Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 102

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Freiheit und Grundrechte
Nummer: 102
Antragsteller: Jan
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung: Die ausufernden Überwachungs-, Abhör- und Datensammelrechte der Behörden müssen massiv eingeschränkt werden. Oft missbrauchte Befugnisse wie die Funkzellenabfrage sind abzuschaffen. Verstöße sind zu verfolgen.
Schlagworte: Abhören, Telekommunikationsüberwachung, Großer Lauschangriff, Bundestrojaner, Quellen-TKÜ, Funkzellenabfrage, Rasterfahndung
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 12.03.2013
Inhalt
Titel: Überwachungsbefugnisse massiv einschränken (u.a. Verbot von Funkzellenabfrage und Bundestrojaner)
Text: Die Überwachungsbefugnisse der Behörden wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgeweitet. Gleichzeitig haben Behörden wiederholt bewiesen, dass sie mit bestehenden Befugnissen nicht verantwortungsvoll umgehen können, und selbst klare rechtliche Grenzen oft ignoriert.

Die Piratenpartei setzt sich für die Wahrung der Privatsphäre der Bürger ein. Überwachungsmaßnahmen, bei denen zahlreiche Unbeteiligte betroffen sind, dürfen daher nicht zulässig sein. Ebenso müssen Befugnisse, welche missbraucht werden, eingeschränkt werden. Daher setzt sich die Piratenpartei dafür ein, Maßnahmen wie die Rasterfahndung oder die Funkzellenabfrage komplett zu verbieten.

Überwachungsmaßnahmen, welche in den Kernbereich der Privatsphäre eindringen, lehnt die Piratenpartei ebenfalls strikt ab. Dazu gehört beispielsweise das Abhören von Wohnungen ("Großer Lauschangriff") und das Installieren von Schadsoftware auf Computern ("Bundestrojaner", Quellen-TKÜ").

Sämtliche Überwachungsbefugnisse sind auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und auf das für die Kriminalitätsbekämpfung nötige Mindestmaß einzuschränken. Dazu gehört eine Überprüfung der "Katalogstraftaten", bei welchen solche Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können.

Beamte, welche vorsätzlich oder fahrlässig unzulässige Überwachungsmaßnahmen beantragen, anordnen oder durchführen, müssen persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Begründung: Konkretisierung des Grundsatzprogramms
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