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Umwelt und Verbraucherschutz
Nummer:
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148
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Antragsteller:
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Jan
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Bundesparteitag:
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2013.1
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Zusammenfassung:
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Käufern muss freigestellt sein, ob sie einen Computer mit oder ohne gebündelte Software erwerben möchten.
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Schlagworte:
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Bündelung, Betriebssystem-Bündelung, Monopol, Computerkauf
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Ranking:
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1
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Datum der letzten Änderung:
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12.03.2013
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Inhalt
Titel:
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Zwangsbündelung von Software und Betriebssystemen mit PCs verbieten
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Text:
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Viele Hersteller verkaufen Computer nur gemeinsam mit vorinstallierter Software. Softwarehersteller fördern dies durch Abschluss von Rahmenverträgen, die den Herstellern den Verkauf von Geräten ohne gebündelte Software untersagen. Der Kunde muss gebündelte Software miterwerben, wenn er das Gerät kaufen will. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten des Kunden eingeschränkt, die Nutzung alternativer Betriebssysteme unattraktiv gemacht und die Monopolstellung großer Anbieter zementiert.
Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, diese Zwangsbündelung zu untersagen. Käufern muss freigestellt sein, ob sie einen Computer mit oder ohne gebündelte Software erwerben möchten. Der Preis des Geräts ohne Software darf dabei nicht höher sein als der Preis für das Bündel nach Abzug der tatsächlichen Kosten der Software.
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Begründung:
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Vergleiche folgende Heise-Artikel:
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Piratenpad:
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Liquid Feedback:
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Wiki-Antragsfabrik:
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