Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Arbeit und Soziales

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm 2013!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378

"Gebrauchsanleitung": Bitte fügt hier nur die Überschriften und Texte ein, die entgültig im Wahlprogramm stehen sollen. Fügt bitte direkt unter der Überschrift einen Link zu einer Wiki-Seite oder einem Pad ein, wo ihr Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc. auflistet. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Länge der Texte diese Seite "sprengt", dann verlinkt bitte auf eine weitere Wiki-Unterseite. Siehe dazu auch die FAQ

Generelle Mitarbeit / inhaltlich

Georg v. Boroviczeny 13:09, 13. Dez. 2012 (CET), Axel Braun, Wika, Thomas Gerwert, R2Dine, Hetti, Andreas1964, Ute Behrens, Thomas Küppers, Colorofthenight, Nordpirat, Martin G., Vogtlandmueller, Mauri Fischbein, Dein Name


Bereitschaft zur Moderation, Organisation, Textarbeit etc.
 Wika(Bereitschaft für Textarbeiten), Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name


Sitzungsprotokolle der Themenarbeitsgruppe
        Achtung, bitte das Datum vorher an den Protokoll-Termin anpassen! 


Inhaltsverzeichnis

Unser Beitrag zum gemeinsamen Wahlprogramm

Die "Initiative gemeinsames Wahlprogramm" geht arbeitsteilig vor, um ein umfassendes und in sich schlüssiges Wahlprogramm zu erarbeiten. Die einzelnen Gliederungspunkte orientieren sich dabei an der gegenwärtigen Ressortaufteilung der Bundesministerien.
Zur Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales siehe das Organigramm des BMAS.
Um einerseits doppelte Arbeit zu vermeiden und andererseits alle relevanten Themen abzudecken, prüft bitte, in welches "Ressort" Euer Thema fällt und ordnet es entsprechend zu.
Die Ressorts im Überblick: Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm

Bitte auch folgende Seite beachten: http://wiki.piratenpartei.de/Sozialpiraten/BPT2012.2

Sozialpolitische Vision

Die politische Vision der Piratenpartei - Für unsere Kinder.

Die Politik der Piratenpartei ist darauf ausgelegt, dass das Wohl unserer Kinder die oberste Priorität einnimmt. Nur so ist zu gewährleisten, dass wir in Zukunft in Wohlstand und Frieden leben können.

Neben dem im Grundgesetz verankerten "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", das jeden Menschen in Deutschland schützt, verpflichtet sich die Piratenpartei auch für das Soziale Wohlbefinden unserer Kinder, das Recht auf sichere Existenz und auf gesellschaftliche Teilhabe, vollumfassend einzustehen. Unsere Politik ist darauf ausgelegt, unseren Kindern die bestmögliche Entwicklung angedeihen zu lassen.

In unseren Kinder soll sich die Informations- und Wissensgesellschaft der Zukunft wieder spiegeln.

Die politische Vision der Piratenpartei - Für unsere Familien.

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 2.

Dem Grundgesetz nach, steht die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Die Piratenpartei Deutschland sieht es als vorangiges politisches Ziel an, die Familien zu stärken.

Als Familie betrachten wir, im Sinne einer zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik, alle grundgesetzkonformen Arten von Lebensgemeinschaften.

Nur durch eine Stärkung der Familien kann die Geburtenrate gesteigert werden, so dass die Lasten der Zukunft auf mehr Schultern ruhen und die Folgen der Gesellschaftlichen Überalterung vermindert werden können.

Wir wollen eine Gesellschaft in der alle Generationen im Einklang miteinander leben und füreinander einstehen. Die Gesellschaft von Morgen soll frei von Barrieren sein und es ermöglichen, dass jeder Mensch partizipieren kann.

Die politische Vision der Piratenpartei: Die freie Entwicklung des Menschen im Mittelpunkt.

Die Freiheit des Einzelnen bildet die Leitlinie unserer Politik. Die Bildung der Menschen zu erhöhen und ihre Gesundheitliche Entwicklung sind wichtige Bausteine. Den Technologischen Fortschritt begreifen wir daher als Chance und wollen ihn zum Wohle unserer Gesellschaft nutzen.

Die Wirtschaft soll mit unseren Gesellschaftlichen Zielen einhergehen. Wir begreifen sie als Werkzeug, um die Gesellschaft von Morgen zu unterstützen. Der Staat soll nur dann in wirtschaftliche Prozesse eingreifen, wenn er damit das Wohlergehen der Gesellschaft und unserer Umwelt sicherstellt. Der Mensch hat Vorrang vor finanziellen Interessen.

Wir Piraten sehen uns als Vorboten einer friedlichen und offenen Gesellschaft. Unser Ziel ist die Zusammenarbeit aller Menschen zu stärken, da wir in Friede, Freiheit, Solidarität und Wohlstand mit allen Völkern dieser Welt zusammen leben wollen.

Die Piratenpartei verpflichtet sich dem Schutz der Gesellschaft und nimmt die, durch das Grundgesetz und die Völkerrechte, auferlegten Pflichten ernst. Überwachung und Kontrolle, Zensur und Diktatur sind uns fremd. Wir stehen für eine friedliche Politik.

Die Piratenpartei übernimmt Verantwortung für die Gesellschaft. Wir unterwerfen uns den Interessen der Gesellschaft und nicht unseren eigenen.

Unser Ziel ist es als Vorbild voranzugehen und anderen Menschen neue Wege aufzuzeigen, die sie ohne Zwang beschreiten können.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA593


Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Jeder Mensch hat das Recht auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.

Wenn ein Einkommen nur durch Arbeit erzielt werden kann, muss zur Sicherung der Würde aller Menschen Vollbeschäftigung herrschen. Unter dieser Voraussetzung ist Vollbeschäftigung bislang ein großes Ziel der Wirtschaftspolitik. Sie wird auf zwei Wegen zu erreichen versucht: durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen oder durch staatlich finanzierte Arbeitsplätze mit dem vorrangigem Ziel der Existenzsicherung. Beide sind Umwege und verlangen umfangreiche öffentliche Mittel.

Wenn jedoch öffentliche Mittel eingesetzt werden, muss dies möglichst zielführend geschehen. Da das Ziel ein Einkommen zur Existenzsicherung für jeden ist, sollte dieses Einkommen jedem direkt garantiert werden. Nur dadurch ist die Würde jedes Menschen ausnahmslos gesichert. So wie heute bereits u.a. öffentliche Sicherheit, Verkehrswege und weite Teile des Bildungssystems ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden, soll auch Existenzsicherung Teil der Infrastruktur werden.

Wir Piraten sind der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Sichere Existenz schafft einen Freiraum für selbstbestimmte Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Innovation. Sie erleichtert und ermöglicht ehrenamtliches Engagement, beispielsweise die Pflege von Angehörigen, die Fürsorge für Kinder, unabhängigen Journalismus, politische Aktivität oder die Schaffung von Kunst und Freier Software. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.

Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Reichtum.

siehe auch:
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA237 WP-Antrag Soziale Marktwirtschaft
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA100 GP-Antrag Sozialstaat
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P021 Positionspapier BGE
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P049 Positionspapier Wirtschaftliche Teilhabe

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe" aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:

die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Bedingungsloses Grundeinkommen BGE

Wir Piraten setzen uns für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ein. Damit wären Existenz und gesellschaftliche Teilhabe gesichert, eine Forderung aus unserem Grundsatzprogramm. Das BGE ist zentraler Bestandteil der Umsetzung des Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe, eine Forderung aus unserem Grundsatzprogramm.

Vier Kriterien markieren den Unterschied zu Hartz IV:

1. Das BGE soll Existenz und Teilhabe sichern, also die Armut abschaffen. Wäre es zu niedrig, müssten die Menschen etwas hinzuverdienen. Das würde den Niedriglohnsektor ausweiten.

2. Der Anspruch auf das BGE muss ein individuelles Recht sein. Damit macht es die Menschen finanziell unabhängiger von ihren Angehörigen, von der Familie, vom Lebenspartner. Die Menschen sollen selber entscheiden können, inwiefern sie füreinander finanziell sorgen oder nicht.

3. Das BGE soll ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden. Kein Datenstriptease. An der bürokratischen Hürde einer solchen Prüfung würden am ehesten diejenigen scheitern, die das BGE am dringendsten brauchen.

4. Das BGE soll ohne Zwang zur Arbeit oder zu anderen Gegenleistungen gezahlt werden. Die Sicherung des Existenzminimums darf nicht, wie bei Hartz IV, an Mitwirkungspflichten gekoppelt werden.

Das BGE ist keine herkömmliche Sozialleistung, die Bedürftigen als Notbehelf gewährt wird. Es ist ein an keinerlei Bedingungen geknüpftes Recht aller Menschen und insofern eine neue gesellschaftliche Rahmenbedingung. Das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe hat höchste Priorität. Das BGE darf deshalb nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.

Hohe Produktivität könnte eine allgemeine Entlastung von den Mühen der Arbeit ermöglichen. Stattdessen werden die gesellschaftlich Ausgegrenzten in einen Unterbietungswettbewerb um immer miesere Job gedrängt – eine ökonomisch absurde Entwicklung, die mit dem BGE gestoppt werden könnte.

Gegen Prekarisierung

Arbeiten bedeutet immer häufiger befristete Arbeitsverhältnisse, Werkverträge, Praktika, unterbrochen von Zeiten der Erwerbslosigkeit. Die sichere, planbare und dazu attraktive Berufskarriere wird immer seltener. Damit die Sorge um die ökonomische Existenz das Leben nicht permanent überschattet, muss ein kontinuierliches Einkommen den diskontinuierlichen Erwerbsverlauf abfedern. Damit Menschen nicht im Sumpf drohender Armut untergehen, brauchen sie einen verlässlichen Einkommenssockel als „Bürgersteig“. Das BGE ist soziale Infrastruktur.

Gegen Stigmatisierung

Die Entwicklung der Arbeitswelt zwingt nicht nur immer mehr Menschen in prekäre Einkommens- und Lebensverhältnisse. Sie stigmatisiert auch immer größere Teile der Bevölkerung als bedürftig und bestraft sie individuell für eine gesellschaftliche Entwicklung.

Für Open-Source-Aktivitäten

Frei zugängliche Software und Wikipedia sind Beispiele für die immense Bedeutung von Produkten, die unbezahlt erstellt werden. Damit nicht nur wenige Privilegierte sondern alle, die das wollen, unbezahlt tätig sein können, brauchen sie ein garantiertes Einkommen. Das Grundeinkommen ist hier nicht als Lohn zu sehen, sondern als Ermöglichung und Befähigung. Die bedingungslose Absicherung gesellschaftlicher Teilhabe ist die Voraussetzung für kreatives, sinnvolles Tätigwerden.

Freiheit statt Angst auf dem Arbeitsmarkt

Die Abschreckungsstrategie unseres Sozialstaates bewirkt, dass sich Beschäftigte und Erwerbslose gegeneinander ausspielen lassen und immer niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Ein Effekt, der von den Architekten der Sozialreformen der letzten Jahre durchaus beabsichtigt war und als Erfolg von Hartz IV gilt. Drohende Armut macht erpressbar und unfrei: Andere bestimmen, was als zumutbar gilt. Mit der Sicherheit eines bedingungslosen Grundeinkommens im Rücken könnte jeder selbst entscheiden, welche Arbeiten zumutbar sind und welche ihm keine Perspektive eröffnen. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wird es möglich, nein zu sagen und bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln: zwei Marktpartner auf Augenhöhe.


Enquete-Kommission und Volksabstimmung zum bedingungslosen Grundeinkommen

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Der Mindestlohn soll unter einem neu eingefügten Programmpunkt separat und ausführlich behandelt werden.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA348

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

"Fahrplan" BGE

Schritte zum bedingungslosen Grundeinkommen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und im Wahlprogramm am Ende des Absatzes „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (Modul 1) und nach „Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV“ (Module 2 bis 9) einfügen:

1. Der Weg zum allgemeinen Grundeinkommen führt über gruppenspezifische Grundeinkommen. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in einem großen Schritt ist nicht sinnvoll. Besser ist die kurzfristige Umsetzung von Reformschritten, die in die Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle führen. Wichtig ist, dass diese Schritte die Einkommenssituation der am schlechtesten gestellten Personengruppen verbessern. Mit diesen Schritten lassen sich bereits heute Erfahrungen mit dem gesellschaftlichen Wandel und den ökonomischen Folgen, die ein zukünftiges BGE bringen würde, machen. Ebenso wächst die Klarheit über Finanzierungserfordernisse und Finanzierungsmöglichkeiten. Während die Enquetekommission die Wege der langfristigen Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens ermittelt, können kurzfristig bereits einige Schritte umgesetzt werden.

2. Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Abschaffung der Sanktionen im SGB II und SGB XII wurden 2011 in Offenbach bereits beschlossen. Folgender Text soll angefügt werden:

Sanktionen, die darin bestehen, das Existenzminimum zu kürzen, sind in jedem Fall unverhältnismäßig und haben in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts verloren. Die Sanktionsdrohung lähmt und belastet. Indem sie zahllose Menschen zu beruflichen Kompromissen zwingt, wirkt sie bis weit in die Mitte der Erwerbsgesellschaft hinein als Freiheitseinschränkung.

3. Verbesserung der Einkommenssituation der Einwanderer und Flüchtlinge Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Einwanderer und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der Einwanderer, deutlich verbessert werden. Die Diskriminierung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist menschenunwürdig und muss abgeschafft werden.

4. Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, mit der Erhöhung des Kindergeldes die Kinderarmut abzuschaffen. Die Perspektive ist die Einführung eines Kindergrundeinkommens. Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilnahme, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven "Bildungspaketen".

5. Bildungsgrundeinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die BAFöG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung machen aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

6. Erwerbspausengrundeinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Förderung von Erwerbspausen (Sabbaticals) ein. Ein zeitweiliger Ausstieg aus dem Erwerbsleben soll auch jenen ermöglicht werden, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

7. Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge. Die Grundsicherung im Alter soll Altersarmut für alle verhindern. Um dies zu erreichen ist der Regelsatz zu erhöhen (vgl. Modul 6). Rentenzahlungen und Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und sonstige Einkommen sollen nur noch teilweise bei der Grundsicherung angerechnet werden. Dadurch erhöht jeder eingezahlte Rentenbeitrag und jede erworbene Anwartschaft auf Leistungen der Privatvorsorge auch die tatsächlichen Alterseinkommen. Langfristig soll die Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundsicherung entfallen und diese dadurch zu einem Grundeinkommen weiterentwickelt werden.

8. Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen, z.B. beim Arbeitslosengeld II, ist der Regelsatz zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.

9. Bedingungsloses Grundeinkommen global

Das Grundeinkommen ist eine universalistische Forderung, die niemanden ausschließt. Die Perspektive ist die weltweite Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Mit einem Welternährungseinkommen ließe sich in kurzer Zeit weltweit der Hunger beenden. Die Piratenpartei Deutschland unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Antragsbegründung

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen:

1. Ein Grundeinkommen für alle in nicht-existenzsichernder Höhe: ein partielles oder Sockelgrundeinkommen für alle. Dieser Weg fasziniert viele BGE-Befürworter, denn er macht tatsächlich ernst mit einer Transferzahlung an alle. Die gesellschaftliche Erfahrung, dass alle ein Transfereinkommen erhalten und nicht als Almosen sondern als neue Normalität erleben, würde zu einer breiten gesellschaftliche Akzeptanz führen. Danach sei es nur noch eine Frage der Zeit, dass der Geldbetrag nach und nach erhöht werde, bis eine existenzsichernde und Teilhabe ermöglichende Höhe erreicht ist. Aber dieser Weg hat Nachteile.

a) Erstens ist er nur auf den ersten Blick eine sehr einfache Lösung. Denn die Zahlung des Geldes ist abzustimmen mit einer Vielzahl von Regelungen über andere Mindestsicherungen. Hier nur ein Beispiel: Es muss im SGB II („Hartz IV“) festgelegt werden, inwiefern die Zahlung des partiellen Grundeinkommens mit dem Arbeitslosengeld II zu verrechnen ist. Auch wenn das partielle GE abzugsfrei zum Arbeitslosengeld II hinzukommt, was die sympathischste Lösung wäre, müsste das SGB II zu diesem Zweck geändert werden.

b) Ein zweiter Nachteil ist, dass ein Grundeinkommen in nicht existenzsichernder Höhe das Ziel der Besserstellung der Schlechtestgestellten nicht konsequent genug verfolgt. Gerade die Ärmsten werden auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im heutigen Stil angewiesen sein. Auch wenn es, anders als heute, keine Sanktionsdrohung mehr gäbe, ist trotzdem der Nachweis der eigenen Bedürftigkeit eine Hürde, an der bekanntlich gerade die Bedürftigsten, die schlecht Informierten, die im Umgang mit Behörden wenig Gewandten, am ehesten scheitern werden.

c) Und schließlich ist es keineswegs ausgemacht, dass ein nicht existenzsicherndes, partielles Sockelgrundeinkommen automatisch eine Dynamik zur Anhebung des Geldbetrages entfaltet. Empirisch spricht nichts dafür. Z.B. gibt es seit den 1970er Jahren in Alaska ein partielles GE, weit unterhalb des Existenzminimums. Die naturrechtliche Herleitung begründet lediglich, dass die Einnahmen aus den Bodenschätzen der ganzen Bevölkerung zu Gute kommen sollen (z.B. Erdöl in Alaska und in den arabischen Ölstaaten, z.B. Gold- und Kupferminen der Mongolei). Für die Forderung einer existenzsichernden Höhe bedarf es einer freiheitsrechtlichen Herleitung.

2. Aufgrund dieser Nachteile plädiere ich für den Einführungspfad der zielgruppenspezifischen Übergangsschritte. Entscheidend ist, dass die Schritte schon heute Probleme lösen, dass sie bei den am schlechtesten gestellten Personengruppen zu spürbaren Verbesserungen führen. Die vier Kriterien des bedingungslosen Grundeinkommens – wie sie vom Netzwerk Grundeinkommen entwickelt wurden und von der Piratenpartei in das Wahlprogramm aufgenommen wurden – dienen dabei als Kompass:

  • existenzsichernde und Teilhabe ermöglichende Höhe
  • individueller Rechtsanspruch
  • keine diskriminierende Bedürftigkeitsprüfung
  • kein Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen.


Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA587

Leitlinien zum Grundeinkommen

Die Piratenpartei Deutschland möchte im Bundestag eine Enquete-Kommission einrichten, die mögliche Wege zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens prüft. Über die Einführung soll ein Volksentscheid stattfinden.

Mit den nachfolgenden Leitlinien möchten wir in Dialog mit der Bevölkerung treten, um für die Idee eines Grundeinkommens zu werben, aber auch unsere Vorstellungen mit denen der Mehrheit abzugleichen.

1. Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren. Wir PIRATEN starten mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen - sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Die Einführung eines Grundeinkommens darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von wirtschaftlich Schwachen führen.

2. Wir halten das derzeitige ALG II - System für nicht sinnvoll reformierbar und wollen es baldmöglichst durch ein Grundeinkommenssystem ersetzen. Von daher ist das Grundeinkommen zumindest zunächst primär über die Einkommenssteuer zu finanzieren. Über eine stärkere Finanzierung mittels Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer") kann nachgedacht werden, sobald innerhalb des europäischen Binnenmarktes die Bereitschaft zu einer deutlichen Erhöhung der Umsatzsteuer besteht.

3. Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden.

4. Ein Grundeinkommen wird zusätzlich zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Es wird jedoch nicht anders zu finanzieren sein, als dass diese Einkommen dann stärker besteuert werden. Eine Kombination aus Grundeinkommen und Rentenbezug wird das Problem der Altersarmut wirksam bekämpfen.

5. Die Grundeinkommenssätze für Kinder und Jugendliche können von denen für Erwachsene abweichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Insgesamt wollen wir eine deutliche Besserstellung der Familien, unabhängig vom Familienmodell.

6. Mittelfristig muss das Grundeinkommen den "vier Kriterien" (ohne Bedingungen, existenzsichernd, individuell berechnet, ohne Bedürftigkeitsprüfung) genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

7. Wir wollen vorerst die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommmen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine "Behandlung nach Kassenlage" erfolgen.

8. In Kombination mit einem Grundeinkommen könnte die Einkommenssteuer mittels einer sogenannten Flat Tax (die wir ohne eine solche Kombination strikt ablehnen) erhoben werden. Durch diese Kombination entsteht faktisch eine progressive Belastung höherer Einkommen, ohne dass diese Progression in den Einzelkomponenten enthalten ist. Dies ermöglicht ein besonders einfaches Steuersystem mit geringem Verwaltungsaufwand. Auf ähnliche Ergebnisse würde man mittels einer sogenannten negativen Einkommenssteuer kommen. Wir bevorzugen jedoch die Kombination aus Grundeinkommen und Flat Tax als dem Modell mit dem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA175
= Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA359

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P037 Positionspapier BGE


"Das Sockeleinkommen - Modular zum Bedingungslosem Grundeinkommen"

Die Piratenpartei fordert die Einführung eines bedingungslosen Sockeleinkommens als Zwischenschritt zu einem bedingungslosem Grundeinkommen. Das Sockeleinkommen soll einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse liefern, indem es insbesondere Familien und einkommensschwache Menschen besserstellt.

Durch das Sockeleinkommen verursachte Änderungen an bestehenden Sozialleistungen dürfen die finanzielle Situation der Betroffenen nicht verschlechtern, sondern müssen sie im Sinn unseres Antrags verbessern.

Das Sockeleinkommen soll sich aus einem oder mehreren, unabhängigen Finanzierungsbausteinen zusammensetzen und sich letztendlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickeln. Zudem wird bereits durch die Einführung des Sockeleinkommens eine neue, schlanke Verwaltungsstruktur für das Bedingungslose Grundeinkommen geschaffen.

Sockeleinkommen aus Umsatzsteuer

Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von aktuell 7% auf 19% mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommenschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus der Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Dieses Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  • Sockeleinkommen statt "Aufstocken"
  • Personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen
  • Einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Statt Einkommensklassen und -stufen soll nur noch eine Steuerformel für alle Einkommen gelten.

Die Steuerformel: Einkommensteuerformel.png

Die Formel als Text: Steuer = ( max(zvE-Grundfreibetrag,0) / (zvE+f*Existenzminimum) ) * GA * zvE - KVB
zvE: zu versteuerndes Einkommen
f: Skalierungsfaktor, erlaubt die Anpassung der Steuerkurve (Vorschlag 0,3-0,8)
Existenzminimum: als eine Faktor gegen die kalte Progression
GA: Grenzabgabe, deckelt die Abgabenlast (Vorschlag: 55-60%)
KVB: Summe der abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge
Das "max" in der Textform steht für Maximum; "max(zvE-Grundfreibetrag,0)" bedeutet, dass hier das zu versteuernde Einkommen abzüglich des Grundfreibetrags steht, aber das Resultat nicht niedriger als 0 wird (also nicht negativ wird).

Durch die Einführung der neuen Einkommensteuerformel lassen sich Mehreinnahmen erzielen, die an die Bürger als Sockeleinkommen zurückfließen. Dadurch erreichen wir eine bessere Umverteilung von oben nach unten. Verschiedene Sozialleistungen wie das Kindergeld werden durch das Sockeleinkommen ersetzt. Ergänzend bleiben Sozialleistungen aber weiter bestehen, sodass sichergestellt ist, dass Bedürftige keinesfalls schlechter gestellt sind als heute.

Ein Familienfreibetrag ersetzt das heutige Ehegattensplitting und ist personenanzahlabhängig, also für Kinder und Erwachsene in gleicher Höhe. Dieser Freibetrag orientiert sich am Existenzminimum und schließt die Lücke zum Sockeleinkommen. Die Freibeträge sind innerhalb der Familie übertragbar.

Das Sockeleinkommen wird durch Steuerfreibeträge bis zum Existenzminimum aller im Haushalt lebenden Personen ergänzt. Es wird allen Menschen bedingungslos und in gleicher Höhe ausgezahlt. Dadurch werden Familien und einkommensschwache Haushalte gestärkt.

Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Steuerlast in voller Höhe abgezogen. Soweit dadurch für Geringverdienende eine negative Steuerlast entsteht ist diese auszuzahlen. Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen werden höchstens bis zur Summe der Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen angerechnet.

Die Steuerformel stellt sicher, dass Geringverdiener besser gestellt sind, als heute 400-Euro-Jobs, diese sollen daher entfallen.

http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/08/30/thomas-kuppers-das-sockeleinkommen-ein-vorschlag-fur-das-wahlprogramm/ Erläuterung zur Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze von Michael Schorn https://haushalt.piratenpad.de/Erlaeuterung-USt-Satz-Vereinheitlichung Gutachten des Bundesfinanzministeriums: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/20100923-PM33-Gutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Veröffentlichung von Stefan Bach: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.373446.de/11-24-3.pdf Kritik an den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer#Kritik_an_verschieden_hohen_Steuers.C3.A4tzen_.287_.25_.2F_19_.25.29 Gutachten des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuer: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/ http://www.wifo.ac.at/wwa/downloadController/displayDbDoc.htm?item=WP_2009_352$.PDF http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-799_de.htm?locale=de https://sozialpiraten.piratenpad.de/Einkommenssteuer1 https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4702.html http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_063 Piratenpad: https://sozialpiraten.piratenpad.de/Sockeleinkommen https://sozialpiraten.piratenpad.de/Einkommenssteuer1

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA253 Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA587

solidarisches Grundeinkommen plus Wohnkostenpauschale und Bürgerversicherung

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA016

BGE und Rentenversicherung nach Schweizer Modell

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA108


b.bGE : Am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientiertes (bedarfsorientiertes) bedingungsloses Grundeinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass ein am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientiertes (bedarfsorientiertes) bedingungsloses Grundeinkommen (b.bGE) eingeführt wird. Das b.bGE ist als eine - längst überfällige - Reform der Sozialversicherungen zu verstehen. Es ist ein neues Gesetz b.bGE zu verabschieden. In diesem Gesetz werden die Leistungen welcher Art (nicht Höhe der Leistung) bundesweit gleich bestimmt. Die HarztIV-Gesetze entfallen vollständig, denn die HartzIV-Gesetzgebung ist nicht mehr zeitgemäß und ist völlig bürokratisch.

Das b.bGE wird nur noch aus dem Bundesetat bezahlt, hingegen die Länder, Gemeinden, und Städte sind nur mit der noch verbleibenden bürokratischen Aufwendungen des b.bGE betraut. Hiermit ist z. B. das Vermitteln und Anbieten von Arbeitsangebote zu verstehen, das Ausstellen einer Jahreskarte im ÖPNV (später fahrscheinloser ÖPNV), oder Ausstellen einer generellen Jahreskarte zu allen örtlichen kulturellen Veranstaltungen im Wohngebietsbereich, oder Ausstellen der Jahreskarte zu öffentlichen örtlichen Schwimmbädern im Wohngebietsbereich. Die Städte und Gemeinden werden sonst durch Sozialleistungen nicht mehr belastet. Die Auszahlung und Berechnung des b.bGE erfolgt über die Bundesanstalt für Arbeit.

Es gibt Gruppen in der Gesellschaft, welche auf dem Arbeitsmarkt kaum mehr vermittelbar sind. Hier kann die aufwendige Bürokratie der Bedürftigkeitsprüfung vollständig entfallen. Hierzu zählen ohnehin alle Menschen ohne Beschäftigung, die zudem schwerbehindert sind, oder erwerbsgemindert sind, oder zur Gruppe der arbeitslosen Frauen und Männer mit +50 gehören. Bei diesen Bevölkerungsgruppen ist ein Bedürftigkeitsprüfung überflüssig, da diese Gruppe, - wenn sie denn einmal arbeitslos wurden - wenn überhaupt nur befristete Jobs bekommen, oder Jobs, mit einer Bezahlung die zum Leben nicht reicht. Sozialhilfeempfänger gehören selbstverständlich auch dazu und Asylsuchende ebenfalls.

Eine Hinzuverdienstmöglichkeit im Rahmen eines “450-Euro-Jobs” (so genannter Geringverdienst) ist grundsätzlich als angemessen zu sehen.

Sanktionen sind anders zu sehen, wenn Menschen nicht unter die genannte Gruppe fallen: Wer gesundheitlich keine Einschränkungen hat und einen Job angeboten bekommt und diesen auch gesundheitlich ausführen kann, und der oberhalb des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn beziffert werden kann und die Vorraussetzungen für § 138 BGB erfüllt, aber dennoch angebotene Arbeit verweigert, bekommt eine Sperre der b.bGE-Leistungen, - die 3 Monate sollten da weiterhin gelten - . Die Vorschrift § 138 BGB ist zu verschärfen, und hier ist zu bestimmen, wann und wie eine Tätigkeit als sittenwidrig gilt (z. B. unterhalb des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn arbeiten, strikte Festlegung der max. Überstundenanzahl im Arbeitsschutzgesetz, etc.)

Das b.bGE beinhaltet alle Kosten zum Leben eines Menschen, ungeachtet ob dieser Mensch in einer Lebensgemeinschaft oder alleine lebt. Das b.bGE besteht somit auf jeden Fall aus den Lebenserhaltungskosten (Essen, Kleidung, Bildung, Kultur, und auch Arbeitsangebote vermittelt bekommen und übergangsweise Jahreskarte ÖPNV später fahrscheinloser ÖPNV, generelle Jahreskarte zu allen örtlichen kulturellen Veranstaltungen im Wohngebietsbereich, oder Ausstellen der Jahreskarte zu öffentlichen örtlichen Schwimmbädern im Wohngebietsbereich). Die Kosten für die Wohnung können unterschiedlich sein. Es können z. B. vier Personen in einer Wohnung leben, und da kann es nicht sein, dass vier mal die kompletten Wohnungskosten gezahlt werden. Die Betroffenen, die ein b.bGE erhalten, sind über die Sozialversicherungen (später Bürgerversicherung) abgesichert. Um die Kosten im Zaum zu halten, ist die Höhe des b.bGE - also die Bemessungsgrundlage - wer b.bGE erhalten wird, auf jeden Fall nachvollziehbar über statistische Ergebnisse zum Lebensunterhalt zu ermitteln, und wäre damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Vorteil ist zudem die Sparmöglichkeiten, weil das b.bGE nicht in allen Bundesländern gleich bezahlt wird, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es Unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb zum Lebensunterhalt festzulegen ist, um die Höhe des b.bGE pro Kopf statistisch zu ermitteln, ist in einer parlamentarischen Kommission und mit den Sozialverbänden transparent zu erörtern. Die parlamentarische Kommission wird den erarbeiteten Vorschlag an den Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung zuleiten. Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, zeigte sich in der Vergangenheit als einen Irrweg. Das b.bGE ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen.

Für Freiberufler (Unternehmer) muss ebenfalls die Möglichkeit bestehen, das b.bGE zu beziehen. Hierbei ist die Scheinselbstständigkeit beachtlich, die bekanntlich verboten ist, und insofern verbietet sich hier der Bezug des b.bGE. Insofern können freiberuflich tätige Bürgerinnen/er (Unternehmer) nur unter bestimmten Vorraussetzungen b.bGE beziehen. Wenn eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ausgeführt wird und zusätzlich die freiberufliche Tätigkeit, - und tatsächlich zwei verschiedene Arbeitgeber die Auftraggeber sind - , dann kann keine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Bei der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit würde dann der b.bGE-Bezug zulässig sein, wenn er unter dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn liegt. Beachtlich sind hierbei die Halbtags-Tätigkeiten: Wer über eine Halbtagstätigkeit im Rahmen des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns nicht genügend Lebensunterhalt verdienen kann, - so ist in einem solchen Fall der Bezug des b.bGE rechtens- . Sollte aber die sozialversicherungspflichtig Arbeit + freiberufliche Tätigkeit über dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn (als Jahreslohn) liegen, und das ergibt sich auch aus der Summe der verdienten Einzelsummen vom 01.01. bis zum 31.12., so wäre das b.bGE - zumindest im Anteil , also als Differenz - zurück zu zahlen.

Hierzu auch der Antrag PA060, der flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn als eine Säule des am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientierten (bedarfsorientiertes) bedingungslosen Grundeinkommen (b.bGE) : http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA060

Bürgerversicherung als weitere Säule zum b.bGE

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Versicherung ein, die Bürgerversicherung, die neben dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine weitere Säule des am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientierten (bedarfsorientiertes) bedingungslosem Grundeinkommen (b.bGE) darstellt. Die gesetzlichen Rentenversicherung, die gesamte Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, Pflegeversicherung, Krankenkassen, usw. , wird in eine Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger überführt. Die Bürgerversicherung wird über Fachabteilungen verfügen, die z. B. Fälle im Krankheitsfall, Reha, Pflegefall, Rentenfall, usw., bearbeiten werden. Die Bürgerversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Menschen. Alle Einkommen werden zur Finanzierung der Bürgerversicherung herangezogen. Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Diese Bürgerversicherung lehnt sich an das Schweizer AHV-Modell an. Die gesetzlichen Bedingungen sind zu überarbeiten, und den neuen Begebenheiten mit Städten und Bundesländern anzupassen. Hierzu zählt das Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und entsprechende Gesetze auf Landesebene und Städteebene (z. B. Beihilfe für Beamte). Die Vorteil bei der Bürgerversicherung liegt darin, dass z. B. der Gefahr der Altersarmut oder der Versicherungslosigkeit oder der zeitweisen Versicherungslosigkeit langfristig entgegen gewirkt wird. Ein weiterer Vorteil liegt im Abbau der Bürokratie. Zudem können mittels der Bürgerversicherung die Folgekosten für Beamtenpensionen reduziert werden, wobei bekanntlich die Folgekosten der Beamtenpensionen bei Städten, Bundesländern, und auf Bundesebene, auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein werden, wenn keine Reform und damit keine Bürgerversicherung eingeführt wird.



Kindergrundsicherung

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA542

bedingungsloses Sockeleinkommen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA236

europäisches bedingungsloses Sockeleinkommen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA416

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA554 (GP-Antrag)

BGE 2.0

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA554
= Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA565

negative Einkommenssteuer

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA359
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P049

Mindestlohn als eigenständiger Gliederungspunkt im WP unabhängig vom BGE

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA348

Höhe BGE/Mindestlohn

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA061
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA414

kein BGE/Mindestlohn im WP

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA552]

Bürgerpauschale

Das "Bedingungslose Grundeinkommen" (nachfolgend BGE genannt) ist eine Bürgerpauschale, die jedem Bürger, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ohne Verpflichtungen und Prüfung der Bedürftigkeit auf Antrag zustehen soll. Das BGE soll die Existenz jedes Bürger sichern. Für den eigenen persönlichen Wohlstand sollen die Bürger selbst verantwortlich sein. Daher werden weitere Einkünfte wie beispielsweise Löhne, Gehälter oder Mieteinnahmen nicht auf das BGE angerechnet. Dafür entfallen die meisten weiteren Sozialleistungen, da diese mit dem BGE abgegolten sind. Die Renten werden mittelfristig durch das BGE ersetzt. Zur Finanzierung wird das Steuersystem vereinfacht und gerecht und transparent gestaltet. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr erhoben. Der Systemwechsel im Sozialstaat ist notwendig, da unser bisheriges Sozialversicherungssystem 130 Jahre alt ist und unter den Voraussetzungen, die nach heutigem Stand die eines Entwicklungslandes entsprechen (viele Kinder, geringe Lebenserwartung), geschaffen wurde und seit Jahrzehnten durch Steuermittel künstlich am Leben gehalten wird.

1 Grundkonzept 2 Voraussetzungen 3 Weitere Aspekte 4 Vorteile und Ziele 5 Entkräftung von Vorurteilen

1 Grundkonzept

· 1-Jährige Testphase auf kommunaler Ebene in einigen Städten über Bewerbungsverfahren.

· 4-Jährige Testphase auf Bundesebene.

· 1. Jahr 800 Euro 2. Jahr 850 Euro 3. Jahr 900 Euro 4. Jahr 950 Euro danach 1.000 Euro.

· Da selbst die Berechnungen zum ALG-II und die Nachberechnungen, die durch das BVG angemahnt wurden, nicht gesetzeskonform sind, wird von vornherein ein höherer Betrag eingeplant! 1.000 Euro sind eine psychologische Grenze, bei der man allgemeinverbindlich davon ausgeht, dass man damit unabhängig von Stadt und Region einigermaßen davon leben kann. Die Armutsgrenze für Deutschland wird zwischen 801 und 940 Euro beziffert. Die Grenze von 1.000 Euro soll außerdem ein Richtwert darstellen, der auch geringer ausfallen darf, wenn mit einem geringeren Betrag ein politischer und gesellschaftlicher Konsens erreicht werden kann!

· Jedes weitere Jahr bestimmt die Bundesregierung über eine weitere Erhöhung (wie jetzt auch bei der ALG II-Erhöhung). Hierbei wird mindestens die jährliche Inflationsrate empfohlen. Auch soll eine Senkung möglich sein, um auf Fehlentwicklungen und Krisen reagieren zu können. Für eine Veränderung ist eine absolute Mehrheit im Bundestag erforderlich.

· Das BGE beinhaltet nicht nur die unbedingt zum Leben notwendigen Leistungen, sondern ermöglicht auch echte soziale Teilhabe. Außerdem wird erstmals (zu einem kleinen Teil) gesellschaftliches Engagement indirekt vergütet.

· Personenkreis: Alle Deutschen oder mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland lebenden Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

· Kinder und Jugendliche erhalten ein Kindergeld in Höhe von 50 % des BGE (Mehr unter Punkt 3.3).

· Abschaffung der meisten Sozialleistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Bafög, Wohngeld et cetera. Ausnahmen sind beispielsweise: Renten, Kindergeld, Leistungen im Rahmen der Behindertengesetze und Asylleistungen (Erläuterungen siehe Punkt 3 ff)

· Rentner können zwischen Rente und BGE wählen. Die Rente wird mittelfristig abgeschafft, da keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben werden und der Sozialstaat steuferfinanziert werden soll. Damit die jetzigen Rentner sich nicht betrogen fühlen, wird eine lange Vorlaufzeit (mindenstens 20 Jahre) zur Abschaffung der Rente gewährleistet.

· Es werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben. Das BGE und alle weiteren Sozialleistungen werden durch ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem, bei dem die vorgesehenen Steuersätze auch tatsächlich entrichtet werden, durch Stärkung der Binnennachfrage und durch massiven Bürokratieabbau in Folge des BGE finanziert (mehr siehe Finanzierung und Punkt 5.2, letzte Seite).

Die Finanzierung des BGE soll steuerfinanziert und auf mehreren Säulen erfolgen:

· Die meisten jetzigen Sozialleistungen würden zum Bestandteil des BGE und sind somit kostenneutral! · Extreme Einsparungen im Verwaltungsbereich (nach Schätzungen von Experten sind bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr mittelfristig möglich) · Steuermehreinnahmen durch massive Stärkung der Binnennachfrage in Folge höherer verfügbarer Einkommen, weil gerade die Einkommen der Bürger, die ihr Einkommen auch größtenteils ausgeben, gestärkt würden · Ein einfaches, transpartentes und gerechtes Steuersystem möglichst ohne Steuervergünstigungen, bei dem die vorgesehenen Steuern auch tatsächlich gezahlt werden. Beispielsweise wäre ein progessives Steuersystem mit Steuersätzen von 30 - 60 % in 10%-Schritten denkbar. Dabei sollte beachtet werden, dass die bisher gezahlten Sozialbeiträge in den Steuersätzen bereits enthalten sind. Der Durchschnittsverdiener soll nicht mehr Abgaben als vorher zahlen müssen! Ein Bierdeckel sollte für den Normalverdiener als Steuererklärung ausreichen. Der Unterschied zum Merz-Modell ist, dass es keine Leistungskürzungen, sondern Leistungssteigerungen für alle Bürger gibt! · Angleichung der Steuern auf alle sieben Einkommensarten! So sind beispielsweise die Steuersätze auf Zinserlöse in Millionhöhe derzeit deutlich niedriger als die Steuern auf ein vergleichbares Gehalt. Auch sollen Steuern auf Unternehmenserlöse und -Gewinne denen von Arbeitnehmern angeglichen werden. · Keine Ausnahmereglungen und Schlupflöcher für Großverdiener oder Großunternehmen wie beispielsweise die Mehrwertsteuerbefreiung für Großunternehmen oder die Befreiung von der Ökosteuer oder der Zusatzabgabe für erneuerbare Energien für energieintensive Unternehmen. Es sollte ohnehin so gut wie keine Steuervergünstigungen geben. · Effektiverer Einsatz der Steuermittel (Die Steuerverschwendungen von mehr als 30 Milliarden Euro jährlich sollen sich stark verringern, der Tatbestand der Steuerverschwendung soll wie bereits vielfach gefordert ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden) · Wiedereinführung der Vermögenssteuer mit einem vernünftigem Satz, der mindestens 5 % betragen soll, da sich die Vermögen in Deutschland in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt haben (von 4,3 Billionen Euro 1992 auf mehr circa 10,2 Billionen Euro 2011, davon mehr als 7,4 Billionen Euro an liquiden Mitteln. Zum Vergleich: Die Schulden der Bundesrepublik Deutschland betragen sich auf etwa 2,1 Billionen Euro, das Bruttoinlandsprodukt auf circa 3,5 Billionen Euro). · Neustrukturierung der Verbrauersteuern: Im Augenblick gibt es viele verschiedene Verbrauchersteuern angefangen von der Kaffeesteuer über die Biersteuer, der Brandtweinsteuer und der Weinsteuer bis hin zur Tabaksteuer. Viele dieser Steuern sind "Bagatellsteuern", das heißt, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen oder zumindest ausgleichen. Besser wäre es, alle Verbrauchersteuern in eine Mehrwertsteuer mit progressiven Steuersätzen zu vereinen, zum Beispiel reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10 % auf Medikamente, Artikel des täglichen Gebrauchs, Nahrungsmittel und Getränke, 20 % als Regelsatz, 25 % auf jegliche alkoholische Getränke und Tabak(-produkte) und 30 % auf Luxusartikel wie teure Autos (> 50.000 Euro) oder Schmuck. Getränke mit Ausnahme von Wasser haben zurzeit einen MwST-Satz von 19 %, Pflegeartikel 19 %, Tiernahrung 7 %, Zeitschriften und Bücher 7 %, Medikamente 19 %). · Der Sozialstaat kostet laut Aussage von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 1 Billion Euro pro Jahr, das würde die Kosten des BGE inklusive 50 %igem Kindergelds locker decken. Wobei hier die Anmerkung: Der Bundeshaushalt beträgt zurzeit etwa 300 Milliarden Euro). · Auf exakt errechnete Steuersätze und weiterer Details wird an dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt bewusst verzichtet, weil viele Faktoren im Augenblick noch gar nicht abschätzbar sind wie die die tatsächliche Höhe des Grundeinkommens in Rahmen eines Gesamt-Konsenses, wie viele Bürger tatsächlich das BGE beantragen und beziehen, die Entwicklung der Binnennachfrage, die Einsparungen durch Bürokratieabbau, die Steuer-Entwicklung et cetera. Außerdem können sich diese Werte von Jahr zu Jahr maßgeblich verändern, zum Beispiel sinkende Bürokratiekosten, weil Beamte in Pension gehen und nicht nachgevesetzt werden müssen. Im Übrigen handelt es sich um ein Konzept, bei dem es um einen groben Umriss gehen soll. Letztendlich wird es eher um Detailfragen gehen, zum Beispiel ob der Eingangssteuersatz (inklusive Sozialabgaben) bei 28 oder 32 % oder die Vermögenssteuer bei 4,5 %, 5 % oder 5,5 % liegen soll. Wer sich einmal die Werte der Vermögen, Steuereinnahmen und Ausgaben anschaut, wird zweifelsohne feststellen, dass ein BGE finanzierbar ist. Zugleich lassen sich die gesellschaftlichen Verbesserungen (siehe Vorteile ab Punkt 4) nicht in Zahlen ausdrücken. · Kein BGE-Konzept oder vergleiches Konzept geht dermaßen ins Detail wie dieses.

2 Voraussetzungen

· 2.1 Einen dauerhaften festen Wohnsitz in Deutschland · 2.2 Die Vollendung des 18. Lebensjahres · 2.3 Auf Antragstellung · 2.4 Stichtag · 2.5 Kontoverbindung · 2.6 weitere mögliche Voraussetzungen

2.1 Dauerhafter fester Wohnsitz in Deutschland

· Der BGE-Bezieher muss einen dauerhaften festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen (für Wohnungslose: Adresse, unter der sie erreichbar sind oder Wohnungslosenhilfe vor Ort).

· Das BGE wird auch bei Auslandsaufenthalten weitergezahlt, zum Beispiel bei Urlaub, Arbeitsreisen, Au Pair oder Auslandssemester. Allerdings kann das BGE nicht im Ausland ausgezahlt oder überwiesen werden.

· Bei dauerhafter Abwesenheit aus Deutschland (zum Beispiel Umzug in ein anderes Land) entfallen die Voraussetzungen für das BGE und somit die Auszahlung des BGE.

2.2 Die Vollendung des 18. Lebensjahres

· Die Vollendung des 18. Lebensjahres sollte eine Grundvoraussetzung sein, da nach deutschem Recht Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind, viele junge Menschen noch nicht über die nötige Reife verfügen, um mit dem BGE sinnvoll umzugehen und die allermeisten Jugendlichen noch im Elternhaus wohnen und somit weniger Einkommen benötigen.

· Es soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder als Einnahmequelle ansehen und Kinder aus finanziellen Gründen in die Welt setzen.

· Auch dürfte der Anreiz einer weiteren Tätigkeit bei kinderreichen Familien sehr stark sinken, wenn auch für Kinder das volle BGE ausgezahlt würde (wobei die Kindererziehung natürlich als Tätigkeit anzusehen ist).

· Ausnahmen sollten möglich sein (wenn zum Beispiel eine 17-Jährige wegen Misshandlung von zuhause auszieht).

· Über die Absenkung des Alters kann man mit steigender Mündigkeit und Reife der Gesellschaft und junger Menschen und einem guten Funktionieren des BGE nachdenken.

· Alternativ erhalten Kinder und Jugendliche ein Kindergeld in Höhe von 50 % des BGE, das ist viel mehr bisher.

2.3 Auf Antragstellung

· Um das BGE erhalten zu können, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dafür sind spezielle Antragsformulare von der BGE-Verwaltung notwendig. Egal, um welche Leistungen es sich handelt: Grundsätzlich müssen sie per Antrag gestellt werden und werden nicht automatisch geleistet. Das schützt einerseits vor Missbrauch (Prüfung der Anträge auch sachlich-rechnerische Richtigkeit), anderseits möchte nicht jeder Antragsberechtigte auch eine bestimmte Leistung erhalten (zum Beispiel weil die Person wohlhabend ist oder nicht auf Leistungen des Staates angewiesen sein möchte).

· Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

· Erst ab Antragdatum ist die Auszahlung des BGE ab dem Folgemonat möglich, rückwirkend wird das BGE nicht gezahlt.

2.4 Stichtag

Um eine massive Einwanderung in das BGE zu unterbinden, sollte ein rückwirkender Stichtag festgelegt werden, bis zu dem ein fester Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden muss.

2.5 Kontoverbindung

Das BGE kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern nur auf ein deutsches Konto überwiesen werden.

3 Weitere Aspekte

· 3.1 Gesundheitsversorgung · 3.2 Rente · 3.3 Kindergeld · 3.4 Asylleistungen · 3.5 Zentralstelle · 3.6 Unpfändbarkeit des BGE · 3.7 Häftlinge · 3.8 Missbrauch von BGE und Konsequenzen

3.1 Gesundheitsversorgung

· Die Gesundheitsversorgung wird steuerfinanziert, da keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben werden. Auch werden bisher Privatversicherte (ca 11% der Bevölkerung) in einem stärkerem Maße an den Kosten für die Gesundheitsversorung aller Bürger beteiligt.

· Jeder Bürger (auch als Nicht-BGE-Bezieher) hat Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung im Rahmen des medizinisch Notwendigen.

· Wer Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus haben möchte, kann eine private Zusatzversicherung abschließen wie es auch jetzt der Fall ist.

· Der Staat übernimmt im Idealfall auch weitere Leistungen, die teilweise bisher privat versichert werden mussten wie die Haftpflicht und die Unfallversicherung. Letztere wird bereits in der Regel durch die Krankenkassen bezahlt, sofern sich nicht andere UV-Träger ermitteln lassen.

· Die Krankenkassen werden zusammengefasst in eine oder wenige Krankenkassen, um Kosten zu sparen und einheitlich zu verfahren, da alle Maßnahmen, die für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, für mehr Selbstverwaltung, Transparenz und r Effizienz sorgen sollten, sich als teure Placebo-Effekte entpuppt haben. So werden beispielsweise Vorgänge bis zu 2000fach und mehr (145 Kassen, 17 KV-Gebiete) abgewickelt, die man auf eine Handvoll Vorgänge reduzieren könnte wie beispielsweise die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung je Kasse und KV-Bereich, Abrechnungsprüfungen oder Führen von Kundendateien. Ziel wäre auch die Vereinfachung der Abrechnung in Form eines Stundenlohnes wie es bei der Psychotherapie schon üblich ist oder eine Kopfpauschale für jeden Bürger, orientiert an der Höhe der Qualifikation. Das würde zu einem massiven Bürokratieabbau nicht nur in den Praxen, sondern auch bei den Kostenträgern führen.

3.2 Rente

· Rentner sollen zwischen Rente und BGE wählen können. Wenn die Rente zeitgleich mit Einführung des BGE abgeschafft würde, würden sich viele Rentner - insbesondere die, die viel oder lange in die Rentenkasse eingezahlt haben - betrogen fühlen. Langfristig, in einem Zeitrahmen von mindestens 20 Jahren, sollte das BGE die Rente ersetzen. Dafür werden auch keine Rentenbeiträge mehr erhoben und jeder hat ausreichend Zeit und mit einem Job von ein paar Stunden die Woche auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, falls ihm das BGE im Alter nicht reicht.

3.3 Kindergeld

· Kindergeld wird an Stelle von BGE für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 50 % an die Eltern gezahlt. Kinder sollen nicht aus wirtschaftlichen, politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Gründen in die Welt gesetzt werden, sondern nur wenn beide Partner Kinder wollen. Da Kinder im Regelfall noch zuhause wohnen und dadurch weniger finanzielle Mittel benötigen, wird hier eine Höhe von 50 % empfohlen (das sind bei einem hälftigen BGE von 1.000 Euro 285 Euro mehr, als ein ALG-II-Empfänger-Kind heutzutage zugesprochen wird und bis zu 316 Euro Kindergeld mehr für zurzeit berufstätige Eltern).

3.4 Asylleistungen

· Asylleistungen werden wie bisher gewährt. Für Asylbewerber ist der Bezug des BGE nicht möglich, um Missbrauch und Einwanderung in das BGE zu vermeiden und den Sinn und Zweck von Asyl nicht zu unterhöhlen. Es ist durchaus möglich, dass aus juristischen Gründen Asylleistungen dem BGE angepasst oder teilweise angepasst werden wie es beim ALG-II mittlerweile auch der Fall ist.

3.5 Zentralstelle

· Um Missbrauch, Doppelberechnungen und Fehler vorzubeugen, um Bürokratie abzubauen, und um einheitlich, einfach und transpararent zu agieren, sollten die Anträge und die Auszahlungen über eine Zentralstelle und nicht kommunal laufen. Denkbar wäre die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, da sie über die notwendigen Strukturen, Erfahrungen und Mitarbeiter/innen verfügt. Dem Datenschutz kommt hier eine besondere Bedeutung zu.

3.6 Unpfändbarkeit des BGE

· Das BGE ist nicht pfändbar, da es die Existenzsicherung sowie die soziale Teilhabe darstellt. Weitere Einkünfte können weiterhin gepfändet werden.

3.7. Häftlinge

· Für den Zeitraum, in denen ein Bürger in Haft sitzt, soll das BGE ruhen, wie es jetzt bei ALG II auch der Fall ist, da der Staat für Unterkunft und Verpflegung sorgt.

· Ausnahmen: Untersuchungshaft ohne anschließende Verurteilung zu einer Haftstrafe und kurze Haftstrafen (< 1 Monat), weil hier auch fortlaufende Leistungen wie Miete bezahlt werden müssen.

3.8 Missbrauch von BGE und die Konsequenzen

· Die unberechtigte Beziehung von BGE ist strafbar und kann mit Haftstrafe, Ordnungs- oder Bußgeld geahndet werden (wobei natürlich nach Vorsatz, Fahrlässigkeit und Umfang unterschieden wird).

· Zusätzlich können unberechtigt gezahlte Leistungen zurückgefordert werden und gegebenenfalls Schadensersatz verlangt werden.

· Jeder BGE-Bezieher ist zudem aufgefordert, seine erhaltenen Leistungen zu überprüfen und Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden.

4 Weitreichende Vorteile und Ziele

· 4.1 Armutsbekämpfung · 4.2 Kriminalitätsbekämpfung durch Beseitigung von Ursachen · 4.3 Vergütung und Anerkennung bisher nichtentlohnter Tätigkeiten · 4 4 Weniger Staatsentfremdung · 4.5 Solidarisch und Mittel gegen Gesellschaftsspaltung · 4.6 Extrem sinkende Verwaltungskosten · 4.7 Bessere Verteilung der Arbeit · 4.8 Bessere Arbeitsbedingungen · 4.9 Bessere Bedingungen für Arbeitgeber · 4.10 Mindestlohn wäre nicht mehr zwingend notwendig (Sache der Tarifpartner) · 4.11 Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf · 4.12 Bürokratieabbau · 4.13 Stärkung der Binnennachfrage · 4.14 Geburtenwachstum · 4.15 Förderung der Emanzipation der Bürger · 4.16 Der Bürger hat weniger das Gefühl, Bittsteller zu sein · 4.17 Transparent, einheitliche Leistung und klare Definierung der Leistung und der Voraussetzungen · 4.18 Bekämpfung von Existenzängsten · 4.19 Deutschland könnte Vorreiter für eine eine sozial gerechtere und freiere Welt werden · 4.20 Diskriminierungsbekämpfung von Beziehern von Sozialleistungen · 4.21 Moralische Aspekte · 4.22 Das BGE vertritt alle politischen Richtungen · 4.23 Das BGE bezieht alle Bürger mit ein

4.1 Armutsbekämpfung

· Das BGE soll so hoch sein, dass es oberhalb der Armutsgrenze liegt, damit niemand mehr unter der Armutsgrenze leben muss. Zudem hat jeder BGE-Bezieher die Möglichkeit, zusätzlich Geld zu verdienen. Und Wohnungslose hätten das notwendige Geld, um sich eine Wohnung leisten zu können.

· Weil Kinder die Armut besonders hart trifft und diese für ihr Einkommen nicht verantwortlich sind, wird das Kindergeld an das BGE in Höher von 50 % angepasst. Durch eine Kombination von BGE, Kindergeld und gegebenenfalls Teilzeitarbeit sollte es den meisten Kindern besser gehen. Das Kindergeld-BGE ist auf jeden Fall sehr viel Höher als es jetzt der Fall ist!

4.2 Kriminalitätsbekämpfung

· Insbesondere die Beschaffungs - und Kleinkriminalität wie Diebstähle, Raubüberfälle und Wohnungseinbrüche dürften durch das BGE zurückgehen. Diese Straftaten werden häufig aus Geldmangel verübt und die eigentliche Beute liegt meist im zwei- bis vierstelligem Bereich. Weil jeder Bürger durch das BGE abgesichert ist und nicht um seine Existenz fürchten muss, kann vielleicht auch der eine oder andere Selbstmord oder gar Amoklauf verhindert werden.

4.3 Vergütung und Anerkennung bisher nichtentlohnter Tätigkeit

· Tätigkeiten, die im Sinne von Lohnarbeit nicht als Arbeit eingestuft und entlohnt werden, würden anerkannt und entlohnt wie beispielsweise Hausarbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe, politische Aktivitäten, schöpferische Tätigkeiten und Netzaktivitäten.

4.4 Weniger Staatsentfremdung und Stärkung der Demokratie

· Durch das BGE könnten die Bürger den Staat positiver betrachten, weil er ganz konkret und sichtbar etwas für sie tut und ihn eher als Gemeinwesen und nicht als entferntes "bürokratisches Monster" betrachten, das ihnen nur "Geld aus der Tasche zieht". Dadurch würde die Demokratie gestärkt und radikale und populistische Gruppierungen und Parteien geschwächt werden.

4.5 Solidarisch und Mittel gegen Gesellschaftsspaltung

· Das BGE wäre solidarisch, weil es jeder erhalten kann und es jeder durch Steuern, und sei es nur durch Konsumsteuern, mitfinanziert. Außerdem könnte es die Spaltung der Gesellschaft aufhalten, weil es solidarisch ist und weil es Armut und Ungleichheit bekämpft und die Bürger mehr Freiheiten haben, ihr Leben selbst zu gestalten.

4.6 Extrem sinkende Verwaltungskosten

· Wir brauchen einerseits einen schlanken Staat, aber andererseits einen solidarischen Staat, der für die Bürger in den wichtigsten Bereichen grundversorgt.

· Durch Bürokratieabbau und Zusammenlegung der meisten Sozialleistungen in ein BGE und die zentrale Verwaltung des BGE würden gewaltige Verwaltungskosten gespart.

· Teure, aber wirkungslose Leistungen wie Elterngeld und ALG-II-Maßnahmen entfallen.

4.7 Bessere Verteilung der Arbeit

· Während noch nie so viele Überstunden wie zurzeit geleistet werden, suchen gleichzeitig Millionen von Menschen eine Vollzeittätigkeit. Durch das BGE würde die Arbeit besser verteilt, da jeder selbst entscheiden kann, wie viel er arbeiten möchte. Tendentiell gibt es durch Automatisierung und Fortschritt immer weniger Arbeit.

4.8 Bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer

· Unternehmen müssen mehr Acht auf ihre Mitarbeiter geben und für gute Arbeitsverhältnisse sorgen, um Mitarbeiter zu halten.

· Vielen Arbeitnehmern ist ein gutes Betriebsklima und Arbeit, die Spaß macht, wichtiger als die Höhe der Vergütung. Durch das BGE sind Arbeitnehmer eher in der Lage, solche eine Arbeit aufzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt wird, weil finanzielle Gesichtspunkte durch das BGE weniger Gewicht haben.

4.9 Bessere Bedingungen für Arbeitgeber

· Arbeitgeber müssen nicht mehr Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter/innen abführen, die einen erheblichen Teil der Löhne und Gehälter ausmachen.

· Durch Bürokratieabbau und einfache Steuersätze würden die Unternehmen teilweise entlastet.

· Da der Staat für die Existenzsicherung aufkommt, könnten Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen flexibler sein und eher eine Tätigkeit annehmen, auch wenn sie nicht so gut bezahlt ist.

· Wenn das BGE gut funktioniert, kann man auch über Themen wie Lockerung des Kündigungsschutzes oder befristete Arbeitsverhältnisse reden.

4.10 Mindestlohn wäre nicht mehr zwingend notwendig

· Das BGE könnte einen flächendeckenden Mindestlohn überflüssig machen, da Menschen durch das BGE in der Lage sind, auch für wenig Geld zu arbeiten, da sie ja schon einen Teil vom Staat bekommen. Dadurch würden auch regionale und branchenspezifische Besonderheiten besser berücksichtigt. Außerdem haben Arbeitnehmer eher die Wahlmöglichkeit, sich zu entscheiden, zu welchen Konditionen zu arbeiten wollen. Dadurch würde der Markt eher den Preis der Arbeit bestimmen und nicht hauptsächlich der Arbeitgeber oder die Tarifpartner (unter Markt werden hier gleichberechtigte Vertragspartner - Arbeitgeber UND Arbeitnehmer - gesehen; die Gleichberechtigung kommt durch das BGE zustande). Im Übrigen steht es den Tarifpartnern natürlich frei, darüber hinaus eine branchenspezifische oder gesamtdeutsche Mindestentlohnungsgrenze zu vereinbaren!

4.11 Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

· Elternteile haben durch die finanzielle Absicherung des BGE eher die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten oder sich eventuell ganz um den Nachwuchs zu kümmern.

· Insbesondere für Alleinerziehende, die bisher nur schwer eine Tätigkeit finden, die vom Umfang und Entlohnung passt, würde das BGE eine Entlastung sein.

4.12 Bürokratieabbau

· Durch die Zusammenlegung von Sozialleistungen in das BGE und einer zentralen Steuerung fallen viele unterschiedliche Behörden, Anträge et cetera weg. Das entlastet nicht nur die Mitarbeiter in den Verwaltungen, sondern auch Bürger und Unternehmen.

4.13 Stärkung der Binnennachfrage

· Die Binnennachfrage wird hauptsächlich von Menschen mit geringem bis mittleren Einkommen getragen. Durch das BGE würde die Binnennachfrage gesteigert, weil genau diese Menschen mehr Geld zur Verfügung hätten: Viele bisherige Bezieher von Sozialleistungen hätten künftig mehr Geld zur Verfügung. Zudem würden viele Arbeitnehmer durch eine Kombination von BGE und Lohn oder Gehalt mehr Geld in der Tasche haben.

4.14 Geburtenwachstum

· Durch die finanzielle Absicherung und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fällt es jungen Menschen einfacher, sich für Kinder zu entscheiden. Eine ordentliche Geburtenrate ist nicht mehr zwingend notwendig bei dem Wechsel von einem Sozialversicherungssystem zu einem BGE-System.

4.15 Förderung der Emanzipation

· Durch ein eigenes Einkommen sind beispielsweise Hausfrauen nicht mehr auf ihren Ehemann angewiesen oder Geschiedene auf Unterhaltszahlungen.

· Die Bürger können ihr Leben mehr nach eigenen Wünschen gestalten, weil sie selbst bestimmen können, was, wo und wie viel sie arbeiten - ein Kern jeder Demokratie und echte Freiheit!

16 Der Bürger hat weniger das Gefühl, Bittsteller zu sein

· Bezieher von Sozialleistungen haben oft das Gefühl, Bittsteller zu sein, selbst dann, wenn sie zuvor entsprechende Leistungen (Sozialversicherungsbeiträge, Steuern) erbracht haben. Auch wenn jurististisch klar definiert ist, dass Bedürftige keine Bittsteller sind und Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen haben, werden sie oft doch als solche durch Gesellschaft und Verwaltung behandelt. Aus diesen Gründen stellen einige berechtigte Bürger nicht einmal Anträge auf Wohngeld oder ALG II.

17 Transparenz, einheitliche Leistung und klare Definierung der Leistung und der Voraussetzungen

· Das BGE wäre nicht nur eine gewaltige bürokratische Entlastung, es wäre auch für den Bürger transparent, da von vornherein klar ist, wie viel er bekommt und unter welchen klar definierten Voraussetzungen.

· Viele Bürger sind über mögliche Leistungen nicht oder unzureichend informiert, wie es des öfteren beim Elterngeld, dem Wohngeld, dem ALG II oder dem Bildungsscheck vorkommt. Die Verwaltungen informieren häufig trotz Vorschriften Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen nicht oder nicht ausreichend oder es werden Falschauskünfte erteilt. Auch gibt es immer wieder Fehlentscheidungen und Ungerechtigkeiten bei Sozialleistungen, beispielsweise beim Bafög.

4.18 Bekämpfung von Existenzängsten

· Durch das BGE wird die Existenz jedes BGE-Beziehers gesichert. Das schmälert die Angst vor Arbeitslosigkeit und Geldnot.

4.19 Deutschland könnte Vorreiter für eine eine sozial gerechtere und freiere Welt werden

· Wenn Deutschland als einwohnerreichster Staat und größte Wirtschaft der EU das BGE beschließen würde und das BGE sich positiv entwickeln würde, könnte Deutschland eine Vorreiterstellung für eine sozial gerechtere und freiere Welt einnehmen und wahrscheinlich würden andere Staaten unserem Beispiel folgen. Dadurch würden auch Einfluss und Ansehen von Deutschland steigen.

4.20 Diskriminierungsbekämpfung von Beziehern von Sozialleistungen

· Viele Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere ALG II-Bezieher, werden durch die Gesellschaft diskriminiert. In den Medien, im Internet und auf der Straße ist "Hartz IV-Bashing" an der Tagesordnung und viele Arbeitnehmer fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie für ihr Geld arbeiten müssen und andere nicht. Diese Problematik würde sich durch das BGE verbessern, da das BGE jeder beantragen kann und jeder von nun an sein Leben frei gestalten kann.

4.21 Moralische Aspekte

· Das BGE ist auch unter moralischen Aspekten zu betrachen. So sollten sich die Menschen, die Dinge produzieren, sich diese auch leisten können und nicht nur für andere oder fürs Ausland produzieren.

· Gute Arbeit sollte auch gut vergütet werden (eine eigentlich sehr konservative Vorstellung).

· Es gibt immer Menschen, die von ihrer Arbeit nicht leben können und zusätzlich die Sozialkassen belasten.

· Andere Tätigkeiten, die für eine funktionierende Gesellschaft wichtig sind wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Studium, politische Arbeit, Ehrenamt und Hausarbeit würden somit auch entlohnt und gestärkt werden.

· Und natürlich ist die Bekämpfung von Armut und insbesondere Kinderarmut ein wichtiger moralischer Aspekt.

4.22 Das BGE vertritt alle politischen Richtungen

Das BGE ist alle Bürger für vertretbar, weil keine politische Richtung bevorzugt, sondern weil es freiheitliche, nationale, liberale, sozialdemokratische und sozialstische Elemente Postionen berücksichtigt und vereint.

4.23. Das BGE bezieht alle Bürger mit ein

Das BGE bezieht alle Bürger mit ein und keine bestimmte Klientel wird bevorzugt oder benachteiligt.

5 Entkräftung von Vorurteilen

5.1 "Dann geht ja keiner mehr Arbeiten".

· Die Höhe des BGE ist so hoch, dass sie oberhalb der Armutsgrenze liegt, aber so niedrig, dass sich Lohnarbeit auch weiterhin lohnt. Wer sich mehr als das Notwendige leisten möchte, muss auch weiterhin arbeiten, wenn vielleicht auch etwas weniger.

· Millionen Menschen sind schon jetzt gezwungen, in Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung zu verweilen, weil nicht genügend Vollzeitstellen zur Verfügung stehen.

· Die Anzahl der arbeitsfähigen Menschen, die gar nichts tun möchte, ist verschwindend gering (wer schon morgens um 8 Uhr seine erste Flasche Bier trinkt, ist mit Sicherheit nicht arbeitsfähig). Zudem muss der Begriff "Arbeit" ausgedehnt und neu definiert werden, da viele Tätigkeiten wie Ehrenamt, Kindererziehung und Hausarbeit heute nicht als "Arbeit" gelten und nicht vergütet werden.

· Es gab, gibt und wird immer Menschen geben, die lieber "auf der faulen Haut" liegen, aber auch diese muss eine freiheitliche Gesellschaft aushalten und "mit durchziehen".

· Das BGE soll unabhängiger machen, aber nicht Nichtstun fördern.

· Es könnte sogar eine ganz neue Dynamik enstehen, da beispielsweise Arbeitslose und ALG-II-Bezieher durch das BGE plötzlich neue Möglichkeiten zur Entfaltung erhalten wie beispielsweise studieren zu gehen, ein Ehrenamt auszuführen oder sei es auch nur ein paar Stunden die Woche arbeiten zu gehen, um das BGE aufzubessern.

5.2 "Das BGE ist nicht finanzierbar"

· Das Geld dafür ist da. Wenn gewaltige Summen für die Rettung von Banken, Staaten, Euro und EU zur Verfügung gestellt werden, sollte auch Geld für die eigenen Bürger da sein. Das Bruttoinlandsprodukt liegt bei 3,5 Billionen Euro, die Vermögen liegen bei 10,2 Billionen Euro. Der Etat liegt grade mal bei 300 Milliarden Euro, der Sozialstaat kostet lautet Bundesfinanzminister ca. 1 Billion Euro jährlich.

· Die Finanzierbarkeit würde durch ein neues Steuersystem gewährleistet, welches einfach, transparent und gerecht ist und kaum Aunahmen gestattet. Wir brauchen keine höhere Steuern, wir müssen dafür sorgen, dass die Steuern, die erhoben werden, auch tatsächlich gezahlt werden. Heute ist es so, dass viele Unternehmen und Vermögende nur einen Bruchteil der nominalen Steuern auch tatsächlich zahlen, da es viele Ausnahmen zur Steuerminderung gibt. Eine Reform der Mehrwertsteuer, Abschaffung vieler anderer Konsumsteuern, Einführung von Steuern auf Finanzprodukte, einfache Steuersätze für Arbeitnehmer und Unternehmen, Abbau von Steuervergünstigungen, Wiedereinführung der Vermögenssteuer mit einem angemessenen Steuersatz und konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung sind dabei unumgänglich.

· Durch Bürokratieabbau und Zusammenlegung der meisten Sozialleistungen in ein BGE würden imense Verwaltungskosten gespart. Viele ineffiziente Sozialleistungen und Maßnahmen würden zudem wegfallen (beispielsweise haben sich viele ALG-II-Maßnahmen als teuer und wirkungslos erwiesen).

· Durch die effizientere Einsetzung der Steuermittel, die die Bürger zur Verfügung stellen und ihre Prüfung auf Wirksamkeit können weitere Milliardenbeiträge gespart werden. Sparen muss nicht gleichbedeutend mit Kürzen sein.

· Die Binnennachfrage würde gestärkt, weil sich mehr Bürger, die Dinge, die sie produzieren auch leisten können, was mehr Verbrauchersteuern in die Kassen spült.

· Mit diesen kann sogar ein positiver Haushalt zu schaffen sein. Der Überschuss sollte zum konsequenten Schuldenabbau genutzt werden. Dadurch würden weniger Tilgung und Zinsen fällig und die Einsparungen könnten wiederum zum Schuldenabbau, für Investitionen oder zur Steuersenkung verwendet werden. · Das jetzige System der Sozialversicherung funktioniert nicht mehr richtig und wird mit Steuerzuschüssen am Leben gehalten, damit die Beiträge nicht explodieren. Die Sozialversicherung ist 130 Jahre alt und wurde zu Bedingungen eingeführt, die heute dem Stand eines Entwicklungslandes entsprechen und nicht mehr den heutigen Maßstäben entsprechen. Daher ist die Sozialversicherungin ihrer jetzigen Form nicht reformierbar und wird seit Jahren schon künstlich am Leben gehalten zum Beispiel durch Steuermittel.

5.3 "Das BGE wird nie kommen". / "Das BGE ist nicht realisierbar" / "Das BGE ist utopisch."

· Alle einschneidenen Veränderungen wurden politisch bekämpft. Dinge, die heute für uns selbstverständlich sind, mussten erst erkämpft werden wie zum Beispiel die Sozialversicherung, das Wahlrecht für Frauen, Arbeitnehmer- und Bürgerrechte. Auch diese galten zuvor ebenso als utopisch, verrückt oder "nicht gottgewollt".

· Nicht nur die Politik, auch die Gesellschaft verändert sich immer mehr und wird immer offener. Beispielsweise sind für die meisten Bürger Homosexualität und Ablehnung von Ehe und so weiter kein Thema mehr.

· Themen, die noch vor einigen Jahren verlacht wurden, gelten heute als "Mainstream" und wahlentscheidend wie beispielsweise Atomausstieg und Umweltpolitik.

· Verschiedene BGE-Konzepte und ähnliche Ideen werden in allen im Bundestag vertretenden Parteien diskutiert und einige Prominente (beispielsweise Götz Werner, Milliardär und Chef des dm-Konzerns oder Dieter Althaus, ehemaliger CDU-Ministerpräsident von Thüringen, die eigene BGE-Konzepte entwickelt haben) treten für das BGE ein. Selbst US-Präsident Nixxon kämpfte in den 70er Jahren schon für das BGE.

· Im BGE sind auch andere Grundideen wie beispielsweise das Kombilohnmodell enthalten oder die Idee, nur noch den Konsum und gegebenenfalls noch die Einkommen und Unternehmensgewinne zu besteuern (George W. Bush junior war ein großer Verfechter dieser Idee).

· Die Akzeptanz des BGE durch die Bürger würde mit der Zeit stärker ausfallen als bei anderen Veränderungen, da das BGE alle Bürger und die verschiedensten politischen Richtungen mit einbezieht.

· Wenn man Dinge nicht ausprobiert hätte, würden wir immer noch in unserer Höhle sitzen. Und wie sagte einst Ernesto Che Guevara? "Seien wir realistisch. Fordern wir das Unmögliche!"

Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II/"Hartz IV") - "Reformpaket SGB II"

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P027 Positionspapier Sprachregelung "Hartz IV"

Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA350

Abschaffung der Sanktionen bei "Hartz IV" (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Die Gesetze im Volltext: SGB (II) § __31 SGB (II) § __32 SGB (XII) § __39

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA413 (GP-Antrag)


Text zur Korrektur des Sozialgesetzbuches

Solange das von der Partei geforderte und für dringend notwendig gehaltene Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) noch nicht gesetzlich verankert ist, fordert die Piratenpartei eine grundlegende Veränderung der gesamten SGB-Gesetzgebung sowie der damit involvierten Institutionen, um den verfassungsmäßigen Anspruch auf Menschenwürde und gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten zu können.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Neuformulierung der Gesetzestexte nach dem Günstigkeitsprinzip

a.) Die gesetzlichen Vorschriften des SGB II und SGB XII müssen sich nach dem sogenannten "Günstigkeitsprinzip" ausrichten. Das heisst, eine Entscheidung oder Gesetzesauslegung muss grundsätzlich zugunsten des Betroffenen erfolgen. b.) Alle Entscheidungen sind klar und konkret zu formulieren.

Piratenpad

https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Transparenz bei Informations- und Beratungspflichten

Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Der Leistungsberechtigte ist schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen. Piratenpad

https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

Die Piratenpartei fordert für den Leistungsberechtigten das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht zu jeder Zeit sowie die Pflicht zur Aushändigung der gesamten persönlichen -auch digitalen- Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) nach jedem Termin bei der Arbeitsverwaltung. Piratenpad

https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

a.) Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Verwaltungsrechtes zu stärken, fordern die Piraten eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Verbraucherzentralen orientieren. Somit wären gut 85 Prozent der Mittel durch das betreffende Bundesministerium abgedeckt. Grundlage wäre auch hier der Bundeshaushalt, über den alljährlich der Deutsche Bundestag entscheidet. b.) Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind explizit von der Nutzung dieser Finanzmittel auszuschliessen.

Piratenpad https://akarbeitsoziales.piratenpad.de/6 http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#St.C3.A4rkung_der_Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen_mit_Landesmitteln


Sofortige Aussetzung von sogenannten "Ein-Euro-Jobs"

a.) Die Piraten fordern, sogenannte „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese nicht nur im Kleingewerbebereich zu Wettbewerbsverzerrungen und Marktverdrängung führen, sondern auch der Begriff Arbeit zunehmend nur noch als Sanktion und Strafe empfunden wird. b.) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten echter Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen. Piratenpad

Leicht überarbeitet aus dem NRW Wahlprogramm: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Aussetzung_Ein-Euro-Jobs https://akarbeitsoziales.piratenpad.de/6

Qualifizierungsmassnahmen von ALG II Empfängern

a.) Auch Bildung ist Arbeit. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leistungsberechtigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete und hochwertige Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen. Hierzu gehören auch erstmalige oder weiterführende Zugänge zu Fachschulen aller Art und Universitäten. b.) Fachkompetenzen und Berufserfahrungen sind ein wertvolles Gut. Mit darauf aufbauenden Weiterbildungen, ergänzend pädagogische und didaktische Fähigkeiten zu erlangen, können auch diese Menschen sinnvoll in den Bereichen Bildung und Ausbildung nachkommender Generationen eingesetzt werden.

c.) Da eine wissensbasierte Gesellschaft generationsübergreifend ausgerichtet sein muß, kann es für Bildung keine Altersgrenze geben.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Keine Zeitverträge & bessere Qualifizierung auch für Jobcenter-Mitarbeiter

a.) Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeiter der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmässige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können. b.) Um unnötige Fluktuationen der Mitarbeiter sowie die damit verbundene Mehrfachfinanzierung von Einführungsschulungen einzudämmen, müssen, wie in der Privatwirtschaft auch, befristete Arbeitsverhältnisse die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden.

c.) Um fachliche und soziale Kompetenzen im Umgang mit Leistungsberechtigten zu erlangen, sind auch für Jobcenter-Mitarbeiter qualitativ hochwertigere Fort- und Weiterbildungen erstrebenswert.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/33


Organisation der Jobcenter

a.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und über dessen Fachwissen sie verfügen. Das bedeutet, dass jedwedes Leistungs- und Vermittlungspersonal auch mit den fachlichen Inhalten und Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen vertraut sein muß.

b.) Die Piraten fordern, dass die Zuordnung und Betreuung der Leistungsberechtigten im Vermittlungsbereich sich nicht an bürokratischen Kriterien orientiert, sondern lediglich an der beruflichen und fachlichen Qualifikation des Betreffenden. Die derzeit aktuellen Zuordnungen, ob alphabetisch, nach Stadtteilen oder numerisch nach Bedarfsgemeinschaften, sind weder praktikabel noch zielführend.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/33

Förderung qualifizierter/älterer Arbeitssuchender

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA356

keine Verpflichtung zur Aufnahme von Leiharbeit

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA339

Lebensmittelgutscheine abschaffen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA259

Aussetzung der "Ein-Euro-Jobs"

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA238

Transferleistungen um 50€ mtl. pauschal erhöhen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA266

finanzielle Förderung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfe

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA239

Akteneinsicht/Transparenz

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA357

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA067 GP-Antrag zur Veröffentlichung des "Leistungskatalogs ALG II"

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit(Jobcenter)

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA351
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA352
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA354

Arbeitsmarkt

Arbeit und Mensch

Arbeit ist für uns nicht nur eine handelbare Ware, sondern immer auch die persönliche Leistung eines Menschen. Es ist daher ein Gebot der Menschenwürde, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, welchen Beruf er ausüben will und welche Arbeit er annehmen will, aber auch, dass diese Leistung entsprechend gewürdigt wird.

Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone, wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand beteiligt werden und werden dazu die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens prüfen.

Mindestlohn als Brückentechnologie

Es gehört zu den Aufgaben des Staates sicherzustellen, dass auch im freien Markt die Menschenwürde respektiert wird. Wer voll berufstätig ist, darf nicht unter der Armutsgrenze leben und auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sein. Zudem verzerren Dumpinglöhne die Wettbewerbsbedingungen innerhalb und zwischen freien Märkten. Um allen Menschen eine würdige Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, werden wir uns daher für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Mittelfristig wollen wir jedoch mit dem "Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe" ein umfassenderes System zur allgemeinen, bedingungslosen Existenzsicherung etablieren.

Betriebliche Mitbestimmung

Die Piratenpartei tritt für die stärkere Demokratisierung der Wirtschaft ein. Dieser Prozess findet aber nicht nur auf der Ebene von Staat und Markt statt, sondern auch innerhalb einzelner Unternehmen. Das Arbeitsumfeld ist ein wesentlicher Teil des Lebensumfeldes, auf das Menschen einen angemessenen Gestaltungsanspruch haben, der letztendlich auch den Unternehmen zugute kommt. Wir werden daher die existierenden Mitbestimmungsrechte für Angestellte verteidigen und wo nötig weiter ausbauen. Die Beteiligung der Mitarbeiterbasis an der Unternehmensführung begünstigt sozialere und nachhaltigere Entscheidungsfindung sowie unternehmerische Innovationen.

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA632
siehe auch: Antrag: Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA279 - PIRATEN und Arbeitswelt (GP-Antrag)

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland zum Thema "Arbeitsmarkt" mit dem folgenden Antragstext zu ergänzen:

Die Piratenpartei betrachtet alle Erwerbstätigen als einen Teil des Wirtschaftslebens und nicht als die Erfüllungsgehilfen oder Spielbälle wirtschaftlicher, politischer oder weltanschaulicher Interessen. Daher sehen wir die Notwendigkeit, die folgenden gesetzlichen Maßnahmen umzusetzen, um insbesondere die Rechte von Menschen, die einer abhängigen Tätigkeit nachgehen, zu stärken und eine stärkere Demokratisierung auch im Wirtschaftsleben sowie eine umfassende Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer unabhängig von Geschlecht, Ausbildungsstand, arbeitsrechtlichem Status und Beschäftigungsort zu erreichen.

Mindestlohn / Gerechte Entlohnung

flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA105

Anmerkung: Unglückliche Formulierung im Bezug auf Aufstocker - Muss geändert werden.

siehe auch: Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA060 (GP-Antrag)

Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen ist weiter zu entwickeln, und der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn hier definiert einzufügen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/miarbg/gesamt.pdf

gez. PolitPiratNRW


Dazu kommt auch noch die entsprechende Anpassung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer Entsendegesetz - AEntG) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aentg_2009/gesamt.pdf

gez. PolitPiratNRW


Die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten hat ein "Lohnabstandsgebot" in dem Sinne zu berücksichtigen, daß die Beschäftigten im Geltungsbereich einer entsprechenden Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 3 MiArbG) mit einer Vollzeitbeschäftigung ein höheres Nettoeinkommen erwirtschaften können als sie mit staatlichen Transferleistungen (insbesondere ALG II) erhalten würden. "Aufstocken" bei Vollzeittätigkeit ist menschenunwürdig!
R2Dine 17:21, 27. Feb. 2013 (CET)

Mindestlohn von 10,20 Euro

Die Piratenpartei Deutschland fordert einen branchenunabhängig gesetzlich geregelten bundeseinheitlichen Mindestlohn von 10,20 Euro.

In 20 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist bereits ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gesetzlich geregelt. Im Vergleich zu Deutschland erreichen somit gut 2,6 Millionen "Niedriglohnempfänger" in Frankreich bei einer verankerten 35-Stunden-Woche ein monatliches Bruttogehalt von rund 1430 Euro.

Um die wirtschaftliche Existenz der deutschen Bürger ebenfalls zu gewährleisten, muß jeder Arbeitnehmer von seinem Verdienst ohne existentielle Not leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA229

Expertenkommission Mindestlohn

Nach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährig Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll den Interessensausgleich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgewogen gerecht werden.

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA228

https://sozialpiraten.piratenpad.de/38 Link: http://www.fafo.no/pub/rapp/20244/20244.pdf

Geschlechterunabhängige Bezahlung

Die Piratenpartei Deutschland fordert die gleiche Bezahlung unabhängig vom Geschlecht.

Ost-West Gefälle

a.) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden.

b.) Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/38

Missbrauch von Berufspraktika verhindern

a.) Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen.

b.) Die Piratenpartei wird Modelle entwickeln, um Anreize für zusätzliche Praktikumsstellen zu schaffen und um Praktikanten in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wegen des häufigen Missbrauchs durch die Arbeitgeber, setzt sich die Piratenpartei dafür ein, diesen Missbrauch durch entsprechende Regelungen so weit als möglich zu unterbinden. Sie fordert eine Einschränkung der gängigen Praxis, Praktikanten für einen längeren Zeitraum unentgeltlich oder gegen eine minimale Aufwandsentschädigung zu beschäftigen.

c.) Nach Ablauf von drei Monaten muss der Praktikant rechtlich dem festen Mitarbeiter gleichgestellt werden und es ist ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen. Ist dies nicht möglich, ist das Praktikum auf drei Monate zu begrenzen.

d.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, diese Regelungen auch auf solche Berufsausbildungen auszuweiten, die den Nachweis bestimmter Pflichtzeiten oder -Leistungen erfordern und wo ähnliche Missstände beobachtet werden.

Piratenpad http://piratenpad.de/p/BPT_Praktika-10-2012

Bekämpfung von "prekärem Unternehmertun"

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch "Schlupflöcher" für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden Häufig werden abhängig Beschäftigte als Subunternehmer eingesetzt, um einen branchenbezogenen Mindestlohn oder tariflich vereinbarte Vergütung zu umgehen, sowie das unternehmerische Risiko auszulagern.

Ein aktuelles Beispiel ist die derzeit florierende Paketbranche, in der die Betroffenen pro Paket entlohnt werden.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/38 Link: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.fernsehen-hermes-sozial-reden-und-hart-ausbeuten.b7411842-e311-4b3c-b63b-d1639c494c72.html http://www.welt.de/wirtschaft/article106399050/Im-Reich-der-Paket-Sklaven-geht-es-ruppig-zu.html


Siehe auch PA102 "Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe"

Mitbestimmung

Betriebsräte stärken

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA611

siehe auch:
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA280 Mitbestimmung/Betriebsräte (GP-Antrag)
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA282 Mitbestimmung/Personalräte (GP-Antrag)

Mitbestimmung im Kirchenarbeitsrecht

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA603

Der Antrag sollte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 zum Streikrecht kirchlicher Arbeitnehmer berücksichtigen. BAG gewährt kirchlichen Arbeitnehmern Streikrecht

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen:

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb sprechen sich Piraten dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.

Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Maßnahmen gegen Mobbing

Anti-Mobbing-Gesetz

Antrag: Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA608
siehe auch: Antrag: Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA283 - Mobbing-Begriff und Quellen (GP-Antrag)

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen:


Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbarem Schadensersatz zulasten der Schädiger kompensiert werden. Der Opferschutz muss durch eine Anpassung der geltenden sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

ergänzende Regelungen

Antrag: Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA607

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland mit den folgenden Antragsmodulen an geeigneter Stelle zu ergänzen:


Modul 1: Keine Sperren für Mobbingopfer

Wir sind gegen die Kürzung von Sozialleistungen für Mobbingopfer. Daher wollen wir, dass bei vorangegangenem Mobbing eine gesetzliche Garantie auf Aussetzung der dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes I greift, die im Regelfall ausgesprochen wird, wenn der Betroffene selbst kündigt.


Modul 2: Im Zweifel für das Opfer

Liegen nur Indizien für vorangegangenes Mobbing bei Eigenkündigung vor, so soll im Zweifel für den Betroffenen entscheiden werden, da der überwiegende Teil schädigender Handlungen nur schwer beweisbar ist.


Modul 3: Mindestentschädigung

Unabhängig von der strafrechtlichen Schuld einzelner Personen nach derzeitigen und durch das Antimobbinggesetz neu geschaffenen Tatbeständen soll es bei nachgewiesenem Mobbing eine Mindestentschädigung von nicht unter einem Jahresgehalt geben, die der Arbeitgeber zu leisten hat, um der herabwürdigenden Behandlung von Arbeitnehmern von vornherein abschreckend Einhalt zu gebieten und um die Allgemeinheit von den Kosten zu entlasten.


Modul 4: Mobbingbeauftragte

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Die Beauftragten sollen von den Bürgern auf Zeit gewählt werden. Sie sollen richterliche Unabhängigkeit besitzen und Hinweisen auf Mobbinghandlungen nachgehen. Ihnen soll im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Whistleblowerschutz

Hinweis

Das Thema "Whistleblowerschutz" wird auch von der Gruppe "Freiheit und Grundrechte" bearbeitet,
siehe Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Freiheit_und_Grundrechte#Whistleblower.
Das müssen wir noch koordinieren.

Präambel

Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.

Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

Schutz von Whistleblowern

Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Arbeitnehmerüberlassung - "Reformpaket AÜG"

Präambel "Leiharbeit"

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA327

Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen.In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument nicht nur von Unternehmen, sondern auch zunehmend von der öffentlichen Hand dahingehend genutzt wird, um bisherige soziale Errungenschaften (Kündigungsschutz, Tarif-, bzw. Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen) über den Einsatz externer Personaldienstleister außer Kraft zu setzen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern Konkurrenz dar und sind zugleich Druckmittel gegen die Stammbelegschaft. Oftmals verursachen die Leiharbeiter bei den Arbeitgebern sogar noch weniger Kosten als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit soll aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon der Fall war - wieder begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal zulässige Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer einfordern. Die Piratenpartei wird sich für eine Ausweitung und Verbesserung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) einsetzen.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können. Sie sollen den gleichen Lohn erhalten wie die Mitarbeiter des Betriebes, in welchen sie entliehen werden Für die ihnen abverlangte Flexibilität sollen sie zusätzlich noch einen tariflich zu vereinbarenden oder gesetzlichen Lohnzuschlag erhalten.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

a.) Stattdessen fallen bei Leiharbeitnehmern niedrige und lückenhafte Beiträge zur Rentenversicherung an. Durch den geringen Entgeltbezug und die Unkalkulierbarkeit des Arbeitslebens werden Leiharbeiter auch nicht in der Lage sein, privat für ihr Alter vorsorgen zu können.

b.) Zeitarbeitsverhältnisse erfordern insgesamt ein besonders hohes Maß an Qualifikation und Flexibilität der Arbeitnehmer. Sie bedürfen eines besonderen Schutzes, spezieller Qualitätssicherung und -standards, Die arbeitsrechtlichen Bedingungen haben mindestens auf Niveau der geltenden branchenüblichen Tarifverträge geregelt zu werden. (Equal Pay)

c.) Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen sowohl in wirtschaftlicher Sicht als auch in Bezug von Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgesetzt werden.

d.) Spezielle Flächentarifverträge die derzeit zwischen Arbeitgeberverbänden (BZA, IGZ, AMP, etc.) der Zeitarbeitsbranche und den dazugehörigen gewerkschaftlichen Tarifgemeinschaften (DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, CGZP etc.) geschlossen werden, lehnt die Piratenpartei vollständig ab.

e.) Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

f.) Der erweiterte Kündigungsschutz soll auch für Leiharbeitnehmer gelten. Die Piratenpartei fordert daher, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Vielfach werden die extrem kurzen Kündigungsfristen bei der Erkrankung eines Leiharbeitnehmers genutzt, das Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zu beenden.

g.) Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverrhältnisse stärker kontrolliert werden. Für Zeiten der Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitsnehmer nicht zu vertreten hat, müssen Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

h.) Die Piratenpartei fordert,dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen. Die Fürsorgeflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.

i.) Gleiche Behandlung für gleiche Leistung. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z.B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit bleiben, aber gleichermassen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit aller Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegen zu wirken.

j.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten / Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/37


Entprekarisierung und Entkopplung der Leih-/Zeitarbeit vom ALG-II-Sektor

a.) Um keine Arbeitnehmer zweiter Klasse entstehen zu lassen, fordern die Piraten, daß in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleistern vorzunehmen. Eine mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gem. § 138 Arbeitslosigkeit, Absatz 4, Satz, die zu Sanktionen gem. SGB II, Unterabschnitt 5 führen könnte, darf nicht mehr geltend gemacht werden können.

b.) Durch die bestehende Praxis werden Tarifbindungen außer Kraft gesetzt und dadurch Arbeitnehmer mit wesentlich geringeren Vergütungsmodellen konfrontiert. Die jahrzehntelangen Errungenschaften von Gewerkschaften, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialpartner sein sollen, gehören mehr und mehr der Vergangenheit an.

c.) Somit ist es unumgänglich, daß Zeit- oder Leiharbeit ausschließlich zur Abdeckung von Auftragsspitzen in der Wirtschaft genutzt werden und die branchen- und tarifüblichen Leistungen erhält.

Piratenpad https://sozialpiraten.piratenpad.de/37

Entprekarisierung der Leiharbeit

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA328

Flexibilitätsbonus

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA345

maximale Überlassungsdauer

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA330

maximale Anzahl überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA340

festes Arbeitsverhältnis mit Entleiherbetrieb

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA332

Gleichstellung mit der Stammbelegschaft

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA334 allgemein
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA336 betriebliche Zusatzleistungen
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA344 Kündigungsschutz Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA346 Entgeltfortzahlung

Haftung von Verleihbetrieben

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA337

Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen

Mitarbeiter in Jobcentern

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA351
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA352 Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA314

berufliche Förderung von Eltern & Alleinerziehenden

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA103

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA314

Bekämpfung der Scheinselbständigkeit

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA230

soziale Sicherung für Lehrkräfte von Integrationskursen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA172

Regelung von Berufspraktika

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA054

Gleichbehandlung bei studentischer Nebentätigkeit

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA171

Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Bezug auf den Datenschutz

Hier sollten wir dringend eine Position entwickeln. Vernetzung mit diversen AGs angestrebt.

Globalisierung und Arbeitsmarkt

Die zunehmende weltweite Vernetzung sehen wir grundsätzlich als positive und bereichernde Entwicklung. Das Internet mit seinen fast unbegrenzten Möglichkeiten wird dabei ein immer bedeutenderer Wirtschaftsfaktor, der weit über nationale Politik hinausgeht. Der weltweite Ausbau eines freien Internets ist daher nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftspolitisches Ziel der Piratenpartei.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Globalisierung dem Gemeinwohl aller Menschen dient. Konkret heißt das, dass wir uns dafür einsetzen werden, die Rechte der Menschen in weniger stark industrialisierten Ländern am Weltmarkt zu stärken, und dass wir in zunehmend vernetzten Märkten für den Angleich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Konsumenten eintreten werden.

Europa braucht wirtschaftliche Migration

Für die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Staaten ist es zwingend notwendig, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der hier lebenden Bürger zu fördern und zu nutzen. Die bisherigen Anstrengungen zu einer erfolgreichen Bildung der gesamten Bevölkerung lassen leider oft das Gegenteil vermuten. Doch die demographische Entwicklung der europäischen Staaten lässt die Perspektive zu, dass das allein für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung der Sozialsysteme nicht ausreichen wird. Bis zum Aufbau eines weltweiten Ausgleichs wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten sind die Staaten Europas daher darauf angewiesen, dass Menschen hier ansässig werden und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Dafür sind Regelungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Immigration ordnen und die Wirtschaftsmigration von den Erfordernissen einer gesicherten Zuflucht vor Verfolgung und Kriegsfolgen klar trennen.

Die Fristen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen, ihr Fehlen nicht als Vorwand für Diskriminierung zu verwenden. Für die berufliche Integration sind die Regeln zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu vereinfachen. Internationale vertragliche Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen sind vordringlich anzustreben.

menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei außerhalb Deutschlands produzierten Waren

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA049

Die Piratenpartei setzt sich für menschenwürdige und faire Arbeitsverhältnisse bei allen Produkten ein, die in Deutschland vertrieben und konsumiert werden. Das gilt auch für Produkte, deren Herstellung im Ausland erfolgt. Verbindliche Richtlinien mit Mindestanforderungen an die Produktionsverhältnisse, Entlohnung mindestens gemäß Lohnniveau des jeweiligen Landes und die Arbeitsumstände sowie deren regelmäßige Kontrolle sollen gewährleisten, dass die Produktion aller Güter in würdigen und gerecht entlohnten Arbeitsverhältnissen erfolgt.


"Pflege/Senioren" --> siehe "Gesundheitspolitik"

Lieber Mitmach-Pirat (leider weiß ich Deinen Namen nicht), Deinen hier geposteten Eintrag zum Thema "Senioren" findest Du jetzt unter: Initiative_gemeinsames_Wahlprogramm/Wahlprogramm/Gesundheitspolitik#Pflege.2FSenioren
Nach der Aufteilung der Themen für das gemeinsame Wahlprogramm gehört er systematisch in das Gesundheitsressort. Er sprengt hier auch einfach thematisch den Rahmen. Bitte arbeite doch deshalb dort weiter. Hier geht es nur um das Thema Alterssicherung im Sinne von "Rente". Besten Dank für Dein Verständnis :-)

Alterssicherung

Rentenpolitik

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.

Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

siehe auch:
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA629 GP-Antrag gesetzliche Grundrente
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA281 BGE als Maßnahme gegen Altersarmut

Bürgergrundrente mit 65

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA653

Zusätzliche Altersversorgung

Betriebliche Altersvorsorge

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA051 - Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung) mit nachträglich eingeführter voller Beitragspflicht

Antragstext: Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen.

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 beschlossen [1], dass auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung [2] der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist [3]. Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet [4] und zwar auch auf alle Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge). Die gesetzlichen Krankenkassen verschicken seitdem Zahlungsaufforderungen an ihre Mitglieder, wobei die Beiträge auf 10 Jahre gestreckt werden und monatlich fällig werden [5].

Beispiel: Bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ergibt sich ein Beitrag von 17.700€. Die Betroffenen müssen daher 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten (10 Jahre = 120 Monate).

Die Piratenpartei nimmt dazu wie folgt Stellung:

  • Die PIRATEN sehen durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden.
  • Die PIRATEN kritisieren, dass die betroffenen Bürger auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Denn der Arbeitgeber hat keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.
  • Daher soll die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge (abgeschlossen vor 2004) wieder geändert werden, wobei vier Möglichkeiten gesellschaftlich und rechtlich zu diskutieren wären:
A) Die Beitragspflicht für Altverträge wird wieder komplett aufgehoben.
B) Alternativ soll die Beitragspflicht erheblich reduziert werden, vorzugsweise durch Begrenzung auf den halben Versicherungssatz des Arbeitnehmers und/oder durch die Anhebung der Beitragsdauer von 10 Jahren auf die in Versicherungskreisen übliche statistische Lebenserwartung, mit entsprechend verringerter monatlicher Belastung.
C) Die gesamte Kapitalauszahlung ist einmalig unter Beachtung einer noch zu definierenden Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig, wobei die Belastung deutlich unterhalb der derzeitigen Beiträge bleiben muss.
D) Auszahlungen aus vor dem Stichtag 01.01.2004 eingezahlten Beiträgen werden für Altverträge wieder sozialversicherungsfrei gestellt. Auszahlungen aus nach dem Stichtag eingezahlten Beiträgen bleiben sozialversicherungspflichtig.
  • Laufende Beitragszahlungen in die Sozialversicherungen von betroffenen Bürgern mit Altverträgen sollen gestoppt und an die neuen Regelungen angepasst werden.
  • Die PIRATEN setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.
  • Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgen mit klaren und transparenten Regeln. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem zusätzlich schwächt (geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt).

Quellen:

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA095

Betriebsrente nach Schweizer Modell

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA118 Modul 1 und 2 sind bereits beschlossen, es geht jetzt um Modul 3 und die Begründung zu Modul 3

Alternative Ansparmöglichkeiten zu Riester und Rürup

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA118 Modul 1 und 2 sind bereits beschlossen, es geht jetzt um Modul 4 und die Begründung zu Modul 4

Altersarmut

RP:Antrag/2012.2/017/Altersarmut

Belange behinderter Menschen

Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Die PIRATEN betrachten krankheits- oder störungsbedingte Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder Störungen sowie Behinderungen als Bestandteile des menschlichen Lebens und setzen sich deshalb für die Einbeziehung Betroffener am gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion ein.

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA315
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P006 Positionspapier "Gesetz zur sozialen Teilhabe"

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA022

Sonstiges

Anmerkung: Sollte entweder weggelassen oder in die obigen Gliederungspunkte integriert werden.

Erhalt der gesetzlichen Sozialversicherung

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA436

siehe auch:
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA468 GP-Antrag zur Einnnahmensicherung der gesetzlichen Sozialversicherung
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA101 GP-Antrag zum Erhalt der gesetzlichen Rentenversicherung
Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P038 Positionspapier Solidarische Krankenversicherung (SKV 2.0)

Reform § 55 Abs. 2 ArbStättV

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA285

Basiseinnahmenmodell

Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA566

Prozesskostenhilfe

siehe Inneres- und Rechtspolitik:

PA227 Neuregelung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Neuer Antrag)
Ein alternativ Text, welcher bei Innenpolitik formuliert wurde von Arbeit und Soziales verwendet werden kann: Arbeitspad_ab_Zeile 79
  • Die Piraten setzen sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfeempfänger muss sich darauf verlassen können, dass ihm einma gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.