Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA413
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA413 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Aufhebung sämtlicher transferleistungsbezogener Sanktionen, die Sozialbezüge bis zur vollständigen Nichtzahlung eindämmen, und drohen, eine gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsempfänger im gravierenden Maße zu beschränken bis unmöglich zu machen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung von Sanktionen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm einzufügen oder als Positionspapier zu formulieren: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, "Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abzuschaffen. Das Sozialgesetzbuch sieht bisher Sanktionen vor, wonach die ohnehin niedrigen Sozialbezüge in Schritten gekürzt werden können, bis hin zur kompletten Streichung. Wir fordern, alle Sanktionen im Bereich Hartz IV sowie die Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen, weil diese gegen das Grundrecht auf eine Gewährleistung des physischen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben verstoßen. AntragsbegründungSanktionen bei der Grundsicherung (Sozialhilfe, ALG II/Hartz4) bedrohen Hilfebedürftige durch Leistungskürzungen bis hin zur Obdachlosigkeit. Durch o.g. Sanktionen werden bei mittellosen Menschen Existenzängste geschürt. Ferner nötigen drohende Sanktionen die Sozialleistungsbeziehenden dazu, jeden schlecht bezahlten Job anzunehmen oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Dies hat überdies zur Folge, dass dadurch der Druck auf die Arbeitsbedingungen aller (auch nichtleistungsbeziehender) Beschäftigten erhöht wird, da sie gleichermaßen den persönlichen Job- und Existenzerhalt anstreben. Sanktionen führen in ihrem Zweck und ihrer Maßsetzung an sich mit sich, dass ALG-II-Empfänger in schwer entfliehbare schikanöse Strukturen eingebunden werden und durch die Leistungsbeschneidungen existenziell, familiär, gesundheitlich und sozial ausgegrenzt zu werden drohen.
Diskussion
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