Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA608

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA608
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Justizpolitik durch R2Dine, TheHutt und Colorofthenight

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Es soll ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing geschaffen werden, das die Verfolgung erleichtert und die Entschädigung regelt.
Schlagworte Mobbing Korruption Antimobbing
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

PIRATEN und Arbeitnehmerrechte (Wahlprogramm) – Modul 3: Antimobbinggesetz

Antragstext

Modul 3: Schaffung eines Antimobbinggesetzes

Der Bundesparteitag möge beschliessen, das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen:


Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbarem Schadensersatz zulasten der Schädiger kompensiert werden. Der Opferschutz muss durch eine Anpassung der geltenden sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Antragsbegründung

Trotz vieler Initiativen von Betroffenen fehlen bisher in Deutschland wirksame Gesetze im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen.

Diese Gesetze sind notwendig, da die einzelne Mobbinghandlung an sich keine strafrechtliche Relevanz besitzt und das Mobbingszenario erst in der Gesamtschau sichtbar wird.

Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise bewusstes Überlasten mit Arbeit, demütigende Kritik vor den Kollegen, Hochspielen von kleinen Fehlern, "Schneiden" durch die Kollegen, ständige "Mitarbeiter-Gespräche" mit dem Ziel der Einschüchterung, mehrfache unberechtigte oder konstruierte Abmahnungen oder wiederholte unangemessene Kündigungsversuche. Werden eine oder mehrere dieser Handlungen [1] über ein halbes Jahr oder länger und mindestens einmal pro Woche verübt, spricht man laut Definition des Arbeitspsychologen Prof. Heinz Leymann von Mobbing.

Mobbing bedroht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe von 40 Mio. Beschäftigten in Deutschland. Die in mehreren wissenschaftlichen Studien belegte erschreckend hohe Zahl der Opfer [2, 3, 4], die in psychische, körperliche Krankheit, mit hohen Fehlzeiten, Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zum Zustand chronischer Arbeitsunfähigkeit gemobbt werden belegt, dass im deutschen Rechtssystem kein ausreichender gesetzlicher Schutz gegen Mobbinghandlungen existiert. Mobbing betrifft jährlich nach offiziellen Angaben rund 2 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland, was 5,5% der Erwerbstätigen entspricht. Etwa 20% aller Selbstmorde werden auf Mobbing zurückgeführt [3].

Auch im Bildungswesen und den Schulen wird eine erschreckende Ausbreitung von Mobbing durch Mitschüler, jedoch auch von Teilen des Lehrpersonals und der Direktion gegenüber Schülern von Experten festgestellt. Es wird übereinstimmend eine besondere Häufung von Mobbing an Schülern mit Migrationshintergrund oder Behinderung beobachtet. Gerade dies weist darauf hin, dass eine wirksame Gesetzgebung bisher nicht besteht. Eine spezielle Gesetzgebung auf Länderebene, um die aufsichtführenden Schulbehörden, Kultusministerien und zuständigen Bezirksregierungen zum Einschreiten gegen Mobbing zu motivieren, erscheint dringend erforderlich. [5] Dies ist auch im Sinne der allseits geforderten Integration und Inklusion, die in der Piratenpartei (AG Inklusion) nachdrücklich und konkret thematisiert wird [6].

Bei beständiger Wettbewerbsverschärfung und Angst um den eigenen Arbeitsplatz kommt es vermehrt zu Mobbing, d. h. dem bewussten, zielgerichteten und systematischen Anfeinden, Schikanieren, Drangsalieren oder Ausgrenzen von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Ein solches Verhalten verletzt die Würde der betreffenden Person und schafft ein von Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung gekennzeichnetes Arbeitsumfeld. Ziel ist letztlich, unliebsame, teure oder vermeintlich überzählige Mitarbeiter zu "entfernen", indem man sie vorbei an Kündigungsschutz und Abfindung zur Eigenkündigung oder in die Frühverrentung nötigt.

In der Verwaltung werden durch Vertragsärzte psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben (sog. Gefälligkeitsgutachten), die den Bediensteten Arbeits- oder Dienstunfähigkeit bescheinigen.

Betriebs- oder Personalräte werden in den meisten Fällen so fehlinformiert, eingeschüchtert oder mit Vorteilen bedacht, dass ein Einschreiten ihrerseits bei Verstößen gegen Formvorschriften bei Kündigungen oder vorzeitigen Zurruhesetzungen verhindert wird.

Das Mobbingopfer wird damit über einen langen Zeitraum hinweg so ausgegrenzt, dass es keinerlei Verbündete mehr finden kann. Es steht förmlich im Regen! Depressionen sind die erste Folge, die meinst der Anfang vom bitteren Ende sind.

Dies erzeugt einen über lange Zeit anhaltenden Zustand der berechtigten Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren und macht Mobbingopfer hilf- und willenlos. Das Ende beginnt seinen Lauf zu nehmen. Die Opfer werden unter diesem Druck in der Regel krank, und bekommen dies auch noch angelastet. Sie werden deswegen nach längeren Krankheitszeiten gekündigt oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Viele Mobbingopfer werden in ihrer Einsamkeit zum Alkohol- oder/und Medikamentenmissbrauch getrieben, was wiederum zu physischen Krankheiten führt und/oder in viel zu vielen Fällen sogar zum Suizid. Die weit reichenden gesellschaftlichen Folgen veranschaulichen die verzweifelte Lebenssituation von Mobbingopfern und unterstreichen die Notwendigkeit eines gesetzlichen Opferschutzes.

Im europäischen Ausland gibt es bereits eine Anti-Mobbing-Gesetzgebung, so in Schweden, Frankreich oder Spanien. Auch bei der EU ist man sich der Mobbing-Problematik bewußt. Bundesregierung und Bundestag sehen oder wollen jedoch keinen Handlungsbedarf sehen. Mit einem einzigen entsprechenden Gesetz mit prohibitv schweren Konsequenzen für den Mobber wird die Flut von Krankschreibungen, Reha-Maßnahmen, Berentungsverfahren, endloser Prozeßaufwand gegen unberechtigte Abmahnung, Kündigung und Abfindungen auch in der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Insofern Mobbing auch als von oben gelenktes Steuerungsinstrument eingesetztz wird, ist ein konkreter Schutz per Anti Mobbing Gesetz von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Hier sei beispielhaft auf die Strafbarkeit von Stalking in § 238 StGB verweisen, der seit seiner Einführung im Jahr 2006 zu einem erheblichen Rückgang entsprechender Übergriffe geführt hat. Dies beweist, wie wirksam eine gesetzliche Regelung, die die gesellschaftliche Ächung eines bestimmten Verhaltens zum Ausdruck bringt, Opfer zu schützen vermag, bevor sie zu Opfern werden. Auch ein Anti-Mobbing-Gesetz wird diese präventive Wirkung nicht verfehlen.

Zentrale Anliegen der Piraten, der Schutz der bürgerlichen Freiheiten, des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit, die Stärkung der Gewaltenteilung, der demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln erfordern eine von interessierter Seite nicht korrumpierbare, im deutschen Rechtssystem verankerte robuste Absicherung per Bundesgesetz.


Quellen:

[1] FOCUS Money Online vom 13.01.2007, http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/mobbing/mobbing/45-mobbing-handlungen_aid_6016.html; http://wiki.piratenpartei.de/AG_Anti-Mobbing-Gesetz

[2] Studie des IFAK Instituts zu Mobbing http://kdm13.wordpress.com/der-eugh-starkt-arbeitnehmerrechte-eugh-urteil-c-30306/studie-des-ifak-instituts-zu-mobbing/

[3] DER SPIEGEL Nr. 16 vom 16.04.2012, S. 56 ff. "Kollege Feind"

[4] Der Mobbing Report 2002, http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/682700/publicationFile/46973/Fb951.pdf

[5] Berichte von Frau Ricarda Rolf, Leiterin der Antimobbingstelle Mobbing-Zentrale.de http://www.mobbing-zentrale.de/ und Statistik Dipl.-Psych. Elias Feinstein, Spezialpraxis für Mobbingopfer

[6] Grundsatzantrag der AG Inklusion, http://wiki.piratenpartei.de/AG_Inklusion/Grundsatzantrag

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge