Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 024

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Wirtschaft und Finanzen
Nummer: 024
Antragsteller: Nervy, OrangeScarf
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Banken und Finanzinstitute sollen zu jedem Zeitpunkt ihre Verluste selber tragen können(!) ohne andere Marktteilnehmer in Mitleidenschaft zu ziehen.
Schlagworte: Too-big-to-fail, Too-interconnected-to-fail, Eigenkapital, Kettenreaktionen
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Finanzmarktregulierung - Too-big-to-fail und Too-interconnected-to-fail verhindern
Text: Banken und Finanzinstitute sollen zu jedem Zeitpunkt ihre Verluste selber tragen können(!) ohne andere Marktteilnehmer in Mitleidenschaft zu ziehen. Dadurch verlieren sie ihr Erpressungspotenzial gegenüber dem Staat durch ihre Größe oder Vernetzung.

Der wesentliche Ansatzpunkt, dies zu erreichen, ist den riskanten Vermögensbestandteilen der Bank (Kreditforderungen, Aktien, Papiere etc.) zu jeder Zeit ausreichend Eigenkapital gegenüber zu stellen. Es werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zur Diskussion gestellt:

a) Jedes Finanzprodukt, Aktie, Kredit etc. muss vollständig mit Eigenkapital hinterlegt werden. b) Für die Bestimmung der Solvenz einer Bank soll ihr Vermögen "konservativ" und nicht mit dem aktuellen Marktpreis bewertet werden. Dies kann z.b. dadurch geschehen, dass der Wert eines Vermögensbestandteils mit dem niedrigsten Handelspreis der letzten 15 Jahre angesetzt wird. c) Wie b), nur dass der Wert über ein öffentliches transparentes Rating geschieht.

Begründung: Eine Bank kann nur dann für ihre Geschäfte haften, wenn zum Zeitpunkt der Krise genug "Substanz" da ist, mit denen Sie ihre Schulden und Verbindlichkeiten bezahlen kann.

Kann sie das nicht, müssen andere Geschäftspartner der Bank (z.b. andere Banken, Sparer, etc.) auf Forderungen verzichten, was zu Schieflagen bei diesen führen wird und damit zu Kettenreaktionen führen kann. Letztendlich würde der Sparer und Steuerzahler haften müssen. Die genannte "Substanz" der Bank ist gegeben durch das Vermögen der Bank zum Zeitpunkt der Krise und nicht durch das Vermögen zum jetzigen Marktwert. Diese Schwankungsbreite muss für die Haftbarkeit zu jeder Zeit abgesichert werden. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass die genannten Produkte konservativ bewertet werden oder dass die Produkte in der Bilanz für sich alleine stehen und nicht für Verbindlichkeiten herangezogen werden können (äquivalent, dass sie vollständig mit Eigenkapital geschützt sind). Bemerkung: Die Forderung, dass doch andere Marktteilnhmer, die wissentlich oder unwissentlich mit den Geschäften der Bank zu tun haben, auch für die Verluste der Bank aufkommen müssen, ist nicht ausreichend! Denn dann hat (wie geschehen) keine der Banken mehr "Haftungssubstanz", da sie dann darauf setzen, dass ihre Geschäftspartner haften werden. Wenn hier eine Bank fällt, fällen die anderen auch schnell. Und das ist gerade die Problematik Too-big-to-fail und Too-interconnected-to-fail und gibt den Banken Erpressungsmöglichkeiten gegenüber dem Staat und allen Bürgern.

Piratenpad: https://aggeldordnungundfinanzpolitik.piratenpad.de/250
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