vorkommenden Prozesse entworfen wird, sodass diese direkt unter Vermeidung nicht notwendiger juristischer Interpretationen in konkreten Systemen umgesetzt werden kann. Außerdem kann der Aufwand für die Dokumentation der korrekten Umsetzung durch den Einsatz zertifizierter Software minimiert werden. Hierbei ist die Entwicklung und Zertifizierung von Freier Open-Source-Software besonders zu fördern.

Datenschutz

  • G061 (87,9% Zustimmung)

Beschäftigtendatenschutz

Die Piratenpartei setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein, das vor allem die Würde und die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer in Hohem Maße schützt und weiter stärkt. Wir lehnen die Verschärfung der Kontrolle und Überwachung der Arbeitnehmer entschieden ab.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Piratenpartei setzt sich für einen europaweit einheitlichen Datenschutz ein, der mindestens das hohe Niveau des deutschen Datenschutzes erreicht.

Bestandsdatenauskunft

Die Piratenpartei setzt sich auch für einen hohen Datenschutz im Internet und in Clouddiensten ein. Passwörter und PINs sind besonders schützenswerte personenbezogene Daten und dürfen nicht ohne richterlichen Beschluss und nicht ohne konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat weitergegeben werden. Bestandsdaten wie Adressen und Bankverbindungen sollten insgesamt stärkeren Schutz genießen.

Meldegesetz

Das hoheitlich geführte Melderegister darf nicht als Datenquelle für Adresshandel, Parteien und Werbeindustrie zur Verfügung stehen. Die Piratenpartei fordert deshalb eine Weiterentwicklung des Meldewesens im Sinne der Datensparsamkeit.

Fluggast- Fernverkehrsdaten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die „Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität” neu verhandelt wird. Der Zugriff auf die Fernverkehrsdaten (z. B. Fluggastdaten) stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar und muss daher verhindert werden.

IP6V

Wir fordern, dass die Provider gesetzlich verpflichtet werden, bei der Vergabe von IP-Adressen an Endkunden die Einstellungen standardmäßig privatsphärefreundlich vorzukonfigurieren (IPV6).

Datenschutz - Ausdrückliche Einwilligung zur Datenverwendung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G159 (88,2% Zustimmung)

Beim Abschluss von Verträgen oder bei der Teilnahme an Aktionen werden Verbraucherinnen und Verbraucher oft dazu gedrängt, die Nutzung ihrer Daten für weitere Zwecke zu erlauben. Dabei wird oft ihre Unaufmerksamkeit ausgenutzt, indem die Einwilligung im Kleingedruckten versteckt wird, durch bloßes Nichthandeln erteilt werden soll (z. B. durch ein standardmäßig angekreuztes Feld oder die Formulierung "falls unzutreffend, streichen") oder der Eindruck erweckt wird, dass die Einwilligung verpflichtend sei.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass persönliche Daten nur unmittelbar für den Zweck verwendet werden dürfen, für den die Nutzerin oder der Nutzer sie eingibt (z. B. die Auslieferung einer Bestellung oder die Abwicklung eines Gewinnspiels). Jede darüber hinausgehende Nutzung sowie die Zusendung von Werbenachrichten sind nur zulässig, wenn die Person eine separate, bewusste, aktive und freiwillige Erlaubnis erteilt hat. Dies kann beispielsweise durch das Ankreuzen eines separaten Feldes geschehen, welches unmissverständlich als freiwillig gekennzeichnet ist.

Glücksspielgesetzgebung

JMStV

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G206 (78,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Bürger unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G213 (79% Zustimmung)

Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

De-Mail

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G218 (79,3% Zustimmung)

Einleitung

Die Piratenpartei begrüßt das Bestreben des Gesetzgebers, eine rechtssichere Alternative für die Online-Kommunikation zwischen Behörden und Privatpersonen zu schaffen.

De-Mail halten wir jedoch für diesen Zweck für ungeeignet und sehen massiven konzeptionellen und technischen Nachbesserungsbedarf.

Technische Aspekte

Sämtliche Verschlüsselungsinformationen werden auf den Servern der De-Mail Anbieter gespeichert. De-Mails werden vor dem Versand automatisch entschlüsselt und auf Viren und Spam überprüft. Beim Empfänger werden diese ebenfalls entschlüsselt und gescannt, bevor die Mail an den Nutzer ausgeliefert wird.

Es ist zwar optional möglich die De-Mails Ende zu Ende zu verschlüsseln, diese Option soll jedoch nur auf Wunsch genutzt werden und es nicht geklärt, ob alle Empfänger dies unterstützen werden.

Die Piratenpartei ist der Ansicht, dass hier, trotz organisatorischer Maßnahmen, die einen nicht autorisierten Zugriff auf die Benutzerkonten und Verschlüsselungsinformation verhindern sollen, Missbrauchspotenzial herrscht. Wir fordern, die Verschlüsselungsinformationen dezentral, auf eine Art und Weise zu speichern, die einen automatisierten, massenhaften Zugriff unmöglich macht. Ebenso dürfen die Mails zwischen Versender und Empfänger nicht entschlüsselt werden.

Eine dezentrale Speicherung stellt sicher, dass nicht irgendwann Sicherheitsbehörden, oder Privatpersonen illegal Zugriff auf sämtliche entschlüsselte De-Mails der Bürger erlangen. Ebenso beugt sie Begehrlichkeiten von Sicherheitspolitikern vor, mit Hilfe von De-Mail eine massenhafte digitale Rasterfahndung durchzuführen.

Verbrauchersicht

Im Gegensatz zur klassischen Briefpost sind für die Nutzung eines De-Mail Konto nicht unerhebliche technische Hürden zu überwinden. Nicht jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat regelmäßigen Zugang zu dem Internet, oder besitzt die nötigen Geräte dies zu tun.

Die Piratenpartei fordert daher, dass Behörden und kommerzielle Anbieter, die De-Mail nutzen, eine für den Verbraucher kostenneutrale Alternative hierzu anbieten müssen.

Die bei online Kommunikation immer bestehende Gefahr von Identitätsdiebstählen sehen wir bei der derzeitigen Implementierung von De-Mail nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Folgen eines solchen Vorfalls zumindest abzumildern, fordern wir, dass De-Mails die von nicht autorisierten Personen abgesendet werden, keine rechtlich bindende Wirkung entfalten dürfen. Ebenso muss es im Fall der Fälle unbürokratisch möglich sein, dass De-Mail Konto stillzulegen und anschließend den Zugang wieder zu erlangen.

Der Anbieter muss die Nutzerinnen und Nutzer vor der erstmaligen Nutzung des De-Mail-Kontos über die Rechtsfolgen und Kosten der Nutzung von De-Mail-Diensten informieren, es fehlt jedoch eine konkrete Definition einer Nutzung. Diese sollte Teil des Gesetzes werden.

Es fehlt eine Vormundregel für den Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes der Geschäftsfähigkeit. Die Piratenpartei setzt sich für die Beseitigung dieses Mangels ein.

Ebenso kritisieren wir, dass nicht ausreichend darauf hingewiesen wird, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Anlegen eines De-Mail Kontos dazu verpflichten, dieses täglich zu überprüfen und abgesendete De-Mails mit Ankunft auf dem Konto als zugestellt gelten. Diese Regelung ist, zumindest für große Teile der Bevölkerung, völlig weltfremd und kann gerade für Personen, die nur selten online sind, schlimme Folgen, in Form von verpassten Fristen und Ähnlichem, haben.

De-Mail-Adressen sind genauso aufgebaut wie E-Mail-Adressen. Dies kann leicht zu Verwirrungen führen, deshalb sehen wir hier Nachbesserungsbedarf.

Es ist sicherzustellen, dass ein De-Mail-Konto nie Voraussetzung dafür ist, einen Dienst zu nutzen oder ein bestimmtes Angebot wahrzunehmen. Die Nutzung von De-Mail muss für den Bürger immer freiwillig sein. Insbesondere muss der Bürger sein Einverständnis zum Empfang auf bestimmte Arten von Mitteilungen beschränken können. Der Widerruf dieser Einwilligung muss jederzeit möglich sein. De-Mail-Anbieter müssen ihren Kunden jederzeit die Möglichkeit bieten, einzusehen, welche Einverständnisse er erteilt hat.

Wirtschaftliche Aspekte

Momentan ist De-Mail eine deutsche Insellösung. In Zeiten zunehmender internationaler Vernetzung und Globalisierung ist ein regional beschränktes Kommunikationssystem jedoch kaum sinnvoll einsetzbar.

De-Mail-Adressen sind nicht von einem Anbieter auf den anderen übertragbar. Ein Kunde, der zwischen zwei Anbietern wechseln möchte, muss sämtliche Kontakte einzeln über die Änderung seiner Adresse informieren. Außerdem gibt es keine Reglung zur Kündigung von De-Mail-Konten, was dazu führt, dass der Nutzer nach einem Wechsel zwei Postfächer kontrollieren muss. Wir setzen uns daher für eine gesetzlich festgeschriebene Kündigungsmöglichkeit und die Möglichkeit, De-Mail-Adressen von einem Anbieter zu einem anderen zu portieren, ein.

Die Tatsache, dass der Anbieterwechsel nur mit großem Aufwand möglich ist, führt, in Verbindung mit dem Umstand, dass es bislang nur wenige akkreditierte Anbieter gibt, zu der Sorge, dass sich ein marktbeherrschendes Angebotsoligopol bilden wird. Diese Sorge wird dadurch verstärkt, dass es ein nicht unerheblicher Aufwand ist, parallel De-Mail und E-Mail zu nutzen.

Verkürzung der Speicherfristen bei bonitätsbezogenen Daten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G198 (74,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert eine Verkürzung der Speicherfrist von bonitätsbezogenen Daten von zur Zeit 3 Jahren auf 6 Monate.

(weitere Themenblöcke)

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G150 (78,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordert die Piratenpartei eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Desweiteren fordert die Piratenpartei die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein Parlamentarisches Kontrollgremium.

Abschaffung des "Hackerparagraphen" § 202c StGB

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G104 (79,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten "Hackerparagraphen" § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Bildung und Forschung

Medienkompetenz

Forschung und Wissenschaft

Open Access in der Entwicklungspolitik

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G204 (86,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei hat erkannt, dass der freie Zugang und Austausch von Wissen ein elementarer Bestandteil der deutschen Entwicklungsarbeit sein muss. Deshalb fordern wir, dass alle entwicklungspolitischen Akteure, sobald sie finanzielle Mittel vom BMZ (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beziehen, dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse ihrer entwicklungspolitischen Projekte, deren Rohdaten, sowie Gutachten, die sich auf die Effizienz und Effektivität der Projekte beziehen, gemäß den Maßstäben zu „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003), zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung geschieht über eine vom BMZ zu erstellende kostenfreie Internet Plattform, auf der sich sämtliche Veröffentlichungen, sowohl nach Ländern, als auch nach Stichworten, durchsuchen lassen.

Wahlprogramm Bildung 2013

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G171 (83,8% Zustimmung)
  • Der Abschnitt möge neu eingefügt werden

Prolog

Die Bundesrepublik Deutschland gibt weniger Geld für Bildung aus als andere OECD-Länder. Zu Recht wird diese Sparsamkeit an der falschen Stelle von der OECD gerügt. Eine Steigerung der Bildungsausgaben ist kein Luxus, sondern eine Frage richtiger Prioritätensetzung.

Bildung ist nicht nur Ländersache, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Piratenpartei setzt sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ein, damit künftig Bund und Länder wieder im Schul- und Hochschulbereich kooperieren dürfen.

Der freie Zugang zu steuerfinanzierten Bildungseinrichtungen muss unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht und Einkommen der Eltern gewährleistet sein. Bildungsgebühren jeglicher Art für steuerfinanzierten Bildungseinrichtungen schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb abzulehnen.

Frühkindliche Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und hört nie auf, ein wichtiger Bestandteil des Lebens zu sein. Frühkindliche Bildung ist dabei von zentraler Bedeutung. Alle Kinder müssen ungeachtet bestehender Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen so gefördert werden, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Der gebührenfreie und bei Bedarf ganztägige Besuch von Krippen und Kindergärten im sozialen Umfeld soll möglichst flächendeckend gewährleistet werden. Die Erziehung in Bildungseinrichtungen ist als Ergänzung der Erziehung durch die Eltern zu verstehen und soll diese nicht ersetzen.

Schule

Der Schulbesuch soll alle Kinder und Jugendliche - mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf - in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial kompetenten Mitgliedern der Gesellschaft unterstützen. Er soll ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die sie für ihren Lebensalltag und ihre weitere berufliche Entwicklung brauchen.

Jedes Kind soll wohnortnah und barrierefrei eine Schule seiner Wahl besuchen können. Das Recht förderbedürftiger Kinder und deren Erziehungsberechtigter auf freie Wahl der Schulart (Regelschule oder Förderschule / Förderzentrum) soll bundeseinheitlich in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden. Kostenfreie Lehr-, Lern- und sonstige Hilfsmittel, qualifiziertes Personal für Unterricht und Assistenzleistungen sowie technische Ausstattung auf aktuellem Stand müssen gewährleistet sein.

Um Schüler vom Niveau der Förderschule bis zum Realschulabschluss oder Abitur gemeinsam zu unterrichten, muss die Anzahl der Schüler pro Lehrer reduziert werden. Die pädagogischen Konzepte müssen für individuelle Lernwege überarbeitet werden. Schulen sollen mehr Rechte zur Selbstverwaltung haben. Die Mitbestimmungsrechte von Schülern, Eltern und Lehrkräften sollen gestärkt werden.

Bildungschancen, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele müssen bundesweit gleich sein. Unterschiede in Art und Anerkennung der Abschlüsse zwischen den einzelnen Bundesländern müssen abgebaut werden.

Duale Ausbildung

Die berufliche Ausbildung nach dem Dualen System ist seit Jahrzehnten ein Garant für Fachkräfte und ein Exportschlager. Bestrebungen, dieses System von der breiten und qualifizierten Grund- und Fachausbildung hin zu firmenspezifischen Anlern-Ausbildungen umzubauen, lehnt die Piratenpartei ab. Die Berufsschulpflicht macht aus Sicht der Piratenpartei keinen Sinn, soweit diese nicht im direkten Zusammenhang mit einer Ausbildung steht. Daher fordern wir die Abschaffung der bisherigen Berufsschulpflicht und setzen uns für die Pflicht der Beschulung innerhalb einer Dualen Ausbildung ein.

Hochschule

Durch die Exzellenzinitiative werden kommerzielle Anreize gesetzt und die Zielsetzungen der Hochschulen beeinflusst. Die Forschungsziele sollten nicht alleine nach ihrer wirtschaftlichen Rentabilität gefördert werden. Dies stellt eine Gefahr für die Freiheit und die Vielfalt der Forschung dar. Innovation findet auch in den Bereichen statt, die nicht im Fokus des medialen Interesses liegen. Aus diesem Grund lehnt die Piratenpartei die Exzellenzinitiative ab und fordert eine verbesserte allgemeine Förderung der Hochschulen.

Die Piratenpartei fordert, die allgemeine Wissenschaftsschranke für die Lehrenden im Urheberrecht gesetzlich zu verankern. Dadurch sollen die Lehrenden Rechtssicherheit für die Lehre mit urheberrechtlich geschütztem Material erhalten.

Erwachsenenbildung

Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Die Piratenpartei sieht daher die Pflicht, lebenslanges Lernen zu fördern: durch Bereitstellung kostenfrei zugänglichen Lehrmaterials für Standardabschlüsse und Zertifizierungen sowie dem Angebot modularer Prüfungen.In der Folge ergeben sich flexible Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Motivation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung.

OER (Open Educational Resources)

Der technische Fortschritt schafft neue Möglichkeiten, Wissen und Lernkonzepte international auszutauschen und gemeinsam weiter zu entwickeln. Um diese Chance zu nutzen, unterstützen wir freie und offene Lehr- und Lernmaterialien (OER). Die Piratenpartei setzt sich für die Entwicklung und den Einsatz solcher Materialien ein. Nationale und internationale OER-Projekte sind ein konkreter Weg, diese Vision in die Bildungsrealität zu übertragen.

Kirche und Bildung

Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Sichtweisen in der Bildung kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Die weltanschauliche Neutralität im gesamten Bildungsbereich ist eine notwendige Voraussetzung für die Inklusion aller Glaubensgemeinschaften.

(vor-)schulische, Berufliche und Akademische Bildung

Inklusives Schulsystem

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G126 (76,6% Zustimmung)

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Vorraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Vorraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr-, und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvorraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.

Patente und Markenrecht

Konkrete Reformvorschläge für das Patentwesen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G187 (77,6% Zustimmung)

Grundlegendes

Patente sind Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Sinn besteht darin, dass Erfinder durch ein zeitlich begrenztes Monopol dazu ermutigt werden, ihre Erfindungen in einer Patentschrift zu veröffentlichen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, sind sie nicht geeignet als Innovationsanreiz zu dienen. Gerade aktuell werden Patente eher als »Waffen« genutzt um Konkurrenz aus dem Markt zu drängen, was Fortschritt deutlich hemmt. Einige Unternehmen – sogenannte »Patenttrolle« – haben sich gar darauf spezialisiert Unternehmen mit innovativen Produkten mithilfe von Patenten und überteuerten Rechtsstreiten regelrecht zu erpressen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des aktuellen Patentrechts zugunsten von mehr Innovation und Freiheit ein.

Patentierbare Erfindungen

Neben klassischen technischen Erfindungen, gibt es Bestrebungen durch neue Gesetze oder Auslegung vorhandener Gesetze neue Arten von patentierbaren Erfindungen zu erschließen. Darunter befinden sich drei problematische Patentgegenstände, deren Auswirkungen in einem starken Missverhältnis zum Ziel der Offenlegung der Erfindung stehen.

Zum einen seien hier Patente auf Leben genannt. Besonders die Gentechnik brachte hier eine Vielzahl von Patenten auf Verfahren zur Ermittlung und Erstellung von Gensequenzen hervor, was effektiv einer Patentierung von Gensequenzen entspricht. Solche Gensequenzen sind aber eine Entdeckung und keine Erfindung, wie etwa ein Naturgesetz. Ihr Schutz wirft die Innovation zu weit zurück. Aus diesem Grund muss das Patentrecht so gestaltet sein, dass auch über die Umwege der Patentierung von technischen Verfahren keine Gensequenzen patentierbar sind.

Aus den USA stammt der Trend der Patentierung von Geschäftsmodellen. Im Gegensatz zur Patentierung von technischen Erfindungen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellen, führt die Patentierung von Geschäftsmodellen zur Monopolisierung ganzer Märkte. Das Patentrecht muss eine Patentierung von Geschäftsmodellen explizit ausschließen.

Zuletzt sind in den letzten Jahren politische Forderungen nach Patenten auf »computer-implementierte Erfindungen«, sogenannte Softwarepatente, aufgetaucht. Diese in einigen Ländern praktizierte Patentierung von einzelnen Aspekten von Computerprogrammen führt unweigerlich zum Sterben kleiner und mittlerer Softwareunternehmen, da Software besonders darauf angewiesen ist bestimmte für den Nutzer leicht einprägsame und quasi-standardisierte Elemente zu nutzen. Software ist durch das Urheberrecht bereits ausreichend geschützt, ein Schutz durch Patente ist aus diesem Grund überhaupt nicht notwendig.

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Patentrechts

Patentlaufzeiten

Während die Produktlebenszyklen sich in der Vergangenheit immer weiter verkürzt haben, sind die Patentlaufzeiten unverändert geblieben. Wir fordern im Laufe der Patentreform belastbare Erhebungen der Produktlebenszyklen der unterschiedlichen Branchen und die Verkürzung der Patentlaufzeiten im entsprechenden Maße.

Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln

Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen. Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt. Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen. Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind.

Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe. Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet diese zu überprüfen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.

Nutzungsbindung von Patenten

Die Piratenpartei fordert, dass ein erteiltes Patent nur dann gegen ein auf dem Markt befindliches Produkt durchsetzbar sein soll, wenn der Patentinhaber oder ein Lizenznehmer ein Bemühen um eine der Erfindung angemessenen wirtschaftliche Nutzung glaubhaft machen kann. Dies soll zum einen der Praxis der Patenttrolle begegnen, die ausschließlich Patente horten ohne ein Interesse an der Fertigung entsprechender Produkte zu haben.

Zum anderen erleichtert es das Problem von Preisen für Patentlizenzen. Als Monopolist hat der Patentinhaber derzeit große Freiheiten bei der Preisgestaltung für Patentlizenzen, besonders wenn er das Patent nicht selbst wirtschaftlich verwertet. Durch die Nutzungsbindung ergibt sich ein spieltheoretischer Zustand, der einem nicht-monopolistischen Markt zumindest ähnelt.

Bekämpfung von wettbewerbswidrigem Patentmissbrauch

Neben ihrem legitimen Nutzen werden Patente auch auf grob wettbewerbswidrige Weise zum Zwecke der Marktbeherrschung durch wenige große Unternehmen eingesetzt. In der Praxis räumen sich diese die Nutzung ihrer jeweiligen Patente häufig durch sogenannte »Kreuzlizenzierung« gegenseitig ein, während besonders kleinen Unternehmen der Zugang zur Patentnutzung und damit zum Markt verwehrt wird.

In den Fällen in denen große Teile des Marktes ein Patent nutzen, es aber einen kleinen Teil verwehrt wird, soll das Kartellamt die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu prüfen. Im Falle von marktbeherrschendem Missbrauchs des Patents soll die Möglichkeit bestehen, das Patent vorzeitig auslaufen zu lassen.

Mittelfristige Demokratisierung des Patentvergabeprozesses

Die Bewertung ob ein beantragtes Patent erteilt werden soll, fällt häufig sogar Fachleuten schwer. Dieses Problem kann dadurch abgemildert werden, dass nicht nur einzelne Fachleute sondern die gesamte »Gemeinde« über die Vergabe von Patenten entscheidet.

Mittelfristig soll deshalb jeder, der die entsprechenden überprüfbaren fachlichen Voraussetzungen hat, am Patentvergabeprozess mitentscheiden können. Dies fördert nicht nur die Transparenz der Patentvergabe, sondern wirkt auch der Vergabe von Trivialpatenten entgegen, deren Veröffentlichung keinen nennenswerten Nutzen, aber Probleme für die Volkswirtschaft bringen kann.

Langfristige Aufgabe des Patentsystems zugunsten des wettbewerbsgetriebenen Fortschritts

Die positiven Aspekte der Veröffentlichung von Erfindungen durch Patente sind durchaus erfreulich, aber es stellt sich die Frage ob sie die Innovationsbremsung durch die zeitlichen Monopole rechtfertigen. Eine Wettbewerbssituation wirkt sich dagegen deutlich positiver auf die Innovation aus, da alle Unternehmen sich kontinuierlich verbessern müssen um ihre Marktposition zu erhalten bzw. auszubauen. Ein »Ausruhen« auf Patenten ist dann nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund ist das Ziel der Piratenpartei, das Patentwesen langfristig durch andere Mechanismen zur Offenlegung von Erfindungen zu ersetzen, die ohne gesetzliche Monopole auskommen. Die Entwicklung solcher Modelle soll durch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union aktiv voran getrieben werden.

(weitere Themenblöcke)

Umwelt und Verbraucherschutz

Energie

Wirtschaftsfaktor Energie -Besteuerung von Brennstoffen -- Reform der Luftverkehrsabgabe

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G191 (72,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Reformierung der im Luftverkehrsteuergesetz geregelten Luftverkehrsabgabe ein.

Um eine bessere Lenkungswirkung hin zu einem ökologisch verträglichen, ökonomisch effizienten und sozial ausgewogen Flugverkehr zu erzielen, soll die neue Abgabe -statt bisher pro Fluggast- pro Flug erhoben werden, der in Deutschland startet oder landet und aus zwei Komponenten bestehen:

Kerosinverbrauchskomponente: Zur Einbeziehung des Flugverkehr in die im Verkehrssektor gängige Besteuerung von Kraftstoffen, soll eine Besteuerung proportional zu dem ermittelten Kerosinverbrauch des jeweiligen Flugzeugtyps auf einer festgelegten Anzahl an Kilometern erfolgen. Die Höhe der Abgabe ist dabei so bemessen, dass sie mit der Besteuerung anderer Energieträger harmonisiert.

Emissionskomponente: Pro Flugzeugtyp soll eine Abgabe erhoben werden, die sich nach der Höhe sonstiger externer Kosten durch Emissionen (z.B. Lärm) bemisst. Auf diese Weise erfolgt eine zusätzliche Lenkung hin zu einem emissionarmen Flugverkehr.

Bauen und Verkehr

Umlagefinanzierter öffentlicher Personenverkehr und „Sharing“

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G175 (71% Zustimmung)

Umlagefinanzierter öffentlicher Personenverkehr und „Sharing“

Die Piratenpartei ist davon überzeugt, dass ein umlagefinanzierter und somit fahrscheinfreier öffentlicher Personenverkehr nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn darstellt. Diese Maßnahme ermöglicht mehrere Ziele zugleich zu erreichen: Die Städte als zusammenhängender Lebensraum werden aufgewertet, da in Ballungsräumen eine stärkere Nachfrage zu einem attraktiveren Angebot führen wird. Ebenfalls steigert der umlagefinanzierte öffentliche Personenverkehr die Anziehungskraft der Städte auf auswärtige Besucherinnen und Besucher. Davon profitieren Staat und Wirtschaft gleichermaßen. In ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können. Auch die einkommensschwachen Verkehrsteilnehmer werden durch diese Maßnahme finanziell deutlich entlastet. Außerdem entfallen Kosten für Fahrkartenverkauf und -kontrolle. Freiwerdende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrkartenkontrolle werden überwiegend zur Verbesserung des Services eingesetzt. Wie das Vorbild der belgischen Stadt Hasselt zeigt, sind solche Projekte in der Praxis realisierbar.

Pilotprojekte

Die Piratenpartei fordert eine Analyse der Machbarkeit von umlagefinanzierten Personenverkehrskonzepten. Wir setzen uns dafür ein, zunächst ein oder mehrere Pilotprojekte umzusetzen, die wissenschaftlich begleitet werden sollen. Gut geeignet sind hierzu kleinere oder mittelgroße Städte, deren ÖPNV-Systeme aufgrund ihrer Insellage nicht mit anderen Großstädten vernetzt sind. Im Erfolgsfall soll der Modellversuch schrittweise bundesweit ausgedehnt werden. Der umlagefinanzierte öffentliche Personenverkehr mit hohen qualitativen und quantitativen Standards wird auf Dauer die Mobilität eines jeden Bürgers erhöhen und in Zukunft einen hohen Stellenwert in der Schaffung eines umweltfreundlichen sowie ressourcenschonenden Verkehrsangebotes einnehmen.

Sharing

Neben der Förderung des öffentlichen Personenverkehrs werden auch private Mitfahrangebote zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gefördert. Dazu sollen Bus- und Taxispuren ausgebaut und auch für PKWs mit mindestens drei Insassen geöffnet werden und weitere solche Car-Pool-Spuren eingerichtet werden.


Verkehrs- und Industrielärmemissionen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G228 (70,3% Zustimmung)

Die Piratenpartei erkennt Lärm als eine der größten Umweltbelastungen und als ein schwerwiegendes Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Lärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen.

Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden. Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.

Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen

Die Piratenpartei setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten, unabhängig von Mindestbelastungs-Grenzwerten. Die on- und offline Darstellung der Emissionsbelastung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Lärmquellen sind entsprechend zu kennzeichnen.

Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen. Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, ihre individuelle Belastungen schnell und unkompliziert zu erfahren. Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag der Betroffenen durch Messungen validiert werden.

Die Piratenpartei unterstützt die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden muss, sollen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können.

Belastungen durch den Flugverkehr minimieren

Die Piratenpartei fordert, dass Belastungen durch den Betrieb von Flughäfen und Fluglandeplätzen so gering wie möglich gehalten werden. Ihr Betrieb verursacht erhebliche, weit über den Flughafenbereich hinausgehende, Lärm- und Feinstaubemissionen und stellt, bei allen Vorteilen für Wirtschaftsentwicklung und Mobilität, eine erhebliche Belastung für die Gesundheit der im Umfeld lebenden Menschen sowie der Umwelt dar.

Betriebskonzepte sollen so optimiert werden, das die Anzahl der betroffenen Anwohner so klein wie möglich ausfällt. Die aktuell gängige Praxis von Politik, Planungsbehörden und Flughafenbetreibern, die Belastungen durch Fluglärm breit zu streuen, um den Anspruch auf Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten, muss beendet werden.

Nachtflugverbot ist aktiver Schallschutz. Daher fordert die Piratenpartei ein bundesweites Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr für Flughäfen in besiedelten Gebieten.

Belastungen durch den Schienenverkehr senken

Die Piratenpartei fordert ein bundesweites Programm zum "Schutz vor Schienenlärm", um eine deutliche Absenkung der Lärmpegel zu erreichen. Ziel dieses Programms soll die Verringerung der Lärmbelastung durch flächendeckende Modernisierung der Schienen- und Wagensysteme sein. Bis zur Umsetzung sind auf nicht modernisierten Strecken Fahrgeschwindigkeiten und Tonnage in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr zu reduzieren. Es soll ein Stichtag definiert werden, ab dem veraltete Wagentechnik nicht mehr eingesetzt werden darf.

Die Piratenpartei setzt sich für sofortige die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus ein – durch den der relevante Beurteilungspegel beim Schienenverkehr fünf Dezibel niedriger angesetzt wird als beim Straßenverkehr.

Belastungen durch den Autoverkehr vermeiden

Die Piratenpartei misst dem Schutz vor Straßenlärm eine besondere Bedeutung zu, da Lärmemissionen durch den Straßenverkehr nahezu flächendeckend vorhanden sind.

Die Piratenpartei fordert, dass bei Neubau, Umbau, Sanierung oder Nutzungsänderung von Straßen ein Recht auf Schutz vor Straßenlärm entsteht. Das Recht auf Schallschutz soll auch dann entstehen, wenn die durchschnittliche Lärmemission um drei Dezibel steigt.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Lärmemissionen durch Straßenlärm vorrangig durch aktiven Schallschutz zu vermindern – durch Instrumente wie intelligente Leitsysteme, Entwicklung, Förderung und Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge und Fahrbahnbeläge, zeitliche Beschränkung von Geschwindigkeiten, Park/Ride Systeme und Ortsumfahrungen.

Zum Schutz vor nächtlichem Straßenlärm sollen im Bereich von geschlossen Ortschaften und besiedelten Gebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten insbesondere für Lastkraftwagen abgesenkt werden.

Landwirtschaft

Ernährung

Verbraucherschutz

Geistiges Eigentum mal andersrum

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G146 (84% Zustimmung)

Der Vertrieb von Medien bewegt sich fortwährend weg von physikalischen Medien hin zu digitalen Vertriebswegen. Damit geht für die Kunden leider oft ein unbemerkter Verlust an Rechten einher.

Während die Unterhaltungsmedienindustrie gerne vom "geistigen Eigentum" redet, um ein strengeres Urheberrecht durchzusetzen, möchte sie vom Eigentumsrecht der Kunden wenig hören. Insbesondere der Weiterverkauf legal erworbener Inhalte wird zunehmend erschwert: Während physikalisch erworbene Datenträger leicht weiterveräußert werden können, wird dies bei digital erworbenen Gütern meist durch technische Maßnahmen wie die Bindung an Kundenkonten oder rechtliche Regelungen wie das Erteilen von nicht übertragbaren Lizenzen verhindert. Werden die für den Kopierschutz nötigen Serverdienste (z. B. aufgrund einer Insolvenz) abgeschaltet, können die von Kunden erworbenen Inhalte sogar wertlos werden.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen, dass an Privatkunden "verkaufte" Inhalte diesen auch "gehören". Der Weiterverkauf gebrauchter Immaterialgüter und Nutzungsrechte muss daher technisch und rechtlich ermöglicht werden. Die Zweitbesitzer dürfen hierbei nicht gegenüber den ursprünglichen Käufern benachteiligt werden (beispielsweise durch Inhalte oder Funktionen, die nur dem ersten Käufer zur Verfügung gestellt werden).

Verwendet ein Anbieter Kopierschutzmaßnahmen, so muss er dafür sorgen, dass legitime Eigentümer von Nutzungsrechten diese dauerhaft nutzen können. Für den Insolvenzfall ist entsprechende Vorsorge zu treffen (z.B. durch Hinterlegung kopierschutzfreier Versionen).

Zwangsbündelung von Software und Betriebssystemen mit PCs verbieten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G148 (75,6% Zustimmung)

Viele Hersteller verkaufen Computer nur gemeinsam mit vorinstallierter Software. Softwarehersteller fördern dies durch Abschluss von Rahmenverträgen, die den Herstellern den Verkauf von Geräten ohne gebündelte Software untersagen. Die Kunden müssen gebündelte Software miterwerben, wenn sie das Gerät kaufen wollen. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten der Kunden eingeschränkt, die Nutzung alternativer Betriebssysteme unattraktiv gemacht und die Monopolstellung großer Anbieter zementiert.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, diese Zwangsbündelung zu untersagen. Käuferinnen und Käufern muss freigestellt sein, ob sie einen Computer mit oder ohne gebündelte Software erwerben möchten. Der Preis des Geräts ohne Software darf dabei nicht höher sein als der Preis für das Bündel nach Abzug der tatsächlichen Kosten der Software.

Bündelung unerwünschter Software (Adware)

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G153 (77,2% Zustimmung)

Bei der Installation vieler Programme wird zusätzliche, oft unerwünschte Software mitinstalliert, welche beispielsweise durch das Anzeigen von Werbung Einnahmen generieren soll. Hersteller von erwünschten Programmen werden von den Herstellern der Drittsoftware für die Bündelung der Software bezahlt. Dabei wird ausgenutzt, dass die meisten Nutzer aus Unerfahrenheit die Standardeinstellungen übernehmen. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die gebündelte Installation von Software von Drittanbietern gegen Vergütung nur zulässig ist, wenn die Nutzerin oder der Nutzer ausdrücklich, aktiv und bewusst in einer klar getrennten Entscheidung einwilligt. Das Nichtentfernen eines standardmäßig gesetzten Hakens darf hierfür nicht ausreichen.

Ausdehnung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Eiprodukte

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G188 (69,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich zu einer Verbesserung des Verbraucher- und des Tierschutzes für eine Ausdehnung der Eierkennzeichnung auf verarbeitete Eiprodukte ein.

Tierschutz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G096 (70,2% Zustimmung)
  • Dieser Textbaustein soll als Präambel dem vorhandenen Unterabschnitt vorangestellt werden

Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz der Tiere ein. Wir wollen für einen verantwortungsbewussten Umgang des Menschen mit Tieren und für einen besseren Tierschutz sorgen. Dies wollen wir auch durch verstärkte Aufklärung und Bildung erreichen.

(weitere Themenblöcke)

Kunst & Kultur

Medienpolitik

Die kulturpolitische Position der Piratenpartei

  • Hinweis: Der folgende Textbaustein entspricht G071 (71,4% Zustimmung)

Kultur ist Identität: Alles, über das sich Individuen, Gemeinschaften und die gesamte Gesellschaft ihrer selbst versichern, Werte klären und entwickeln, ihre Kreativität ausprobieren und ausleben – all das, was über funktionale Lösungen für praktische Aufgaben hinausgeht, ist Kultur. Dazu gehören die freien Künste ebenso wie Brauchtümer, die Gestaltung des Lebensumfeldes und Philosophie.

Jeder Mensch ist ein kulturaktives Wesen und damit elementarer Bestandteil der Kultur. Deshalb setzt sich die Piratenpartei zum Ziel, allen Menschen eine von Toleranz und Respekt geprägte uneingeschränkte Teilhabe an Kultur zu ermöglichen, sowohl als kulturschaffende als auch als kulturerlebende Mitglieder unserer Gesellschaft.

Ein vielfältiges Kulturleben ist das Aushängeschild einer freien Gesellschaft. Die Piratenpartei gibt keine Definition für Kultur vor und betrachtet Kultur in allen Facetten, digital wie analog, als gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig. Die Piratenpartei steht für eine Atmosphäre, in der Kreativität, Alternativen und neue Ideen wachsen können. Keine Kulturform ist mehr oder weniger wert als eine andere; herkömmliche Kategorien wie Hochkultur, Subkultur oder Soziokultur lehnen wir ab. Kultur ist um ihrer selbst willen wichtig – und nicht, weil sie für etwas anderes sein soll, wie zum Beispiel für Tourismus, der Schaffung von Arbeitsplätzen oder als Statussymbol.

Politik muss die Teilhabe an allen kulturellen Ereignissen gewährleisten, unabhängig von sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Kulturschaffenden und der Kulturerlebenden gleichermaßen berücksichtigt werden

Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Anstoss zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. In Zeiten grundlegender kultureller Veränderung ist die Piratenpartei Speerspitze der Entwicklung hin zur modernen Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein.

(weitere Themenblöcke)

Arbeit und Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

  • Der Abschnittstitel möge geändert werden zu "Bedingungsloses Grundeinkommen und Schritte dorthin" und der folgende Textbaustein möge dem vorhandenen Text angefügt werden
  • Hinweis: Der folgende Textbaustein ist dem G008 (73,2% Zustimmung) entnommen

Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen

Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren

Die Piratenpartei startet mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen - sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Die Einführung eines Grundeinkommens darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von wirtschaftlich Schwächeren führen.

Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems

Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden.

Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente

Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z.B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann.

Sozialversicherungen beim Grundeinkommen

Wir wollen vorerst die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine "Behandlung nach Kassenlage" erfolgen.

Einführungsphase des BGE

Mittelfristig muss das Grundeinkommen den "vier Kriterien"

  1. ohne Bedingungen
  2. existenzsichernd
  3. individuell berechnet
  4. ohne Bedürftigkeitsprüfung

genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

Vorbereitung des bedingungslosen Grundeinkommens

Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeld II zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.

Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein. Nach Unicef-Angaben liegt der Anteil der Kinder, die in Deutschland unter Kinderarmut leiden, bei 8,8%.

Die Grundeinkommenssätze für Kinder und Jugendliche können von denen für Erwachsene abweichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Insgesamt wollen wir eine deutliche Besserstellung der Familien, unabhängig vom Familienmodell. Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilnahme, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven "Bildungspaketen".

Bildungsgrundeinkommen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die BAFöG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge

Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen global

Die Piratenpartei unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen

Die Piratenpartei fordert die Einführung eines bedingungslosen Sockeleinkommens als Zwischenschritt zu einem bedingungslosem Grundeinkommen.

Das Sockeleinkommen soll sich aus einem oder mehreren, unabhängigen Finanzierungsbausteinen zusammensetzen und sich letztendlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickeln. Zudem wird bereits durch die Einführung des Sockeleinkommens eine neue, schlanke Verwaltungsstruktur für das bedingungslose Grundeinkommen geschaffen.

Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze

Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von aktuell 7% auf 19% mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommenschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  1. Sockeleinkommen statt "Aufstocken"
  2. Personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting
  3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen
  4. Einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle unbaren Geldtransaktionen eine minimale Abgabe von z.B. 0,1 bis 0,2% erhoben und daraus allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt wird. Die Transaktionsabgabe wird jeweils zur Hälfte vom Überweisenden und vom Zahlungsempfangenden getragen und automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld.

Weder die Abgabe noch das europäische bedingungslose Sockeleinkommen werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert; sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und z.B. aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden.

Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn

  • Hinweis: Der folgende Textbaustein entspricht dem G162 (68,9% Zustimmung) und möge dem vorhandenen Text angefügt werden
  • Hinweis: Der Antragstext steht in Konkurrenz mit dem Punkt "Expertenkommission" im Antrag G008

Die Piratenpartei fordert kurzfristig die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der sich wie folgt berechnet:

(60% vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn in Deutschland + 1000 Euro Werbekostenpauschale) geteilt durch 2080 Stunden (52 Wochen a 40 Wochenstunden)

Bei Zeitverträgen soll dieser Mindestlohn um 8,33% erhöht werden!

Für das Jahr 2013 bedeutet dies: 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse.

Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen

  • Der folgenden Textbaustein entspricht dem G220 (76,2% Zustimmung) und ist dem vorhandenen Text anzufügen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

  • Der Abschnittstitel möge geändert werden zu "Änderungen der Sozialgesetzgebung zum Arbeitsmarkt (SGB II, SGB III und IX)"
  • Hinweis: Der Textbaustein ist dem G008 (73,2% Zustimmung) entnommen

Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen

Die Piratenpartei fordert, dass Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen. Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten.

Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit

Die Piratenpartei fordert, die sogenannten "Ein-Euro-Jobs" (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im Kleingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als über einen "1-Euro-Jobber". Ebenso lehnt die Piratenpartei das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiierte Modellprojekt "Bürgerarbeit" ab. Hier werden Arbeitslose für drei Jahre in Kommunen, Städten oder Kreisen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne jedoch arbeitslosenversichert zu sein. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Erwerbstätigkeit keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen (ALG I) erworben werden, so dass der Betroffene nach 3 Jahren weiterhin im "Hartz-IV"-Bezug verbleibt. In beiden Fällen gelten die von der Piratenpartei abgelehnten Sanktionsbestimmungen des SGB II.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordert die Piratenpartei eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Verbraucherzentralen orientieren. Somit wären gut 85 Prozent der Mittel durch das betreffende Bundesministerium abgedeckt. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Bundeshaushalt erfolgen.

Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind von der Nutzung dieser Finanzmittel auszuschliessen.

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

Die Piratenpartei fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen.

Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen.

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)

Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmässige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können.

Wir fordern eine regelmässige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind.

Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Die Piratenpartei spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, die beispielsweise ohne Nichtberücksichtigung von Menschen in Fördermaßnahmen auskommt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Begrenzung der Leiharbeit

  • Die Abschnittsüberschrift möge geändert werden in "Stärkung der Arbeitnehmerrechte" und der folgende Textbaustein möge dem vorhanden Text vorangestellt werden. Der Text ab "Leiharbeit" möge dem vorhandenen Text angefügt werden
  • Hinweis: Der Textbaustein ist dem G008 (73,2% Zustimmung) entnommen

Mindestlohn / gerechte Entlohnung

Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Arbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich. Daher setzt sich die Piratenpartei für faire und sichere Arbeitsbedingungen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und ganz Europa ein.

Expertenkommission

Nach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährig Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen.

Geschlechterunabhängige Chancen

Die Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ost-West-Gefälle

a.) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden.

b.) Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.

Missbrauch von Berufspraktika verhindern

a.) Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen.

b.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag sollen Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen können.

Bekämpfung von "prekärem Unternehmertum"

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden.

Mitbestimmung

Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld.

Betriebsräte

Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz.

Kirchenarbeitsrecht

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten. Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Maßnahmen gegen Mobbing

Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbarem Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen soll im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Telearbeit

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibiltät. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z.B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen.

Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingte Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.

Leiharbeit

Allgemeine Forderungen

Von Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um "besondere Arbeitsverhältnisse" handelt.

Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverrhältnisse stärker kontrolliert werden. Für Zeiten der Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitsnehmer nicht zu vertreten hat, müssen Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten / Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert wird, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.

Gleiche Behandlung für gleiche Leistung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z.B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit beibehalten bleiben, aber gleichermassen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug von Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgesetzt werden.

Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken.

Die Piratenpartei fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen.

Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Entleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.

Arbeitnehmerüberlassung im SGB

Um keine Arbeitnehmer "zweite Klasse" entstehen zu lassen, fordern die Piraten, daß in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleistern vorzunehmen. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten.

Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen

Mitarbeitende in Jobcentern

Wir fordern eine regelmässige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

Elternfreundliche Arbeitsbedingungen

Die Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbart werden können.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben allein erziehende Elternteile mit Kindern unterhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Dem gegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.

Scheinselbstständige

Die Piratenpartei unterstützt und fördert das freie Unternehmertum. Wir setzen uns dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch "Schlupflöcher" für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden.

Honorarlehrkräfte

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Call-Center-Mitarbeiter

Die Einsatzzeiten für Mitarbeiter in Call-Centern sollen sich an die üblichen Geschäftszeiten (8:00-20:00 h) halten und diese sollen jeweils einen Monat im voraus bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für gegebenenfalls nötige Bereitschaftdienste. Ein Einsatz außerhalb der üblichen Geschäftszeiten soll möglich sein, sofern der Mitarbeiter dies wünscht.

Sollte ein Mitarbeitender mit ALG II aufstocken und dringenden Klärungsbedarf bezüglich der Auszahlung eines Aufstockbetrags mit dem Jobcenter haben, ist er kurzfristig dafür freizustellen. Das gilt auch für kurz- und langfristige Termine bei Ärzten.

ALG-II / Hartz-IV

BGE

Arbeit

Senioren

Rente

  • Die Abschnittsüberschrift möge geändert werden in "Alterssicherung". Der erste Satz möge dem Abschnitt vorangestellt werden
  • Hinweis: Der Textbaustein ist dem G008 (73,2% Zustimmung) entnommen

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge.

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sog. Altverträge.

Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700€. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten.

Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.

Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird.

Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.

Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Menschen mit Behinderungen

  • Neuer Abschnitt
  • Hinweis: Der Textbaustein ist dem G008 (73,2% Zustimmung) entnommen

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Mensche die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt der Zeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge das Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden.Dieses verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

(weitere Themenblöcke)

Familie und Gesellschaft

Familien- und Geschlechterpolitik

Echte Wahlfreiheit für Familien: Präambel

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G072 (71,6% Zustimmung)
  • Hinweis: Dieser Abschnitt ist neu

Wahlfreiheit und umfassende soziale Teilhabe gehören zu den politischen Leitmotiven der Piratenpartei. Auf das Familien- und Berufsleben übertragen bedeutet das: Familien sollten wählen können, welche Balance aus Arbeits- und Familienzeit für sie zu welchem Zeitpunkt die richtige ist - egal, ob das Ergebnis den tradierten Rollenmodellen entspricht oder nicht. Dies ist bisher allerdings oft nur theoretisch möglich. Eltern, die für ihre Familie da sein und deshalb eine Weile beruflich aussetzen oder phasenweise ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, stehen oft vor kaum überwindbaren Hürden. Es fehlen hochwertige, bezahlbare Ganztagsangebote für die Kinderbetreuung. Auch flexible, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle sind in Deutschland längst noch keine Selbstverständlichkeit.

Eltern brauchen die Gewissheit, dass sich Arbeitswelt und Familienleben vereinbaren lassen. Sie müssen sicher sein, dass ihnen nach der Elternzeit der Weg zurück in den Beruf offen steht.

Die Piratenpartei steht für eine Familienpolitik, die allen Eltern eine selbstbestimmte Teilhabe am Berufs- und Familienleben ermöglicht. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit gesellschaftliche Normalität sind – unabhängig vom Geschlecht. Die Piratenpartei setzt sich deshalb dafür ein, die einseitige Bevorzugung tradierter Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden.

Familienpolitisches Wahlprogramm

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G141 (74,2% Zustimmung)

Präambel

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße und gerechte Familienpolitik, die auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens beruht. Wir wollen, dass Politik der existierenden Vielfalt gerecht wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit unabhängig vom Geschlecht gesellschaftliche Normalität sind.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die Piratenpartei bekennt sich zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebenspartnerschaften ein.

Kinderwünsche auch in nichtklassischen Familienbildern realisieren

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder Menschen gepflegt werden, verdienen einen besonderen Schutz und Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft. Wir setzen uns für den Abbau bestehender, geschlechtlicher Rollenzuschreibungen und gesellschaftlicher Erwartungshaltungen ein.

Der Wunsch, eine Familie zu gründen, darf nicht am klassischen Familienbild hängen bleiben. Die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung darf hierbei keine Rolle spielen.

Familienförderung dort, wo Kinder sind!

Menschen darf kein Nachteil entstehen, wenn sie einen Teil ihrer Lebenszeit Kindern oder Betreuungsbedürftigen widmen. Die Piratenpartei wünscht sich eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Piratenpartei fordert besondere finanzielle Unterstützung für Familien bzw. Versorgungsgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder betreuungsbedürftige Menschen gepflegt und versorgt werden.

Familienpolitisch halten wir die Realisierung eines Kindergrundeinkommens für kurzfristig umsetzbar. Schon heute zahlt der Staat bereits etwa 400 Euro je Kind an direkten, monatlichen Transferleistungen für Familien. Durch die einkommensabhängige Verteilung werden diese Zahlungen jedoch unterschiedlich verteilt. Dies lehnen wir ab, weil es unserem Verständnis von Chancengleichheit widerspricht. Jedes Kind hat einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.

Das existierende Ehegattensplitting passt nicht in unser Familienbild und ist sukzessive abzuschaffen.

Kostenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote

Betreuungs- und Bildungsangebote des Staates sind den Kindern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Angebote sollen wohnort- oder wahlweise arbeitsplatznah realisiert werden - auch über kommunale Grenzen hinweg.

Zu berücksichtigen sind bei allen Betreuungs- und Bildungsangeboten die sich ergebenden Bedarfsveränderungen der Eltern. Kinderbetreuung muss auch außerhalb der bislang üblichen Öffnungszeiten gewährleistet sein.

Migration und Inklusion

Asyl

Gleichberechtigung und Chancengleichheit

(weitere Themenblöcke)

Gesundheitspolitik

Gesundheitssystem

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G183 (74,5% Zustimmung)

Präambel

Das Ziel von Gesundheitspolitik ist die Förderung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung. Grundsatz unserer Politik ist es daher genau zu prüfen, welche strukturellen Hindernisse diesem Ziel entgegenstehen. Dazu nehmen wir stets im ersten Schritt die Perspektive der Patientinnen und Patienten ein, da diese bei dieser Betrachtung im Mittelpunkt stehen müssen. Dabei berücksichtigen wir, dass auch in der Gesundheitsversorgung jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und daher kluges Haushalten mit den zur Verfügung stehend Mitteln notwendig ist. Für uns zeichnet sich eine gute Gesundheitsversorgung durch ihren niedrigschwelligen Zugang aus, der allen Menschen in Deutschland eine zugewandte Behandlung nach aktuellem Stand der Erkenntnis ermöglicht.

Transparenz im Gesundheitssystem

Für Patientinnen und Patienten ist es kaum möglich die Qualität der ärztlichen Behandlung sowohl im Krankenhaus als auch insbesondere im niedergelassenen Bereich zu überprüfen. Wir fordern daher die verständliche Aufbereitung, Veröffentlichung und priorisierte Weiterentwicklung von Qualitätsmerkmalen. Intransparenz liegt zudem in den Organen der Selbstverwaltung vor. Die obersten Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen tagen und arbeiten weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Piratenpartei wird sich für eine transparente Arbeit dieser und weiterer Gremien einsetzen. Das bedeutet auch, dass das Zustandekommen der Beschlüsse unter Nennung der jeweils vertretenen Positionen öffentlich werden muss. Auf Seiten der Krankenversicherungen und Arzneimittelherstellern fordern wir Transparenz bezüglich abgeschlossener Arzneimittel-Rabattverträge. Es muss zukünftig ersichtlich sein, wie hoch das jeweilige Einsparvolumen im Vergleich zum entstehenden Mehraufwand in der Verwaltung ist.

Abbau von Unter-, Über- und Fehlversorgung

Der Zugang zu medizinischen Angeboten ist für Patientinnen und Patienten heute stark abhängig von ihrem Wohnort. So sind in Großstädten je Einwohner deutlich mehr Ärzte angesiedelt als in ländlichen Regionen. Deshalb strebt die Piratenpartei eine Bedarfsplanung an, in der jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte öffentlich zu begründen ist. Zur Schließung von Versorgungslücken werden wir uns dafür einsetzen, dass Kommunen das Recht erhalten hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen. Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können. In der stationären Versorgung werden in erheblichem Umfang mehr Betten vorgehalten und finanziert als notwendig. Wir fordern daher einen planvollen Abbau dieser Überkapazitäten. Ein solcher Eingriff in die Krankenhausstruktur muss in ein regionales Versorgungskonzept eingebunden werden. Für die erforderlichen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäuser sind die Erlösstrukturen so auszugestalten, dass ein ausgeglichenes Wirtschaftsergebnis auch ohne Ausnutzung von Fehlanreizen wie Fallzahlsteigerung oder massiver Kosteneinsparung im Personalbereich möglich ist.

Wir sehen die Trägervielfalt (öffentliche, freigemeinnützige, und private Träger) als Anreiz für einen Wettbewerb um die Versorgungsqualität. Gleichzeitig betrachten wir die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Krankheiten als Fürsorgepflicht des Staates. Deshalb befürworten wir Initiativen, die einen Erhalt von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zum Ziel haben. Eine weitere Absenkung des Anteils öffentlich getragener Kliniken unter 30% (aktuell 30,5%) lehnen wir ab. Im Interesse der Patientinnen und Patienten wollen wir Grenzen und Hürden abbauen, wenn sie lediglich der Abgrenzung von Leistungserbringern dienen. Insbesondere die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung muss fließend gestalten werden. Das bedeutet beispielsweise die Zulassung von ambulanter fachärztlicher Behandlung im Krankenhaus auf Überweisung einerseits sowie die weitere Förderung von fachärztlichen Leistungen und Kooperationen niedergelassener Ärzte am Krankenhaus andererseits.

Im Gesundheitssystem werden viele Leistungen erbracht, die sich fachlich nicht angemessen begründen lassen und teilweise sogar schädlich für die Patientinnen und Patienten sind. So ist in Deutschland beispielsweise seit Einführung von Fallpauschalen (G-DRG) die Anzahl von Operationen massiv angestiegen. Um diesem entgegenzuwirken fordern wir die Entwicklung eines Vergütungssystems, das die (Ergebnis-)Qualität einer Behandlung stärker gewichtet. Zudem setzen sich die Piraten für die Förderung der evidenzbasierten Medizin ein, d.h. dem Treffen von versorgungsrelevanten Entscheidungen nach umfangreichen Recherchen in den verfügbaren Quellen des Wissens. Nur belastbare Studien zur Beurteilung der Wirkung von Therapien und Medikamenten können Grundlage der Entscheidungen über die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen sein. Therapien und Medikamente, deren Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht wurde, dürfen nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn für die zu behandelnde Krankheit keine heilenden Therapien zur Verfügung stehen oder eine wissenschaftliche Bewertung mit höchster Evidenz sich aus ethischen Gründen verbietet.

Stärkung der Versorgungsforschung

Grundlage eines modernen Gesundheitssystems ist die fortlaufende Prüfung der angebotenen Gesundheitsleistungen. Wir wissen heute noch viel zu wenig über die Wirksamkeit von beispielsweise bestimmten Präventionsmaßnahmen. Daher möchten wir massiv die Versorgungsforschung stärken. Die Finanzierung soll durch die Einführung einer Positivliste erfolgen, wie sie in der Mehrzahl der europäischen Länder existiert. Sie garantiert, dass Patienten nur Arzneimittel mit einem hohen Grad an Nutzen und Bewährungsgrad und einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis verschrieben bekommen. Außerdem soll mit den Einsparungen die nicht-kommerziellen Forschung im Bereich der Arzneimittel gefördert werden, um insbesondere Therapien für seltene Krankheiten zu erforschen.

Gesundheitliche Bildung

Es besteht wissenschaftliche Einigkeit, dass Bildung und Umweltfaktoren große Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben. Wir setzen uns für die Erprobung eines Faches „Gesundheitsbildung“ in Schulen ein, das vermittelt welche Faktoren sich positiv und negativ auf Gesundheit auswirken und wie man sie erhalten kann. Die Finanzierung des Faches soll als Teil einer Präventionsstrategie aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Neben der schulischen Bildung sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden gesundheitlichen Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Krankheits- und Störungsbilder sowie Behinderungen gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind. Die Piratenpartei sieht hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Finanzierung

Die Finanzierung des Gesundheitssystems betrachten wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sehen wir in der Einbeziehung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in die Sozialversicherung unter Berücksichtigung aller Einkommensarten, mit Ausnahme von Mieteinnahmen, ein sinnvolles Modell zur Finanzierung dieses Systems. Wir erkennen allerdings die Einschränkungen der Wahlfreiheit in dieser Art der Finanzierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Anbieter privater Krankenversicherungen an und verstehen ihre Bedenken. Daher setzen wir uns für einen Volksentscheid ein, um einen gesellschaftlichen Konsens in dieser wichtigen Frage des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu erreichen.

Notfallmedizin

Die Überlebenschancen von Patienten hängen in Notfallsituation unmittelbar von der Reaktion beteiligten Bürgerinnen und Bürger ab. Um die Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen in solchen Situation richtig zu handeln fordern wir Programme zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Schulen. Ein angemessenes Verhalten in Notfallsituationen soll auch durch die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten auf freiwilliger Basis in Schulen erleichtert werden. Unterstützend möchten wir die Verbreitung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum fördern. Um nach Eintreffen des Rettungsdienstes jeder Patientin und jedem Patienten unabhängig von seinem Aufenthaltsort eine bestmögliche Erstversorgung zu gewährleisten setzen wir uns für bundeseinheitliche Mindeststandards in der Ausstattung von Rettungswagen ein.

Elektronische Gesundheitskarte

Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hat. Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ist der Schlüssel zum Abbau der Versorgungsgrenzen und der kontinuierlichen Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten. In der derzeitig geplanten Form lehnt die Piratenpartei die elektronische Gesundheitskarte jedoch ab. Wir fordern ergänzend die verbindliche Einführung dezentraler Speichermöglichkeiten direkt auf der Chipkarte. Durch diesen Speicher können, ergänzt durch die Möglichkeit rechtssicherer elektronischer Unterschriften, alle Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes erfüllt werden. So erhalten Patientinnen und Patienten die volle Entscheidungshoheit über ihre Daten und können die Vorteile dieser Technologie nutzen.

Rezeptfreie Abgabe der 'Pille danach'

Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" (mit dem Wirkstoff Levonorgestrel) einsetzen. Diese entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wird bereits in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert. Durch die Einnahme der "Pille danach" können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Zudem ist sie relativ gut verträglich; eine vorhergehende ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.

Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die Piratenpartei spricht sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.

Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die Piratenpartei fordert eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.

Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G099 (68,9% Zustimmung)

Die Piratenpartei lehnt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und der Position der Piratenpartei Deutschland die Einführung bzw. Fortsetzung des Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte verursacht hohe Kosten und birgt große Risiken für den Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten.

Sterbehilfe

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G022 (76,7% Zustimmung)
  • Hinweis: Dieser Abschnitt ist neu

Präambel

Die Piratenpartei fordert eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein.

Assistierter Suizid

Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll dem Interesse und dem Willen der Betroffenen entsprechen, sofern sie unabhängig beraten wurden und ihre Wünsche rational artikulieren können. Die Verordnung entsprechender Wirkstoffe von Ärzten soll straffrei sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden oder missbräuchlich genutzt werden können.

Aktive Sterbehilfe

Ist ein Patient physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage, die entscheidende Handlung zu einem assistierten Suizid vorzunehmen, so soll ihm auf seine ausdrückliche Anweisung hin (ggf. gemäß Verfügung), ein entsprechendes Mittel straffrei verabreicht werden können.

Drogen- und Suchtpolitik

  • Der Abschnitt "Drogen" soll umbenannt werden in "Drogen- und Suchtpolitik"
  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G001 (76,3% Zustimmung)

Neustart: Drogen- und Suchtpolitik

Die Piratenpartei strebt die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen.

Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft.

Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen.

Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend.

Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen.

Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialen bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten.

Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol.

Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden.

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für Jedermann verfügbar machen.

Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein.

Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Diamorphinprogramme ermöglichen – nicht verhindern

Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt. Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.

Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmenden bereitzustellen. Gegebenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten. Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten gleichgestellt werden. Es liegt dabei im Ermessen des behandelnden Arztes, ob dabei der Echtstoff zum Einsatz kommen soll. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.

Die Piratenpartei fordert als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes

Wir fordern eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes, in der die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet werden: Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen die Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten:

Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden.

Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen die Piraten ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin:

Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren.

Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen.

Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der derzeit freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids.

E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir hingegen ab.

Umwandlung der Tabaksteuer

Tabak und Nikotin müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak aus der Wahrnehmung als "Alltagsdroge" herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak gelegt.

Öffentliche Tabakwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben die Piraten ein allgemeines Werbeverbot für Tabak an.

Die Piratenpartei fordert die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Alkoholwerbung unterbinden und Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden.

Die Piratenpartei wendet sich gegen Werbung für alkoholische Getränke, alkoholhaltige Getränke und als frei verkäufliche Arzneimittel deklarierte, hochprozentige Alkoholika. Alle diese Produkte sind geeignet, Abhängigkeiten hervorzurufen.

Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen.

Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden.

In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

Pflege

Psychiatrie 3.0: Verrückt ist auch normal

  • Der Abschnitt "Psyche" möge in "Psychiatrie 3.0: Verrückt ist auch normal" umbenannt werden
  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G031 (70% Zustimmung)

Das Ziel der politischen Arbeit der Piratenpartei ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. Die Gesundheitspolitik hat die Ziele medizinische und psychosoziale Hilfe zu gewährleisten, eine Behandlung zu garantieren, wo diese nötig ist, und die Gesundheit der Menschen zu erhalten. Deshalb setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Die Piratenpartei fordert darüber hinaus den zielgerichteten und zeitnahen Ausbau der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen sowie eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen.

Gesundheitliche Aufklärung

Die Piratenpartei setzt sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Störungsbilder gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst im Blickpunkt der Piratenpartei, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.

Die Piratenpartei sieht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Die Piratenpartei sieht aber auch hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Mehr psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Krankenhäusern

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Ausbau von psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern mit dem Ziel weiter fortzusetzen, dass alle Kreise und kreisfreien Städte im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie mit psychiatrischen Abteilungen mit angeschlossenen Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen versorgt werden. In Planungsregionen sollen durch Bettenabbau in allgemeinen Krankenhäusern frei werdende Bettenkapazitäten für die Errichtung von psychiatrischen Abteilungen mit entsprechend qualifiziertem Personal verwendet werden. Dabei muss perspektivisch gewährleistet sein, dass diese zunächst kleinen Einheiten durch Bettenaufstockung und psychiatriegerechte bauliche Verbesserungen in überschaubarer Frist eine regionale, gemeindeorientierte Pflichtversorgung übernehmen können. Mittelfristiges Ziel ist das System der Fachkrankenhäuser durch ein flächendeckendes System von psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zu ersetzen (Beispiel Saarland).

Mehr Psychiatrische Institutsambulanzen

Die Piratenpartei unterstützt das Konzept der multiprofessionellen Psychiatrischen Institutsambulanzen als Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und setzen sich für den weiteren flächendeckenden Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland ein. Psychiatrische Institutsambulanzen werden an den Psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern errichtet. Die Piratenpartei spricht sich dabei für die Ansiedlung von Psychiatrischen Abteilungen mit Psychiatrischen Institutsambulanzen in zentraler leicht erreichbarer Lage der Kreise und kreisfreien Städte ein, bei flächenweiten Kreisen sollen zusätzliche Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen errichtet werden. Allgemeinkrankenhäuser, die für den Aufbau der Psychiatrischen Abteilung zunächst mit psychiatrischen Stationen beginnen, sollen bereits mit diesen Stationen auch Psychiatrische Institutsambulanzen in Betrieb nehmen.

Bausteine der komplementären Versorgung

Die Piratenpartei fordert, dass in allen Gebietskörperschaften die Strukturen der sozialen, komplementären Versorgung für Menschen mit psychischen Störungen bedarfsdeckend aufgebaut bzw. (bei Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen) durch entsprechende Fördermittel erhalten werden. Diese komplementäre Versorgung ist das Kernstück der sozialen Inklusion; dazu gehört vor allem die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit.

  • Wohnen: Die meisten psychischen Störungen treten erstmalig in der Jugend und im frühen Erwachsenenalter auf. Für diesen Personenkreis habe sich betreute Wohngemeinschaften ebenso bewährt wie zur „Wiederbeheimatung“, zur Rückführung von Langzeitpatienten, die in sog. „Heime“ verschoben und dort ausgegrenzt wurden. Solche Wohngemeinschaften, oft unter Betreuung von Sozialarbeitern, sind bedarfsdeckend einzurichten.
  • Arbeit: Die Arbeitssituation der Betroffenen ist häufig fatal; entweder bleibt ihnen der 1. Arbeitsmarkt aufgrund der Stigmatisierung verschlossen, oder sie sind tatsächlich den Anforderungen nicht gewachsen. In Regionen, in denen langjährig sozialpsychiatrisch gearbeitet wurde, entstand eine Palette von Arbeitsmöglichkeiten im 3. Arbeitsmarkt, von einfachen Zuverdienstfirmen bis zu komplett autonomen Firmen, die weiter geführt werden müssen.
  • Freizeit: Die Freizeit sinnvoll mit anderen zu gestalten, ist für Menschen mit psychischen Störungen ebenfalls nicht so einfach wie für andere. Diverse Clubs, in denen sich alle (auch nicht Betroffene) treffen können, Patientencafés inmitten der Städte etc. sind daher unverzichtbare Bausteine einer komplementären sozialpsychiatrischen Versorgung.
  • Tagesstätten: Im Gegensatz zu Tageskliniken findet in Tagesstätten keine medizinische Versorgung statt, sondern Therapeuten aller Ausbildungstypen (z. b. Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten etc.) gestalten zusammen mit Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialarbeit und engagierten Bürgern den Alltag der Betroffenen. Tagesstätten haben sich zudem als besonders nützlich erwiesen, wenn Demenzkranke ältere Menschen von ihren berufstätigen Kindern versorgt werden, und müssen daher flächendeckend angeboten werden.

Bundesweite Notrufnummer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in allen Notrufleitstellen psychiatrisch geschultes Personal eingesetzt wird. Dieses soll eine kurzfristige Krisenintervention in psychischen Krisen ermöglichen, ähnlich wie dies bereits in Israel gehandhabt wird. Für psychische Notfälle soll es eine leicht zu merkende kostenfreie Rufnummer geben, die Anrufer mit der Leitstelle verbindet. Desweiteren soll psychiatrische Notfallhilfe per E-Mail und SMS ganztags erreichbar sein.

Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit

Die Piratenpartei fordert im Zuge der Aufklärung über psychische Störungen die Bereitstellung eines Internetangebotes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit folgendem Inhalt:

  • Datenbank aller praktizierenden Psychiater, Ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten, Psychologen sowie aller psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit:
    • Adressen
    • Wartezeiten/Anzahl freier Sprechstunden/Anzahl freier Plätze
    • Fachgebiet
    • Spezialgebiet
  • Vorstellung und Erklärungen von Therapieangeboten
  • Anträge zum Download und Antragserklärungen.

An dieses Internetangebot soll eine Telefonhotline angeschlossen sein, die zu den Inhalten ebenfalls Auskunft geben kann. Die inhaltliche Ausgestaltung soll koordinierend vom BMG mit fachlicher Kompetenz erfolgen.

Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention

Die Piratenpartei fordert, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen konfrontiert sind, vor allem aber in der Notfallmedizin, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Besonders wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung und Training von Fähigkeiten in Krisenintervention und Deeskalation von Ärzten, Polizei und Rettungsdienstpersonal. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während des Studiums oder der Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.

Pflegepersonal in der Psychiatrie

Die Piratenpartei fordert eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels auf psychiatrischen Stationen. Desweiteren soll das Pflegepersonal auf psychiatrischen Stationen durch umfangreichere und praxisbezogene Weiterbildungsmaßnahmen besser im Umgang mit Patienten mit psychischen Störungen geschult werden.

Inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen

Sonderregelung Arbeitszeiten

Die Piratenpartei fordert eine umfassende Novellierung und Ausarbeitung der Regelungen im bisherigen Behindertenrecht, die den Menschen mit chronischen somatischen und chronischen psychischen Störungen, die auf Grund ihrer Störungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, ein ihren Einschränkungen gerecht werdendes Arbeitszeitmodell auszuwählen.² Es muss hierzu unter strengster Beachtung des Datenschutzes und Nutzung der Aufsichtsbehörden gewährleistet werden, dass die Annahme eines Arbeitszeitmodells diskriminierungsfrei und erfolgreich ermöglicht wird.

Sonderregelung Urlaubszeiten

Die Piratenpartei fordert eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um Menschen mit chronischen psychischen Störungen, entsprechend ihres störungsbedingten Erholungsbedarf, mehr Urlaubstage zu gewähren.

Zu den Sonderregelungen von Arbeits- und Urlaubszeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die Arbeitszeitmodelle und die Vorschläge für zusätzliche Urlaubstage im Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die Piratenpartei setzt sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden.

Freistellungsoption von Mehrarbeit für Menschen mit psychischen Störungen

Die Piratenpartei fordert eine Freistellungsoption bei Mehrarbeit für Menschen mit chronischen psychischen Störungen, ähnlich der Regelung in §124 SGB IX, (Fassung Art. 13 Abs. 26 G v. 12.4.2012 I 579), für Menschen mit Schwerbehinderung.

Rechte der psychiatrischen Patienten

Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Piratenpartei unterstützt dieses Konzept als Teilschritt zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Erkrankungen bzw. Störungen und wirken an seiner stetigen realitätsgerechten Verbesserung mit. Antragsstellungen sollen unabhängig vom Leistungsträger einfach und unbürokratisch ermöglicht werden. Des weiteren fordert die Piratenpartei, dass Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen umfassend über diese Rechtsansprüche und das Beantragungsverfahren informiert werden.

Qualität in der Diagnostik

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Richtlinien, die eine sorgfältigere psychiatrische Diagnostik sicherstellen. Psychiatrische Diagnosen müssen ausreichend begründet und gesichert sein, bevor sie gestellt werden dürfen. Die Diagnosen sind mit dem Patienten zu besprechen. Die wissenschaftlichen Fachverbände und Betroffenenverbände sollen gemeinsam eine Reform der Richtlinien erarbeiten, die die notwendige Gewissenhaftigkeit bei der Diagnosestellung sicherstellen, aber auch den Anforderungen des klinischen Alltags gerecht werden. Zusätzlich soll ermöglicht werden, nicht oder nicht mehr zutreffende Diagnosen auf Antrag des Betroffenen löschen zu lassen. Dafür erforderliche Richtlinienänderungen sollen von den wissenschaftlichen Fachverbänden und Betroffenenverbänden gemeinsam erarbeitet werden.

Freier Zugang zu Patientenakten

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte in vollem Umfang zu lesen. Die Piratenpartei fordert für alle Patienten den freien, uneingeschränkten Zugang zu ihren Patientenakten. Die Einsichtnahme soll unbürokratisch, kostenfrei, zeitnah und in therapeutischer Umgebung (Begleit-Pflicht) ermöglicht werden.

Weniger bürokratische Hürden für Patienten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Patienten, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder sich in eine solche begeben wollen, ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit den Anspruch darauf erhalten, von einem Sozialarbeiter oder -pädagogen Unterstützung zu bekommen, wenn sich abzeichnet, dass der Patient mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung soll dem Patienten alltagspraktische Hilfestellung bieten, ohne dass dafür ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss.

Inklusion und Barrierefreiheit

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G118 (66,7% Zustimmung)
  • Hinweis: Der Abschnitt ist neu

Inklusives Schulsystem

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Vorraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Vorraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr-, und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvorraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.

Vermittlung von Gebärdensprache an Schulen

Wir setzen uns dafür ein, dass an Schulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache (DGS) wenigstens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden. Darüber hinaus sollen an Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen noch existierende Lücken in den Lehrplänen geschlossen und die DGS als Pflichtfach eingeführt werden.

Flächendeckendes barrierefreies Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk

Wir setzen uns für die zeitnahe Einführung eines flächendeckenden barrierefreien Notruf- und Informationssystem per Mobilfunk ein.

Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache

Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennen.

Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Gesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.“

Ergänzung des § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung "Tbl"

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben. Menschen die von Taubblindheit betroffen sind, haben andere Bedürfnisse und Bedarfe als blinde oder gehörlose Menschen. Die Kombination der aktuell vorhandenen Merkzeichen "Gl" für gehörlos und "Bl" für blind, reicht unserer Meinung nach nicht aus.

Wir fordern dazu eine vorhergehende, umfassende Prüfung, welche Leistungen mit diesem neuen Merkzeichen verbunden sein sollen. Dazu ist zwingend die Einbeziehung von Betroffenen sowie den Angehörigen von Betroffenen sicherzustellen. Weiterhin müssen vor allem die Interessensvertretungen von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen involviert werden, die keine finanziellen Interessen an einem neuen Merkzeichen hegen. Bestehende Nachteilsausgleiche müssen allerdings weiterhin Bestandsschutz haben.

Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die Piratenpartei setzet sich für ein uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ein. Dazu sollen in allen Parlamenten in Bund und Ländern die §§ 13 Nrn. 2 und 3 BWG (Bundeswahlgesetz) sowie 6a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 EuWG (Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften ersatzlos gestrichen werden. Wir unterstützen damit vollumfänglich die Forderungen des Deutschen Behindertenrates, des Instituts für Menschenrechte und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Umsetzung eines inklusiven Wahlrechts.

Davon betroffen sind Menschen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Es widerspricht den demokratischen Grundregeln, eine Menschen ein Recht deshalb zu versagen, weil dieser das Recht aus bestimmten tatsächlichen Gründen aller Voraussicht nach nicht oder nur stark eingeschränkt wahrnehmen kann. Beide Ausschlussvorschriften basieren auf historisch tradierten Vorurteilen, die überholt und mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar sind. Sie führen stattdessen zu einer Ungleichbehandlung, für deren Rechtfertigung es keine plausiblen Argumente gibt.

Gesetz zur Sozialen Teilhabe unterstützen und umsetzen

Die Piratenpartei unterstützt den Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“ zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Dies beinhaltet z. B.

  • einen anderen Behinderungsbegriff als Aktivitätseinschränkung im Kontext der Umgebung
  • Wunsch- und Wahlrecht für Teilhabeleistungen ermöglichen, das heute strukturell erheblich eingeschränkt ist
  • Recht auf leichte Sprache
  • Leistungen für behinderte Kinder ausschließlich über das Jugendamt
  • Integrationsamt wird Rehabilitationsträger für alle erwachsene behinderte Menschen (Finanzierung über den Bund)
  • Trägerübergreifende Begutachtung aller Leistungen
  • Leistungen zum Trägerübergreifenden Budget bleiben weitgehend bestehen
  • neue Leistungsform: Persönliche Assistenz sowohl im Arbeitgebermodell als auch genossenschaftlich oder selbst organisiert.

Die Piratenpartei wird den Gesetzentwurf nach ihrer Wahl in den 18. Deutschen Bundestag nach Möglichkeit umsetzen.

Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen gewährleisten

Wir setzen uns für die Umsetzung und Einhaltung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Einrichtungen ein. Neubauten müssen zwingend den gesetzlichen Mindeststandards für Barriefreiheit entsprechen. Alte Gebäude sind nach Möglichkeit barrierefrei umzubauen. Dabei fordern wir mehr Einbeziehung von betroffenen Menschen zum Abbau von Barrieren als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Wir werden geeignete Sanktionen bei Missachtung bestehender Gesetze entwickeln. Zusätzlich wollen wir bundesweite Fördermaßnahmen als finanzielle Anreize für den Um- und Neubau schaffen.

Barrierefreiheit geht vor Denkmalschutz

Die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen sich häufig gegenüber. Nach unserer Meinung und der, von Deutschland unterschriebenen, UN-Behindertenrechtskonvention dürfen Menschen mit Behinderung nicht vom kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Häufig beinhaltet Denkmalschutz verschiedene Vorstellungen von "Authentizität" (Echtheit), welche immer Kompromisse wie zeitgemäße Nutzungsanforderungen mit sich ziehen. Wir werden daher kreative Lösungen zur Vereinbarkeit fördern, uns jedoch vorrangig für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzen.

Wenn sich die Interessen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz gegenüber stehen, ist sowohl der Denkmalschutzbeauftrage als auch der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in die Lösung des bestehenden Konflikts einzubeziehen. Das Ergebnis soll auf jeden Fall eine Verbesserung der Barrierefreiheit sein. Damit im zukünftigen Denkmalschutz die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, ist es notwendig den Verantwortlichen der Denkmalpflege entsprechende Kenntnisse und Grundlagen für eine barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen zu vermitteln. Auf Seiten der Politik für Menschen mit Behinderung muss aber auch das Wissen um den Wert und die Bedeutung des Erhalts "originaler" Bausubstanz und Baugestaltung erweitert werden.

(weitere Themenblöcke)

Europa

Europa wagen

Mehr direkte Demokratie für Europa: Direktdemokratische Verfahren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G158 (67,2% Zustimmung)

Die Bürgerinnen und Bürger sollen in EU-weiten Abstimmungen direkt über europäische Gesetze entscheiden können. Dabei befürworten wir drei Verfahren:

  • Bürgerinnen und Bürger machen eigene Vorschläge für neue EU-Gesetze: Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wird so umgestaltet, dass sie eine vollwertige Gesetzesinitiative darstellt. Sie soll in der Praxis leicht anwendbar sein und ohne Gebührenerhebung auskommen.
  • Bürgerinnen und Bürger stoppen EU-Gesetze: Eine EBI kann auch ein Gesetz ablehnen oder abschaffen.
  • Bürgerinnen und Bürger werden gefragt: Eine Änderung der EU-Verträge bzw. einer EU-Verfassung tritt nur dann in Kraft, wenn die Bürger sie in einer EU-weiten, zeitgleichen Abstimmung befürworten. Diese wird automatisch angesetzt.

Mehr direkte Demokratie für Europa: Initiativ- und Beschlussrecht

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G155 (73,4% Zustimmung)

Die aktuelle Gesetzgebung der EU wird von der Exekutive, der Kommission, zu Lasten der eigentlichen Legislative, dem Europäischen Parlament, dominiert. Deshalb fordert die Piratenpartei, die Gewaltenteilung zugunsten der Legislative neu auszubalancieren. Der Bürgereinfluss auf die EU-Gesetzgebung muss erhöht werden. Hierfür fordern wir eine Neuregelung der Initiativ- und Beschlussrechte für EU-Gesetze.

Europäische Rechtsakte sollen initiieren können:

  • das Europäische Parlament (als parlamentarischer Gesetzgeber der EU)
  • der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
  • die Europäische Kommission (als Exekutive der EU)
  • die Bürger durch Europäische Bürgerinitiativen

Europäische Rechtsakte sollen beschließen können:

  • das Europäische Parlament und der Rat der EU gemeinsam
  • die Bürgerinnen und Bürger nach Einführung Europäischer Bürgerentscheide

Vision für Europa

Europäischer Verfassungskonvent

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G128 (69,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung (Verfassungskonvent) für die Europäische Union.

Ziel des Verfassungskonventes ist es, das politische System der EU und ihre Beziehung zu den Mitgliedstaaten und Regionen neu zu strukturieren und auf eine demokratische Basis zu stellen. Der Prozess der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung muss transparent sein und die europäischen Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen. Die Mitglieder dieser Versammlung sollen demokratisch gewählt werden und gleichzeitig die Vielfalt innerhalb der Union repräsentieren. Über den erarbeiteten Verfassungsentwurf stimmen die Bürgerinnen und Bürger unionsweit und zeitgleich ab.

Soziales Europa

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G151 (70,5% Zustimmung)

Die Sicherung der Existenz ist ein Menschenrecht und kann nicht länderspezifisch bewertet werden. Daher ist es die Aufgabe aller europäischen Länder dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bürger in der EU eine menschenwürdige Grundsicherung und Krankenversorgung erhält. Die Piratenpartei Deutschland fordert daher zur Sicherstellung von europäischen Mindeststandards die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta von 1996 sowie die Erweiterung der EU-Verträge um soziale Komponenten.

Meinung zu Fiskalunion und ESM

Europas Schulden-/Guthabenkrise wirksam lösen - Bankenrekapitalisierung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G192 (72,3% Zustimmung)

Um die Schuldenkrise in Europa wirksam zu lösen, fordern die Piratenpartei: Schieflagen, Insolvenzen, Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer der Bank haften. Danach müssen auch die Gläubiger der Bank an den Verlusten beteiligt werden. Dies kann u.a. dadurch erfolgen, dass die Gläubiger neues Eigenkapital durch Schuldumwandlung bereitstellen (z.B. Tausch von Gläubiger-Forderungen in Unternehmens-Anteile).

Steuerharmonisierung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G003 (73,9% Zustimmung)

Die Piratenpartei befürwortet eine Steuerharmonisierung innerhalb der europäischen Union, um schädlichen Niedrigsteuerwettbewerb zu unterbinden.

Eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage bei Gewinnbesteuerung sowie einen Mindeststeuersatz auf Gewinn von Kapitalgesellschaften und einkommenssteuerpflichtigen Unternehmen ist dringend gefordert.

(weitere Themenblöcke)

Aussenpolitik

  • Die folgenden Abschnitte sollen neu eingefügt werden

Friedenslogik statt Sicherheitslogik

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G093 (68,6% Zustimmung)

Am Beginn des 21. Jahrhunderts steht die Welt vor einem immensen Ausmaß an Gewalt, insbesondere bei innerstaatlichen Konflikten. Die Reduzierung und Überwindung dieser Gewalt erfordern zunehmend eine Entfaltung vielfältiger Ansätze ziviler Konfliktbearbeitung. Eine friedenspolitische Wertorientierung der Außen- und Verteidigungspolitik, wie auch der Entwicklungspolitik bis hin zur Innenpolitik ist verloren gegangen. Stattdessen steht die Idee der "vernetzten Sicherheit" als Synonym für diesen Prozess.

Die Piratenpartei fordert daher, das Primat des Zivilen als Leitmotiv deutscher Friedenspolitik wieder ernst zu nehmen und in Politik und Gesellschaft konkret umzusetzen. Nicht-Regierungsorganisationen sollten sich vermehrt engagieren können und die Fähigkeit in der Gesellschaft zur konstruktiven Konfliktbearbeitung soll insgesamt gestärkt werden. Dafür benennen wir ausdrücklich die Eckpfeiler, an denen Politik und Praxis im Sinne einer Friedenslogik bemessen werden müssen:

  • die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse
  • die Menschenrechte
  • die Reduktion von Gewalt
  • die Förderung dauerhafter Gerechtigkeit
  • die Förderung emanzipatorischer Entwicklungsprozesse
  • der Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung

Wir sind auch Teil der europäischen Zivilgesellschaft, deshalb sind die Möglichkeiten von Europa aus Frieden zu gestalten, weiterzuentwickeln. Die Frage der Öffnung der Grenzen Europas für Flüchtlinge ist ein Gradmesser für das "Friedensprojekt Europa".

Gefahr eines Atomkrieges reduzieren

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G079 (67,9% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für den unilateralen Abzug der amerikanischen Kernwaffen aus allen europäischen Staaten ein. Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der weitere nukleare Abrüstung erleichtert werden soll. Darüber hinaus fordern wir den unilateralen Abzug aller Kernwaffen aus Deutschland. Die Piratenpartei lehnt die "nukleare Teilhabe" ab und setzt sich für ihre Abschaffung innerhalb der NATO ein.

Zur Verbesserung der Transparenz der atomaren Massenvernichtungsmittel, setzt sich die Piratenpartei für die Publikation der Bestände von militärischen Nuklearmaterial und Sprengkopfzahlen durch alle Kernwaffenmächte ein.

Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ("Global Zero") unterstützt die Piratenpartei die Schaffung einer "Kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa" und anderen Regionen weltweit.

Die Piratenpartei unterstützt außerdem alle Bemühungen, die das Inkrafttreten des CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty / Teststoppvertrag) fördern. Wir unterstützen auch alle Bemühungen, mit den Verhandlungen zum FM(C)T (Fissile Material Cutoff Treaty) zu beginnen.

Die Piratenpartei sieht außerdem den bedingungslosen Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen seitens der NATO als notwendige Vertrauen bildende Maßnahme an.

Erfüllung des Atomwaffensperrvertrages auch durch originäre Kernwaffenstaaten

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G066 (71,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert alle Nuklearmächte, die Unterzeichner des NVV waren auf, ihren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere in Artikel VI aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) nachzukommen. Die Modernisierung statt Abrüstung des Nuklearwaffenarsenals unter großem Aufwand, und das immer stärkere Einbeziehen von „Mini-Nukes“ und anderen Kernwaffen in Kriegsszenarien und Drohkulissen der NATO und Russlands (als Gegengewicht zum Raketenabwehrschild der USA), stehen im Widerspruch zum Geist und Wort des NVV.

Verhandlung über Kernwaffenkonvention beginnen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G068 (70,9% Zustimmung)

Die Piratenpartei wird aktiv darauf hinwirken, dass die in Artikel VI NVV geforderten Verhandlungen über nukleare Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle spätestens bis Ende 2014 aufgenommen wird.

Gegen jede Form von Cyberwar und Cybercrime

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G058 (72,7% Zustimmung)

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein Bekenntnis von Regierungen, im speziellen der dt. Regierung, zu friedenserhaltenden Maßnahmen, gemäß den internationalen Konventionen zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens durch Technik auf der Welt. Die Piratenpartei fordert alle Regierungen dieser Erde auf, die globalen Informations- und Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen.

Ächtung besonders grausamer Waffen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G090 (74,9% Zustimmung)

Uran-Munition

Obwohl die Auswirkungen von Uran-Munition, auch bekannt als "Depleted Uranium", unter der Bezeichnung "Golfkriegssyndrom" mittlerweile gut dokumentiert wurden, und die langfristigen Auswirkungen auf die Umweltvergiftung der Schlachtfelder höchst wahrscheinlich ist, ist es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch zu keinem Verbot dieser Kriegswaffen gekommen. Die Piratenpartei fordert deshalb ein internationales Abkommen, welches die Herstellung, Verteilung, Lagerung und den Einsatz von Uranmunition in Kriegs- sowie Friedenszeiten ächtet. Des weiteren fordern wir, dass Deutschland seinen Einfluss auf die EU Staaten ausübt, ihre Bestände an Uran-Munition komplett und unwiderruflich aufzulösen.

Streubomben

Die Piratenpartei wendet sich gegen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Streubomben, auch solchen modernen Systemen, oder Teilen davon, die in der EU und von Tochterfirmen in Deutschland produziert werden, wie z.B. das OGRE-Munitionssystem. Sie stellen eine furchtbare und jahrelange Bedrohung von Zivilisten dar. Verniedlichende Bezeichnungen wie "Intelligente Munition" können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um geächtete Munition handelt, wie die Cluster Munition Coalition, eine internationale Menschenrechtsorganisation, deutlich macht.

Anti-Personen-Minen

Zu dieser Art von geächteten Rüstungsgütern gehören auch Anti-Personen-Minen sowie biologische und chemische Waffen. Die uneingeschränkte Ächtung von Streumunition und ein Verbot von Kleinwaffenexporten sind weitere Ziele der Piratenpartei. Die Finanzierung von geächteteter Munition muss nach Meinung der Piratenpartei ebenso unterbunden werden wie die Produktion selbst. Fonds, die solche Munitionsproduktion finanzieren, dürfen auf keinen Fall durch staatliche Investoren gestützt werden. Gesetzesübertreter trifft die echte Durchgriffshaftung für angerichtete Schäden.

Erbgutspezifische Kampfmittel

Ganz besonders wendet sich die Piratenpartei gegen jegliche Überlegungen und Versuche, chemische, bakteriologische oder andere Kampfmittel zu entwickeln, die sich gegen einen bestimmten Genotypus richten.

Kampfdrohnen

Den Einsatz von Kampfdrohnen durch Geheimdienste, aber auch ordentlichen Streitkräften zur Tötung von Menschen auf eigenem Territorium, oder auf dem Gebiet fremder souveräner Staaten, wie bereits durch die CIA mehrfach durchgeführt, lehnt die Piratenpartei ab. Er ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, dem Grundrecht auf Leben, und internationalem Recht nicht vereinbar. Die Piratenpartei setzt sich auch deswegen für eine generelle Ächtung von Kampfdrohnen ein, da sie, wie zahlreiche Fälle ausreichend beweisen, nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden.

Diese genannten Waffentypen sind grausam und müssen international geächtet werden. Daher lehnen wir die Stationierung solcher Waffen generell ab, insbesondere auf deutschem Hoheitsgebiet.

Internationale Beziehungen

Entwicklungspolitik

Sicherheitspolitik

Friedenspolitik

(weitere Themenblöcke)

Wirtschaft und Finanzen

Wirtschaft

Keine Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffe

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G011 (80,9% Zustimmung)

Finanzspekulationsgeschäfte auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe sollen unterbunden werden. Termingeschäfte, die reale Erzeuger oder reale Abnehmer unmittelbar abschließen, sind davon ausgenommen.

Eindämmung von Spekulation auf Nahrungsmittel

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G200 (74,3% Zustimmung)

Grundnahrungsmittel und Wasser sind die Lebensgrundlage aller Menschen, oft genug entscheidet die Verfügbarkeit und ein bezahlbarer Preis über Menschenleben. Die Piratenpartei fordert daher ein Verbot von Geschäften mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen sofern sie nicht der Produktion, der verbrauchsbestimmten Verteilung oder der Bereitstellung dienen. Details sollen durch internationale Abkommen geregelt werden.

Warentermingeschäfte müssen zwingend zu einer physischen Erfüllung führen und jegliche Differenzgeschäfte, Optionen und Leerverkäufe sowie weitere Derivate dessen müssen ausgeschlossen werden.

Politikfinanzierung wirksam begrenzen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G113 (77,6% Zustimmung)

Wo Abgeordnete den Anschein erwecken, ihr persönliches Interesse über das Wohl der Bürger zu stellen, gefährden sie die Akzeptanz und damit die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie. Bei der Festsetzung der Staatsleistungen an Abgeordnete, Parteien, Fraktionen und parteinahe Stiftungen entscheiden die Volksvertreter gleichsam in eigener Sache, so dass besonders wirksame Kontrollmechanismen erforderlich sind. Wir wollen, dass Änderungen der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen frühestens eine Woche nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorlage im Parlament beschlossen werden dürfen und frühestens in der darauf folgenden Legislaturperiode in Kraft treten. Die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen an parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizen, Arbeitskreisvorsitzende und andere wollen wir unterbinden. Wir treten für die Einrichtung einer unabhängigen ständigen Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung ein.

Banken und Finanzmarktregulierung

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G016 (77,3% Zustimmung)

Die Piratenpartei will Banken und das gesamte Finanzsystem so anpassen und regulieren, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem erfordert konsequente Regulierungsrichtlinien. Banken, die in Schieflage geraten, müssen abgewickelt werden können, ohne dabei eine Systemkrise hervorzurufen. Die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor muss erhöht werden.

Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piratenpartei in folgenden Punkten Änderungsbedarf:

Alle Banken und ähnliche Institutionen müssen sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungspläne vorlegen, die sicherstellen, dass im Falle einer Schieflage die Steuerzahlenden und die Realwirtschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Schieflagen, Insolvenzen und Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahlenden gehen. Die Piratenpartei fordert, dass gesunde Banken Sanierungspläne mit klaren Anweisungen für das Management im Fall einer Schieflage erstellen. Aus dem Sanierungsplan muss sich auch ergeben, wie das Institut im Fall einer Schieflage einen Neustart schaffen will.
  • Insolvente oder illiquide Finanzinstitute sollen restrukturiert und abgewickelt werden können. Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger der Bank haften.

In Deutschland ansässige oder tätige Finanzmarktteilnehmer müssen sich, einschließlich der Niederlassungen im Ausland und ihre Produkte auf jeden Fall der deutschen Regulierung unterwerfen und sich im Zweifel mehrfach regulieren lassen.

Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden.

Spekulationsrisiken durch Banken und Finanzinstitute sind zu minimieren, ins Besondere durch folgende Maßnahmen:

  • Der Eigenhandel aller Finanzinstitute soll weitgehend untersagt werden, also keine Trennbankenforderung in Banken mit und ohne Eigenhandelserlaubnis. Eigenhandel von Finanzinstitutionen (inbesondere Banken, Versicherungen, Schattenbanken, Hedgefonds), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird, soll untersagt werden.
  • Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden. Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen.
  • Um Risiken von Finanzinstituten transparent zu machen, dürfen Unternehmen des Finanzsektors Derivate nur an Börsen durchführen. OTC-Geschäfte sollen zwingend auf Börsen verlagert oder eingestellt werden. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen Geschäfte auch im Ausland nur mit ausländischen Geschäftspartnern an Börsen eingehen.
  • Neuartige Finanzprodukte müssen genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörden müssen jede einzelne Finanzinnovation prüfen und genehmigen, bevor sie gehandelt werden darf. Transparenz muss möglich werden und Risiken müssen nachvollziehbar sein.

Die Anforderung der Eigenkapitalausstattung von Banken und anderen Finanzinstituten erhöhen

  • Eigenkapital im Finanzsektor stärken. Wir treten für weiter erhöhtes Mindestkapital ein, d.h. Banken sollen nicht nur pauschal 3 % wie in Basel III vorgesehen, sondern mindestens 5% ihres Geschäfts mit Eigenkapital unterlegen. „Basel III“ soll vergleichbar auch für Versicherungen umgesetzt werden.
  • Liquiditätsreserve im Finanzsektor stärken. Anfang 2013 wurden die Anforderungen von Basel III an die Liquiditätsreserve für Banken erheblich verwässert. Durch diese Verwässerungen sind Kreditinstitute nun nicht mehr ausreichend gegen Liquiditätskrisen geschützt. Wir Piraten fordern, dass die ursprünglichen Regeln zur Liquiditätsreserve aus Basel III ohne Abstriche umgesetzt werden.

Die Finanztransaktionssteuer soll einheitlich 0,1% auf alle Aktien und Derivate betragen

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G197 (75,6% Zustimmung)'

Die Verflechtung von Geschäfts- und Investmentbanking führt dazu, dass Spareinlagen in intransparente Spekulationsgeschäfte einbezogen werden. Die Piratenpartei fordert daher eine strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken. Wechselseitige Beteiligungen sind unzulässig. Die Kontrolle erfolgt durch die Bankenaufsicht.

Finanzmarktregulierung - Too-big-to-fail und Too-interconnected-to-fail verhindern

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G024 (68,9% Zustimmung)

Banken und Finanzinstitute sollen zu jedem Zeitpunkt ihre Verluste selber tragen können(!) ohne andere Marktteilnehmer in Mitleidenschaft zu ziehen. Dadurch verlieren sie ihr Erpressungspotenzial gegenüber dem Staat durch ihre Größe oder Vernetzung.

Der wesentliche Ansatzpunkt, dies zu erreichen, ist den riskanten Vermögensbestandteilen der Bank (Kreditforderungen, Aktien, Papiere etc.) zu jeder Zeit ausreichend Eigenkapital gegenüber zu stellen. Es werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zur Diskussion gestellt:

a) Jedes Finanzprodukt, Aktie, Kredit etc. muss vollständig mit Eigenkapital hinterlegt werden.

b) Für die Bestimmung der Solvenz einer Bank soll ihr Vermögen "konservativ" und nicht mit dem aktuellen Marktpreis bewertet werden. Dies kann z.b. dadurch geschehen, dass der Wert eines Vermögensbestandteils mit dem niedrigsten Handelspreis der letzten 15 Jahre angesetzt wird.

c) Wie b), nur dass der Wert über ein öffentliches transparentes Rating geschieht.

Die Möglichkeit zur Etablierung unabhängiger Ratingagenturen nutzen.

Die Macht der drei Ratingagenturen ist zu stark. Unabhängige Ratings sind sehr schwer zu etablieren. Es gilt diese Monopolstellung aufzubrechen.

Wirtschaft, Finanzen und Soziales - freiheitlich, gerecht und nachhaltig (Wahlprogrammversion des PA444)

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G174 (67,4% Zustimmung)

Die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialordnung soll allen Menschen und der Gemeinschaft dienen. Traditionelle Maßstäbe, wie etwa das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die Wachstumsrate, die nur bedingt mit dem Wohlstand der Menschen und der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens verknüpft sind, sollen daher nicht mehr alleinige Orientierungsgrößen für die Wirtschaftspolitik sein.

Das Leitbild der Piratenpartei ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht als auch nachhaltig gestaltet ist.

Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hinwirken.

Freiheit, Verantwortung und Transparenz

Unter freiheitlich verstehen die Piratenpartei eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Menschen im Mittelpunkt steht. Sie wird durch das Gemeinwohl sowohl gestärkt als auch beschränkt. Deshalb sind Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden.

In der Umsetzung dieser Ziele spielt die Transparenz eine besondere Rolle. Wir wollen den transparenten Staat, eine transparente Politik und eine transparente Wirtschaft, aber nicht den transparenten Bürger. Der Datenschutz und die informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sind zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Transparenz in der Wirtschaft sind berechtigte Interessen der Unternehmen zu wahren, sofern diese Interessen nicht im Widerspruch zum Gemeinwohl und dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger stehen.

Regulierende Maßnahmen sind nur gerechtfertigt, wenn sie notwendig sind, um gesellschaftliche Ziele zu verwirklichen. Bestehende Regulierungen sind auf ihre Notwendigkeit und Wirkung hin zu überprüfen. Alle Regelungen sind so einfach wie möglich zu gestalten.

Gesellschaftliche Ziele umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Verbraucher umfassend und wahrheitsgetreu zu informieren,
  • menschenwürdige Arbeitsbedingungen mit angemessener Bezahlung sicher zu stellen,
  • Gesundheit und Umwelt zu schützen,
  • artgerechte Tierhaltung sicher zu stellen,
  • fairen Wettbewerb durch Bewertung und Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kosten sicher zu stellen,
  • gesellschaftsschädigende Fehlentwicklungen zu verhindern.

Die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Aspekt der Freiheit und persönlichen Entfaltung. Entscheidend hierfür ist der umfassende Zugang zu notwendigen Infrastrukturen für alle.

Alle wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl und dem Einzelnen. Eigentum verpflichtet zum verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen gefährden die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft.

Gerechtigkeit

Gerecht bedeutet, dass die Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft so gestaltet sind, dass sowohl eine Teilhabe als auch ein angemessenes Leben grundsätzlich gewährleistet werden.

  • Leistungsgerecht: In einer leistungsgerechten Gesellschaft müssen Einkommen in einem nachvollziehbaren Verhältnis sowohl zur Leistung als auch zum gesellschaftlichen Beitrag stehen. Zu diesem Beitrag gehören ausdrücklich auch Aufgaben wie etwa die Kindererziehung oder die Pflege und Betreuung von Alten und Kranken. Einkommen und Vermögen, sowie die Leistungsfähigkeit der Bürger und Unternehmen müssen ausgewogen zur Finanzierung der Gesellschaft herangezogen werden.
  • Verteilungsgerecht: Zu große Wohlstandsunterschiede zwischen den Menschen gefährden den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Deshalb muss der Staat Rahmenbedingungen setzen, die einer zu starken Konzentration von Einkünften und Vermögen entgegenwirken. Eine verteilungsgerechte Gesellschaft ermöglicht eine gesellschaftliche Teilhabe und gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für Alle.
  • Chancengerecht: Eine chancengerechte Gesellschaft erschließt die brachliegenden Potentiale von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen zu deren eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft. Dieses Ziel soll nicht nur durch Bildungsmaßnahmen allein angestrebt werden. Es müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Menschen erst ermöglichen, ihre Chancen wahrzunehmen. Entwicklungschancen müssen unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung des Einzelnen sein.

Nachhaltigkeit

Nachhaltig ist ist ein auf Dauer angelegter, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und der Umwelt. Die Haushalts- und Subventionspolitik, sowie das Finanzsystem, müssen dem Menschen und der Realwirtschaft langfristig dienen.

  • Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen: Die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln sind so auszugestalten, dass Fehlentwicklungen für die Allgemeinheit und Umwelt zu wirtschaftlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Akteure führen.
  • Nachhaltige Haushaltspolitik: Steuern sind Ausdruck kooperativen Verhaltens einer Gesellschaft. Steuern sollen im Ergebnis mehr Wohlstand und Selbstverwirklichung für alle bewirken. Die Aufnahme sowie der Abbau von Staatsschulden dienen der Erreichung gesellschaftlicher Ziele. Dabei müssen wirtschaftliche, ökologische und soziale Interessen unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Einklang gebracht werden. Schulden sind nur auf Grundlage transparenter Entscheidungsprozesse aufzunehmen oder abzubauen.
  • Nachhaltige Subventionspolitik: Subventionen dienen ausschließlich der Erreichung gesellschaftlicher Ziele, etwa dem Anschub von Entwicklungen oder der Entfaltung von wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Lenkungswirkungen. Alle Subventionen müssen transparent vergeben und mit klaren Ziel- und Zeitvorgaben verknüpft werden. Auch bestehende Subventionen müssen zeitlich befristet und bei Verlängerung begründet werden. Die Wirksamkeit aller Subventionsprogramme muss fortlaufend geprüft werden.
  • Nachhaltiges Finanzsystem: Das Finanz- und Währungssystem ist so umzugestalten, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem stellt sicher, dass gemeinschaftsschädigende Systemkrisen nicht auftreten.

Haushalt

Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G202 (75,9% Zustimmung)

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger.

Eine Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der Piratenpartei ein grundsätzliches Recht der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen -z.B. im Internet -, dass die Bürger den Entscheidungsprozess begleiten können. Eine Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Eröffnung der Angebotsphase wäre wünschenswert. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.

Transparente Haushaltspolitik

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G205 (67,3% Zustimmung)

Transparenz ist die absolute Mindestforderung von der Piratenpartei an die Haushaltspolitik.

Ausgaben in Bildung und Infrastruktur im weiteren Sinne sind Investitionen in die Zukunft und sollten als solche nicht mit anderen Schulden gleichbehandelt werden.

Zielgerichtete Subventionen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G212 (73% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert, die Subventionen in allen Bereichen der freien Wirtschaft deutlich zu reduzieren. Insbesondere zukünftige Subventionen müssen immer auf Nachhaltigkeit überprüft werden und dürfen ausschließlich der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele dienen.

Subventionen müssen grundsätzlich klar zeitlich befristet erfolgen, so dass Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen unbedingt gewährleistet ist. Die Belastung der Gesellschaft durch Subventionen ist so gering wie möglich zu halten.

Mehr öffentliche Mittel für Bildung und Forschung

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G196 (72,4% Zustimmung)

Die Piratenpartei betrachtet eine stark verzahnte Forschung und Lehre als einen erheblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert.

Forschung und Lehre in allen öffentlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen müssen so durch Bund und Länder finanziert werden, dass keine existenzielle Abhängigkeit von Drittmitteln besteht. Wir fordern daher, die öffentlichen Mittel für Bildungs- und Forschungseinrichtungen deutlich anzuheben.

Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G217 (73,4% Zustimmung)

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Steuern

Vereinfachung der Steuerpolitik

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G222 (72,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert weitgehende Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuersystems. Ein gerechtes Steuersystem besteht aus allgemeingültigen Grundsätzen und nicht aus einem Flickwerk an Ausnahmen, die die meisten nicht kennen. Wir fordern ein Steuersystem, dass von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird. Es soll gerecht sein, soll sowohl Aspekte der Leistungsgerechtigkeit als auch der Verteilungsgerechtigkeit berücksichtigen und auf eine breite Basis gestellt werden.

Gleichstellung aller Einkommensarten

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G060 (72,3% Zustimmung)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Gleichstellung aller Einkommensarten ein. Sie setzt sich für die Abschaffung der Abgeltungssteuer (des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen) ein, um damit die steuerliche Gleichstellung der Kapitaleinkünfte zu anderen Einkommensarten zu gewährleisten und das Leistungsfähigkeitsprinzip zu wahren.

Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sollen gewerblichen Einkünften gleichgestellt werden.

Einkommensteuer

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G059 (71,9% Zustimmung)

Die Piratenpartei möchte die Einkommensteuer einfach verständlich, transparent und gleichzeitig sozial gestalten.

Der Grundgedanke des Einkommensteuergesetzes mit Regelungen für alle denkbaren Einzelfälle ist gut gemeint. Das führt jedoch häufig dazu, dass Steuererklärungen insbesondere für Arbeitnehmer unnötig kompliziert werden. Die Tatsache, dass selbst Steuerpflichtige mit Einkommen unter 50.000 € im Jahr einen Steuerberater benötigen um ihre Rechte voll wahrnehmen zu können und nicht zuviel Steuern zu bezahlen, ist indiskutabel. Steuergerechtigkeit bedeutet für uns daher auch, dass Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst erstellen können.

Wir wollen Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher abschaffen, denn sie tragen maßgeblich dazu bei, dass die progressive Einkommensbesteuerung zu Lasten der Einkommensschwachen aufgeweicht wird. Außerdem benötigen diese Regelungen zur Umsetzung einen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht.

Die steuerliche Gleichstellung der Kapitaleinkünfte zu anderen Einkommensarten

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G010 (75,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung des § 32d EStG "Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen" ein, um damit die steuerliche Gleichstellung der Kapitaleinkünfte zu anderen Einkommensarten zu gewährleisten.

Steuerfreiheit des individuellen Existenzminimums

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G018 (67,6% Zustimmung)

Es muss sichergestellt werden, dass das individuelle Existenzminimum grundsätzlich steuerfrei ist. Neben dem pauschal ermittelten Existenzminimum soll daher allen Steuerpflichtigen der Rechtsanspruch eingeräumt werden, in besonderen Lebenslagen für sich und Angehörige ein persönliches Existenzminimum bestimmen zu lassen. Das Existenzminimum als Freibetrag soll frei übertragbar sein.

Erhöhung des Kindergeldes statt Kinderfreibetrag

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G169 (66,9% Zustimmung)

Aufgrund des progressiven Steuertarifs bedeuten die Kinderfreibeträge für Besserverdienende einen größeren Vorteil als für Geringverdienende.

Wir sind der Meinung, dass alle in Deutschland lebenden Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern in gleicher Weise staatlich gefördert werden müssen. Diese Ungleichbehandlung wollen wir durch Abschaffung der Kinderfreibeträge bei gleichzeitiger aufkommensneutraler Erhöhung des Kindergeldes beenden.

Verbrauchsteuern reformieren

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G177 (73,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Überprüfung aller Verbrauchssteuern ein. Staatliche Ziele, wie eine allgemeine Haushaltsfinanzierung oder eine zusätzliche moralische Lenkung, beeinträchtigen die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und rechtfertigen nicht die Erhebung einer Verbrauchsteuer.

Nur solche Verbrauchsteuern sollen Bestand haben, die einen klar erkennbaren gesellschaftlich legitimierten Lenkungszweck haben, dessen Wirkung entsprechend überprüft werden kann. Alle anderen sollten zur Steuervereinfachung abgeschafft werden.

Zum Beispiel können wir bei der Kaffeesteuer keine notwendige Lenkungsmaßnahmen des Staates erkennen. Andere Verbrauchssteuern könnten zum Beispiel durch Zusammenfassung vereinfacht werden. So ist nicht nachvollziehbar, warum Alkoholkonsum abhängig von der Art des Getränks, also ob es sich um Wein, Bier, Schaumwein oder Spirituosen handelt, und nicht abhängig vom Alkoholgehalt besteuert wird.

Auch bei den kommunalen Verbrauchssteuern soll überprüft werden, ob diese tatsächlich für eine notwendige Lenkung erforderlich sind oder nicht eher der Gemeindefinanzierung dienen. Letzteres sollte durch transparentere und für die Gemeinden planungssichere Steuern erfolgen.

(weitere Themenblöcke)

Innen- und Rechtspolitik

Verwaltung

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G084 (86,7% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G089 (81,9% Zustimmung)

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Abschaffung von elektronischem Personalausweis und Reisepass

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G111 (69,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der elektronischen Funktionen des Personalausweises und des Reisepasses ein. Die Gefahren welche die Systeme beherbergen, überwiegen die Möglichkeiten. So kann der elektronische Personalausweis unter anderem in der Zukunft vom Staat dazu genutzt werden, dass sich Internetnutzende vor Benutzung des Netzes ausweisen müssen.

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G080 (74,1% Zustimmung)

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Katastrophenschutz

Justiz

Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G105 (74,1% Zustimmung)

Evaluation vergangener Strafrechtsreformen

Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.

Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung

Zwar kann jemand der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlt sich die Täterin oder der Täter als Kriminelle oder Krimineller abgestempelt und verhält sich nach der Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einerbschreckenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, z.B. Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.

Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.

Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahlenden, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand z.B. durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?

Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie z. B. Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B. körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie z. B. Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen.

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, z.B. weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist, oder sie nicht sozialschädlich sind.

So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. "White-Hat-Hacking", bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben, und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solche Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut eines Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und Eichhörnchen unter Strafe stellt.

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie z.B. das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Sicherheit in Freiheit

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G109 (74,9% Zustimmung)

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den 'internationalen Terrorismus' und andere 'Bedrohungen', der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln und die bisher zersplitterten Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention auf das Bundesinnenministerium vereinen.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung bestehender Überwachungsbefugnisse und -programme

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken

Grundrechts-TÜV für neue Sicherheitsmaßnahmen

Wir wollen, dass das Bundesinnenministerium künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der zu schaffenden Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lässt. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann dem fortschreitenden Abbau unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.

Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen. Damit Grundrechtsverstöße nicht wie bisher sanktionslos bleiben, wollen wir dem Bundesverfassungsgericht das Recht geben, den von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den Beschwerdeführer/innen) eine angemessene Entschädigung zuzusprechen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Umfassende Beweisverwertungsverbote

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G082 (73% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden, schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G083 (88,7% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G085 (81,9% Zustimmung)

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G086 (80,9% Zustimmung)

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Gewährleistung einer 2. Instanz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G087 (76,2% Zustimmung)

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G088 (83,6% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Es kann nicht sein, dass Beschuldigte sich aus Angst davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Strafverteidiger beauftragen.

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G091 (86,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert einsehbar sein und im Internet im Rahmen eines Rechtsinformationssystems veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G092 (84,8% Zustimmung)

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G094 (78,2% Zustimmung)

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G095 (88,7% Zustimmung)

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

Korruptionsbekämpfung

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G165 (86,9% Zustimmung)

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Trennung von Staat und Religion

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G021 (84% Zustimmung)
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Präambel

Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit beinhaltet auch die Freiheit von Religion. In Deutschland sind inzwischen ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Eine Trennung von Staat und Religion und die Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen sind Grundlage der Freiheit und Vielfalt von Religionen und Kulturen und Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Diese Trennung ist noch nicht vollzogen. Die Piratenpartei fordert daher eine umfassende und konsequente Durchsetzung der Trennung von Staat und Religion.

Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Der Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5-6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden.

Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer gefordert. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere ist der so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos zu streichen. Weiterhin sind Feiertagsgesetze zu streichen, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen Verhaltensvorschriften auferlegen. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. In Eidesformeln ist jeglicher religiöser Bezug abzuschaffen.

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen diese Gruppierungen daher keine eigenen Sitze erhalten.

Forschung, Lehre und Bildung

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden.

Für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Dogmen führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht bundesweit, an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen, durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.

Finanzierung und Subventionen

Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung) ist umzusetzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind zu beenden.

Die Kirchensteuer ist abzuschaffen und der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religionsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein.

Datenschutz

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Rundfunkräten dürfen diese Gruppierungen daher keine eigenen Sitze erhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht zur Missionierung benutzt werden. Es darf keine festen Zeitkontingente für Religionsgemeinschaften geben.

Waffen

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Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G076 (76,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G078 (77,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.

Polizei

  • Hinweis: Dieser Abschnitt ist neu

Polizeigewalt bekämpfen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G100 (81,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, konsequent gegen Polizeigewalt vorzugehen. Beamtinnen und Beamte, die im Dienst Straftaten begehen, sind für den Polizeidienst ungeeignet und daher aus dem Dienst zu entlassen. Dies gilt insbesondere auch für Polizistinnen und Polizisten, die Gewalttaten ihrer Kollegen aus einer falsch verstandenen Solidarität decken, sei es durch Falschaussagen, Unterdrückung von Beweismitteln oder Nichtanzeigen beobachteter Gewalttaten.

Für die Untersuchung von Polizeiübergriffen ist eine unabhängige Stelle einzurichten.

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G101 (86,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Keine Bundeswehr im Inneren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G098 (81,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall.

Abschaffung des Verfassungsschutzes

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G123 (70,9% Zustimmung)
  • Hinweis: Dieser Abschnitt ist neu

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz ein.

Die Ermittlung bei Verdacht auf konkrete Straftaten soll vom Bundeskriminalamt sowie den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der jeweiligen Landespolizei übernommen werden. Die Beobachtung politischer Gruppen mit geheimdienstlichen Mitteln ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts auf Straftaten wird eingestellt.

Bei Spionage und ähnlichen aus dem Ausland begangenen oder beauftragten Straftaten im Inland ist mit entsprechend strengen Auflagen eine Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst möglich.

Die Dokumentation der in Deutschland existierenden politischen Gruppen und Parteien mit wissenschaftlichen und journalistischen Methoden aus öffentlichen Quellen wird von der Bundeszentrale für politische Bildung oder einer ähnlichen noch zu schaffenden oder auszubauenden Institution übernommen. Hierbei wird nicht mehr auf einen problematischen „Extremismus“-Begriff abgestellt, sondern es werden explizit alle Strömungen – inklusive der in Parlamenten vertretenen „großen“ Parteien – beobachtet, ihre in Programmen expliziten und in Handlungen und Aktionen impliziten Positionen dargestellt und ihre Verflechtung mit verschiedenen Interessengruppen untersucht.

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