Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA566

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA566
Einreichungsdatum
Antragsteller

ChristophZwickler

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Das Modell sieht für jedermann vor, monatlich ohne die übliche Bürokratie 100,- Euro durch Arbeit zu verdienen. Es soll unter anderem ein besserer Einstieg in reguläre Arbeit und die Legalisierung von Bagatellarbeitsverhältnissen erreicht werden.
Schlagworte Minijob, Schwarzarbeit, Gleichstellung Einkunftsarten
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Basiseinnahmen durch Arbeit

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Forderung nach einem Basiseinnahmemodell in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufzunehmen. Das Modell sieht vor, dass jeder Bürger ganz unbürokratisch monatlich maximal 100,- Euro durch Arbeit einnehmen bzw. hinzuverdienen darf.

Danach erhält über Finanzämter oder andere Behörden jeder Bürger jährlich ein Gutscheinheft. Darin sind zwölf Einzelgutscheine enthalten, die dazu berechtigen, pro Monat maximal 100,- Euro neben den bestehenden Möglichkeiten und ohne die übliche Bürokratie durch Arbeit einzunehmen. Arbeitgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein, die Ausgaben können innerhalb des bestehenden Rechtes steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Bürokratie gibt es nicht, auch fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Es erfolgt ferner keine Anrechnung auf Unterstützungsleistungen jeder Art. Solche Leistungen werden auch nicht davon abhängig gemacht, dass die Möglichkeiten des Basiseinnahmemodells genutzt werden.

Zur Vermeidung von Missbrauch ist der jeweilige Gutschein - ggf. anteilig - vor Arbeitsbeginn unter Angabe der Tätigkeit und des voraussichtlichen Entgeltes auszufüllen. Insbesondere unter Bezug auf Arbeitsschutz gilt Arbeitsrecht, jedoch ohne den besonderen Kündigungsschutz, für den wegen des geringen Umfanges möglicher Tätigkeiten auch keine Notwendigkeit besteht. Das Modell ist eine Analogie zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Kapitalerträgen, die derzeit durch die großzügige Werbungskostenregelung des § 20 Absatz 9 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) de facto 801,- Euro jährlich beträgt. Auch Einkommen aus Arbeit sollte grundsätzlich mindestens eine solche Anerkennung erfahren. Der Staat fördert dieses unbürokratische Einstiegsmodell in Arbeit ferner dadurch, dass er pauschal Beiträge zu Berufsgenossenschaften leistet, um eine Versicherung zu gewährleisten.

Antragsbegründung

Das Basiseinnahmemodell soll mehrere Aufgaben erfüllen: Dies ist zunächst ein unbürokratischer Probeeinstieg in Arbeit insbesondere für nur schwer vermittelbare Arbeitslose. Zwischen potentiellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht heute oft die Bürokratie. Viele Arbeitgeber scheuen den bürokratischen Aufwand, der mit Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich einhergeht. Das Risiko, gerade bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen auf einen Kandidaten zu treffen, der dann nur kurz arbeitet, aber im Ergebnis wegen der erforderlichen Bürokratie per saldo zu einer Belastung wird, erscheint vielen Arbeitgebern heute leider zu hoch. Das verkennen viele Vorschläge zur Wiedereingliederung, die aus der Bürokratie selbst kommen. Dagegen setzt das Basiseinnahmemodell gerade hier an. Damit wird die Hoffnung verbunden, dass sich daraus auch reguläre dauerhafte Arbeitsverhältnisse ergeben. Demgegenüber erscheint das Risiko vernachlässigbar, dass die Regelung von den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern missbraucht werden könnte. Denn bei einem Betrag von 100,- Euro monatlich ist das Modell ohnehin nicht geeignet, um “im großen Stil” Arbeit nachzufragen. Es wird auch kein Druck aufgebaut, die Möglichkeiten des Basiseinnahmemodells als Voraussetzung für staatliche Unterstützungsleistungen wahrzunehmen. Diesen Druck könnten Arbeitgeber unter Missbrauch der Intention des Modells nutzen, um unangemessene Bedingungen zu stellen. Auch sind die Menschen um so motivierter, je freier die eigenen Entscheidungen sind. Für die Beschränkung auf den Freibetrag, der auch in Raten abgerufen werden kann, sorgt das vor Arbeitsaufnahme erforderliche “Entwerten” der Gutscheine, ähnlich dem Abstempeln einer Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr. Schließlich ist daneben das Risiko nicht erkennbar, wegen maximal 100,- Euro monatlich in Abhängigkeit zu geraten.

Somit sollen schwer vermittelbare Arbeitslose zumindest die beschränkte Chance haben, einen ganz einfachen Zutritt zu Erwerbsarbeit zu erhalten. Viele Arbeitslose leben zwar bereits in materieller Armut, doch leiden sie auch unter fehlender Teilhabe an der Gesellschaft, was als weitere Entwürdigung empfunden wird. Oft sind die Menschen nicht damit zufrieden, lediglich staatliche Unterstützungsleistungen zu beziehen, die ihnen (geringe) passive Teilhabe an käuflichen Werten ermöglichen. Die Menschen möchten sich daneben aktiv einbringen und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, der für viele auch in einer Anerkennung durch Geld liegt. Mit Erwerbsarbeit wird oft Selbstachtung verbunden. Die Schwelle zu dieser Form der Teilhabe sollte herabgesetzt werden. Das Modell ist überdies “gesellschaftlich neutral”, da prinzipiell jeder davon Gebrauch machen kann. Dagegen liegt etwa in Ein-Euro-Jobs die Gefahr der Stigmatisierung, denn solche Beschäftigungsmöglichkeiten gelten nur für Randgruppen. Auch das dabei gebotene Entgelt ist sicher nicht motivationsfördernd.

Daneben kann das Modell einen Beitrag leisten, gesellschaftlich zwar oft anerkannte, aber rechtlich als Schwarzarbeit eingestufte Tätigkeiten zu legalisieren. Dies betrifft etwa gelegentliche Aushilfsarbeiten in der Nachbarschaft und Nachhilfeunterricht im Bekanntenkreis. Der gesellschaftlich akzeptierte Bagatellbereich würde eine rechtliche Entsprechung finden und im Interesse der Rechtsklarheit deutlich beschrieben. Der Staat ist ohnehin weder in der Lage noch kann es erwünscht sein, einen solchen Bagatellbereich zu erfassen und zu dokumentieren.

Das Basiseinnahmemodell ist ferner eine Antwort auf die zwar nachvollziehbare, systematisch aber falsche abgabenrechtliche Privilegierung von Einkommen aus Kapitalvermögen. Hier geht es konkret darum, dass dabei jährlich 801,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Zwar ist dieser Freibetrag lediglich eine Werbungskostenpauschale, jedoch fallen bei dieser Einkunftsart regelmäßig ohnehin kaum Werbungskosten an, weswegen de facto ein Freibetrag besteht. Hingegen sind mit den üblichen Einkünften aus (“nichtselbständiger”) Arbeit regelmäßig deutliche Werbungskosten verbunden, welche die hier bestehende Pauschale oft nicht deckt (1.000,- Euro nach EStG § 9a Absatz 1 Nr. 1 a)). Mit dem Vorschlag würde Einkommen aus Erwerbsarbeit in dieser Hinsicht gegenüber Einkommen aus Kapitalvermögen etwas besser gestellt, indem ein tatsächlicher nicht anzusetzender Betrag von 1.200,- Euro jährlich neben den bestehenden Regelungen vorgesehen ist.

Aus dem Basiseinnahmemodell ergibt sich kein Widerspruch zum BGE. Es wäre im Gegenteil eine sinnvolle Ergänzung. Das Modell bringt auch zum Ausdruck, Erwerbsarbeit, ohne die ein Gemeinwesen unter den gegebenen Bedingungen nicht funktioniert, gegenüber anderen Einkunftsarten einen besonderen Stellenwert einzuräumen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge