Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/P006

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer P006
Einreichungsdatum
Antragsteller

Upohl32

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Gleichberechtigung und Chancengleichheit
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland unterstützt den Entwurf zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“
Schlagworte Behinderung, Teilhabe, Gesetze, Eingliederungshilfe
Datum der letzten Änderung 25.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesetz zur Sozialen Teilhabe unterstützen und umsetzen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Deutschland unterstützt den Entwurf zum „Gesetz zur Sozialen Teilhabe und zur Änderung des SGB IX und anderer Gesetze“ und wird ihn nach ihrer Wahl in den 18. Deutschen Bundestag - wenn möglich - umsetzen.

Antragsbegründung

Das Gesetz zur Sozialen Teilhabe ist ein Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Reform der Eingliederungshilfe nach § 54ff. SGB XII und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(UN-BRK)[1], insbesondere von Art. 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“.


Das Problem: Lücken im Sozialrecht

Die bisherigen Regelungen stehen im SGB IX als „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ und teilweise im SGB XII als „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ mit der dazu gehörenden Eingliederungshilfe-Verordnung. Im Gegensatz zu den anderen Leistungen sind die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ aber nur unzureichend im SGB IX geregelt, d.h. sie stehen nicht gleichberechtigt neben den unterhaltssichernden Leistungen, den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Erschwerend kommt hinzu, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft anders als die Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nur unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden mit der Folge, dass Menschen mit Behinderung allein aufgrund des Umstandes der Behinderung auf ein Leben auf Sozialhilfeniveau verwiesen werden.


Die Folgen: Menschenrechtsverletzungen im Bereich Teilhabe – 4 Beispiele

Personen mit hohem Assistenzbedarf (über die Pflegestufe III hinaus) werden zwangsweise darauf verwiesen, in stationären Wohnheimen zu leben, da dies angeblich kostengünstiger sei. Jungen Menschen mit Behinderung droht damit zudem eine Unterbringung in einer Alteneinrichtung.

Die seit langem geforderte Elternassistenz ist bislang noch nicht ausdrücklich geregelt, so dass die damit verbundenen Auseinandersetzungen mit den zuständigen Kostenträgern sehr langwierig und belastend sind. Eltern mit Behinderungen haben Angst davor, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, da sie fürchten, dass man ihnen dann ihr Kind wegnimmt. Denn Hilfe zur Erziehung würde bedeuten, dass sie mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert seien, was am Thema vorbei geht.

Nach wie vor gehen viele Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, für die sie eigentlich geschaffen wurden, vorbei, da eine starke Orientierung an den Interessen von Leistungsanbietern zu erkennen ist. Dies zeigt sich besonders darin, dass ein erheblicher Teil dieser Leistungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgebracht werden, anstatt sich verstärkt um eine Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs sollen behinderte Menschen auch verbindlich Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen erhalten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und die auch ihre Anforderungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen haben (physische, informationelle, kommunikative und einstellungsbezogene Barrierefreiheit).

Die Lösung: Ein Artikelgesetz zur Sozialen Teilhabe

Das Forum hat mit seinem Vorschlag ein sogenanntes Artikelgesetz erarbeitet und es lohnt sich, das Original zu lesen, denn es beinhaltet ganz unterschiedliche Aspekte der Teilhabe und deren Umsetzung (wie die Entlastung der Kommunen), die hier nur angerissen werden konnten: [2]

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge