Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA095
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA095 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Kostenstruktur und die wirklich erreichte Rente privater Rentenversicherungen wird trotz bestehender gesetzlicher Regelungen oft in Beratungsgesprächen verschwiegen oder in langen Vertragswerken versteckt. Die Piraten sprechen sich hier für mehr Transparenz aus. |
Schlagworte | private Rentenversicherungen, Transparenz der Kosten, Gebühren, Ablaufleistung, garantierte Werte, Risiken |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenz bei der privaten Altersvorsorge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland innerhalb des Bereichs "Wirtschaftspolitik" den Unterpunkt "Transparenz bei der privaten Altersvorsorge" mit folgendem Inhalt aufnehmen: Transparenz bei der privaten AltersvorsorgeDie Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden. AntragsbegründungIm Januar 2009 wurde das Beratungsgesetz für private Rentenversicherungen reformiert. Dies legt fest, dass Berater ihre Kunden über die Gebühren der abzuschließenden Rente aufklären müssen. Über die sogenannte „Beweislastumkehr“ wurde sichergestellt, dass die Unternehmen eine korrekte Beratung nachweisen müssen und nicht der Kunde. Leider haben die Versicherungsunternehmen dies jedoch nicht zum Anlass genommen, auf sämtliche Gebühren für den Kunden klar nachvollziehbar hinzuweisen. Man sollte erwarten, dass bereits das Angebot für eine Rentenversicherung so ausgestaltet ist, dass die Gebühren, die während der Laufzeit anfallen, deutlich ersichtlich ausgewiesen sind. Derart, dass beim Durchlesen der entscheidenden Positionen, nämlich der zu erwartenden Ablaufleistung, des Monatsbeitrags und der Laufzeit des Vertrags auch diese Gebühren gleichwertig zu erkennen sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, obgleich dies die Intention des Gesetzgebers bei der Reform des Beratungsgesetzes 2009 war. Vielmehr werden Kosten und Gebühren kompliziert in langen verschachtelten Dokumenten versteckt und in eine Serie von Einzelpositionen aufgeschlüsselt, so dass der Eindruck entsteht, dass diese Intention des Gesetzgebers aktiv umgangen werden soll. Dennoch haben damit die Versicherer die hinreichende Möglichkeit, im Falle einer Kundenklage nachzuweisen, dass die Beratung gemäß Beratungsgesetz erfolgte. Der Kunde schließt einen Vertrag ab, dessen gesamte Kostenstruktur ihm nicht wirklich bekannt ist. Für einen Außenstehenden entsteht der Eindruck, dass zu Gunsten der Abschlussquote der Kunde getäuscht werden soll. In der derzeitigen Diskussion um die Einführung einer Versicherungspflicht für Selbstständige, der Zuschussrente und einer Ausweitung der Riesterrente soll die Säule der privaten Altersvorsorge noch weiter gestärkt werden. Wenn überhaupt, dann kann dem nur zugestimmt werden, wenn die Kunden überhaupt wissen, welche Kosten sie erwarten und welche Rente am Schluss wirklich herauskommt. In Beratungsgesprächen wird derzeit definitiv nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass möglicherweise nur eine geringe garantierte Rente zu erwarten ist, sondern mögliche, viel höhere Werte dominieren die Beratung. Als Beispiel sei aus einem Dokument eines Angebots des Deutschen Rings zitiert. Dieses wurde für einen 31-jährigen Mann formuliert, mit einem Monatsbeitrag von 162,17 Euro (typischer Wert für 2100 Euro im Jahr inklusive 154 Euro Staatszulage) und läuft über 36 Jahre und ist im Vergleich zu anderen Anbietern noch vergleichsweise transparent ausgestaltet ! So liegen Dokumente anderer Versicherer vor, in denen die Gebühren insgesamt gar nicht ausgewiesen sind oder noch höhere potenzielle Ablaufleistungen in Aussicht gestellt werden. Auf der ersten Seite heißt es: - ZITAT ANFANG - Ihre versicherten Leistungen RingRiesterAktiv top3 Zum geplanten Rentenzahlungsbeginn mit... 67 Jahren ein garantiertes zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital von 70.057,44 EUR daraus ergibt sich eine lebenslange monatliche Altersrente von 262,37 EUR Die nachfolgenden Berechnungen berücksichtigen, dass die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen - wie dargestellt -dem Vertrag bis zum geplanten Rentenzahlungsbeginn zufließen. Fließt dem Vertrag eine geringere Zulage zu, so wird den Berechnungen ein entsprechend erhöhter Eigenbeitrag (Zuzahlung) unterstellt. Bei Annahme unterschiedlicher jährlicher Wertentwicklungen der Fonds und mit den derzeitigen Überschussanteilsätzen ergeben sich folgende unverbindliche Gesamtleistungen Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital *) 2 % 97.420,00 EUR 4 % 143.040,00 EUR 6 % 217.910,00 EUR 8 % 339.730,00 EUR Anfängliche Zuwachsrente *) 2 % 460,00 EUR 4 % 675,00 EUR 6 % 1.029,00 EUR 8 % 1.604,00 EUR ) Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen in der Zukunft basieren auf der Annahme gleichbleibender Wertentwicklungen sowie den für 2009 erklärten Überschussanteilsätzen. Die Berechnung der monatlichen Altersrenten erfolgte nach den heutigen Rechnungsgrundlagen. Alle Angaben dienen ausschließlich Illustrationszwecken und können nicht garantiert werden. - ZITAT ENDE - Über die Gebühren findet sich auf Seite 16 (von 69 Seiten) mitten in einem komplizierten Fließtext: - ZITAT ANFANG - Die über die Beitragszahlungsdauer aufsummierte Gesamtinvestition (Beitragssumme ohne Zulagen/Zuzahlungen) beträgt 70.057,44 EUR. Für diesen Vertrag haben wir einmalige Abschlusskosten in Höhe von 2.802,30 EUR einkalkuliert. Die einmaligen Abschlusskosten werden gleichmäßig über die ersten fünf Jahre verteilt. Sie dienen u. a. zur Finanzierung des Beratungsaufwandes, der Leistungen für die Risikoprüfung und der Vertragsausfertigung. Die übrigen Kosten betragen jährlich 262,32 EUR. Während des Rentenbezugs der Altersrente sind jährliche Kosten in Höhe von 1,50 EUR je 100 EUR Jahresrente einkalkuliert. - ZITAT ENDE - Die gesamten Gebühren, die mit diesem Vertrag anfallen betragen jedoch - und dies ist unserer Ansicht nach nicht deutlich ersichtlich: 2.802,30 Euro einmalige Abschlusskosten, die bereits in den ersten 5 Jahren anfallen, also jedes Jahr 560,46 Euro. Zuzüglich 9.443,52 Euro an Verwaltungskosten, die mit jährlich 262,32 Euro zu Buche schlagen Und noch mal im Falle der Garantierente von 262,37 Euro, das sind 3147,84 Euro im Jahr einen Betrag von 47,22 Euro im Jahr vom 67. Lebensjahr an bis an das Lebensende. Selbst ohne diese unbestimmte Summe nach dem 67. Lebensjahr werden von den eingezahlten Beiträgen 12.245,82 Euro Gebühren abgezogen. Ein Betrag, der den wenigsten Versicherungsnehmern klar ist. Dieser Wert sollte genau so am Anfang des Dokuments auftauchen. Diskussion
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