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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.
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Antragsübersicht
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Antragsnummer
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PA238
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Einreichungsdatum
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Antragsteller
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ThomasKueppers für AK Arbeit & Soziales NRW & Sozialpiraten
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Mitantragsteller
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Antragstyp
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Wahlprogramm
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Antragsgruppe
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ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
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Zusammenfassung des Antrags
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Wir setzen uns dafür ein, die „Ein-Euro-Jobs“ auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern.
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Schlagworte
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Ein-Euro-Jobs
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Datum der letzten Änderung
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01.11.2012
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Status des Antrags
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Geprüft
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Abstimmungsergebnis
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Noch nicht abgestimmt
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Antragstitel
Aussetzung Ein-Euro-Jobs
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:
Wir setzen uns dafür ein, die „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.
Eine Arbeit, die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wie es § 16d SGB II vorschreibt, wird in keinem Fall in eine Arbeitsstelle des ersten Arbeitsmarktes münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte.
Einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung muss nicht entsprochen werden. Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, eine diesbezügliche Eingliederungsvereinbarung zu verlangen oder nicht anzubieten. Damit ist der Hilfebedürftige der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt. Diese Praxis widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bei den Eingliederungsvereinbarungen werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG ) als auch nach dem BGB eindeutig nicht eingehalten. Der Hilfebedürftige hat weder auf die Dauer der Maßnahme, noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung oder auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung den für Verträge vorgeschriebenen Einfluss. Da es zu dem bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hierbei erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten echter Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen.
Antragsbegründung
Leicht überarbeitet aus dem NRW Wahlprogramm: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Aussetzung_Ein-Euro-Jobs
Diskussion
- Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
- [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]
Konkurrenzanträge
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