Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 146

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Umwelt und Verbraucherschutz
Nummer: 146
Antragsteller: Jan
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: "Gekaufte" Inhalte müssen von Privatpersonen auch weiterverkauft und an Freunde verliehen werden können. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass "gekaufte" Inhalte dem Kunden auch "gehören", er sie also dauerhaft nutzen kann.
Schlagworte: Geistiges Eigentum, DRM, Kopierschutz, Weiterverkauf gebrauchter Spiele und Musikdownloads
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Geistiges Eigentum mal andersrum
Text: Der Vertrieb von Medien bewegt sich fortwährend weg von physikalischen Medien hin zu digitalen Vertriebswegen. Damit geht für die Kunden leider oft ein unbemerkter Verlust an Rechten einher.

Während die Unterhaltungsmedienindustrie gerne vom "geistigen Eigentum" redet, um ein strengeres Urheberrecht durchzusetzen, möchte sie vom Eigentumsrecht des Kunden wenig hören. Insbesondere der Weiterverkauf legal erworbener Inhalte wird zunehmend erschwert: Während physikalisch erworbene Datenträger leicht weiterveräußert werden können, wird dies bei digital erworbenen Gütern meist durch technische Maßnahmen wie die Bindung an Kundenkonten oder rechtliche Regelungen wie das Erteilen von nicht übertragbaren Lizenzen verhindert. Werden die für den Kopierschutz nötigen Serverdienste (z. B. aufgrund einer Insolvenz) abgeschaltet, können die von Kunden erworbenen Inhalte sogar wertlos werden.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen, dass an Privatkunden "verkaufte" Inhalte diesen auch "gehören". Der Weiterverkauf gebrauchter Immaterialgüter und Nutzungsrechte muss daher technisch und rechtlich ermöglicht werden. Der Zweitbesitzer darf hierbei nicht gegenüber dem ursprünglichen Käufer benachteiligt werden (beispielsweise durch Inhalte oder Funktionen, die nur dem ersten Käufer zur Verfügung gestellt werden).

(Nur falls kein Antrag aufgenommen wird, welcher ein komplettes Verbot von Kopierschutz/DRM fordert:) Verwendet ein Anbieter Kopierschutzmaßnahmen, so muss er dafür sorgen, dass legitime Eigentümer von Nutzungsrechten diese dauerhaft nutzen können. Für den Insolvenzfall ist entsprechende Vorsorge zu treffen (z. B. durch Hinterlegung kopierschutzfreier Versionen).

Begründung: Der erste Teil wird im Text selbst begründet. Zum letzten Absatz: Es ist in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen, dass aufgrund von Insolvenz oder weil ein Unternehmen sparen wollte DRM-Server abgeschaltet wurden, und die "Käufer" von Inhalten plötzlich vor einem Haufen verschlüsselten Datenmülls standen. Mit der vorgeschlagenen Regelung müssten Anbieter dafür sorgen, dass das nicht passiert (z. B. indem die DRM-Server dauerhaft bis in alle Ewigkeit weiterbetrieben werden, oder den Kunden bei Abschaltung kopierschutzfreie Inhalte zur Verfügung gestellt werden).
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