Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA051

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA051
Einreichungsdatum
Antragsteller

Formwandler

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Die nachträglich eingeführte volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Direktversicherungen aus betrieblicher Altersvorsorge (das betrifft vor 2004 abgeschlossene Altverträge) soll wieder geändert werden.
Schlagworte Direktversicherung, Sozialversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Gesundheitsmodernisierungsgesetz
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen.

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 beschlossen [1], dass auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung [2] der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist [3]. Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet [4] und zwar auch auf alle Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge). Die gesetzlichen Krankenkassen verschicken seitdem Zahlungsaufforderungen an ihre Mitglieder, wobei die Beiträge auf 10 Jahre gestreckt werden und monatlich fällig werden [5].

Beispiel: Bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ergibt sich ein Beitrag von 17.700€. Die Betroffenen müssen daher 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten (10 Jahre = 120 Monate).

Die Piratenpartei nimmt dazu wie folgt Stellung:

  • Die PIRATEN sehen durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden.
  • Die PIRATEN kritisieren, dass die betroffenen Bürger auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Denn der Arbeitgeber hat keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.
  • Daher soll die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge (abgeschlossen vor 2004) wieder geändert werden, wobei vier Möglichkeiten gesellschaftlich und rechtlich zu diskutieren wären:
A) Die Beitragspflicht für Altverträge wird wieder komplett aufgehoben.
B) Alternativ soll die Beitragspflicht erheblich reduziert werden, vorzugsweise durch Begrenzung auf den halben Versicherungssatz des Arbeitnehmers und/oder durch die Anhebung der Beitragsdauer von 10 Jahren auf die in Versicherungskreisen übliche statistische Lebenserwartung, mit entsprechend verringerter monatlicher Belastung.
C) Die gesamte Kapitalauszahlung ist einmalig unter Beachtung einer noch zu definierenden Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig, wobei die Belastung deutlich unterhalb der derzeitigen Beiträge bleiben muss.
D) Auszahlungen aus vor dem Stichtag 01.01.2004 eingezahlten Beiträgen werden für Altverträge wieder sozialversicherungsfrei gestellt. Auszahlungen aus nach dem Stichtag eingezahlten Beiträgen bleiben sozialversicherungspflichtig.
  • Laufende Beitragszahlungen in die Sozialversicherungen von betroffenen Bürgern mit Altverträgen sollen gestoppt und an die neuen Regelungen angepasst werden.
  • Die PIRATEN setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.
  • Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgen mit klaren und transparenten Regeln. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem zusätzlich schwächt (geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt).

Quellen:

Antragsbegründung

  • Die Beitragspflicht wird rückwirkend auch für Altverträge angewandt, selbst Verträge aus den 70er und 80er Jahren sind betroffen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war den Versicherten nicht bewusst, dass fast 20% ihrer Auszahlung später an die Krankenkasse geht [6]. Diese rückwirkende Anwendung wird vor allem von den Sozialversicherungsträgern interpretiert, weil anscheinend nichts anderes festgelegt ist.
  • Wichtige rechtsstaatliche Prinzipien werden verletzt: Bestandsschutz, Vertragstreue, Gerechtigkeit, Vertrauen.
  • Der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von derzeit ca. 17,7% ist zu entrichten, vorher war es bei Rentenzahlungen nur der halbe Satz [3]. Dieser Beitrag wird zudem jährlich an die aktuellen Sätze angepasst, so dass die tatsächliche Höhe der Beiträge selbst bei Auszahlung der Versicherung nicht bekannt ist (wird also tendenziell eher steigen).
  • Die Beitragszahlungen wurden auf einmalige Kapitalleistungen erweitert (also nicht nur auf Renten) [4]. Daher wurden klassische Direktversicherungen erfasst, bei denen eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn fest vereinbart wurde.
  • Die Bemessung der Auszahldauer auf 10 Jahre entspricht nicht der sonst bei Versicherungen üblichen Betrachtung der statistischen Lebenserwartung. Diese ist viel größer und daher wären die monatlich zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge entsprechend geringer.
  • Die Beiträge sind zu entrichten auf die gesamte Kapital- oder Rentenauszahlung, also nicht nur auf die Einzahlungen oder Erträge.
  • Die Beiträge sind auch zu entrichten, wenn allein der Arbeitnehmer in die Versicherung eingezahlt hat (durch Entgeltumwandlung). Der Arbeitnehmer zahlt also in etwa auch den halben Beitragssatz, den sonst der Arbeitgeber hätte zahlen müssen.
  • Die Beiträge sind nur bei gesetzlich Versicherten fällig. Privat Versicherte zahlen nichts, sparen also beim Beispiel oben 17.700€ gegenüber dem gesetzlich Versicherten. Begründung des Gesetzgebers: Bei privat Versicherten seien die Beiträge nicht an das Einkommen gekoppelt.
  • Die kumulierten staatlichen bzw. steuerlichen Zuschüsse (Pauschalsteuer 20% bei Altverträgen) während der Einzahlphase werden später fast 1:1 an die Krankenkassen abgeführt. Die Rendite ist viel geringer, als den Versicherten zuvor weis gemacht wurde. Die betriebliche Altersvorsorge ist also eigentlich gesellschaftlich unsinnig. Die private Versicherungswirtschaft und die Arbeitgeber profitieren am meisten. Außerdem verringern sich durch betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem schwächt (geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt) [7].
  • Hohe Abfindungen bei der Auflösung von Arbeitsverträgen sind meist überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig [8]. Warum soll also ein Arbeitnehmer, der durch Gehaltsumwandlung 20-30 Jahre in eine Direktversicherung eingezahlt hat, so viel schlechter gestellt sein als jemand, der eine ähnlich hohe Summe vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, wenn dieser betriebsbedingt das Unternehmen verlässt?
  • Die betroffenen Bürger wissen oftmals nichts von "ihrem Glück" und werden durch Zahlungsaufforderungen überrascht [6],[9],[10],[11],[12].
  • Die Gesetzesänderung wurde 2004 ohne große politische bzw. gesellschaftliche Diskussion durch die Hintertür eingeführt.
  • Die Politik kümmert sich nicht um die Belange der Betroffenen, wiegelt ab. Kläger und Insider berichten von Klüngeleien. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden mundtot gemacht. Richter werden abgesetzt. Das alles findet fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Historie und Persönlicher Hintergrund:

Das im Antrag beschriebene Problem betrifft einige Millionen Bürger, die im Laufe der letzten Jahrzehnte eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben, hier bezogen auf die Variante einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung. Durch Gesetzesänderungen entstanden im Jahr 2004 rückwirkend erhebliche finanzielle Nachteile für die betroffenen Bürger. Viele Bezieher von Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung wehren sich seit Jahren durch Petitionen und Klagen bis vor das BVerfG, bis jetzt jedoch ohne viel Erfolg. Die Betroffenen fühlen die sich haufenweise von der Politik im Stich gelassen.

Die Piratenpartei hätte nun die Möglichkeit, diesem Missstand entgegenzuwirken, und sei es nur, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, um Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen.

Als Kunde einer Direktversicherung hat der Antragsteller im Laufe der letzten Jahre viel über das Thema gelesen und in seinem Blog darüber berichtet [9],[10],[13]. Besonders durch die Rückmeldungen zu den Blogbeiträgen wurde erkannt, dass sich viele Betroffene vom Staat betrogen fühlen, und das zu Recht. Kürzlich nahm jemand aus Berlin Kontakt zum Antragsteller auf, der seit Jahren gegen das neue Gesetz kämpft, selbst geklagt hat und anderen bei Klagen hilft. Dieser Bürger hat auch schon vor einigen Monaten mit der Piratenpartei Kontakt aufgenommen (AG 60+, LV Bayern). Durch das Blog ist er erneut auf die Piratenpartei aufmerksam geworden. Es gibt noch weitere Blogs und Informationsquellen, aus denen man den Unmut und die Ungerechtigkeit ablesen kann, hier sei vor allem auch auf [6],[11],[12] und [14a]-[14f] und verwiesen.

Erste Reaktionen im Netz zu dieser Initiative finden sich unter [15] und [17]. Mittlerweile haben Betroffene einen Arbeitskreis "GMG-geschädigte DV-Versicherte" gegründet, der Protest organisiert und aktiv Politiker anspricht [16].

Weitere Quellen:

Anregungen:

  • Ausweitung der Beitragspflicht auf Versicherte von privaten Krankenversicherungen.
Diesen ursprünglich in LQFB enthaltenen Passus habe ich gestrichen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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