Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA352

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA352
Einreichungsdatum
Antragsteller

ThomasKueppers für die Sozialpiraten

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenprtei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen berät, deren Berufsbilder sie kennen und damit auch über das nötige Fachwissen verfügen.
Schlagworte ALG II beratung, Berufsgruppen, Sozialpiraten
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

PG ALGII 003: Organisation des Jobcenters

Antragstext

Die Piratenpartei möge beschliessen, an geeigneter Stelle das Wahlprogramm um den nachfolgenden Programmtext zum Thema ALG II zu erweitern:

Die Piratenprtei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen berät, deren Berufsbilder sie kennen und damit auch über das nötige Fachwissen verfügen.

Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich darf nicht zum Beispiel nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen, sondern muss sich zum einen an der Qualifikation des Antragstellers und zum anderen an den beruflichen und fachlichen Eignungen der Mitarbeiter orientieren. Das heißt, dass das Leistungs- und Vermittlungspersonal auch mit den fachlichen Inhalten und Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppen vertraut sein muß.

Die aktuelle Zuordnung ist weder praktikabel noch sinnvoll und gehört somit abgeschafft.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge