Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 173

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Freiheit und Grundrechte
Nummer: 173
Antragsteller: ZombB
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Abschaffung des großen Lauschangriffs durch eine Grundgesetzänderung
Schlagworte: Lauschangriff, großer Lauschangriff, Grundgesetz, Richtervorbehalt, Überwachung, Privatsphäre
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz, Modul 1: Großer Lauschangriff
Text: Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Vorstoß zur Abschaffung des großen Lauschangriffs in das Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der optischen und akustischen Wohnraumüberwachung ein (Großer Lauschangriff).

Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des Großen Lauschangriffs durch eine Grundgesetzänderung an.

Konkret sollen dazu die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetzt (GG) wieder entfernt werden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Begründung: Die o.g. Absätze des Art. 13 GG des GG stellen nachträgliche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des GG von 1949 dar, die die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte einschränken, um die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

Mit der Umsetzung dieses Antrages durch eine Grundgesetzänderung wird das Grundgesetz in Bezug auf Art. 13 GG in seine ursprüngliche Fassung von 1949 zurückgesetzt, so dass im Ergebnis eine Überwachung der Privatsphäre durch optische und akustische Wohnraumüberwachung überhaupt gar nicht mehr möglich ist.

Das Beispiel des "Staatstrojaners" hat uns allen deutlich gemacht, dass das Einzige, was uns noch vor dem Überwachungsstaat schützt die Inkompetenz der Überwacher ist, die nur noch von ihrer Ignoranz gegenüber den gesetzlichen Grenzen der Überwachung übertroffen wird. Wenn man denen den kleinen Finger gibt, nehmen sie sich gleich die ganze Hand. Als Partei der Bürgerrechte sollten wir dem entschieden Einhalt gebieten und uns mit konkreten Vorschlägen klar dagegen positionieren. Als Taktik möchte ich vorschlagen, durch eine Maximalforderung den Überwachungsmöglichkeiten des Staates bereits im Grundgesetz jeden Boden zu entziehen.

Die aktuelle Situation des grundsätzlichen Gestattens von staatlichen Eingriffen in die Privatsphäre "unter strengen Auflagen", die dann in weiteren undurchsichtigen Gesetzen und Verordnungen geregelt werden und in der Praxis nachweislich nicht so umgesetzt werden (können), wie man uns das im politischen Diskurs um die Grundgesetzänderungen verkauft hat, sollten wir gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse um den "Staatstrojaner" entschieden ablehnen.

Im Folgenden soll auf einzelne Überwachungsmaßnahmen genauer eingegangen werden, die durch die hier angestrebte Grundgesetzänderung abgeschafft werden:

Akustische und optische Wohnraumüberwachung (großer Lauschangriff):

Der durch die Ergänzung der Absätze 3 bis 6 im Art. 13 GG (Verabschiedet im Bundestag 16.01.1998) ermöglichte große Lauschangriff stellt eine bis heute auch unter Experten und insb. Juristen äußerst umstrittene Maßnahme dar. Einerseits ist diese Maßnahme der schwerste Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger und für Ermittlingsbehörden mit einem extrem hohen Aufwand verbunden. Andererseits weist sie jedoch eine geringe Erfolgsquote auf. So können nach einer Untersuchung im Auftrag des Bundesjustizministeriums nur etwa 30% der angeordneten Maßnahmen als erfolgreich oder bedingt erfolgreich eingestuft werden.(Quelle 1, S.327) Weiterhin ist die im Gesetz (§101, Abs. 4, Satz 4 StPO) festgeschriebene Benachrichtigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger unzureichend umgesetzt: Nach einer Untersuchung im Auftrag des Bundesjustizministeriums wurden in 36% der Fälle die Betroffenen nicht benachrichtigt.(Quelle 1, S.266)

Zusammenfassung:

Die oben dargestellten Kritikpunkte der einzelnen Maßnahmen zeigen deutlich, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann. In der unzureichenden Umsetzung der Benachrichtigung der Betroffenen muss ein grunsätzliches Problem gesehen werden. In Unkenntnis der Eingriffe in unsere Privatsphäre können wir uns so kein eigenes Bild von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen machen und somit auch als Bürgerinnen und Bürger keine wirksame Kontrolle ausüben.

Quellen

(1) Meyer-Wieck,  Hannes: Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung
    http://www.forum.mpg.de/archiv/veranstaltung13/hintergrund/gutachten_lauschangriff.pdf

Abstimmung

Piratenpad: -
Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2033.html
Wiki-Antragsfabrik: -


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