Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 116

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Demokratie wagen
Nummer: 116
Antragsteller: Pab
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Demokratische Kontrolle der Bundesregierung bei Verhandlungen und Beschlüssen auf europäischer und internationaler Ebene
Schlagworte: Internationale Verhandlungen, nichtöffentliche Regierungsverhandlungen, Gesetzgebung
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Internationale Verhandlungen demokratisieren
Text: Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir dafür ein, dass Deutschland Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, welche Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Bundestag zustimmen darf. Der Bundestag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Bundes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.
Begründung: Internationale Abkommen (z.B. Zugriff der USA auf deutsche Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken) werden immer häufiger von Regierungsvertretern im Geheimen ausgehandelt. Das Parlament muss dem fertigen und unterschriebenen Abkommen dann in der Regel zustimmen (ratifizieren), um dem Ansehen und der Verlässlichkeit des Landes keinen Schaden zuzufügen. Um die demokratischen Mitwirkungsrechte des Parlaments abzusichern, müssen diese schon vor Unterzeichnung greifen. In ausländischen Staaten ist dies teilweise bereits so geregelt (z.B. Niederlande). Auch auf EU-Ebene bedarf die Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von Verträgen mit Drittländern oder internationalen Organisationen einer Ermächtigung des Ministerrats, der auch Verhandlungsrichtlinien festlegt. Im Rahmen dieses Mandats führt die Kommission die Verhandlungen (Art. 218 AEUV). Dieser Kontrollmechanismus soll in ähnlicher Weise auf das Verhältnis von Bundestag und Bundesregierung übertragen werden. Er soll für Vertragsverhandlungen der Bundesregierung und für ihr Abstimmungsverhalten im EU-Ministerrat gelten.
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