Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA259

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA259
Einreichungsdatum
Antragsteller

Steffen Hannemann (merapi22)

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Lebensmittelgutscheine verbindet jeder mit Krieg! Aber diese werden heute zur Disziplinierung als Sanktion gegen ALG2er eingesetzt. Die PP muss das anprangern und abschaffen!
Schlagworte Lebensmittelgutscheine = Krieg, gegen Mittellose! Weg mit Harz4, her mit dem BGE nach Götz Werner!
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Lebensmittelgutscheine anprangern

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl in den Passus: „Harz4 Sanktionen überwinden“ nachfolgendes einzufügen:

Dem Grundgesetz Geltung verschaffen durch piratischen Umtausch der Lebensmittelgutscheine aller betroffenen ALG2er und Anprangern dieser menschenverachtenden Sanktionspraxis! Wir sind keine Wuschelweichlobbypartei, sondern die Piratenpartei und müssen im Wahlkampf zur BTW13 den politischen Gegner mit aller Härte, wegen Menschen- und Grundgesetzwidrigen "Krieg gegen Mittelose" angreifen, besonders nachdem sich Marius S. am 13.10.12 vor dem Bundestag selbst angezündet hat. Er und viel andere Todesopfer sind nicht mehr hinnehmbar. Harz4 muss endlich in ein BGE nach Prof. G. W. Werner umgewandelt werden.

Antragsbegründung

Die BILD Zeitung macht wieder Stimmung gegen Mittellose, damit Deutschland als Niedriglohnland mit disziplinierten Arbeitern um Unternehmen werben kann? Damit die Lobbys sich mit Niedriglohnarbeit bereichern können? Aus niederem Beweggründen wird der Tod von Menschen billigend in kauf genommen: http://mantovan9.wordpress.com/2012/10/21/nachruf-marius-32-jahre-alt-ist-tot/

VerBILDungs-Schlagzeile vom 13.9. 12:“ UNFASSBAR: Hier kippt eine Harz-VI-Empfängerin Wasserflaschen aus, die sie für ihre Essens-Bonds bekommen hat. Vom Pfand will sie sich Alkohol und Zigaretten kaufen! ... Dieses Foto empört jeden Steuerzahler! …schüttet den Inhalt der Flaschen in den Rinnstein. Mit den leeren Flaschen kehrt sie in den Supermarkt zurück um sich das Pfand 28,25 Euro in bar abzuholen. Mit dem Geld will Sie sich Alkohol und Tabak kaufen. Doch der Filialleiter schickt sie samt Flaschen weg und erteilt ihr Hausverbot. Werner Rous vom Düsseldorfer Jobcenter (auf deutsch - Arbeitsamt): Was die Frau getan hat, ist ein Missbrauch unserer Hilfsleistungen und stellt ein zutiefst unsoziales Verhalten dar.“ ???

Es soll wirklich jeden einzelnen Steuerzahler empören, wenn jemand statt Geld für ALG2 nur Einkaufsgutscheine erhält, 49,72 für 4 Tagessätze, die man in einem einzigen Einkauf aufbrauchen muss. Dies ist zutiefst Asozial und Diskriminierend! Dabei gibt es kein Rück-Geld, kauft man weniger, so verfällt der Restbetrag!

Wer kauft denn als Alleinstehender mit einem Mal so viel ein, womöglich auch noch schnell verderbliche Ware? Meist geht man als H4-er sogar zu einer Tafel, wo es billiger ist, Ware, die kurz vor dem Verderb ist, zu kaufen und so mit den geringen Regelsatz über den Monat zu kommen. Gerade den ärmsten den ofw-lern wird aber der Einkauf in den Tafelläden durch Überbürokratie verwehrt! Das ALG2 ist kein Almosen, sondern eine Subvention, diese steht jedem nach dem deutschen Grundgesetz zu!

Hausverbot für Diebe, aber nicht für jemand der gekaufte Artikel wegwirft, denn die Handelsketten werfen selber Unmengen an guten Lebensmittel in die Abfalltonne, die noch mit Ketten und Schlössern vor Abfalldiebstahl gesichert werden. Das wegwerfen von Gütern ist in Deutschland kein Straftatbestand, nur das „retten“ von Lebensmitteln aus den Müll = echt Asozial!Der Filialeiter hat falsch gehandelt und sollte wegen Diskriminierung von Mittelloser vor Gericht!

Zudem wird in der VerBILDungszeitung berichtet: Kerstin S. 43 Jahre ist ofw/lebt einfach nur auf der Straße! Obwohl laut deutschen Grundgesetz jedem eine Wohnung zusteht! Dass die Ämter Kerstin S. eine Wohnung verwehren, ist der VerBILDung keinen Gedanken wert. Vielmehr stört sich diese HASS-Zeitung an der Tatsache, dass diese arme Frau sich nicht Lebensmittel im Wert von 49,72 gekauft hat = wie als ofw transportieren, wo lagern, ohne dass was verdirbt? So stelle man sich als deutscher Otto-Normalverbraucher mal vor: Ihr seid zu Fuß zum Camping und sollt nun Lebensmittel für fast 50 Euro einkaufen transportieren und irgendwo im Freien lagern! Behörden-Irrsinn!

Zudem sieht der ALG2 Satz auch noch anderes als nur Lebensmittelkauf vor, etwa Transport/ Bahn/Busfahrscheine, die ohne Rück-Geld einfach nicht mehr drin sind = das Amt zwingt durch diese Lebensmittelgutscheine zum Schwarzfahren.

Gute Idee ist dieser Kauf von Pfandflaschen, denn dadurch erhält die Frau von den 49,72 Euro immerhin noch 28,25 Euro = 62% des Wert des Freigeld/Zwangskaufgutscheins, (der nur einen Monat gültig ist), danach verfällt dieser Lebensmittelgutschein, wo neben allen persönlichen Daten auch die Nummer des Personalausweises vermerkt ist = dem Missbrauch durch dritte ist somit Tür und Tor geöffnet!!!

Normalerweise verkaufen ofw-ler und alle ALG2er die vom Amt sanktioniert wurden, diese Gutscheine beim Dealer mit 50% Abschlag. Da hätte die Frau nur 24,86 Euro erhalten!!!

Es ist auch möglich, dass alle, die solche nicht Grundgesetz- konformen Lebensmittelgutscheine erhalten, beim Einkauf jemanden fragen, ob man diese 48,72 Euro bei einen Wochenendeinkauf, der über diesen Betrag liegt, an der Kasse bezahlt und den ofw-ler dann diese 48,72 Euro in echten Euro-Scheinen und Münzen ausbezahlt! Dabei macht niemand einen Verlust und man übt zivilen Ungehorsam gegen die ALG2 Sanktionen, durch die unsere mittellosen Mitbürger sinnlos schikaniert werden!(Zwang zur Aufnahme jeder Arbeit, egal zu welchen Lohn!)

Achtung, bei dem Einkauf darf kein Tabak und Alkohol dabei sein! Durch diese Gutscheine werden alle sanktionierten ALG2er mit der Einschränkung: Kein Kauf von Alkohol und Tabak, gebrandmarkt, selbst wenn man ewiger Antialkoholiker und Nichtraucher ist!

Ich bin absolut sicher: 100% aller Piraten sind gegen diese Grundgesetz -widrigen Sanktionen und Lebensmittelgutscheine, denn statt den Regelsatz von 334 Euro monatlich auf das Konto, (abzüglich Wohnkosten) zahlt das Amt nur noch 104 Euro in Form von Lebensmittelgutscheinen bei Sanktionen, die man unter anderem erhält, wenn man nicht bereit ist - angebotene Niedrig/Mindestlohnarbeit anzunehmen.

Die Kürzung des Existenzminimums widerspricht dem Grundgesetz: - Artikel1(Menschenwürde) , - Aktikel2 (freie Entfaltung), - Artikel12 (freie Berufswahl und Verbot von Zwangsarbeit)!

Darum muss sich die einzige soziale Partei in Deutschland unsere Piratenpartei gegen diese Lebensmittelgutscheine aussprechen und ein JA zum Grundgesetz abgeben, indem die Piratenpartei alle Mitglieder und Sympathisanten aufruft – diese Lebensmittelgutscheine von ALG2ern selber beim Einkauf an den Kassen 1:1 in richtiges Euro Geld umzutauschen! ALG2 Bezieher sollen aufgefordert werden, mit den Scheinen bei den Stammtischen der Piratenpartei vorbeischauen und bekommen da Urzeit und Lebensmittelgeschäft aufgezeigt, wo Piraten bereit sind diese Scheine beim eigenen Einkauf umzutauschen!

Der ALG2 Bezieher kann mit diesen Geld dann machen und kaufen was er will = GG konform! Bitte fragt eure Urgroßeltern, nach dem 2. Weltkrieg herrschte echter Hunger, viele Menschen verhungerten, aber das wichtigste war Tabak, selbst in russischen Kriegsgefangenenlagern bei absoluter Unterernährung haben deutsche Kriegsgefangene das wenige Brot gegen Rauchkraut/Tabak eingetauscht. Heute, wo es alles im Überfluss vorhanden ist, ist es eine Unverschämtheit, Menschen zu diskriminieren und Tabak/Alkohol vorzuenthalten!

Natürlich wäre es das Allerbeste, wenn ALG2er diese Lebensmittelgutscheine gleich an der Kasse eintauschen könnten! Ich denke da an die dm-Läden! Piraten kaufen da ein und sagen an der Kasse: Dieser Einkauf ist für Lebensmittelgutscheine von ALG2ern, die Verkäuferinnen sollen allen ALG2ern diesen Schein ohne Kaufzwang einfach 1:1 auszahlen!

Die Deutschen sind sozialer als man glaubt und unglaublich viele haben von der Angst-und Panikmache und Sündenbock Abstemplung, der HASS-VerBILDungs-Zeitung die Nase voll. Vor 1945 wurde gegen die Juden und Asoziale (Hitler war damit nicht gemeint) gewettert, heute gegen Moslems und ALG2er, damit soll und muss endlich Schluss sein! Strafen wir diese Hass Zeitung Lügen und setzen wir uns als einzige Partei für die Armen und Benachteiligten ein!

Weg mit den Sanktionen = tauschen wir diese Gutscheine den Betroffenen eins zu eins um, damit gewinnen wir Aufmerksamkeit und super viele Wählerstimmen! Bitte! Jemand von uns mit genügen Zeit und vor Ort, soll sich mit der dm-Drogeriemarktkette in Verbindung setzen und diese Idee unterbreiten, ebenso mit dem Gründer von dm, Herrn Prof. G.W. Werner!

Es hat alles im Überfluss – aber wir sollen den Gürtel enger schnallen, Lohnverzicht üben und sparen, sparen, Rente erst mit 67… dies ist alles LÜGE! Das BIP hat sich seit den siebziger Jahren versiebenfacht = das ALG2 gehört endlich durch das BGE nach Götz Werner verbessert!

Warum nur die Piratenpartei eine soziale Partei ist und nicht andere die sich das auf die ahne geschrieben haben ist hier begründet: "In der DDR wurde der Umgang mit „Asozialität“ bzw. „krimineller asozialer Lebensweise“ 1968 in § 249 des Strafgesetzbuchs geregelt.[6] Als Begründung wurde angegeben, dass Asozialität eine Quelle der Kriminalität wäre. Nichtarbeit wurde als "Parasitentum" und "permanente Entwendung von Volksvermögen" eingestuft." http://de.wikipedia.org/wiki/Obdachlosendiskriminierung

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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