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Freiheit und Grundrechte
Nummer:
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005
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Antragsteller:
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Stimmbürger
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet.
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Schlagworte:
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Grundgesetz, Pressefreiheit, Berichterstattung, Rundfunk, Film, digitale Netzwerke
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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"Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz
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Text:
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Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.
Neu:
Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Begründung:
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Der derzeitige Text lautet: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
und schliesst somit eine grundgesetzliche Absicherung der digitalen Netzwerke nicht mit ein, ergo im Einzelfall aus.
Die „digitalen Netzwerke“ entsprechen aber dem heutigen Stand der Informationstechnik und ihre Absicherung gegen Zensur jeglicher Art werden von den Piraten explizit eingefordert.
Die Erweiterung um diese zwei Wörter: digitale Netzwerke ist insoweit revolutionär, da das Ergebnis ist, dass alle Forderungen der Piratenpartei Deutschland in Sachen "Freiheit" im Internet, den digitale Netzte und der digitale Kommunikation dadurch erreicht werden!
Wird diese kleine GG-Erweiterung umgesetzt, wird automatisch die Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäusserung auf bzw. unter Zuhilfenahme von digitalen Netzen grundgesetzlich gewährleistet. Ein Meilenstein!
Zur Anregung im LQFB:
Durch die Aufnahme "digitale Netzwerke" im Grundgesetz, entfällt der Grundgesetzkommentar, weil der GG Artikel 5.1 GG dann eindeutig ist.
http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA277
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Piratenpad:
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http://piratenpad.de/p/DigitaleNetzwerkeinsGrundgesetz
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Liquid Feedback:
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https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4757.html
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Wiki-Antragsfabrik:
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Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.
Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.
Pro/Contra-Argument
Unterstützung / Ablehnung
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- generelle "digitale Netzwerke" gibt es nicht. Es gibt informationelle Netzwerke, die sich elektronischer Medien bedienen. D.h. es gibt elektronische Netzwerke von Informationsmaschinen, die digital moduliert kommunizieren. Der Mensch jedoch ist analog. D.h: Die Freiheit der Berichterstattung zwischen Menschen muss unabhängig von bestimmten Medien und Modulationen, von einer bestimmten Technik sein:
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung muss über jegliches Medium möglich sein- z.B. auch über analoges Trommeln oder Rauchzeichen. Es ist vollkommen unsinnig, durch die obenstehende Formulierung die Freiheit der Berichterstattung an weitere bestimmte Medien zu binden. -- wigbold
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