SH:LPT2012.1/Anträge/WP14.12 Trinkwasser

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP14.12 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter
Titel 
Energiepolitik - Trinkwasserversorgung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Energiepolitik

Antragstext

Das Wahlprogramm wird im Abschnitt Energiepolitik wie folgt geändert bzw. umformuliert:


Aktuelle Fassung:

Trinkwasserversorgung

Die Qualität des öffentlichen Trinkwassers muss verbessert werden, die EU-Richtwerte müssen ohne Ausnahme Mindeststandard sein. Um dies zu unterstützen, sind die Rohwasserbrunnen vor Vergiftung (z. B. durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen) zu schützen. Wo die Qualität des Rohwassers nicht gewährleistet werden kann, ist es durch Filterung auf Basis der Umkehrosmosetechnik zu reinigen. Die Einwandfreiheit des Trinkwassers ist permanent von unabhängigen Instituten zu kontrollieren und die Ergebnisse sind vierteljährlich interpretiert den Kunden mitzuteilen. Industrielle Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz als Kühlwasser ist zu verbieten. Trinkwasser ist nur dort zu verwenden, wo es nicht ersetzbar ist. Wasserspartechnik hat ihre Grenzen in der Abwassertechnik da, wo die Spülwassermenge nicht mehr ausreicht und es deshalb zu Verstopfungs- und Rückstautendenzen führen kann. Deshalb ist in solchen Fällen das Trinkwasser durch ausreichende Mengen Regenwasser zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Die Dezentralität und Unabhängigkeit von privaten Interessen der Wasserwerke ist sicherzustellen. Der Tendenz, das Rohwasser an kapitalistisch orientierte Unternehmen zu verlieren, muss gesetzlich entgegengewirkt werden. Wasserrechte dürfen generell nicht privatisiert werden.

Neue Fassung:

Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein muss auf hohem Niveau erhalten werden. EU-Richtwerte sind oft nicht streng genug. Wir wollen, dass Rohwasserbrunnen vor Vergiftung, zum Beispiel durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen geschützt werden. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist durch Filterung zu reinigen. Wir wollen außerdem, dass Trinkwasser nur dort verwendet wird, wo es nicht zum Beispiel durch Regenwasser ersetzbar ist.

Wir wollen, dass Wasserwerke von privaten Interessen unabhängig sind. Wasserrechte dürfen generell nicht privatisiert werden.

Begründung

  • Der neue Text ist für ein Wahlprogramm ausreichend konkret, lässt Raum für vernünftige Entscheidungen und sagt klar aus, was wir wollen: Sauberes Trinkwasser und möglichst keine Verschwendung.
  • Kritik am alten Text:
    • Die Trinkwasserqualität ist in Schleswig-Holstein schon überdurchschnittlich hoch. Außerdem wurden die Richtlinien 2011 nochmal verbessert/verschärft, siehe http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Trinkwasserqualitaet/Trinkwasserqualitaet_node.html
    • Das Wahlprogramm ist auch nicht dazu da, Vorschläge zur sinnvollen Verwendung von Regenwasser zu machen!
    • Umkehrosmose: http://de.wikipedia.org/wiki/Umkehrosmoseanlage Unklar, ob das überhaupt im großen Stil effizient eingesetzt werden kann. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass irgendwie gefiltert werden muss. Außerdem sollten wir keine konkrete Technologie vorschreiben, wenn es dafür keine wirklich guten Argumente gibt.
    • Schleswig-Holstein leidet außerdem nicht unbedingt an Wasserknappheit. Man kann sich gegen Trinkwasserverschwendung aussprechen, aber ein Verbot könnte z.B. den Betrieb von Kühlanlagen, die auf sauberes Wasser angewiesen sind, verhindern und allen Gewerben schaden, die nicht kostengünstig an Wasser minderer Qualität kommen.
    • Trinkwasser gehört in Deutschland zu den so ziemlich am besten überwachten Dingen. Konkrete Forderungen nach Kontrollen sind also bestenfalls redundant, vermutlich eher überflüssig. Bzw. könnten als Zeugnis von Ahnungslosigkeit ausgelegt werden.
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