Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA227
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA227 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei lehnt den derzeitig vorliegenden Gesetzentwurf zur Neureglung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ab. |
Schlagworte | Neureglung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Sozialpiraten |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGesetzesentwurf zur Neuregelung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehme: AntragsbegründungIn diesem Gesetzentwurf sind zahlreiche und weitgehende Verschlechterungen für alle betroffenen Personen, denen aufgrund Ihrer finanziellen Situation der Zugang zum Rechtssystem nur schwer oder sogar gar nicht möglich ist, enthalten. Selbst der Zugang zur Beratungshilfe soll übergebühr erschwert werden. Insbesondere listet die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltsverein in ihrer Veröffentlichung vom Juni 2012 Nr. 34 (Nr. 55 2012) alle Verschlechterungen auf. Selbst die im Gesetzentwurf angesprochene "Alternativloskeit" lässt auf Desinteresse, Ideenlosigkeit und Vorsatz der Bundesregierung schließen. Aus diesem Grunde ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen. Diskussion
Konkurrenzanträge |