SH:LPT2012.1/Anträge/WP99.01 Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms zur Landtagswahl an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer WP99.01 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
Hippocampus
Titel 
Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur


betrifft Abschnitt/Kapitel 
Umweltschutz

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen an geeigneter Stelle im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 einzufügen:

Die PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Landesverfassung Schleswig-Holsteins dahingehend erweitert wird, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und dabei die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Begründung

Die obige Formulierung ist Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern nachgebildet. Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren und hat andere sehr reizvolle Landschaften. Bis auf die Strände sind die meisten Naturschönheiten unentgeltlich und ohne Personenkontrollen bisher möglich. Die extrem angespannte Haushaltslage Schleswig-Holsteins wird die Politik auf absehbare Zeit dazu veranlassen, neben der bisherigen Strandbenutzungsgebühr auch für das Aufsuchen anderer Landschaftsräume Eintrittsgelder zu verlangen. Es ist auch, wie beispielsweise in Brandenburg, damit zu rechnen, dass aufgrund der leeren Kassen, Seen und Gebiete um Flüsse herum, die zur Erholung dienen, künftig nur noch gegen ein Entgelt genutzt werden können. Dies muss jedoch im Interesse der Menschen verhindert werden. Jedermann muss in die Lage versetzt werden, ohne den Einsatz finanzieller Mittel und ohne Personenkontrollen die Naturschönheiten unseres Landes zu Erholungszwecken nutzen zu können. Wer momentan in den Sommermonaten in Schleswig-Holstein an den Strand gehen möchte, muss sich hierbei von Strandkorbvermietern sowie anderen Kontrolleuren im Hinblick auf das Vorzeigen eines Ausweisdokuments belästigen lassen und womöglich, wenn er nicht ein Dokument, dass seinen ersten Wohnsitz am Ort des Strandes belegt, vorlegen kann, eine Strandbenutzungsgebühr entrichten. Durch die Personenkontrollen erfahren private Dritte höchstpersönliche Daten des Strandbesuchers. Dass die Forderung in die Landesverfassung geschrieben werden soll unterstreicht, welche Bedeutung wir dem freien und unentgeltichen Zugang zu den Naturschönheiten beimessen.

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