SH:2012-01-15 Protokoll Landesparteitag Schleswig-Holstein

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SH:LPT2012.1

Protokoll des Landesparteitags Schleswig-Holstein 2012.1 in Neumünster

Ort: Kiek-In Neumünster, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster

Eröffnung der Versammlung um 10.50 Uhr durch den Vorsitzenden Hans-Heinrich Piepgras

Es sind 92 Akkreditierte anwesend und damit sind wir beschlussfähig.

Es wurde frist- und ordnungsgemäß eingeladen.

Gäste und Presse sind zugelassen.

Der offene Kanal hat angeboten, den Parteitag zu streamen. Es gibt keine Einwände gegen Stream.

Als Versammlungsleiter wird Fridtjof Bösche gewählt.

Als Protokollführer wird Swanhild Goetze gewählt.

Als Wahlleiter wird Thomas Riner gewählt.

Als Wahlhelfer werden gewählt: Horst Bartels Robert Saade

Nachträgliche dringende Tagesordnungsergänzungen:

Wahl eines Direktkandidaten für den Wahlkreis Flensburg-Land, da der vorher gewählte Kandidat seine Kandidatur zurückgezogen hat.


Inhaltsverzeichnis

Die Tagesordnung wird wie folgt angenommen:

1 . bis 6. wie bereits erledigt

7. Grußworte

  • von dem Vorsitzenden der RRP Uwe Gäthje
  • von Torge Schmidt, dem Spitzenkandidaten der Piratenpartei
  • von Matthias Schrade, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei
  • weitere Grußworte werden auf später verschoben

8. Nachwahl eines Direktkandidatens für den Wahlkreis Flensburg-Land

9. Sonstige Anträge A001 – A009 (Anträge zur Geschäftsordnung

10. Wahl von 2 Vertretern für den Finanzrat der Piratenpartei Deutschland

11. Anträge zum Wahlprogramm: SH:LPT2012.1/Anträge

12 Satzungsänderungsanträge: SH:LPT2012.1/Anträge#Satzungs.C3.A4nderungsantr.C3.A4ge

13. Sonstige Anträge

14. Verschiedenes

8. Nachwahl der Kandidaten für Wahlkreis 4, Flensburg-Land

Kandidaten:

  • Uwe Krüger-Winands
  • Björn Albrecht

Wahlverfahren:

Jeder darf für jeden Kandidaten mit: ja/nein/Enthaltung/ oder gar nicht stimmen.

Es konnte kein Kandidat im ersten Wahlgang 50% der Stimmen auf sich vereinen.

Erneutes Wahlverfahren:

Jeder darf für jeden Kandidaten mit ja oder nein stimmen.

Gewählt ist Björn Albrecht und er nimmt die Wahl an.

10. Wahl von 2 Vertretern für den Finanzrat der Piratenpartei Deutschland

Kandidaten:

  • Alexander Levin
  • Andreas Wiegand

Wahlverfahren durch Zustimmung

  • Alexander Levin ist gewählt,
  • Andreas Wiegand ist einstimmig gewählt

Beide nehmen die Wahl an.


9. Sonstige Anträge

Die Anträge A001 und S008 werden vorgezogen.

A001 ist angenommen:

SH:LPT2012.1/Anträge/A001_RederechtAntragskommission

Der Landesparteitag beschließt, dass die Antragskommission zu sämtlichen vor dem Beginn des Parteitags gestellten und von ihr gesichteten Anträgen unmittelbar nach deren jeweiliger Vorstellung durch den Antragsteller eine knappe formale (nicht inhaltliche) Beurteilung und entsprechende Empfehlung abgeben soll. Wer für die Antragskommission spricht, gilt nicht als Redner auf der Rednerliste.

S008 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/S008_Antragskommission

§ 9b - Der Landesparteitag (8) Der Landesvorstand soll vor dem Landesparteitag eine Antragskommission einrichten. Diese besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und beliebig vielen weiteren Piraten. Aufgabe der Antragskommission ist es, eingereichte Anträge zu sichten, bezüglich formaler Eignung und Wechselwirkungen mit anderen Anträgen sowie ggf. der Bundessatzung zu beurteilen und Empfehlungen an die Antragsteller und den Landesparteitag auszusprechen.

A002 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/A002_neueGO

Die Geschäftsordnung wird entsprechend der Anträge • Überarbeitete Geschäftsordnung - Allgemeines • Überarbeitete Geschäftsordnung - Akkreditierung, Beschlussfähigkeit, Gäste • Überarbeitete Geschäftsordnung - Versammlungsämter • Überarbeitete Geschäftsordnung - Kandidatur • Überarbeitete Geschäftsordnung - Wahlordnung • Überarbeitete Geschäftsordnung - Anträge • Überarbeitete Geschäftsordnung - Antragskommission geändert. Allgemeines 1. Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. 2. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. 3. Das Protokoll der Versammlung muss mindesten folgendes enthalten: • a. gestellte Anträge im Wortlaut, • b. Beginn, Ende und Pausen, • c. bei Vergabe einer Aufgabe die Akkreditierungsnummer • d. bei Übernahme eines Amtes den vollständigen Namen • e. Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge und • f. das Wahlprotokoll (falls vorhanden). Das Protokoll wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder seines Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) binnen vier Wochen nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.

Akkreditierung 1. Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden - oder die Mitglieder des Landesvorstands selbst. 2. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte mit einer Akkreditierungsnummer. Die Mitgliedskarte alleine reicht nicht aus, um die Mitgliedschaft im Landesverband zu belegen. Im Zweifel müssen ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. 3. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden. 4. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Personen, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. (GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter) 5. Verlässt ein Pirat die Versammlung vorzeitig und endgültig, so hat er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben. Er verliert somit sein Stimmrecht. 6. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. 7. Vom Vorstand beauftragte Akkreditierungspiraten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben. 8. Die Anwesenheitsliste wird unmittelbar nach Ende des Parteitags vernichtet.

Feststellung der Beschlussfähigkeit • Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.

Zulassung von Gästen • Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt. Die Versammlung kann für die Dauer der Veranstaltung mit einfacher Mehrheit eine abweichende Regelung treffen.

Versammlungsämter Versammlungsleiter 1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Landesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe betraut. 2. Dem Versammlungsleiter obliegt es, die Einhaltung der Tagesordnung und des Zeitplans soweit möglich zu gewährleisten. Dazu erteilt er Rederecht und teilt Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personelle Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. (GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY) 3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. 4. Der Versammlungsleiter kann Freiwillige dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. 5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. 6. Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.

Wahlleiter 1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Werden keine Ämter neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. Der Wahlleiter darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. 2. Die Durchführung umfasst • die Ankündigung einer Wahl • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl • die Eröffnung und die Beendigung der Wahl • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl • das Entgegennehmen der Stimmzettel • das Auszählen der Stimmen • Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl • Frage an die jeweiligen gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen • Erstellung eines Wahlprotokolls 3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen. Die Wahlhelfer dürfen ebenfalls für kein Amt kandidieren, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. (GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY) 4. Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen 1. Jeder Pirat im Sinne der Satzung des Landesverbands kann sich zur Wahl stellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben. 2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. 3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. 4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich niemand mehr aufstellen.

Wahlordnung 1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt. 2. [gestrichen] 3. [gestrichen] 4. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern, wenn die Forderung von einem weiteren Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt. 5. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. 6. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. 7. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. 8. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis. Anträge zur Geschäftsordnung 1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände in Verbindung mit seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. 2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. Nachdem ein Alternativantrag gestellt wurde, sind weitere Anträge bis zum Beschluss über den Antrag bzw. bis zu dessen Rücknahme nicht zulässig. 3. Ein GO-Antrag ist mit den Worten "Ich stelle den Antrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. Wird nach Absatz 2 ein Alternativantrag gestellt, ist dieser mit den Worten "Ich stelle den Alternativantrag..." einzuleiten und optional mit einer Begründung abzuschliessen. 4. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede zum gestellten Antrag halten. Es ist nur jeweils eine Für- und eine Gegenrede gestattet. Neben einer formellen Gegenrede ist eine begründete Gegenrede gestattet. 5. Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. 6. Überschneiden sich ein GO-Antrag und ein Alternativantrag inhaltlich, so lässt der Versammlungsleiter nacheinander über beide Anträge abstimmen, so dass die Ablehnung beider Anträge möglich ist. Über den weitreichenderen Antrag ist zuerst abzustimmen. Anmerkung Protokollführer: 6. Ist der gestrichen ???? 7. Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig: 1. Antrag auf Zulassung des Gastredners XY 2. Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY 3. Antrag auf geheime Abstimmung o (Siehe Wahlordnung Absatz 4.) 4. Antrag auf Wiederholung der Wahl oder Abstimmung o (Siehe Wahlordnung Absatz 8.) 5. Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter o Ist diese nicht bekannt, so ist sie bei Annahme des Antrags sofort zu ermitteln. 6. Antrag auf Auszählung 7. Antrag auf getrennte sowie Änderung der Reihenfolge von Wahlgängen oder Abstimmungen bzw. Anwendung eines bestimmten Abstimmungsverfahrens, auch zur gemeinsamen Abstimmung über mehrere Anträge 8. Antrag auf Schließung der Rednerliste o Falls der Antrag angenommen wird:  müssen sich alle Redner unverzüglich melden.  darf der Antragsteller selbst nicht mehr auf die Rednerliste. 9. Antrag auf Begrenzung der Redezeit o Der Antrag muss die gewünschte Zeit enthalten. o Der Antrag muss die Angabe machen, wie lange die Begrenzung gelten soll. (Z.B. für die Behandlung des aktuellen Antrags oder Tagesordnungspunktes.) o Eine Begrenzung auf weniger als 30 Sekunden ist nicht zulässig. 10. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes o Der Antrag muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage sein. o Dem Antrag wird sofort stattgegeben. Es sind weder Gegenrede noch Abstimmung noch Auszählung möglich. 11. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung o Der Antrag muss die Dauer der Unterbrechung enthalten. o Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter, die Dauer zu bestimmen. 12. Antrag auf Vertagung der Sitzung o Der Antrag muss Ort und Datum der Fortsetzung enthalten. 13. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung o Der genaue Wortlaut der gewünschten Änderung muss schriftlich beim Versammlungsleiter eingereicht worden sein. 14. Antrag auf Änderung der Tagesordnung o Dies kann eine Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten sein. Eine solche Änderung muss die zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte exakt benennen. o Der Antrag kann fordern, einer Antragskommission für den laufenden Parteitag das Äußerungsrecht zu entziehen, so diese existiert. 15. Alternativantrag zum aktuellen GO-Antrag 8. Wurde ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung oder der Tagesordnung gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. 9. Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort. 10. Der Versammlungsleiter kann die Behandlung eines GO-Antrags ablehnen, sofern dieser offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde; insbesondere wenn a. der Antrag inhaltlich einem während der Behandlung des aktuellen Tagesordnungspunktes bereits behandelten gleicht. b. der Antrag eine bloße Wiederholung darstellt (z.B. Anträge auf Einholung eines Meinungsbilds in kurzer Folge). c. der Antrag bei Annahme folgenlos bleibt.

Antragskommission 1. Wurde durch den Vorstand eine Antragskommission eingerichtet, so stellt der Versammlungsleiter sicher, dass diese zu jedem behandelten Antrag vor dessen Diskussion eine formale Beurteilung abgeben kann, sofern sie ihn behandelt hat. Zur vollständigen Abgabe der Beurteilung muss ihr ausreichend Zeit gegeben werden. Die Antragskommission ist gehalten, sich kurz zu fassen. 2. Aus der Tätigkeit als Mitglied der Antragskommission darf den einzelnen Mitgliedern kein Nachteil hinsichtlich der weiteren Rechte aus dieser Geschäftsordnung erwachsen. 3. Der Parteitag kann mit einfacher Mehrheit beschließen, der Antragskommission das Äußerungsrecht zu entziehen. (GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung)

A003 bis A009 sind zurückgezogen, da sie alle in A002 enthalten waren.

Antrag 016 wird vorgezogen und nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/A016_keine_Programmanträge_beim_LPT2012-1_behandeln

Der Versammlungsleiter holt für jeden Antrag vorab ein Meinungsbild

WP00 wird nicht angenommen, da keiner für diesen Antrag stimmt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP00_Präambel

WP 001.00 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.00_Datenschutz1

Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft - Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete. Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden. Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische. Datenweitergabe durch Meldeämter Ein gutes Beispiel für eine Rechtsnorm, die die Datenweitergabe autorisiert, ist das Landesmeldegesetz (LMG). Viele Betroffene wissen nichts von ihrem Recht, nach §27 Landesmeldegesetz der umfangreichen Weitergabe von Meldedaten durch die Meldeämter zu widersprechen (Opt-Out), und nutzen es daher nicht. In der Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und den Auskunftsbegehrenden kommen wir zu dem Schluss, dass die Interessen der Betroffenen deutlich überwiegen. und damit Vorrang haben. Wir wollen erreichen, dass Meldedaten nur noch mit expliziter Zustimmung des Betroffenen an nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden dürfen (Opt-In). Vor der Weitergabe von Meldedaten sollen die Meldeämter auf Grundlage des Erforderlichkeitsgrundsatzes kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene auf Kosten des Antragstellers schriftlich über die Identität, die ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage zu informieren und über seine Rechte aufzuklären. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden. Betroffenen, die eine Auskunftssperre nach §27 Absatz 7 Landesmeldegesetz wünschen, weil sie sich gefährdet sehen, soll diese ohne Prüfung gewährt werden.

WP01.01 wird zurückgezogen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.01_Freiheit_im_Internet_bewahren

WP 01.02 ist zurückgezogen

WP 01.03 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.03_Datenschutz3 Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes Seit 1998 ist eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes vorgesehen, aber bis heute nicht umgesetzt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2010 (Rechtssache C-518/07 ) umso wichtiger, da festgestellt wurde, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden nicht im ausreichenden Maße gegeben ist. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das Landesdaten-schutzgesetz im Sinne der Vorschläge des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz endlich zu novellieren.

WP 01.04 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.04_Datenschutz4

Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Das Risiko für eine datenverarbeitende Stelle, vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Gesetze halten. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden. Wir unterstützen die Forderung des ULD nach Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgehen können.


WP 01.05 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.05_Datenschutz5

Datenschutz als Bildungsauftrag Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Schleswig-Holstein in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen. Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten dritter muss vermittelt werden. Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

WP 01.06 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.06_Datenschutz6

Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz Bürger müssen umfassend über Datenerhebungen und -verarbeitung informiert werden um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Deshalb wollen wir datenverarbeitende Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten: Ihre Kunden müssen klar und deutlich über das Ausmaß, den Zweck und die Konsequenzen von Datensammlung und -verarbeitung aufgeklärt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Betroffenen ihre Daten tatsächlich freiwillig und bewusst herausgeben.

WP 01.07 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP01.07_Datenschutz7 Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken Immer mehr Menschen nutzen Soziale Netzwerke im Internet, um sich mit Freunden auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsame Interessen zu verfolgen. Der Datenschutz wird in vielen dieser Netzwerke jedoch sträflich vernachlässigt. Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass eine wirksame Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung in diesen Netzwerken möglich wird. Jeder Nutzer muss zu jeder Zeit die Kontrolle darüber behalten, wer welche Daten einsehen darf. Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Betreiber ohne explizite Einwilligung des Nutzers wollen wir unterbinden. Hier soll insbesondere das Prinzip "Privacy by Default" gelten, also datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorgeschrieben sein.

WP 02 ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP02_Netzneutralität

WP 02.06 wird zurückgezogen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP02.06_staatliches_soziales_Netzwerk

Pause für 20 Min


WP 03 ist gestrichen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP03_Debatten_im_Landtag_als_Stream_veröffentlichen


WP 03.10 ist zurückgezogen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP03.10_Publizitätpflicht_Prüfungsämter


WP 03.11 in der jetzigen Form ist abgelehnt.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP03.11_Transparenz_in_der_Kommunalpolitik


WP 04.07 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP04.07_Änderung_des_Unterabschnitts_'Senkung_des_Wahlalters'


Senkung des Wahlalters Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst. Junge Politik ist nachhaltige Politik. Aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft, stellen junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen auf besondere Weise gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Die Herabsetzung des Wahlalters wird die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode vollständig ausgleichen: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre. Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.


WP04.10 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP04.10_4._Demokratie_und_Bürgerrechte_stärken

Neuer Unterabschnitt im Abschnitt Demokratie und Bürgerrechte stärken

Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein.

Wir Piraten erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit jenen Mitmenschen, die aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Hautfarbe oder Behinderung in Gefahr sind, ausgegrenzt oder angegriffen zu werden. Wir wollen ein weltoffenes Schleswig-Holstein, das Flüchtlinge, Ausländer und Behinderte nicht diskriminiert und daß jenen, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, dieses Grundrecht nicht verweigert werden darf. Wir sind besorgt darüber, dass in Schleswig-Holstein rechtsextremistische Strukturen bestehen, die zur bundesweiten bzw. europaweiten Verzahnung von extremistischem und gewaltbereitem Gedankengut erheblich beitragen. Wir setzen uns für die Förderung einer solidarischen Gemeinschaft ein, die Zivilcourage praktiziert und bei jedem Angriff auf unsere Gesellschaft und auf unsere Mitmenschen demokratisch Gegenwehr leistet. Wir verstehen Europa als ein friedensförderndes Projekt, das den Versuchen der Renationalisierung einzelner Staaten widerstehen muss. Schleswig-Holstein muß dafür im Ostseeraum eine Schlüsselrolle übernehmen.

WP04.11 wird zurückgestellt, da Antragsteller nicht anwesend ist.

WP03.10 wird erneut eingereicht, nachdem die Mängel bereinigt wurden:

Der Antrag ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP03.10_Publizitätpflicht_Prüfungsämter


Der Landesparteitag möge beschließen, unter dem Punkt "Mehr Transparen" einfließen zu lassen : Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsamter auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. In Fällen besonders augenfälliger Geldverschwendung wird ein neu zu schaffender Amtsankläger einer strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ahndung nachgehen. Erforderliche strafrechtliche Vorschriften fordert die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein ebenso sehr wie die Schaffung eines entsprechenden diziplinarrechtlichen Instrumentariums.


WP03.11 wird erneut eingereicht, nachdem die Mängel bereinigt wurden:

Der Antrag ist angenommen.


SH:LPT2012.1/Anträge/WP03.11_Transparenz_in_der_Kommunalpolitik


Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Antrag unter "Mehr Transparenz" einzufügen: Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreisetage und der Stadt- und Gemeinderatssitzungen Live-Streams erfolgen sowie das Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, Live-Streams auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen sowie Wortprotokolle der Sitzungen anzufertigen und ebenfalls der Öffentlichkeit gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.



Redebeitrag der Bürgerinitiative Grundeinkommen

WP05.00 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.00_Inneresundjustiz


– Alles, was Recht ist – Die Piratenpartei ist der Auffassung, dass hoheitliche Verwaltung und Justiz eine lediglich der freiheitlichen Betätigung der Bürger dienende Funktion haben dürfen. Dennoch stehen sie dem einzelnen Bürger nicht auf gleicher Ebene gegenüber, sondern nehmen Kompetenzen in Anspruch, die der Bürger nicht hat. Gerade weil sie nur eine dienende Funktion haben, dürfen die spezifisch-hoheitlichen Rechte der Verwaltung nur dort gewährt werden, wo sie letztendlich der Ausübung der freiheitlichen Betätigung dienen. Diese Grenzen garantieren zugleich die Einhaltung des grundgesetzlichen Leitbildes einer selbstbestimmten und vor staatlichen Eingriffen grundsätzlich freien Entfaltung der Persönlichkeit. In Zeiten immer weiter gehender und intensiverer Regulation und Überwachung sowohl privater wie auch öffentlicher Bereiche steht die Piratenpartei dafür ein, dass diese Grenzen gewahrt und gefestigt werden.

WP05.01 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.01_AbschaffungGesetze

Alleine in Schleswig-Holstein existieren ohne die zahlreichen kommunalen Satzungen über 1.500 Gesetzen und Verordnung, die sowohl das Leben aller Einwohner des Landes regulieren und bestimmen wie auch den Verwaltungen viele Aufgaben auferlegen. Bei diesem Umfang an Regelungen ist es selbst für den erfahrenen Rechtsanwender schwer, den Überblick zu behalten; für den durchschnittlichen Bürger hingegen kaum möglich. Auch die Verwaltung wird durch nicht mehr erforderliche, aber noch bestehende Aufgaben und Pflichten ohne sachlichen Grund in Anspruch genommen. Dies führt letztlich zu einer unnötigen Mehrbelastung des Haushalts. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bestand an in Geltung befindlichen Gesetzen systematisch nach Erforderlichkeit untersucht und ggf. reduziert wird. Zugleich sollen die vorhandenen Gesetze auf die Möglichkeit der Vereinfachung und Zusammenfassung untersucht werden. Auch mit dem Erlass neuer Regelungen soll zudem äußerst sparsam verfahren werden. Auf diesem Wege können einerseits für den Bürger ein sicherer Umgang mit den ihn betreffenden Regelungen wie auch eine spürbare Entlastung des Landeskasse bewirkt werden.

WP05.02 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.02_Verwaltungsbeschleunigung

Arbeitsbeschleunigung bei Behörden Die Piratenparte sieht keinen sachlichen Grund, warum einerseits Behörden ohne negative Folge monatelang untätig sein dürfen, während von Bürgern ohne Rechtskunde erwartet wird, folgenreiche Entscheidungen über Widersprüche und Klagen binnen eines Monats treffen zu müssen. Aus diesem Grund soll in Zukunft grundsätzlich eine Frist von einem Monat gelten, binnen der ein Antrag zu bescheiden ist. Nach Ablauf dieser Frist soll die Genehmigung als erteilt gelten und nicht aufgrund bis dahin bereits bekannter Tatsachen zurückgenommen oder widerrufen werden können. Bereits jetzt sieht das Landesrecht in § 111a Landesverwaltungsgesetz vor, dass eine solche Genehmigungsfiktion durch Rechtsvorschrift zugelassen werden kann. Sie stellt jedoch weiterhin die Ausnahme dar. Die Piratenpartei will diese Ausnahme zur Regel machen. Zugleich beabsichtigen wir, auch im Widerspruchsverfahren vor Behörden eine Frist einzuführen, nach deren Ablauf der Widerspruch als erfolgreich gelten soll. Im Hinblick auf Verfahren, in denen auch Dritte betroffen sein werden, ist der Einfluss und eine Ausgestaltung der Genehmigungsfiktion weitergehend zu prüfen.



WP04.11 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP04.11_Wiedereinführung_der_Direktwahl_der_Landräte


Der Landesparteitag möge beschließen in das Kapitel "Demokratie" einzufügen: Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden.


WP05.03 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.03_Gewaltmonopol

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter der Leistungen in der Regel teurer sind, da sie auf Gewinn ausgerichtet sind.

WP05.04 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.04_Ueberwachung

Stopp der staatlichen Überwachung & Datensammlungen Die Piratenpartei lehnt die Überwachung des öffentlichen Raums, sei es durch Videokameras oder verfassungswidrigen Kfz-Kennzeichenscans, strikt ab. Mit diesen Maßnahmen werden alle Nutzer der öffentlichen Flächen unter einen Generalverdacht gestellt, ohne dass eine tatsächliche Steigerung der aufgeklärten oder verhinderten Straftaten belegt werden kann. Auch die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht wird von uns kategorisch abgelehnt. Die Piraten fordern die Rückkehr zu den bisherigen Personalausweisen und Reisepässen ohne die Speicherung biometrischer Daten. Bisher auf diese Weise gesammelte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Staatliche Datenerfassung darf nach unserer Auffassung nur dann erfolgen, wenn hierfür ein begründeter Anlass besteht. Der Piratenpartei ist dabei durchaus bewusst, dass gerade bei präventiven Maßnahmen ein solcher teilweise nur schwer darzulegen ist. Deshalb aber gänzlich darauf zu verzichten, dass die Maßnahme erforderlich sein muss, ist der falsche Weg. Vielmehr müssen auch komplexe und langfristige Maßnahmen nachprüfbar sachlich fundiert sein. Die Kosten der Datensammlung und Überwachung stehen zudem in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen. Die durch den Abbau eingesparten Kosten sind für Maßnahmen der Kriminalprävention einzusetzen, deren Wirksamkeit erwiesen ist (z.B. bessere Straßenbeleuchtung, Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien).

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text als weiteren Unterpunkt in den Abschnitt " Inneres und Justiz" aufzunehmen: Die Piratenpartei will eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von Land, Kreisen und Kommunen, um Mißstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen entstanden sind, zu beseitigen. Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden. Solche Reformen sollen dem Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen. Wenn die Untersuchungen Reformen nahelegen, die eine Änderung der Landesverfassung bedürfen, scheuen wir nicht vor einer Verfassungsänderung zurück.

WP05.24 ist angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.24_Strukturre​form_der_Aufgabenve​rteilung_zwischen_Land,_Kreisen_und_Kommunen

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text als weiteren Unterpunkt in den Abschnitt " Inneres und Justiz" aufzunehmen: Die Piratenpartei will eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von Land, Kreisen und Kommunen, um Mißstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen entstanden sind, zu beseitigen. Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden. Solche Reformen sollen dem Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen. Wenn die Untersuchungen Reformen nahelegen, die eine Änderung der Landesverfassung bedürfen, scheuen wir nicht vor einer Verfassungsänderung zurück.

WP05.25 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.25_Streichung_von_§_90_StGB

Der Landesparteitag möge beschließen in das Kapitel'Inneres und Justiz' unter dem Abschnitt "Ueberflussige Gesetze Abschaffen" einzufügen: Abschaffung von 90 StGB Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative gem. Art. 76 GG dafür ein, dass § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) gestrichen wird.

WP06.06 ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP06.06_Kampf_der_wahren_Internetkriminalität:_Schutz_vor_unlauteren_Geschäftemachern_im_Internet


WP06.07a ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP06.07a_TierTransparenz


WP06.07b ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP06.07b_Offenlegung_von_Antibiotika-Einsatz_in_der_Tierproduktion

Es wird beantragt, dem Kapitel Verbraucherschutz folgenden Abschnitt hinzuzufügen

Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika mehrfach resistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Die Piratenpartei wird dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind. Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.

WP07.03 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.03_Schulausflüge

Entwicklung Deutschlands nach 1945 im Geschichtsunterricht Die Piratenpartei Schleswig-Holstein wirkt darauf hin, dass an den Schulen in Schleswig-Holstein die Entwicklung Deutschlands nach 1945 ein größeres Gewicht im Geschichtsunterricht bekommt. Hierbei soll ein besonderer Augenmerk auf ehemalige Nationalsozialisten in wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich bedeutsamen Positionen der neuen Bundesrepublik ebenso sehr gelegt werden, wie auf die Diktatur des Kommunismus/Sozialismus und des Unrechtsstaates DDR. Um die Folgen eines perfiden und die Bürger überwachenden Staatsapparates erlebbar zu machen, sollen z.B. Exkursionen zur Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen erfolgen.

WP14.14 wird einstimmig angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP14.14_Atomenergie

Kernenergie Wir halten die Risiken der Energiegewinnung durch Atomenergie im Vergleich zum Nutzen für vollkommen unverhältnismäßig und wollen die schnellstmögliche Stilllegung aller schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke bewirken. Darüber hinaus wollen wir, dass bei der Lagerung nuklearer Abfälle höchstmögliche Sicherheit angestrebt wird.


WP07.15a ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.15a_Bildungspolitik:_Unterrichtspflicht_statt_Schulpflicht


WP07.15b ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.15b_Bildungspolitik:_'Unsere_Schulkonzeption'


WP07.19 ist angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.19_Medienverbote_an_Schulen_stoppen

Computer- und Vernetzungsmöglichkeiten an Schulen Für die Vermittlung von Lehrinhalten sollen verstärkt Computer zum Einsatz kommen. Schüler sollen sich Kursinhalte auch anhand aufgezeichneter Vorlesungen, per Videokonferenz oder mit Hilfe interaktiver Programme aneignen können. Medienverbote, wie es sie in einigen Schulen in Schleswig-Holstein und in Bayern gibt, verhindern das selbstständige Lernen mit neuen Medien. Schüler an Schulen mit Medienverboten haben so nicht die Chance, den Umgang mit neuen Medien im Alltag zu erlernen. Die Piraten setzen sich für den freien Umgang mit neuen Medien an öffentlichen Schulen ein. Die Piratenpartei SH lehnt komplette Medienverbote an Schulen ab. Wir befürworten dagegen die kompetente Nutzung von Medien außerhalb des Unterrichts. Dabei dürfen keine anderen Personen benachteiligt werden. Im Unterricht sollten Mediengeräte nur nach Abstimmung mit den Lehrkräften benutzt werden. Durch diese Regelung wird auch das selbständige Lernen im Umgang mit neuen Medien gefördert.

WP07.30 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.30_Geeignete_Angebote_für_Schüler_mit_Lernschwierigkeiten_und_Hochbegabtenförderung Es wird beantragt, den Abschnitt "Bildung" im Wahlprogrammentwurf einen Unterpunkt einzufügen der dann die Nummer 9.30 oder , eventuell auch eine andere Nummer haben kann. Der neue Unterpunkt soll den Titel "Geeignete Angebote für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Hochbegabtenförderung" tragen. Der unten stehende Text wird als Text des Unterpunktes eingefügt. Schüler sind unterschiedlich und haben individuelle Begabungen und Talente. Wenn diese Unterschiede nicht berücksichtigt werden, führt dies dazu, dass einzelne Schüler nicht ihrem Potential gemäß gefördert werden. Die Über- oder Unterforderung einzelner Schüler führt außerdem zu Verhaltensauffälligkeiten und einem schlechten Lernklima innerhalb der Klassengemeinschaft. Die Piratenpartei setzt auf Individualität in der Bildung und spricht sich für geeignete Angebote und Förderungen sowohl für Schüler mit Lernbehinderungen als auch für sogenannte Hochbegabte ein. Die Erforschung der entsprechenden Phänomene und die Einbindung von Interessengruppen sollte Ziel sein, um ein Bildungsklima zu schaffen, dass sich an der individuellen Realität, statt an einem theoretischen Durchschnittsschüler orientiert.

WP07.31 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.31_Keine_Schultrojaner_in_Schleswig-Holstein Bitte den Text im Wahlprogramm unter Punkt 9 "Bildung" als neuer Unterpunkt mit neuer Ordnungsnummer einfügen. Der Parteitag möge folgende Änderung des Wahlprogramms beschließen: Die Kultusministerkonferenz hat mit den Schulbuchverlagen einen Vertrag geschlossen, der den Einsatz von Plagiatssoftware, den sogenannten Schultrojaner, auf Computern an den Schulen vorsieht. Damit soll auf den Schulcomputern nach illegalen digitalen Schulbuchkopien gesucht werden. Die Piraten lehnen diese Kriminalisierung von Lehrern und Schülern entschieden ab und setzen sich dafür ein, dass der Vertrag für Schleswig-Holstein geändert oder gekündigt wird. Piraten lehnen diese und ähnliche Formen der Überwachung in öffentlichen Einrichtungen ab.

WP07.32 wird um einen Satz gekürzt und dann angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.32_Ablehnung_von_Elterngeld folgender Punkt soll im Kapitel Bildung als neuer Unterpunkt angehängt werden unter der Überschrift "Ablehnung von Erziehungsgehalt": Ab 2013 soll Eltern, welche ihre Kinder nicht in vorschulischen Einrichtungen unterbringen, ein monatliches Erziehungsgehalt oder Betreuungsgehalt gezahlt werden. Es kann auch keine Garantie dafür gegeben werden, dass die monatlichen Zahlungen zum Zwecke der Betreuung der Kinder investiert werden. Daher lehnt die Piratenpartei eine Einführung des Erziehungsgehaltes ab.

WP07.33 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.33_Schülerbeförderung Ich beantrage die Aufnahme des folgenden Textes im Wahlprogramm als Unterpunkt zu Punkt "Bildung" : Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine grundsätzliche beitragsfreie Schülerbeförderung ein. Die Finanzierung soll Landesaufgabe sein. Eine Beitragsbefreiung sollte für Vorklassen und die Schuljahrgänge 1-4 der allgemeinbildenden Schulen bei einer Mindestentfernung von 1 Kilometer zwischen den Haltestellen am Wohnort und der Haltestelle an der Schule gelten. Sowie bei den Schuljahrgängen 5-10, wenn die entsprechende Mindestentfernung 2 Kilometer beträgt. Für Schüler , deren Schulweg die Mindestentfernung unterschreitet übernimmt das Land keine Kosten der Schülerbeförderung, verpflichtet sich aber, bei gefährlichen Streckenabschnitten einen organisierten Schülerverkehr vorzuhalten.

WP07.34 ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.34_Die_Medien_und_die_Moral

WP07.35 ist abgelehnt

SH:LPT2012.1/Anträge/WP07.35_Trennung_von_Staat_und_Religion

WP08.06 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.06_Bewegungsangebote Die Piratenpartei setzt sich für die Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in allem pädagogischen Einrichtungen, Erwachsenen an ihren Arbeitsplätzen, sowie Studenten und Lehrenden in Universitäten ein. Sportanlagen sollten außerhalb der planmäßigen Belegung durch Sportgruppen für selbst organisierte Sportaktivitäten geöffnet werden. Kostenlose Sportangebote in öffentlichen Anlagen sollten gefördert werden. Jeder Mensch muss die Möglichkeit erhalten schwimmen zu lernen. Die Piraten setzen sich für die Einrichtung und Erhalt von Schwimm- und Sportstätten und Räumen für freie Bewegung ein.

WP08.07 wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.07_Hatschi

WP08.09 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.09_LokalePflegekraft Gesundheit- und Pflege auf der Ebene von Kommunen und Gemeinden Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine lokale Erstversorgung durch Pflegekräfte ein. In jeder Gemeinde sollte eine Pflegekraft arbeiten, z.B. eine pro 1000 Einwohner. Sie soll immobile Menschen und Familien besuchen, und den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf ermitteln. Sie achtet darauf, dass die Person mit Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt ist. Sie ist Schnittstelle zwischen Angehörigen, Hausarzt, Gemeinde, Physiotherapie und Pflegedienst. Sie besucht die Menschen zu Hause auf Anfrage der Betroffenen mit und ohne ärztliche Weisung. Sie rechnet ihre Leistung mit der Krankenkasse ab und erhält ein Grundgehalt von der Gemeinde. Sie organisiert Kurse in der Gemeinde zu Themen wie Ernährung, Pflege, Medikamente, erste Hilfe u.v.m.

WP08.10 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.10_WohnortnaheHebammenhilfe Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass Schwangere die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind bekommen möchten. Zu diesem Zweck soll eine zeitnahe und regionale Erreichbarkeit einer Hebamme, auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Die umfasst die im Hebammengesetz HebG §4 vorbehaltene Tätigkeiten. Des weiteren soll der Gebührenvertrag mit den Krankenkassen ausgeweitet werden, um die wirtschaftlichen Absicherung der Hebammen sicher zu stellen. Die gesetzlichen Regelung für die Leistung der Hebammen an Versicherte §196 RVO (Reichsversicherungsordnung) sollen in das Sozialgesetzbuch V überführt werden.

WP08.11 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.11_ErstbetreuungHebamme Erstbetreuung der Schwangeren durch die Hebamme Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich für eine primäre niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung und medizinische Versorgung in der Schwangerschaft, während der Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes durch Hebammen ein. Die Hebamme soll als Lotsin in allen Fragen um Schwangerschaft, Geburt und Stillen/Ernährung fungieren. Sie übernimmt die Weiterleitung in medizinische Behandlung bei Auftreten von Komplikationen (Regelwidrigkeiten).

WP08.12 wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.12_keine_Legalisierung_von_Drogen

WP08.13 wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.13_RauchfreiesLeben

WP08.15 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.15_Unnötige_Verbeamtung Der LPT möge beschließen das Wahlprogramm im Abschnitt Arbeit und Gesundheit um den folgenden Unterabschnitt zu ergänzen. Kosten durch unnötige Verbeamtung reduzieren Die Piratenpartei setzt sich für die Anfertigung einer umfassende Studie ein, die ermitteln soll, welche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eine Verbeamtung notwendig erfordern und welche Tätigkeiten von Angestellten erledigt werden können.

WP08.16 Der Antrag wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP08.16_KeineBefristung Keine sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst Die Piraten setzen sich dafür ein, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nicht mehr sachgrundlos befristen dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereits aufgrund ihrer Existenz verpflichtet und müssen daher hinreichend Personal hierfür vorhalten. Zugleich dürfen sie Rechtpositionen ohnehin nur wegen eines sachlichen Grundes einschränken. Dieser liegt jedoch bei der sachgrundlose Befristung eben nicht vor. In Anbetracht der teils erheblichen Nutzung der sachgrundlosen Befristung wird hierdurch vielen Arbeitnehmern eine sicherere Zukunftsplanung ermöglicht.

WP09.00 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.00_Sozial1 Sozialpolitik – Gerechter Interessenausgleich – Unsere Sozialpolitik hat die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation, insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen, zum Ziel. Die Integration sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen stabilisiert die Gesellschaft. Wir erachten die Absicherung der Bürger gegen Lebensrisiken wie Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit als eine der Kernaufgaben des Staates. Regierungen, Parteien und Teile der Wirtschaft verabschieden sich seit längerem schrittweise von den Errungenschaften des modernen Sozialstaates. Wir wollen nicht, dass Absicherungen, die einstmals nicht ohne Grund staatlich garantiert waren, einseitigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Wir wollen Menschen nicht auf der Strecke lassen und den sozialen Frieden nicht der Gewinnmaximierung opfern.

WP09.02 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.02_Sozial5 Gewalt als gesellschaftliches Problem Wir erachten Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir lehnen es ab, Computerspieler zu kriminalisieren oder Computerspiele, Paintball oder vergleichbare Freizeitaktivitäten zu verbieten. Stattdessen wollen wir auf funktionierende Familienstrukturen setzen, Medienkompetenz fördern und Programme zur Gewaltprävention ausbauen. Pädagogisch-psychologische Fachkräfte sollen flächendeckend in Schulen, Beratungsstellen und Jugendzentren tätig werden können. Die Kürzung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2011/12 muss rückgängig gemacht werden.

WP09.03 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.03_Sozial6 Jugendförderung im Landesjugendplan Die Piratenpartei bekennt sich zur offenen Jugendarbeit und zur Arbeit der Jugendverbände in Schleswig-Holstein. Der Landesjugendplan muss angesichts des wachsenden Bedarfs eine bessere Förderung von Jugendfreizeiten und für die Fortbildung der Jugendleiter vorsehen. Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit wie auch aus der landesweiten Förderung der Jugendmusik- und Kunstschulen lehnen die Piraten ab.

WP09.04 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.04_Sozial7 Rechte von Menschen mit Handicap stärken Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention 2009 sollten die Rechte von Menschen mit Handicap gestärkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein symbolischer Akt bleibt. Daher fordern wir u.a. die Rücknahme der im Doppelhaushalt 2011/2012 beschlossenen Halbierung des Blindengeldes von bisher 400 Euro auf 200 Euro.

WP09.05 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.05_Sozial8 Öffentlicher Raum für alle Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Innenstädte dürfen nicht nur zu reinen »Businesszwecken« genutzt werden, sondern sollten auch zum Verweilen einladen. Hierzu gehören begrünte Flächen, Bäume, spielende Kinder und skatende Jugendliche. Die Piratenpartei möchte den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.

WP09.09 wird zurückgezogen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP09.09_Werkstatt

WP ohne Nummer: Drogenpolitik in S-H wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/Drogenolitik_in_S-H

WP10 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP10_Bürgschaften_und_Landeshaushalt

Der Landesparteitag möge beschließen, dass folgende beiden Absätze im Wahlprogramm unter 11. Steuerpolitik/Steuer- und Finanzpolitik eingefügt werden.

Seit der Verankerung der sogenannten „Schuldenbremse“ im Grundgesetz greifen die Finanzminister in Bund und Land statt direkter Zahlungen verstärkt auf Bürgschaften zurück. Bürgschaften erscheinen im Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Daher ist es der Landesregierung möglich, gewaltige Risiken für künftige Haushalte zu schaffen und dennoch einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Die Piraten setzen sich für Transparenz im Landeshaushalt ein und fordern die Auflistung aller Bürgschaften des Landes im Haushalt, sowie die regelmäßige Prüfung der Risiken im Finanzausschuss des Landtags. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Schleswig-Holstein eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.


WP10.04.a wird nicht angenommen, da WP10.04.b angenommen wurde

SH:LPT2012.1/Anträge/WP10.04.a_für_liberale_Ladenschlussgesetze


WP10.04.b wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP10.04.b_Für_liberale_Ladenöffnungszeiten_und_Freigabe_des_Sonntags

Es wird beantragt, dem Abschnitt "Wirtschaftspolitik" im Wahlprogrammentwurf einen Unterpunkt einzufügen der dann die Nummer 14.4 oder , eventuell auch eine andere Nummer haben kann. Der neue Unterpunkt soll den Titel "Für liberale Ladenschlussgesetze und Freigabe des Sonntags" tragen. Der unten stehende Text wird als Text des Unterpunktes eingefügt. Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter. Auch Sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise, deshalb fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.


WP10.04.c wird nicht angenommen, da WP10.04.b angenommen wurde

SH:LPT2012.1/Anträge/WP10.04.c_Gegen_liberale_Ladenschlussgesetze


WP 11.1 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP11-1_Schuldenfreies_Schleswig-Holstein


Es wird beantragt, den Abschnitt "Steuerpolitik" im Wahlprogrammentwurf umzubenennen in "Steuerpolitik und Finanzen". Der neuen Überschrift folgt die Unterüberschrift "1. Steuersystem", die folgenden Unterüberschriften werden neu nummeriert. Der unten stehende Text wird an den Abschnitt angehängt: Schuldenfreies Schleswig-Holstein Ein Drittel aller Einnahmen muss Schleswig-Holstein an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um seine Schulden zu bedienen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus. Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Schleswig-Holstein seine Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss. Indem wir die bis 2020 infolge der Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zurück.



WP11-2 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP11-2_Finanzierungsvorbehalt

Es wird beantragt, den Abschnitt "Steuerpolitik" im Wahlprogrammentwurf umzubenennen in "Steuerpolitik und Finanzen". Der neuen Überschrift folgt die Unterüberschrift "1. Steuersystem", die folgenden Unterüberschriften werden neu nummeriert. Der unten stehende Text wird an den Abschnitt angehängt: Finanzierungsvorbehalt Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.

WP11.3 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP11-3_Bürgerhaushalt_für_Schleswig-Holstein Es wird beantragt, den Abschnitt "Steuerpolitik" im Wahlprogrammentwurf umzubenennen in "Steuerpolitik und Finanzen". Der neuen Überschrift folgt die Unterüberschrift "1. Steuersystem", die folgenden Unterüberschriften werden neu nummeriert. Der unten stehende Text wird an den Abschnitt angehängt: Bürgerhaushalt für Schleswig-Holstein Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist. Mithilfe eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon begründen.

WP11.4 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge Es wird beantragt, den Abschnitt "Steuerpolitik" im Wahlprogrammentwurf umzubenennen in "Steuerpolitik und Finanzen". Der neuen Überschrift folgt die Unterüberschrift "1. Steuersystem", die folgenden Unterüberschriften werden neu nummeriert. Der unten stehende Text wird an den Abschnitt angehängt: Fraktionsfinanzierung begrenzen In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten. Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen zu veröffentlichen. Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abzuschaffen.

WP99.02 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP99.02_Neues_Denken_beim_Verschuldungsdilemma_Schleswig-Holsteins Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Positionierung an geeigneter Stelle in das Wahl-programm für die Landtagswahl 2012 einfließen zu lassen: Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass in der kommenden Legislaturperiode im Kieler Landtag ernsthaft über die Einführung eines kommunalen Insolvenzrechts diskutiert wird. Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen ist eine Insolvenz einer Kommunen oder eines Bundeslandes schlichtweg nicht möglich. Die PIRATENPARTEI lehnt das sog. „Public Private Partnership“ ab. Die etablierten Parteien halten die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse nicht für ein adäquates Instrument, um die Verschuldung Schleswig-Holsteins in den Griff zu bekommen. Die sog. Schuldenbremse wird u.a. zu einer extremen Ausweitung des „Public Private Partnerships“ führen. Die Idee der Schuldenbremse, nämlich eine Schutzwirkung für kommenden Generationen und zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Staates zu ermöglichen, kann die Schuldenbremse allerdings nicht erreichen, wenn die Landespolitik weiterhin die Möglichkeit hat, durch willkürliche Kürzungen des Finanzausgleichs oder andere Verschiebungen von Finanzlasten auf die Kommunen zwar die Verschuldung des Landeshaushaltes zu begrenzen, andererseits aber die Verschuldung der Kommunen zu erhöhen. Genau diese Gefahr ist in der Schuldenbremse zu sehen. Dem Grunde nach wäre eine Verfassungsänderung aufgrund der Verfassungsänderung zur Einführung der Schuldenbremse erforderlich, denn nur so können die Kommunen vor der Finanzlastenverschiebung vom Land auf sie geschützt werden. Die Kommunen in Schleswig-Holstein hatten eine entsprechende Verfassungsänderung vorgeschlagen, die bundesweit von den kommunalen Landesverbänden im Deutschen Städte- und Gemeindebund getragen wurde. Leider hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins keinerlei Notwendigkeit gesehen, die Frage einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zum Gegenstand der Schuldenbremse zu machen. Vielmehr wurde ein solches Ansinnen der Kommunen zurückgewiesen. Aus diesem Grunde betrachtet die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein die Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht für den einzig gangbaren Weg der Bewältigung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holsteins. Außer dem Land stehen die Kommunen ebenfalls vor einem gewaltigen Schuldenberg, nämlich in Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt 6,953 Mrd. Euro (Stand 31.12.2010). Bei diesem Zahlenwert wird seitens der PIRATENPARTEI Schleswig-Holsteins berücksichtigt, dass die Statistik als Gesamtschulden momentan (noch) nicht den tatsächlichen Kommunalschuldenstand ausweist. Dies ist aus technischen Gründen bisher nicht möglich, da noch immer nicht alle Schulden der Kommunen statistisch erfasst werden. Das gilt etwa für Rückstellungen wie Pensionsverpflichtungen, Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Sanierung von Altlasten usw.. Seit geraumer Zeit wird in der Wissenschaft die Möglichkeit der Schaffung eins Insolvenzrechts für Kommunen diskutiert. Diese Diskussion stößt in der Politik bisher auf taube Ohren, dabei könnte eine kommunales Insolvenzrecht eine Art Befreiungsschlag für zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein darstellen. Wir Piraten scheuen uns nicht davor, neue und unkonventionelle Wege zur Problemlösung zu gehen und hierzu gehört auch die Möglichkeit eines Insolvenzrechts für Kommunen!

WP12.10 wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP12.10_Eine_nachhaltig-unschädliche_Nahrungsmittel-Versorgung

WP13.05 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP13.05_Landwirtschaftsgemeinschaftshöfe_fördern

Das Wahlprogramm wird im Abschnitt Landwirtschaft wie folgt ergänzt: Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist es, die Menschen mit gesunder Nahrung zu versorgen. Dieser Aufgabe wird sie immer weniger gerecht. Der Flächenverbrauch sogenannter Energielandwirte în Schleswig-Holstein führt zu stark steigenden Pachtpreisen, die einen wirtschaftlichen Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln erheblich erschweren. Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für die Bäuerliche Landwirtschaft deutlich zu verbessern. Sie unterstützt ausdrücklich Landwirtschaftsgemeinschaftshöfe und Projekte wie die CSA-Bewegung (Community Supported Agriculture) und deren französisches Pendant AMAP (Verbrauchervereinigung für die Beibehaltung der bäuerlichen Landwirtschaft). Auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden sollen diese auch bevorzugt angebaut werden. Der Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf solchen Flächen soll vermieden werden.

WP13.06 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP13.06_Chronischen_Botulismus_als_Tierseuche_anerkennen Das Wahlprogramm wird im Abschnitt Landwirtschaft wie folgt ergänzt: Chronischen Botulismus als Tierseuche anerkennen In den letzten Jahren tritt die Rinder-Krankheit Chronischer Botulismus, auch Faktoren-Erkrankung genannt, immer häufiger auf. Nicht nur Tiere erkranken, sondern auch Landwirte und deren Familien. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, daß Chronischer Botulismus als Tierseuche anerkannt wird. Botulismuskranke Tiere sollen nicht mehr in die Nahrungskette gelangen dürfen. Der von Wissenschaftlern genannte Zusammenhang von Botulismus und glyphosathaltigen Unkrautvernichtern wie RoundUp soll herstellerunabhängig erforscht und solche Mittel sollen nötigenfalls vom Markt genommen werden.

WP14 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP14_Verbot_von_Biokraftstoff Antrag: In das Wahlprogramm soll im Abschnitt Energiepolitik hinter dem Punkt " Regenerative Energien" der folgende Punkt mit der nächsten Ordnungsnummer aufgenommen werden. Die folgenden Punkte werden der Ordnungsnummer nach angepasst. Die Piratenpartei will ein Verbot der standardmäßigen Beimischung von "Bio- Ethanol" oder Speiseölen in Kraftstoffe erreichen, um die negativen Auswirkungen auf die Struktur der Landwirtschaft im In – und Ausland und die Preistreiberei bei Grundnahrungsmitteln gerade in der 3. Welt zu beenden. Die Verwendung von Nahrungsmitteln als Kraftstoffersatz ist ein völlig untauglicher Versuch, die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs zu senken. Zudem verzögert und behindert die massive Förderung dieses Ersatzkraftstoffes für Verbrennungsmotoren die Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien . Die Verwendung von Agrotreibstoffen ist nur mit Ausnahmnegenehmigungen zu gestatten, um eine Nutzung echter Abfälle zu ermöglichen. Wir wollen nicht nur das sofortige Ende des E10 - Experiments, sondern E0 !

WP14.00 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP14.00_Energie1 Energiepolitik Die Energieerzeugung ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Heute werden rechnerisch bereits mehr als 40% des Stromverbrauchs des Landes aus regenerativen Quellen erzeugt. Wir wollen diesen Anteil noch erhöhen und dabei besonderes Augenmerk auf Umwelt- und Naturschutzaspekte legen. »Green IT« (Grüne Informationstechnik) Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Regenerative Energien Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils regenerativer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an. Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energiegewinnung und deren Technologien durch zum Beispiel Photovoltaik, Sonne, Wind, Wasser und Geothermie Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken. Energieeinsparung Wir wollen Energie- und Ressourceneinsparungen ohne Verringerung der Lebensqualität, beispielsweise durch Wärmedämmung an dafür geeigneten Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Straßenverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Techniken in der wirtschaftlichen Produktion. Netzneutralität bei Energienetzen Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Kostentransparenz Traditionelle Energiegewinnung erzeugt unter anderem durch Umweltschädigung und Lagerung von Abfällen sogenannte Ewigkeitskosten. Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden und dürfen nicht später auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Schäden und Ewigkeitskosten müssen zu Lasten der Kraftwerksbetreiber gehen. Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Risikobewertung Die Bewertung der Risiken sämtlicher Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Derzeit ist beispielsweise bei Atomkraftwerken die Höhe eines möglichen Schadensersatzes gedeckelt, wodurch das Haftungsrisiko letztlich beim Steuerzahler liegt. Diese Marktverzerrung lehnen wir ab. Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke Für neue oder zu modernisierende Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Wirkungsgrad Entropie vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann. Kommunale Energieversorgung Die Piratenpartei setzt sich für ein Landesprogramm ein, das klare Signale Anreize zur energiewirtschaftlichen und klimabezogenen Stärkung der Kommunen bietet setzt. Es soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, mit denen Belastungen in allen Emissions- und Eingriffsbereichen (Abgase, Lärm, Licht, Bodenversiegelung) reduziert werden können. Im kommunalen Bereich wollen wir öffentliche Gebäude enger mit der Energiegewinnung verbinden. Das Ziel ist dabei, den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen.

WP14.12 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP14.12_Trinkwasser Trinkwasserversorgung Die Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein muss auf hohem Niveau erhalten werden. EU-Richtwerte sind oft nicht streng genug. Wir wollen, dass Rohwasserbrunnen vor Vergiftung, zum Beispiel durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen geschützt werden. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist durch Filterung zu reinigen. Wir wollen außerdem, dass Trinkwasser nur dort verwendet wird, wo es nicht zum Beispiel durch Regenwasser ersetzbar ist. Wir wollen, dass Wasserwerke von privaten Interessen unabhängig sind. Wasserrechte dürfen generell nicht privatisiert werden.

WP16.04 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP16.04_Modellversuch_für_einen_fahrscheinlosen_öffentlichen_Nahverkehr Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr Die Mobilität der Menschen und damit ihre Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben hängen wesentlich von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Wir wollen daher mittelfristig eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV einführen, um das soziale Recht der Mobilität vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen will die Piratenpartei feststellen, ob sich ein fahrscheinloser, gemeinschaftlich finanzierter ÖPNV auch konkret umsetzen lässt. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Schleswig-Holstein wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.

WP16.14 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP16.14_EuroCombi Gigaliner verhindern Durch den geplanten Test der Riesen-LKW "EuroCombi" (auch bekannt als Gigaliner) auch auf Schleswig-Holsteins Straßen wird die gefährliche und umweltschädliche Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße gefördert. beziehungsweise vorbereitet. Wie teuer, umweltschädlich oder gefährlich solche gigantischen LKW sind, kann in Tests nicht wirklich abgebildet werden. Wir warnen vor diesen neuen Dimensionen im Straßenverkehr, da schon jetzt an jedem fünften tödlichen Unfall ein LKW beteiligt ist. Wir setzen uns nachdrücklich für die Stärkung des Schienengüterverkehrs ein und wollen diese Testfahrten in Schleswig-Holstein nicht zulassen.

WP16.15 wird zurückgezogen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP16.15_Haftpflichtversicherungs-_u._Kennzeichenpflicht_für_Fahrräder

WP16.16 wird nicht angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP16.16_Vision_Zero_====WP

WP17-1 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP17-1_Breitbandausbau Förderung des Breitbandausbaus Wir erachten einen breitbandigen Internetzugang als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung des Landes und gesellschaftliche Teilhabe der schleswig-holsteinischen Bürger. Wir wollen, dass jedem Bürger unseres Landes ein breitbandiger Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung steht. Wir halten dies für so selbstverständlich wie den Zugang zu Wasser-, Strom- und Straßenverkehrsnetz. Da die sogenannte "Breitbandstrategie" der Landesregierung nicht zu einer flächendeckenden Versorgung mit einer angemessenen Bandbreite geführt hat, müssen die derzeitigen Förderprogramme des Breitbandausbaus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Bei Tiefbauarbeiten muss eine Pflicht zur Abstimmung mit räumlich angrenzenden Arbeiten und zur Verlegung von Leerrohren eingeführt werden. Überregional agierende Anbieter müssen verpflichtet werden, in strukturschwachen Regionen zur flächendeckenden Grundversorgung beizutragen. Grundversorgung geht vor Mehrfachversorgung. Wir halten es für falsch, die Grundversorgung über konkrete Technologien oder Bandbreiten zu definieren, die aufgrund der schnellen technischen Entwicklung bereits nach wenigen Jahren überholt sind. Angaben zur Netzabdeckung, die sich am Anteil der versorgten Bevölkerung orientieren, lenken davon ab, dass es schlecht oder gar nicht versorgte dünn besiedelte Regionen gibt. Wir betrachten den Breitbandausbau als einen stetigen Vorgang, weshalb Forderungen an Zugangsanbieter bezüglich der Mindestversorgung zu erschließender Gebiete sich am jeweils aktuellen Standard orientieren sollen.

WP17-2 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP17-2_Bezahlbaren_Dauerwohnraum_in_Tourismusgebieten_schaffen Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Dauerwohnraum für Einwohner in Tourismusgebieten ein. Einwohner solcher Gebiete dürfen nicht durch überhöhte Mieten oder Wohnraummangel aus ihrer Heimat gedrängt werden.

WP17.00 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/WP17.00_PlanBau1 Planen und Bauen für die Zukunft Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung frühzeitig und nicht nur umfassend an Planungsprozessen nicht nur zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein können daher wollen wir Projekte wie beispielsweise die Fehmarnbelt-Querung, den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden. Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben wollen wir ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern. Neue Techniken – wie beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu ermöglichen. (...) Langfristige Landschaftsplanung Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten. Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Ein höherer Anteil an Wohnen Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern. (...) Neubauten Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten einzuplanen. Neubauten für öffentliche Verwaltungen sollen die Ausnahme bilden. Hier sind ressourcensparend vorrangig geeignete und entsprechend sanierte Altbauten zu nutzen. Konzentration von Gewerbegebieten Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet. Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr (...) Wir wollen, dass die Konversionsflächen durch die Bundesrepublik (bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nicht höchstbietend am Markt verkauft, sondern vorrangig den Kommunen zu einem gerechten Preis angeboten werden. Öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugutekommen. Das Land Schleswig-Holstein muss sich nachhaltig dafür beim Bund einsetzen.

WP17.08 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP17.08_PlanBau2 Kulturdenkmäler als Geschichtszeugnisse erhalten Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen. Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren. Wir wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut dauerhaft erhalten zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal. Informationsangebote im Web sollen der Öffentlichkeit über alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler in Schleswig-Holstein umfassende Informationen bieten.

WP99.01 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP99.01_Freier_Zugang_zu_Naturschönheiten,_Erholung_in_freier_Natur Der Landesparteitag möge beschließen an geeigneter Stelle im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 einzufügen: Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Landesverfassung Schleswig-Holsteins dahingehend erweitert wird, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und dabei die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

WP99.03 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP99.03_Reformierung_des_Rechnungswesens Der Landesparteitag möge folgende Änderung des Wahlprogramms beschließen: Bitte den Text im Wahlprogramm unter Punkt 11. „Steuerpolitik/Steuer- und Finanzpolitik“ als neuen Unterpunkt mit neuer Ordnungsnummer einfügen. Reformierung des Rechnungswesens Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Schleswig-Holstein verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während der Großteil der Kommunen und der Nachbar Hamburg die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Die Piraten befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik umzusetzen

WP16.16 wird nach Änderung angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/WP16.16_Vision_Zero_WP Der LPT möge beschließen das Wahlprogramm im Abschnitt Verkehr um den folgenden Unterabschnitt zu ergänzen: Vision Zero Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung des Konzepts Vision Zero ein. Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an die Voraussetzungen des Menschen angepasst werden müssen und dass diejenigen, die das Straßenverkehrssystem gestalten und nutzen, sich die Verantwortung für dessen Sicherheit teilen. Niemand darf im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt werden, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Ziel von Vision Zero ist es, die Mobilität lebenswert zu sichern und unfallfrei zu gestalten und dadurch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu befriedigen.

WP99.20 wird angenommen

SH:LPT2012.1/Anträge/VisionZero Der LPT möge beschließen das Wahlprogramm im Abschnitt Verkehr um den folgenden Unterabschnitt zu ergänzen: Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung des Konzepts Vision Zero ein, das seid Jahren erfolgreich im skandinavischen Raum Anwendung findet Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an die Voraussetzungen des Menschen angepasst werden müssen. Diejenigen, die das Straßenverkehrssystem gestalten und nutzen müssen sich die Verantwortung für öffentlichen Raum teilen. Nach Einführung dieses Konzepts sollte Niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Ziel von Vision Zero ist es, die Mobilität lebenswert zu sichern und unfallfrei zu gestalten und dadurch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu befriedigen.

S009 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/S009_Antragsfrist Der Landesparteitag möge beschließen, dass der folgender Absatz nach dem zweiten Absatz eingefügt wird:

"Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt."

A011 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/A011_Sektion_Sexualmedizin_am_UKSH_erhalten_u._fördern Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Sektion Sexualmedizin des UKSH am Standort Kiel erhalten bleibt und zudem finanziell gefördert wird.

WP99.06 wird angenommen.

SH:LPT2012.1/Anträge/Energiepolitik_-_Trinkwasserversorgung_(2) Die Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein muss verbessert werden. Sie ist permanent von unabhängigen Instituten zu kontrollieren und die Ergebnisse sind vierteljährlich interpretiert den Kunden mitzuteilen. EU-Richtwerte sind oft nicht streng genug. Wir wollen, dass Rohwasserbrunnen vor Vergiftung, zum Beispiel durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen geschützt werden. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist durch Filterung zu reinigen. Wir wollen außerdem, dass Trinkwasser nur dort verwendet wird, wo es nicht zum Beispiel durch Regenwasser ersetzbar ist.



Der Parteitag wird um 20.57 Uhr durch Torge Schmidt geschlossen.