Präambel:
Wir Piraten wollen Banken und das gesamte Finanzsystem so anpassen und regulieren, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem erfordert konsequente Regulierungsrichtlinien. Banken, die in Schieflage geraten, müssen abgewickelt werden können, ohne dabei eine Systemkrise hervorzurufen. Die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor muss erhöht werden.
Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piraten in folgenden Punkten Änderungsbedarf:
1. Alle Banken und ähnliche Institutionen müssen sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungspläne vorlegen, die sicherstellen, dass im Falle einer Schieflage die Steuerzahler und die Realwirtschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
1a: Schieflagen, Insolvenzen und Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Wir Piraten fordern, dass gesunde Banken Sanierungspläne mit klaren Anweisungen für das Management im Fall einer Schieflage erstellen. Aus dem Sanierungsplan muss sich auch ergeben, wie das Institut im Fall einer Schieflage einen Neustart schaffen will.
1b: Insolvente oder illiquide Finanzinstitute sollen restrukturiert und abgewickelt werden können. Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger der Bank haften.
2. In Deutschland ansässige oder tätige Finanzmarktteilnehmer müssen sich, einschließlich der Niederlassungen im Ausland und ihre Produkte auf jeden Fall der deutschen Regulierung unterwerfen und sich im Zweifel mehrfach regulieren lassen
3. Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden
4. Spekulationsrisiken durch Banken und Finanzinstitute sind zu minimieren, ins Besondere durch folgende Maßnahmen:
4.1 Der Eigenhandel aller Finanzinstitute soll weitgehend untersagt werden, also keine Trennbankenforderung in Banken mit und ohne Eigenhandelserlaubnis
Eigenhandel von Finanzinstitutionen (inbesondere Banken, Versicherungen, Schattenbanken, Hedgefonds), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird, soll untersagt werden.
4.2 Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden
Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen.
4.3 Um Risiken von Finanzinstituten transparent zu machen, dürfen Unternehmen des Finanzsektors Derivate nur an Börsen durchführen
OTC-Geschäfte sollen zwingend auf Börsen verlagert oder eingestellt werden. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen Geschäfte auch im Ausland nur mit ausländischen Geschäftspartnern an Börsen eingehen.
4.4 Neuartige Finanzprodukte müssen genehmigt werden
Die Aufsichtsbehörden müssen jede einzelne Finanzinnovation prüfen und genehmigen, bevor sie gehandelt werden darf. Transparenz muss möglich werden und Risiken müssen nachvollziehbar sein.
5. Die Anforderung der Eigenkapitalausstattung von Banken und anderen Finanzinstituten erhöhen
5a: Eigenkapital im Finanzsektor stärken.
Wir treten für weiter erhöhtes Mindestkapital ein, d.h. Banken sollen nicht nur pauschal 3 % wie in Basel III vorgesehen, sondern mindestens 5% ihres Geschäfts mit Eigenkapital unterlegen. „Basel III“ soll vergleichbar auch für Versicherungen umgesetzt werden.
5b: Liquiditätsreserve im Finanzsektor stärken.
Anfang 2013 wurden die Anforderungen von Basel III an die Liquiditätsreserve für Banken erheblich verwässert. Durch diese Verwässerungen sind Kreditinstitute nun nicht mehr ausreichend gegen Liquiditätskrisen geschützt. Wir Piraten fordern, dass die ursprünglichen Regeln zur Liquiditätsreserve aus Basel III ohne Abstriche umgesetzt werden.
6. Die Finanztransaktionssteuer soll einheitlich 0,1% auf alle Aktien und Derivate betragen
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