SH:LPT2012.1/Anträge/WP17-1 Breitbandausbau

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP17-1 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter, Torge, Sven, Dennis, Torsten
Titel 
Planen und Bauen für die Zukunft - Förderung des Breitbandausbaus
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Planen und Bauen für die Zukunft

Antragstext

Im Wahlprogramm wird im Abschnitt Planen und Bauen für die Zukunft folgender Unterabschnitt angefügt:

Förderung des Breitbandausbaus

Wir erachten einen breitbandigen Internetzugang als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung des Landes und gesellschaftliche Teilhabe der schleswig-holsteinischen Bürger. Wir wollen, dass jedem Bürger unseres Landes ein breitbandiger Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung steht. Wir halten dies für so selbstverständlich wie den Zugang zu Wasser-, Strom- und Straßenverkehrsnetz.

Da die sogenannte "Breitbandstrategie" der Landesregierung nicht zu einer flächendeckenden Versorgung mit einer angemessenen Bandbreite geführt hat, müssen die derzeitigen Förderprogramme des Breitbandausbaus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Bei Tiefbauarbeiten muss eine Pflicht zur Abstimmung mit räumlich angrenzenden Arbeiten und zur Verlegung von Leerrohren eingeführt werden. Überregional agierende Anbieter müssen verpflichtet werden, in strukturschwachen Regionen zur flächendeckenden Grundversorgung beizutragen. Grundversorgung geht vor Mehrfachversorgung.

Wir halten es für falsch, die Grundversorgung über konkrete Technologien oder Bandbreiten zu definieren, die aufgrund der schnellen technischen Entwicklung bereits nach wenigen Jahren überholt sind. Angaben zur Netzabdeckung, die sich am Anteil der versorgten Bevölkerung orientieren, lenken davon ab, dass es schlecht oder gar nicht versorgte dünn besiedelte Regionen gibt.

Wir betrachten den Breitbandausbau als einen stetigen Vorgang, weshalb Forderungen an Zugangsanbieter bezüglich der Mindestversorgung zu erschließender Gebiete sich am jeweils aktuellen Standard orientieren sollen.

Begründung

Bei der Arbeit am neuen Telekommunikationsgesetz entschied sich die schwarz-gelbe Bundesregierung dafür, dass keine ausreichende Notwendigkeit vorliegt, einen breitbandigen Internetanschluss zur Grundversorgung zu erklären. Ein schneller Internetzugang ist inzwischen für jeden, auch für Landwirte, essentiell.

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