Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 091

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Innen- und Rechtspolitik
Nummer: 091
Antragsteller: LunaLoof, Zombie, Stimmbürger, Goldwaage, ColoroftheNight
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Der Antrag beruht auf PA643 (Nr. 1) und PA300 (Abs. 5), die zum BPT 2012.2 eingereicht wurden. Diese wurden von den Antragstellern u.a. überarbeitet. Der Antrag hat im LQFB eine Zustimmung von 92% erreicht.
Schlagworte: Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen, Anonymisierung, kostenloser Zugang, Rechtsinformationssystem, Transparenz, Datenschutz
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert einsehbar sein und im Internet im Rahmen eines Rechtsinformationssystems veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Begründung: Die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aller Gerichtsentscheidungen in der Sache soll eine effektive Kontrolle von Gerichten durch die Öffentlichkeit erlauben. Bisher können die Richter selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie ein getroffenes Urteil veröffentlichen möchten. So sind häufig selbst veröffentlichte Entscheidungen nur bei teuren kommerziellen Anbietern einsehbar, obwohl die Arbeit der Richter durch Steuergelder finanziert wird. Auch der Rechtsfortbildung ist die Veröffentlichungspflicht dienlich, da so mehr Präzedenzfälle auffindbar sind.

Wir streben eine kostenfreie Informationsmöglichkeit über Gerichtsentscheidungen als Alternative zu bereits bestehenden kostenpflichtigen Rechtsinformationssystemen wie dem der juris GmbH an. Der Datenschutz soll gewährleistet werden, indem Entscheidungen nur anonymisiert veröffentlicht werden, so dass Betroffene nicht vor der Öffentlichkeit bloßgestellt werden. Das kann bei sehr bekannten Personen und Fällen sowie sehr intimen Sachverhalten - siehe Fall Kachelmann - dazu führen, dass eine Entscheidung überhaupt nicht veröffentlicht werden darf. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und Folgerechtsstreitigkeiten zu verhindern, sollte dies nur auf Antrag eines Betroffenen (z.B. Vergewaltigungsopfer, Zeugen, Kläger und Beklagte etc.) zulässig sein.

Es wäre aber noch zu entscheiden, ob tatsächlich alle Entscheidungen auch in ein Rechtsinformationssystem eingepflegt werden sollten oder ob hier nur eine Auswahl von relevanten Entscheidungen aufgenommen werden soll, um die Ergebnisse einer Suche überschaubar zu halten, Wiederholungen zu vermeiden und die Kosten hierfür zu reduzieren.

Piratenpad: -
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5686.html
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