SH:LPT2012.1/Anträge/WP05.00 Inneresundjustiz

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP05.00 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Inneres und Justiz: Präambel
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Wahlprogramm, Abschnitt 7, Einleitung

Antragstext

Der Landesparteitag möge die folgende Änderung der Einleitung zum Abschnitt 7: Inneres und Justiz an dem Wahlprogramm beschließen.

Aktuelle Fassung:

– Alles, was Recht ist –

Staatliche und kommunale Verwaltungen und Behörden garantieren die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen, in denen sich die Bürger frei entfalten können, ohne dass ihr Verhalten in irgendeiner Weise kontrolliert wird.

Für uns ist es selbstverständlich, dass hoheitliche Aufgaben nicht privatisiert werden und dadurch das Gewaltmonopol des Staates – in unkontrollierbarer und kaum noch nachvollziehbarer Weise – ausgehöhlt wird. Das Monopol darf aber nicht zu einer Vorverdächtigung der Bürger als potentielle Straftäter führen, indem immer mehr persönliche Daten über sie auf Vorrat gespeichert werden.

Die Piraten fordern die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung, die durch unklare Zuständigkeiten, personelle Verflechtungen und Inanspruchnahme von Weisungsrechten immer mehr ausgehebelt wird.

Das Internet, die damit zusammenhängenden IT-Techniken und die sich dadurch ergebende Möglichkeiten zur Entfaltung in einer informationsgeprägten Gesellschaft sind keine Bedrohung für den Staat, sondern vielmehr eine Bereicherung. Es ist eine Chance zur Entfaltung des Einzelnen und zur Teilhabe an demokratischen Prozessen.


Neue Fassung:

– Alles, was Recht ist –

Die Piratenpartei ist der Auffassung, dass hoheitliche Verwaltung und Justiz eine lediglich der freiheitlichen Betätigung der Bürger dienende Funktion haben dürfen. Dennoch stehen sie dem einzelnen Bürger nicht auf gleicher Ebene gegenüber, sondern nehmen Kompetenzen in Anspruch, die der Bürger nicht hat. Gerade weil sie nur eine dienende Funktion haben, dürfen die spezifisch-hoheitlichen Rechte der Verwaltung nur dort gewährt werden, wo sie letztendlich der Ausübung der freiheitlichen Betätigung dienen.

Diese Grenzen garantieren zugleich die Einhaltung des grundgesetzlichen Leitbildes einer selbstbestimmten und vor staatlichen Eingriffen grundsätzlich freien Entfaltung der Persönlichkeit. In Zeiten immer weiter gehender und intensiverer Regulation und Überwachung sowohl privater wie auch öffentlicher Bereiche steht die Piratenpartei dafür ein, dass diese Grenzen gewahrt und gefestigt werden.

Begründung

Die bisherige Einleitung wiederholt Schlagsätze aus den einzelnen Unterabschnitten und hat ansonsten nur einen ausgesprochen geringen, eigenen Inhalt. Stattdessen sollte als Einleitung zu dem Themenkomplex ein generelles Statement zum Standpunkt der Piratenpartei gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den von dieser betroffenen Grundrechten.

Dies wird mE durch die vorgeschlagene, neue Formulierung gut erreicht. Sie zeigt einen klar grundrechtsschützenden Stand der Partei an, erklärt aber zugleich auch, dass die Piratenpartei sich der Funktion der Verwaltung bewußt ist.

Sie bewirkt zudem eine leichte Straffung des Umfangs, was in Anbetracht des äußerst umfangreichen Wahlprogramms dringend angezeigt ist.

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