SH:LPT2012.1/Anträge/A011 Sektion Sexualmedizin am UKSH erhalten u. fördern

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer A011 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Hippocampus
Titel 
Sektion Sexualmedizin am UKSH erhalten u. fördern
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
In der jetzigen Form nicht als (Wahl-)Programmantrag geeignet


Antragstext

Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Sektion Sexualmedizin des UKSH am Standort Kiel erhalten bleibt und zudem finanziell gefördert wird.

Begründung

Das Kieler Institut für Sexualmedizin genießt wegen seiner Präventionsarbeit unter Fachleuten, der Justiz und zum Teil auch in der Landespolitik einen hervorragenden Ruf. Der Institutsleiter, Prof. Dr. Hartmut Bosinski, zählt zu den angesehensten Forschern seines Gebiets in der Bundesrepublik. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft hat Professor Bosinski kürzlich zu einem ihrer Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte, Dr. Wilfried Kellermann lobt die Arbeit der Sektion für Sexualmedizin in Kiel als „hervorragend“. Verschiedenen Medienberichten zu Folge ist die Sektion Sexualmedizin am UKSH jedoch aufgrund eines gegenwärtig geschätzten Defizits von € 155.000 in ihrer weiteren Existenz gefährdet. Auf eine kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jürgen Weber zur finanzielle Situation des in Rede stehenden Instituts antwortete die Landesregierung wie folgt: [...] das im Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern stehende Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) [hat] die Aufgabe, so zu wirtschaften, dass am Ende eines Jahres (mindestens) eine ausgeglichene Bilanz vorgelegt werden sollte. Dabei sind fortlaufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen für die einzelnen Einrichtungen des UKSH vorzunehmen. In der Sektion für Sexualmedizin sind nach Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben Defizite erkannt worden, die das UKSH zunächst ausgleichen muss. Am Abbau dieses Defizits müssen UKSH und die Sektion arbeiten. (Landtag von Schleswig-Holstein, Drucksache 17/2033)

Diese Darlegung ist vergleichbar mit der einer Unternehmensberatung, die einer anderen deutschen Universitätsklinik die Empfehlung ausgesprochen hat die Notaufnahme zu schließen, da diese wirtschaftlich betrachtet nicht gewinnbringend sei.

Im Rahmen des Präventionsprojektes „Kein Täter werden“ bietet die Sektion für Sexualmedizin kostenlose und anonyme Behandlung für Männer mit pädophilen Neigungen an. Dieses Angebot ist zusammen mit einem vergleichbaren Angebot an der renommierten Charité einmalig in Deutschland. Bei dem Angebot des Projektes handelt es sich um ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und/oder Kinderpornografie konsumieren und therapeutische Hilfe suchen. Im Rahmen der Therapie wird den betroffenen Personen Unterstützung angeboten, um sexuelle Übergriffe durch direkten körperlichen Kontakt oder indirekt durch den Konsum oder die Herstellung von kinderpornografischem Material zu verhindern.

Wer teilnehmen will, muss bezüglich seiner auf Kinder gerichteten sexuellen Impulse über ein Problembewusstsein verfügen und von sich aus therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Einbezogen in das Therapieprogramm werden: • Personen, die bislang keine Straftaten (sexuelle Übergriffe, Konsum von Kinderpornografie, etc.) begangen haben, aber befürchten, diese in der Zukunft zu begehen • Personen, die bereits Straftaten begangen haben, aber den Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht bekannt sind • Personen, die bereits Straftaten begangen haben und dafür angezeigt und/oder rechtskräftig verurteilt wurden, vorausgesetzt, dass sie ihre Strafe vollständig verbüßt haben, nicht mehr unter Aufsicht durch die Justiz stehen und somit alle rechtlichen Angelegenheiten abgeschlossen sind. Nicht einbezogen in das Therapieprogramm werden Personen, gegen die aktuell wegen möglicher Straftaten ermittelt wird, die ihre Strafe nicht vollständig verbüßt haben und/oder deren Urteil Auflagen bzw. Bewährung beinhaltet. Quelle: www.kein-taeter-werden.de


Aus alledem folgt, dass die Sektion für Sexualmedizin erhalten bleiben muss und finanziell gefördert werden sollte.

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