Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 005

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zur Bundestagswahlprogramm Initiative 2013


Freiheit und Grundrechte
Nummer: 005
Antragsteller: Stimmbürger
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet.
Schlagworte: Grundgesetz, Pressefreiheit, Berichterstattung, Rundfunk, Film, digitale Netzwerke
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: "Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Neu: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Begründung: Der derzeitige Text lautet: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. und schliesst somit eine grundgesetzliche Absicherung der digitalen Netzwerke nicht mit ein, ergo im Einzelfall aus. Die „digitalen Netzwerke“ entsprechen aber dem heutigen Stand der Informationstechnik und ihre Absicherung gegen Zensur jeglicher Art werden von den Piraten explizit eingefordert. Die Erweiterung um diese zwei Wörter: digitale Netzwerke ist insoweit revolutionär, da das Ergebnis ist, dass alle Forderungen der Piratenpartei Deutschland in Sachen "Freiheit" im Internet, den digitale Netzte und der digitale Kommunikation dadurch erreicht werden! Wird diese kleine GG-Erweiterung umgesetzt, wird automatisch die Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäusserung auf bzw. unter Zuhilfenahme von digitalen Netzen grundgesetzlich gewährleistet. Ein Meilenstein! Zur Anregung im LQFB: Durch die Aufnahme "digitale Netzwerke" im Grundgesetz, entfällt der Grundgesetzkommentar, weil der GG Artikel 5.1 GG dann eindeutig ist.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA277

Piratenpad: http://piratenpad.de/p/DigitaleNetzwerkeinsGrundgesetz
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4757.html
Wiki-Antragsfabrik: -


Anregungen Eine Anregung hinzufügen

Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen.

  • ...

Diskussion Einen Pro/Contra Punkt hinzufügen

Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden.

Pro/Contra-Argument

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Unterstützung / Ablehnung

Du findest diesen Wahlprogrammpunkt gut? Sich für den Wahlprogrammpunkt aussprechen

  1.  ?
  2. ...

Du findest den Wahlprogrammpunkt in der jetzigen Form schlecht? Sich gegen den Wahlprogrammpunkt aussprechen

  1. generelle "digitale Netzwerke" gibt es nicht. Es gibt informationelle Netzwerke, die sich elektronischer Medien bedienen. D.h. es gibt elektronische Netzwerke von Informationsmaschinen, die digital moduliert kommunizieren. Der Mensch jedoch ist analog. D.h: Die Freiheit der Berichterstattung zwischen Menschen muss unabhängig von bestimmten Medien und Modulationen, von einer bestimmten Technik sein:
    Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung muss über jegliches Medium möglich sein- z.B. auch über analoges Trommeln oder Rauchzeichen. Es ist vollkommen unsinnig, durch die obenstehende Formulierung die Freiheit der Berichterstattung an weitere bestimmte Medien zu binden. -- wigbold
  2. ...