Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA253

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA253
Einreichungsdatum
Antragsteller

Hetti Stoll, Jo Wilkes, Thomas Küppers, Malte-Carsten Seidler , Christoph Trotha, Felix Spiecker, Jürgen Kirschsieper, Nordpirat

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem ohne Ausnahmen

und für alle Einkommensarten. Es beinhaltet die Einführung eines Sockeleinkommens und die Steuerfinanzierung der Krankenversicherung.

Schlagworte Sockeleinkommen, Einkommenssteuer, Krankenversicherung Steuerfinanziert, 400-Euro-Jobs, BGE
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und an geeigneter Stelle des Wahlprogramms aufnehmen. Hinweis: Dieser Antrag steht nicht in Konkurenz zu Antrag http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA236:

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  • Sockeleinkommen statt "Aufstocken"
  • Personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen
  • Einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Statt Einkommensklassen und -stufen soll nur noch eine Steuerformel für alle Einkommen gelten.

Die Steuerformel: Einkommensteuerformel.png

Die Formel als Text: Steuer = ( max(zvE-Grundfreibetrag,0) / (zvE+f*Existenzminimum) ) * GA * zvE - KVB
zvE: zu versteuerndes Einkommen
f: Skalierungsfaktor, erlaubt die Anpassung der Steuerkurve (Vorschlag 0,3-0,8)
Existenzminimum: als eine Faktor gegen die kalte Progression
GA: Grenzabgabe, deckelt die Abgabenlast (Vorschlag: 55-60%)
KVB: Summe der abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge
Das "max" in der Textform steht für Maximum; "max(zvE-Grundfreibetrag,0)" bedeutet, dass hier das zu versteuernde Einkommen abzüglich des Grundfreibetrags steht, aber das Resultat nicht niedriger als 0 wird (also nicht negativ wird).


Durch die Einführung der neuen Einkommensteuerformel lassen sich Mehreinnahmen erzielen, die an die Bürger als Sockeleinkommen zurückfließen. Dadurch erreichen wir eine bessere Umverteilung von oben nach unten. Verschiedene Sozialleistungen wie das Kindergeld werden durch das Sockeleinkommen ersetzt. Ergänzend bleiben Sozialleistungen aber weiter bestehen, sodass sichergestellt ist, dass Bedürftige keinesfalls schlechter gestellt sind als heute.

Ein Familienfreibetrag ersetzt das heutige Ehegattensplitting und ist personenanzahlabhängig, also für Kinder und Erwachsene in gleicher Höhe. Dieser Freibetrag orientiert sich am Existenzminimum und schließt die Lücke zum Sockeleinkommen. Die Freibeträge sind innerhalb der Familie übertragbar.

Das Sockeleinkommen wird durch Steuerfreibeträge bis zum Existenzminimum aller im Haushalt lebenden Personen ergänzt. Es wird allen Menschen bedingungslos und in gleicher Höhe ausgezahlt. Dadurch werden Familien und einkommensschwache Haushalte gestärkt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung soll teilweise in die Steuerfinanzierung überführt werden. Dazu werden die Arbeitnehmerbeiträge von der Steuerlast voll abgezogen und nicht mehr wie heute nur vom zu versteuernden Einkommen. In der Konsequenz kann dadurch für Geringverdienende eine negative Steuerlast entstehen, die auszuzahlen ist. Beiträge zur private Krankenversicherungen werden nur Anteilig wie die Beiträge zur Gesetzlichen KV angerechnet; alles darüber hinausgehende wird wie eine private Zusatzversicherung behandelt.

Die Steuerformel stellt sicher, dass Geringverdiener besser gestellt sind, als heute 400-Euro-Jobs, diese sollen daher entfallen.

Antragsbegründung

Unser Steuer- und Abgabensystem hat sich immer mehr zu einem Flickwerk gewandelt. Für empfundene Ungerechtigkeiten im System wurden immer mehr Ausnahmeregelungen geschaffen, die zwar in den konkreten Fällen zu einer Verbesserung der Situation geführt haben, aber dafür an anderen Stellen zu erheblichen Problemen führen. Das gilt auch für die Einkommensteuer, um deren Reform es in diesem Antrag geht.

Ein großes Problem ist der Übergang von Hartz IV zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis. Hier wirkt sich insbesondere die Kürzung der Leistungen um 80 % des Zuverdienstes motivationshemmend aus, und fördert damit strukturell antisoziales Verhalten. Eine Reduzierung der Kürzung, also statt 80% nur 70% oder weniger, würde unsere Verwaltung nicht mehr bewältigen, da dies gleichzeitig bedeuten würde, dass noch viel mehr Menschen ein Recht auf ergänzende Sozialleistungen hätten.

⇒ Wir befürworten daher ein Einkommenssteuersystem, das jedem Bürger die Teilhabe in der Gesellschaft angemessen ermöglicht, ohne dass berufstätige Menschen auf zusätzliche Leistungen angewiesen sind, ein System, das auf übermäßige Kontrolle der einzelnen Menschen verzichtet. Die aufgezeigten Probleme wollen wir über einen Vertrauensvorschuss, ein bedingungsloses Sockeleinkommen, lösen, das im Idealfall zumindest das wohngeldunabhängige Existenzminimum abdeckt. Ergänzende und auch betreuende Sozialleistungen sollten nur noch Menschen mit besonderen Bedürfnissen( Kranke, Erwerbsunfähige, Betreuende oder Menschen, die aus anderen Gründen nicht am Erwerbsleben teilnehmen können)benötigen.

Durch das Ehegattensplitting werden überproportional hohe Einkommen begünstigt, die es gerade nicht nötig haben. Alleinerziehende werden hingegen strukturell benachteiligt.

⇒ Wir befürworten daher ein Einkommenssteuersystem, das konkrete Familiensituationen durch Freibeträge für alle Familienmitglieder berücksichtigt. Dazu wollen wir einen personenzahlabhängigen Freibetrag einführen, der das Splitting ablöst.

Die bestehende Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bewirkt, dass sich gerade diejenigen dem solidarischen Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung entziehen können, die es sich leisten könnten, einen Solidarbeitrag zu leisten.

⇒ Wir befürworten daher ein Einkommensteuersystem, in dem diese Versicherungen auf Steuerfinanzierung umgestellt sind, da dadurch gewährleistet wird, dass sich alle Einkommen, unabhängig von Art und Höhe gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung beteiligen. Höhere Leistungsansprüche aus den privaten Krankenversicherungen sollen von der Steuerfinanzierung ausgenommen werden. Die entsprechenden Beitragsanteile sind in diesen Fällen aus dem zu versteuernden Einkommen zu begleichen.

Erhebliche Probleme entstehen auch aus Sonderregelungen. Bspw. ist heute der Übergang von einem 400-Euro-Job zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis schwierig, da hier zwei getrennte Steuersysteme und auch ein getrenntes Abgabensystem wirken. Bei der Krankenversicherung gibt es eine kaum bekannte Sonderregelung für Einkommen unter 800 Euro.

⇒ Wir befürworten daher ein Einkommenssteuersystem, in dem die Sonderregelungen weitestgehend abgeschafft sind und alle Einkommensarten gleichbehandelt werden. Geringverdiener sind durch die neue Steuerformel ebenso gut gestellt wie heute die 400-Euro-Jobs, ohne dass es dafür einer Ausnahmeregelung bedarf. Also:

  • Sockeleinkommen statt Aufstocken
  • Personenbezogener Grundfreibetrag statt Ehegattensplitting
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen
  • Einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen

Alle vier Reformen gemeinsam werden mit nur einer einfachen neuen Steuerformel und dem Streichen diverser Ausnahmen verwirklicht. Lediglich die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung bedarf noch einer detaillierten Ausarbeitung oder alternativ dazu entsprechender Umgestaltungsforderungen an die Tarifgestaltung der privaten Krankenversicherer. Durch das Einarbeiten des Existenzminimums in die neue Steuerformel ist gleichzeitig ein Faktor gegen die "kalte" Progression integriert, so dass sich die Steuerformel automatisch mit der Neufestlegung des Existenzminimums an eine veränderte Kaufkraft anpasst.

Warum wollen wir diese vier Reformen in einem Schritt? Diese Reformen haben so viele Wechselwirkungen untereinander, dass die solide Gegenfinanzierung andernfalls in Kauf nehmen müsste, a) dass bestimmte Einkommensgruppen im mittleren Einkommensbereich relativ zu heute deutlich schlechter gestellt wären, oder b) dass wieder neue Sonder- und Ausnahmeregelungen zum Abfedern ergänzt werden müssten, die wir gerade nicht wollen.

Erst alle vier Änderungen gleichzeitig bewirken eine deutlich gleichmäßiger verteilte Abgabenlast im Vergleich zu heute. Es sind keine Ausnahmeregelungen mehr notwendig und die Verwaltung wird entlastet. Ausdrücklich gewollt ist eine Höherbelastung von Besserverdienenden, was vor allem durch die Umstellung der Krankenversicherung auf Steuerfinanzierung erreicht wird. Letztendlich führt die Umstellung zu einer Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und bezieht alle Einkommen in die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Aus den genannten Reformschritten lässt sich ein Sockeleinkommen generieren, das hoch genug ist, um im ersten Schritt das Kindergeld zu ersetzen. Kinder werden deutlich besser gestellt als heute, da das Sockeleinkommen nicht, wie das heutige Kindergeld, mit dem Vorteil durch den Freibetrag verrechnet wird, sondern diesen ergänzt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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