Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 177

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Wirtschaft und Finanzen
Nummer: 177
Antragsteller: Atlas für die AG Steuerpolitik
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Alle Verbrauchsteuern sollen überprüft werden. Verbrauchsteuern ohne Lenkungswirkung sollen abgeschafft werden.
Schlagworte: Transparenz, Entbürokratisierung, Steuergerechtigkeit, Verbrauchsteuern
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Verbrauchsteuern reformieren
Text: Die Piratenpartei setzt sich für eine Überprüfung aller Verbrauchssteuern ein. Staatliche Ziele, wie eine allgemeine Haushaltsfinanzierung oder eine zusätzliche moralische Lenkung, beeinträchtigen die Entscheidungsfreiheit der Bürger und rechtfertigen nicht die Erhebung einer Verbrauchsteuer.

Nur solche Verbrauchsteuern sollen Bestand haben, die einen klar erkennbaren gesellschaftlich legitimierten Lenkungszweck haben dessen Wirkung entsprechend überprüft werden kann. Alle anderen sollten zur Steuervereinfachung abgeschafft werden.

Zum Beispiel können wir bei der Kaffeesteuer keine notwendige Lenkungsmaßnahmen des Staates erkennen. Andere Verbrauchssteuern könnten zum Beispiel durch Zusammenfassung vereinfacht werden. So ist nicht nachvollziehbar, warum Alkoholkonsum abhängig von der Art des Getränks, also ob es sich um Wein, Bier, Schaumwein oder Spirituosen handelt, und nicht abhängig vom Alkoholgehalt besteuert wird.

Auch bei den kommunalen Verbrauchssteuern soll überprüft werden, ob diese tatsächlich für eine notwendige Lenkung erforderlich sind oder nicht eher der Gemeindefinanzierung dienen. Letzteres sollte durch transparentere und für die Gemeinden planungssichere Steuern erfolgen.

Begründung: Die heutige Gesetzgebung im Bereich der Verbrauchssteuern ist komplex und unübersichtlich. Viele dieser Steuern wurden schon vor Dekaden oder Jahrhunderte eingeführt und bestehen bis in die heutige Zeit.

Ein Großteil dieser Steuern scheint heutzutage vor allem der Finanzierung des Bundeshaushaltes zu dienen, da der eigentliche Zweck, weshalb die Steuern eingeführt wurden, häufig völlig weggefallen ist oder die Steuerhöhe im Hinblick auf den Geldbedarf des Staates und nicht im Hinblick auf den Zweck festgesetzt ist.

Wir sollten deshalb für Verbrauchsteuern explizit zum Grundsatz erklären, dass diese immer durch Lenkungsmaßnahmen oder Marktsteuerungen/-Berichtigungen begründet sein müssen und ausschließen, dass sie nur zur zusätzlichen Finanzierung des Staatshaushaltes erhoben werden. Die Begründung einer Verbrauchsteuer soll also zunächst grundsätzlich auf der Erhebungsseite und nicht auf der Verwendungsseite liegen.

Da auf diese Weise ein Teil der Steuern entfallen, bzw. vereinheitlicht werden kann, kann davon ausgegangen werden, dass auf diese Weise dazu beigetragen werden kann, einen Teil des Steuerrecht deutlich transparenter und einfacher zu gestalten.

Das wir trotz dieser schwerwiegenden Mängel nicht für eine völlige Abschaffung dieser Steuern sein sollten, liegt in der Überlegung begründet, dass Verbrauchssteuern, richtig und sachgerecht geregelt, ein wirksames Mittel sind, um eine Umlegung von Kosten nach dem Verursacherprinzip zu ermöglichen. Es ist leider oftmals so, dass manche Kosten nicht in den Preis einfließen, sondern von Dritten oder der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Der Verkauf von Tabak und Alkohol führt z.B. zu deutlich höheren Kosten im Gesundheitswesen, weil diese die Behandlung der Folgeschäden des Genusses tragen müssen und der zu hohe Ausstoß von CO2 führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu Klimaänderungen, die auch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

In der Volkswirtschaftslehre nennt man dies externe Kosten. (Zur genaueren Erklärung siehe Die volkwirtschaftliche Perspektive auf Verbrauchsteuern) Wenn diese gesellschaftlichen Kosten eine signifikante Höhe erreichen, sollten sie jedoch aus Gründen der Gerechtigkeit und zum Wohle aller nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden sollen, sondern dann möglichst von der Gruppe der Verursacher der Kosten selbst getragen werden (Verursacherprinzip).

Die Steuereinnahmen sollen deshalb dafür verwendet werden, diese Schäden auszugleichen oder gleich ganz zu vermeiden. Wie hoch die Steuer festzusetzen ist, soll dabei transparent und auf Grundlagen wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse ermittelt werden. Um eine hohe Transparenz und schließlich Akzeptanz zu gewährleisten, sollen Verbrauchsteuern zudem regelmäßig überprüft und deutlich besser und nachvollziehbar erläutert werden.

Thema Luxussteuern:

Die Erhebung von "Sondersteuern" auf "Luxusgüter" verträgt sich weder mit unseren Grundsätzen nach freiheitlicher Selbstbestimmung des Individuums noch mit der von vielen Piraten geteilten Forderung eines transparenten, verständlichen und gerechten Steuerrechts.

Unserer Meinung nach wird das Selbstbestimmungsrecht eines jeden grade dann eingeschränkt, wenn der Staat oder die Gesellschaft aufgrund irgendwelcher Moralvorstellungen einzelne Güter verteuert und somit dafür sorgt, dass sie weniger nachgefragt werden oder der Konsument gezwungen ist, einen höheren Preis zu bezahlen. Wie oben dargestellt, kann die künstliche Verteuerung eines Gutes nur dann "gerecht" sein, wenn der Gesellschaft durch den Konsum dieser Güter eben (zusätzlich) Kosten entstehen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist es eben Willkür. Der Konsument wird dafür bestraft, z.B. dann Kaviar oder Kaffee zu mögen.

Zudem ist es weder zu verständlich noch transparent, wenn bestimmte Güter (unnötigerweise) irgendwelchen Sondersteuern unterliegen.

So macht es einen großen Unterschied in der Freiheit des Einzelnen und der Selbstbestimmung der Bürger, ob man hohe Einkommen und Vermögen entsprechend der Leistungsfähigkeit besteuert oder man den Konsum z.B. von "Luxusgütern" extra besteuert. Letzteres trifft nämlich jeden, auch denjenigen, der sich seinen "Luxus" vom Munde abspart. Mit Freiheit hat das wenig zu tun.

Piratenpad: https://steuerpolitik.piratenpad.de/Verbrauchsteuern
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