SH:LPT2012.1/Anträge/WP99.02 Neues Denken beim Verschuldungsdilemma Schleswig-Holsteins

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP99.02 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Hippocampus
Titel 
Neues Denken beim Verschuldungsdilemma Schleswig-Holsteins


betrifft Abschnitt/Kapitel 
Finanzpolitik

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Positionierung an geeigneter Stelle in das Wahl-programm für die Landtagswahl 2012 einfließen zu lassen:

Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass in der kommenden Legislaturperiode im Kieler Landtag ernsthaft über die Einführung eines kommunalen Insolvenzrechts diskutiert wird.

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen ist eine Insolvenz einer Kommunen oder eines Bundeslandes schlichtweg nicht möglich.

Die PIRATENPARTEI lehnt das sog. „Public Private Partnership“ ab. Die etablierten Parteien halten die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse für ein adäquates Instrument, um die Verschuldung Schleswig-Holsteins in den Griff zu bekommen. Die sog. Schuldenbremse wird u.a. zu einer extremen Ausweitung des „Public Private Partnerships“ führen. Die Idee der Schuldenbremse, nämlich eine Schutzwirkung für kommenden Generationen und zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Staates zu ermöglichen, kann die Schuldenbremse allerdings nicht erreichen, wenn die Landespolitik weiterhin die Möglichkeit hat, durch willkürliche Kürzungen des Finanzausgleichs oder andere Verschiebungen von Finanzlasten auf die Kommunen zwar die Verschuldung des Landeshaushaltes zu begrenzen, andererseits aber die Verschuldung der Kommunen zu erhöhen. Genau diese Gefahr ist in der Schuldenbremse zu sehen. Dem Grunde nach wäre eine Verfassungsänderung aufgrund der Verfassungsänderung zur Einführung der Schuldenbremse erforderlich, denn nur so können die Kommunen vor der Finanzlastenverschiebung vom Land auf sie geschützt werden. Die Kommunen in Schleswig-Holstein hatten eine entsprechende Verfassungsänderung vorgeschlagen, die bundesweit von den kommunalen Landesverbänden im Deutschen Städte- und Gemeindebund getragen wurde. Leider hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins keinerlei Notwendigkeit gesehen, die Frage einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zum Gegenstand der Schuldenbremse zu machen. Vielmehr wurde ein solches Ansinnen der Kommunen zurückgewiesen.

Aus diesem Grunde betrachtet die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein die Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht für den einzig gangbaren Weg der Bewältigung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holsteins.

Außer dem Land stehen die Kommunen ebenfalls vor einem gewaltigen Schuldenberg, nämlich in Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt 6,953 Mrd. Euro (Stand 31.12.2010). Bei diesem Zahlenwert wird seitens der PIRATENPARTEI Schleswig-Holsteins berücksichtigt, dass die Statistik als Gesamtschulden momentan (noch) nicht den tatsächlichen Kommunalschuldenstand ausweist. Dies ist aus technischen Gründen bisher nicht möglich, da noch immer nicht alle Schulden der Kommunen statistisch erfasst werden. Das gilt etwa für Rückstellungen wie Pensionsverpflichtungen, Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Sanierung von Altlasten usw..

Seit geraumer Zeit wird in der Wissenschaft die Möglichkeit der Schaffung eins Insolvenzrechts für Kommunen diskutiert. Diese Diskussion stößt in der Politik bisher auf taube Ohren, dabei könnte eine kommunales Insolvenzrecht eine Art Befreiungsschlag für zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein darstellen. Wir Piraten scheuen uns nicht davor, neue und unkonventionelle Wege zur Problemlösung zu gehen und hierzu gehört auch die Möglichkeit eines Insolvenzrechts für Kommunen!


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