SH:LPT2013.1/Textwüste

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Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2013.1 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.


Inhaltsverzeichnis

Programmanträge

SH:LPT2013.1/Anträge/HSH und Garantieerhöhung

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer   an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Torge
Titel 
HSH und Garantieerhöhung
Empfehlung der Antragskommission
formaler mangel
Hinweise der Antragskommission
Ist nach Ablauf der Frist eingereicht worden.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Programm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piraten sprechen sich für die Beibehaltung der derzeitigen Beteiligungsstuktur der HSH-Nordbank aus. Das langfristige Ziel bleibt eine nachhaltige Stabilisierung der HSH -Nordbank. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Basel III - Kriterien, die von der Bank erfüllt werden müssen.

Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Gewährträgerhaftung und damit das finanzielle Risiko des Landes Schleswig-Holstein, wie zwischen dem Bund und der EU vereinbart, schnellst möglich reduziert wird.

Im derzeitigen Verfahren um die Wiedererhöhung der Garantie der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg setzten sich die Piraten für eine größtmögliche Transparenz ein. Eine Garantie durch einen privaten Dritten sehen wir kritisch und darf zu keinem Nachteil für die Länder geschehen.

Unser Ziel ist es das Land Schleswig-Holstein vor Schaden zu bewahren.



Begründung

Dies ist ein Gegenantrag zu dem "Verkauf der HSH-Nordbank"

Die Lage der HSH ist derzeit sehr kritisch. Viele Fragen sind noch offen. Ein Verkauf der Bank ist derzeit unrealistisch und würde nur zu einen sehr hohen Schaden für das Land Schleswig-Holstein führen.

Diskussion
Diskussionsseite




SH:LPT2013.1/Anträge/Struktur des Grundsatzprogramms

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer   an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Michael Kröger
Titel 
Änderung der Struktur des Grundsatzprogramms
Empfehlung der Antragskommission
Antrag zurückgezogen
Hinweise der Antragskommission
AK gesichtet
betrifft Abschnitt/Kapitel 
5 und 6

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm die Kapitel 5 "Sozialpolitik" und 6 "Wirtschaft" zu einem Kapitel "Wirtschaft- und Sozialpolitik" zusammen zu fassen.



Begründung

Die beiden Felder Wirtschaft und Sozialpolitik sind so eng miteinander verzahnt, dass sie nach Auffassung des Antragstellers nicht separat betrachtet werden sollten. Durch das Zusammenführen zu einem Punkt im Grundsatzprogramm drücken wir aus, dass die Aktivitäten in der Wirtschaft im Takt von Quartalszahlen und Kennziffern nicht losgelöst von den Bedürfnissen der Menschen gesehen werden können und das diese im Zentrum der Aufmerksamkeit der Piraten stehen.

Diskussion
Diskussionsseite




SH:LPT2013.1/Anträge/P0001 Präambel für den Abschnitt Demokratie im Grundsatzprogramm

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0001 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Präambel für den Abschnitt Demokratie im Grundsatzprogramm
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Demokratie

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text als Präambel für den Abschnitt Demokratie im Grundsatzprogramm einzufügen:

Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Die Piratenpartei strebt eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen an.

In der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ist es ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Machtverteilung. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.



Begründung

Diese Präambel hat bereits in unserem Landtagswahlprogramm 2012 Verwendung gefunden und ich finde sie passt auch gut in unser Grundsatzprogramm.

Diskussion
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0101 Trennung von Regierungsamt und Mandat

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0101 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Trennung von Regierungsamt und Mandat
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Demokratie

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:

Wir setzen uns für eine deutliche Trennung von Regierungsamt und Mandat ein, von Exekutive und Legislative. Wir wollen das sämtliche Mandatsträger ihre Mandate ruhen lassen, solange sie ein Regierungsamt innehaben. Dies soll zu einer politisch neutralen Exekutive führen, die aus fachkundigem Personal besteht und nicht nach der aktuellen Machtverteilung im Landtag zusammengesetzt wird.



Begründung

Dies ist ein Antrag aus unserem Landtagswahlprogramm 2012 und diesen habe ich ein wenig abgewandelt, um ihn für das Grundsatzprogramm tauglich zu machen.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0102 Korrektur: Wir fordern deutlich mehr Transparenz

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0102 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Olgr
Titel 
Korrektur: Wir fordern deutlich mehr Transparenz
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Ich beantrage -gemäß meinem Versprechen beim letzten LPT - folgende Korrektur am Programmpunkt vorzunehmen:

Aktuelle Fassung:

Wir haben erkannt, dass es nicht überall ein Interesse gibt, Verwaltungs- und Entscheidungsvorgänge öffentlich zu machen.Während wir Personalfragen als vertraulich betrachten, nutzt der Staat unsere Steuern. Und in dieser Rolle haben wir einen berechtigten Anspruch zu erfahren wofür unser Geld ausgegeben wird und was die Resultate sind. Transparenz geht deutlich weiter als der Versuch von Verwaltungen Öffentlichkeit als Transparenz zu verkaufen. Expertenwissen ist notwendig, aber wir wissen, das Experten meistens beruflich mit einem Thema zu tun haben und deshalb Meinungen und Ansichten Ihrer Geldgeber vertreten. Diese Zusammenhänge möchten wir aufzeigen.

Neue Fassung:

Wir haben erkannt, dass nicht überall der Wille vorhanden ist, Verwaltungs- und Entscheidungsvorgänge öffentlich zu machen. Jedoch haben wir als Steuerzahler einen berechtigten Anspruch zu erfahren, wofür unser Geld ausgegeben wird und was die Resultate sind. Transparenz geht deutlich weiter als der Versuch von Verwaltungen, Öffentlichkeit als Transparenz zu verkaufen. Expertenwissen ist notwendig, aber wir wissen, das Experten meistens beruflich mit einem Thema zu tun haben und deshalb Meinungen und Ansichten Ihrer Geldgeber vertreten. Diese Zusammenhänge möchten wir aufzeigen.

Begründung

Aus dem Pad:

--- Malte S. 07:54, 12. Okt. 2012 (CEST) ---- "Während wir Personalfragen als vertraulich betrachten, nutzt der Staat unsere Steuern."

Besteht da irgendein Zusammenhang?

olgr 12:32, 12. Okt. 2012 (CEST) Nein. Muss ich wohl anders formulieren. Danke.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0103 Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0103 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Demokratie

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:

Wir erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit jenen Mitmenschen, die aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Hautfarbe oder Behinderung in Gefahr sind, ausgegrenzt oder angegriffen zu werden. Wir wollen ein weltoffenes Schleswig-Holstein, das Flüchtlinge, Ausländer und Behinderte nicht diskriminiert und das jenen, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, dieses Grundrecht nicht verweigert werden darf. Wir sind besorgt darüber, dass in Schleswig-Holstein rechtsextremistische Strukturen bestehen, die zur bundesweiten bzw. europaweiten Verzahnung von extremistischem und gewaltbereitem Gedankengut erheblich beitragen. Wir setzen uns für die Förderung einer solidarischen Gemeinschaft ein, die Zivilcourage praktiziert und bei jedem Angriff auf unsere Gesellschaft und auf unsere Mitmenschen demokratisch Gegenwehr leistet. Wir verstehen Europa als ein friedensförderndes Projekt, das den Versuchen der Renationalisierung einzelner Staaten widerstehen muss. Schleswig-Holstein muss dafür im Ostseeraum eine Schlüsselrolle übernehmen.



Begründung

Ein weiterer Antrag aus unserem Landtagswahlprogramm, der weiterhin sehr aktuell ist und ein dringendes Statement Pro Europa darstellt.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0201 Korrektur: Moderne Medien als Chance begreifen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0201 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Olgr
Titel 
Moderne Medien als Chance begreifen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Ich beantrage -gemäß meinem Versprechen beim letzten LPT - folgende Änderungen im Grundsatzprogramm SH am entsprechenden Programmpunkt vorzunehmen:
Wir setzen uns dafür ein, dass moderne Medien, insbesondere das Internet mit seinen Möglichkeiten, allen Bürgern offen stehen und Ihr Nutzen offen kommuniziert und gefördert wird. Ebenso dürfen die Herausforderungen und Gefahren nicht verschwiegen werden. Jegliche private oder behördlichen Interessen, die diese Freiheit einschränken, sind genau abzuwägen und im Zweifelsfall den Chancen und Freiheiten der neuen Medien unterzuordnen.



Begründung

--- Malte S. 07:55, 12. Okt. 2012 (CEST) ---

Was ist denn mit den öffentlichen Interessen, die dem entgegenstehen? Und wie sollen Privatinteressen verdrängt werden?

Diskussion
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0301 Gemeinschaftsschule als Regelschule

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0301 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Elard
Titel 
Gemeinschaftsschule als Regelschule
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm folgendes an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei sieht in der Gemeinschaftsschule die Chance, Schule für eine integrierte, freie, demokratische Gesellschaft zu gestalten. Lehrerinnen und Lehrer werden für diese Arbeit ausgebildet und fortgebildet.



Begründung

Die Gemeinschaftsschule arbeitet integrativ, inklusiv, innovativ, in einem Rhythmus von selbstbestimmtem Lernen, Projektarbeit und Fachunterricht. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schulleitung arbeiten einvernehmlich in offenen Lernformen. Das zuständige Ministerium wird solche Lernformen um der Vergleichbarkeit willen vorgeben und sich von reformpädagogischen Vorstellungen leiten lassen. Die Gemeinschaftsschule beinhaltet laut gültigem Schulgesetz in Schleswig-Holstein die Möglichkeit aller Abschlüsse: Mittlere Schulabschlüsse (nach 5 Jahren den HS-Abschluss,nach 6 Jahren RS-Abschluss, nach 9 Jahren das Abitur).

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0302 In Integrationsklassen sollte immer eine zweite Lehrkraft sein

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0302 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert / AG Bildung
Titel 
In Integrationsklassen sollte immer eine zweite Lehrkraft sein
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:


Grundsätzlich sollte in allen Integrationsklassen eine zweite Lehrkraft in allen Schulstunden unterrichten (Doppelbesetzung).



Begründung

Integrationsklassen sind Klassen, in denen auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit anderen Kindern beschult werden. Für einen einzelnen Lehrer ist es dann so gut wie unmöglich, sich in nicht mehr homogenen Klassen um jeden einzelnen Schüler zu kümmern und ihn oder sie entsprechend seiner oder ihren Fähigkeiten zu unterrichten und zu fördern.

In unserem Grundsatzprogramm steht bereits unter dem Punkt "Bildung als individueller Prozess" passend dazu:

"Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken."


Anmerkung: Sollte der LPT den Antrag für das Grundsatzprogramm als für zu speziell erachten, soll der Antrag im hoffentlich wiedergeöffneten Wahlprogramm als Antrag behandelt werden.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0303 Differenzierte Hochschulzulassung

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0303 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
GrafZahl
Titel 
Differenzierte Hochschulzulassung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Wahlprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.


Neue Fassung:

Die Piratenpartei setzt sich für eine differenzierte Hochschulzulassung ein. Bewerbern sollte die Möglichkeit gegeben werden, zur Verbesserung ihres Numerus Claususes in den zu dem Studienfach passenden Eignungsbereichen Tests abzulegen. Diese könnten z. B. Logisches denken, Konstruktion, räumliches Denken, sprachliche Fähigkeiten oder Textverständnis sein.

Begründung

Konzept:

  • zur Verbesserung des NC, fakultativer Test in unterschiedlichen Bereichen
  • es werden keine konkreten Tests zu jedem Studienfach durchgeführt sondern in Eigungsbereichen zum Beispiel: logisches Denken, Konstruktion und räumliches Denken, sprachliche Fähigkeiten, Textverständnis
  • die einzelnen Universitäten und Institute bestimmen welche Bereiche für ihren Studiengang wichtig sind und wie diese untereinander zu gewichten sind.
  • es wird eine maximale Anzahl von einzubringenden Bereichen pro Studiengang festgelegt.
  • von dem Schüler ist jedoch jeder der geforderten Bereiche zu testen und mit einzubringen, um einen Studieneignung in dem beworben Fach zu gewährleisten.
  • die resultierende Testnote wird dann mit dem Verhältnis 1:1 mit dem NC verrechnet.
  • bei der Verschlechterung wird der Schnitt nicht herab gesetzt, der Schüler wird jedoch über sein Testergebnis informiert und gegebenenfalls ein profilgeeigneteres Studienfach vorgeschlagen.
  • es gibt pro Bewerbungszeitraum 2 Testtermine für jeden Bereich an jeder Universität.
  • aus organisatorischen Gründen wird vorgeschlagen fachähnliche Tests am selben Tag zu schreiben, um unnötiges Mehrfachanreisen zu verhindern.
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0304 Unsere Bildungspolitik 1 (Präambel)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0304 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 1 (Präambel)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm im Abschnitt Bildung als Präambel einzufügen:

Unsere Bildungspolitik

Bildung soll unserem Anspruch nach den Menschen befähigen, eigenständig in Gesellschaft, Kultur, Demokratie und Wirtschaft zu agieren und frei von Fremdbestimmung und Abhängigkeit zu leben.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0305 Unsere Bildungspolitik 2 (individuell und gebührenfrei)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0305 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 2 (individuell und gebührenfrei)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm im Kapitel Bildung an geeigneter Stelle einzufügen:

In unserer Bildungspolitik soll der Lernende als Individuum im Mittelpunkt stehen. Freier Zugang zur Bildung hat dabei für uns oberste Priorität. Gebühren für den Besuch von staatlichen Schulen und Hochschulen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Lernmittel sollen kostenfrei sein und bevorzugt unter freier Lizenz zum Einsatz kommen.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0306 Unsere Bildungspolitik 3 (durchlässig und chancengleich)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0306 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 3 (durchlässig und chancengleich)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Im Schulsystem streben wir ein in durchlässiges System an, das dem Einzelnen die Möglichkeit gibt unabhängig von sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft einen seinen Begabungen, Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0307 Unsere Bildungspolitik 4 (gemeinsames lernen, individuelle Bildung)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0307 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 4 (gemeinsames lernen, individuelle Bildung)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Schule soll ein gemeinsamer Ort des Lebens und der sozialen Kontakte sein. Gemeinsames Lernen soll überall dort wo es praktikabel und sinnvoll ist ermöglicht werden. Hauptaugenmerk sollte darauf gelegt werden, dem Schüler als Individuum eine Bildung zu ermöglichen die ihm gerecht wird, in der er seine Stärken nutzen und ausbauen kann und seine Schwächen kompensieren kann und gemäß seinen Defiziten gefördert wird.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0308 Unsere Bildungspolitik 4a

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0308 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Christin
Titel 
Unsere Bildungspolitik 4a (Stärkung und Ausbau der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok;
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stellen (bei Annahme des Antrags "unsere Bildungspolitik 4" als 4a) einzufügen:

Weil die Schule schon jetzt für die Mehrzahl der Kinder für den größeren Teil des Tages der wichtigste, jedenfalls der einzig erträgliche (und für viele der einzig mögliche) Aufenthaltsort und das „Schullernen“ die herrschende Lebensform sind, muss die Schule auch inhaltlich zum Lebensort ausgebaut werden.

Die bestehenden offenen und gebundenen Ganztagsschulen praktizierte erfolgreich die Kooperation von Jugendhilfe und Schule und müssen vor diesem Hintergrund konzeptionell weiterentwickelt und gefördert werden. Zusammen mit Angeboten der Schulsozialarbeit wirken so unterschiedliche pädagogische Professionen am Ort Schule und ermöglichen Schüler und Schülerinnen den umfassenden Erwerb formeller und informeller Kompetenzen.



Begründung

Die Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule sollte weiter ausgebaut werden und die (offenen) Ganztagsschulen stellen hierzu ein gutes Instrument dar. Es geht hierbei nicht darum, zum Vorzug (offener) Ganztagsschulen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit Ressourcen abzubauen (dies lehnen wir Piraten ausdrücklich ab). Gleichwohl können im (offenen) Ganztag Synergieeffekte genutzt werden und dadurch zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Sozialraum tragfähige Netzwerkstruktueren geschaffen bzw. ausgebaut werden.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0309 Unsere Bildungspolitik 5 (Kompetenzen Bund, Länder und "über den Tellerrand gucken")

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0309 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 5 (Kompetenzen Bund, Länder und "über den Tellerrand gucken")
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Kompetenzen des Bildungswesens sollten, im Interesse der Lernenden, im Bund gebündelt werden. Föderalismus und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger und Betroffenen vor Ort ist grundsätzlich unterstützenswert, darf aber nicht zur bildungspolitischen Kleinstaaterei ausarten. Die Bundesländer müssen voneinander lernen und Konzepte vergleichen, damit alle aus den Erkenntnissen, die in den unterschiedlichen Ländern gemacht wurden, profitieren. Auch sollten Erkenntnisse aus anderen Staaten vorurteilsfrei herangezogen werden.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0310 Unsere Bildungspolitik 6 (Aktuelle Inhalte und Lernende im Mittelpunkt)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0310 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 6 (Aktuelle Inhalte und Lernende im Mittelpunkt)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Bildung und Lernmethoden an Schulen und Hochschulen sollen sich an dem aktuellen Stand von Wissen, Gesellschaft, Kultur und Forschung orientieren. Gesellschaftlicher und anderer Wandel darf nicht an Bildungseinrichtungen vorbeifließen. Dabei muss immer berücksichtigt werden, dass die Bildungseinrichtungen und die Lehrkräfte für die Lernenden da sind, nicht umgekehrt.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0311.a Unsere Bildungspolitik 7 (Erziehung zu Grundrechten)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0311.a an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 7 (Erziehung zu Grundrechten)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Schule und Hochschule existiert innerhalb einer vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft . Der Schüler soll, auf der Basis des Grundgesetzes und der Grund- und Menschenrechte, lernen, in einer solchen Gesellschaft zu leben und tolerant gegenüber verschiedenen Kulturen und Lebensentwürfen zu sein.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0311.b Unsere Bildungspolitik 7 Alternativantrag (Erziehung zu Grundrechten und demokratischen Handeln)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0311.b an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Adamas
Titel 
Unsere Bildungspolitik 7 Alternativantrag (Erziehung zu Grundrechten und demokratischen Handeln)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Schule und Hochschule bilden ein soziales Zentrum und dienen innerhalb einer vielfältigen und pluralistischen Gesellschaft auch der Vermittlung von ethischen Grundsätzen und dem demokratischen Handeln. Der Schüler soll, auf der Basis des Grundgesetzes und der Menschenrechte lernen, in einer solchen Gesellschaft zu leben und tolerant gegenüber verschiedenen Kulturen und Lebensentwürfen zu sein.



Begründung

Alternativ zum Antrag Unsere Bildungspolitik 7 von MCS (Ergänzung: Vermittlung von "ethischen Grundsätzen" und "praktisches, demokatisches Handeln") Das nicht Erlernen von demokatischen Handeln in Schulen und Hochschulen stellt uns in Zukunft vor große Probleme, wenn wir Meinungsfreiheit und mehr Bürgerbeteiligung fordern, doch selbst in den eigenen Reihen die Motivationsschwelle gering ist. Die Vermittlung von ethischem Bewußtsein sollte im Besonderen verstärkt an Hochschulen Einzug halten.Aus der Vergangenheit konnten wir lernen welche verheerenden Folgen ein unethisches Verhalten auf Mensch und Umwelt hat. Wie z.B. im Bereich der Wirtschaft, Spekulationen mit Nahrungsmitteln, Bankenkrise oder Raubbau um jeden Preis (Fracking).

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0312 Unsere Bildungspolitik 8 (Mitbestimmung)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0312 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 8 (Mitbestimmung)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung muss auch an Schulen und Hochschulen möglich sein. Wo immer es möglich ist soll Schülern und Eltern die Möglichkeit zur Mitentscheidung gewährt werden. Ämter und Behörden haben aber auch die Pflicht beratend oder entscheidend einzugreifen wenn sie die Belange von einzelnen Schülern gefährdet sehen.



Begründung

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0313 Unsere Bildungspolitik 9 (Überschrift)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0313 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Unsere Bildungspolitik 9 (Überschrift)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm im Kapitel Bildung als Überschrift über die vorher angenommenen Texte einzufügen:

Unsere Bildungspolitik



Begründung

Macht nur Sinn wenn die Präambel abgelehnt wurde aber andere Anträge ohne Überschriften angenommen wurden. Falls die Präambel angenommen wurde ziehe ich den Antrag zurück.

Die Bildungsanträge werden auch auf dem Konzepttag in Henstedt Ulzburg diskutiert. Bitte wenn möglich vorher hier schonmal angucken.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0314 Unsere Bildungspolitik 10 (Internationale Ausrichtung)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0314 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Ametar
Titel 
Unsere Bildungspolitik 10 (Internationale Ausrichtung)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Gute Englischkenntnisse sind ein Schlüssel, um an der international ausgerichteten Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft teilnehmen zu können und der Grundstein für ein gemeinsames Europa.

Daher sollen breit angelegte Lernmöglichkeiten zum Erwerb der englischen Sprache bereits Grund- und Vorschulkindern uneingeschränkt und kostenfrei eröffnet werden.



Begründung

Völker, die einander verstehen und sich miteinander austauschen können, sind in der Lage sich auch politisch selbst zu informieren. So kann jeder Bürger gewissermaßen zum "Außenminister seines eigenen Landes" werden. Sprache dient also nicht nur der Völkerverständigung und der Friedenssicherung, sondern fördert auch das Bewußtsein, daß wir alle Weltbürger sind.

Kinder lernen bereits spielerisch Fremdsprachen. Bislang ist es leider nur finanziell gut gestellten Familien möglich, ihre Kinder in mehrsprachige Kindergärten oder Schulen zu schicken. Die Piraten hingegen wollen Chancengleichheit für jedermann.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0315 Wiedereinführung von G9 an Gymnasien

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0315 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert / AG Bildung
Titel 
Wiedereinführung von G9 an Gymnasien
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
&Dieser Antrag konkuriert mit den Positionspapieren PP0301.a bis PP0301.c.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei SH setzt sich für die Stärkung des Bildungssystems und für eine verbesserte Schulbildung ein.

Die Piratenpartei spricht sich deshalb grundsätzlich für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) aus.



Begründung

Mit der Wiedereinführung von G9 kommen wir dem Wunsch vieler Eltern und Schüler nach. G8 wurde unserer Auffassung nach nur aus Kostengründen ins Leben gerufen - nicht zum Wohle der Schülerinnen und Schüler.

Auch das Meinungsbild der Piraten beim letzten LPT in Henstedt-Ulzburg sprach sich mit großer Mehrheit für die Rückkehr zu G9 aus. Hier noch einmal die Begründung des alten Meinungsbildes:

G8 wurde unserer Auffassung nach nur aus Kostengründen ins Leben gerufen - nicht zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Den Schülerinnen und Schüler wird immer mehr zugemutet - Zeit für die Teilnahme an Sportvereinen, am Musikunterricht und an sonstigen Tätigkeiten verbleibt dann nach den Hausaufgaben und dem Üben kaum noch. Man sollte Schülern mehr Freiraum zu ihrer Entwicklung lassen und sie nicht ihrer Kindheit berauben.

Gerade "normal begabten" Gymnasiasten wird das Leben unnötig schwer gemacht, was zu mehr Abbrüchen an den Gymnasien führt und zu seelischen Belastungen der Betroffenen.

Wenn Bildung so sehr im Fokus steht und in Bildung investiert werden soll, dann kann eine Reduzierung von Unterricht nicht der richtige Weg sein.

Anmerkung: Auf dem letzten LPT hatte ich auch den Antrag "Echte flächedeckende Wahlmöglichkeit zw. G8/G9" gestellt, was ich auch sehr piratisch finden würde. Das Problem ist nur, dass wenn beide Modelle zur Auswahl stünden, dieses Modell mit Abstand am teuersten wäre. Wenn also nur zw. G8 und G9 gewählt werden kann, ist meiner Meinung nach G9 eindeutig zu favoritisieren.

Sollte der Antrag vom LPT als für zu speziell angesehen werden, so soll er als Wahlprogrammantrag im hoffentlich wieder geöffneten Wahlprogramm behandelt werden und zur Not als sonstiger Antrag.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0401 Gleiche Regeln, auch für Einrichtungen mit kirchlichem Träger

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0401 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Gleiche Regeln, auch für Einrichtungen mit kirchlichem Träger
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Arbeit und Gesundheit

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.


Neue Fassung:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass für alle staatlich finanzierten Einrichtungen auch die allgemeingültigen Rechte gelten. Es soll keine Einschränkungen aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geben. Hier geht es insbesondere um Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Pflegeheime oder Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft. Bei diesen Einrichtungen sind z. B. Regeln der Gleichstellung nur eingeschränkt gültig. Aufsichtsbehörden haben keine oder nur eingeschränkte Befugnisse.

Begründung

Für Arbeitnehmer in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten die Arbeitnehmerrechte nur eingeschränkt. Bewerber können aufgrund von religiösen Ansichten oder sexuellen Vorlieben abgelehnt werden.

Aufsichtsbehörden haben nicht die gleichen Befugnisse wie bei Einrichtungen in freier Trägerschaft, obwohl die Einrichtungen größtenteils vom Staat finanziert werden. So können z.B. Datenschutzverstöße in kirchlichen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein nicht durch die Datenschutzaufsichtsbehörde nicht kontrolliert und geahndet werden. Dies ist in Einrichtungen in freier Trägerschaft möglich.

Fakten:

  • Caritas und Diakonie werden zu 98% vom Staat finanziert (ca. 55Mrd Euro pro Jahr).
  • christliche Kindergärten werden zu 90% vom Staat finanziert.
  • öffentliche Konfessionsschulen werden zu 100% vom Staat finanziert.
  • Gefängnisseelsorge wird zu 100% vom Staat finanziert.
  • Soldatenseelsorge bei der Bundeswehr wird zu 100% vom Staat finanziert.
  • Kirchentage werden zu mehr als 50% vom Staat finanziert.

Alles ohne Kirchensteuer.

Quellen:

Bücher:

  • Eva Müller - Gott hat hohe Nebenkosten: Wer wirklich für die Kirchen zahlt ISBN-10: 3462044850
  • Carsten Frerk - Violettbuch Kirchenfinanzen: Wie der Staat die Kirchen finanziert ISBN-10: 3865690394
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0402 Gleiche Leistungen auch durch kirchliche Träger

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0402 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Gleiche Leistungen auch durch kirchliche Träger
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Sozialpolitik

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.


Neue Fassung:

Die Piratenpartei verlangt, dass durch die öffentliche Hand geförderte Einrichtungen im Rahmen der geförderten Tätigkeit keine Einschränkungen der erbrachten Leistungen aufgrund subjektiver Vorstellungen vornehmen dürfen. Insbesondere erachten wir Einschränkungen der geförderten Leistungen aufgrund religiöser Vorgaben für inakzeptabel. Wenn aktuell in Einrichtungen Beschränkungen vorgenommen werden, müssen für diese Einrichtungen andere Träger gesucht werden, die diese Einschränkungen nicht haben. Alternativ müssen die öffentlichen Leistungen an die Träger reduziert werden.

Begründung

In der Vergangenheit haben mehrere katholische Krankenhäuser ein Vergewaltigungsopfer nicht behandelt. Die "Pille Danach" wurde nicht verschrieben. Begründet wurde dies mit religiösen Ansichten. Diese Einrichtungen werden zum überwiegenden Teil vom Staat finanziert. Es ist nicht akzeptabel, dass vom Staat finanzierte Einrichtungen Leistungen aufgrund von religiösen Ansichten verweigern.


http://www.rp-online.de/panorama/kliniken-weisen-vergewaltigungsopfer-ab-1.3137541

Bücher:

  • Eva Müller - Gott hat hohe Nebenkosten: Wer wirklich für die Kirchen zahlt ISBN-10: 3462044850
  • Carsten Frerk - Violettbuch Kirchenfinanzen: Wie der Staat die Kirchen finanziert ISBN-10: 3865690394
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0403 Beamte in gesetzlicher Krankenversicherung versichern.

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0403 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Beamte in gesetzlicher Krankenversicherung versichern.
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Arbeit und Gesundheit

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.


Neue Fassung:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, zu prüfen, ob es möglich ist, die Beamten in Schleswig-Holstein in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Falls die Prüfung positiv ausfällt, sollte dies auch umgesetzt werden.

Begründung

Beamte erhalten eine „Beihilfe“ zwischen 50% und 80% zu ihren Gesundheitskosten. Diese müssen durch den Beamten vorgestreckt werden und dann vom Land zurückgefordert werden. Die restlichen Kosten werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.

Wenn die Beamten gesetzlich versichert wären, gäbe es deutlich weniger Privatpatienten. Das wäre ein großer Schritt in Richtung einer einheitlichen Bürgersicherung und weg von einer „Zwei Klassen Medizin“.

Kosten der Beihilfe zurzeit nach Angaben des Finanzministeriums:

  • Beamter im Dienst: 160€/Monat
  • Beamter im Ruhestand: ca. 370€/Monat
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0404 Transparenz in der Gemeindeordnung

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0404 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Hymeteron
Titel 
Transparenz in der Gemeindeordnung
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen dass die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 im § 35 im Sinne von grösserer Transparenz geändert werden soll wie folgt:

Aktuelle Fassung:

§ 35

Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Angelegenheit kann in öffentlicher Sitzung behandelt werden, wenn die Personen, deren Interessen betroffen sind, dies schriftlich verlangen oder hierzu schriftlich ihr Einverständnis erklären.

(2) Über den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt die Gemeindevertretung im Einzelfall. Antragsberechtigt sind die Gemeindevertreterinnen und -vertreter und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden; ohne Beratung über den Antrag wird in öffentlicher Sitzung entschieden.

(3) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, wenn nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Neue Fassung:

§ 35

Öffentlichkeit der Sitzungen

(1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich.

(2) gestrichen

(3) gestrichen

Begründung

Die Nichtöffentlichkeit muss zu keiner Zeit durch die Gemeindevertreter begründet werden. Es gibt keine Auslegung dazu, was Belange des öffentlichen Wohl sind oder was berechtigte (oder nichtberechtigte) Interessen Einzelner sind und wie diese zu gewichten sind.

In der Praxis ist der ganze Paragraph ein einziger Freibrief für Hinterzimmerverhandlungen, bei denen zu vermuten ist, das diese nicht zum Wohl der jeweiligen Kommune sind.

In der Praxis ist mir persönlich aufgefallen, dass die gefassten Beschlüsse weder nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit, noch in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gegeben werden.

Das muss sich ändern, wenn wir auf kommunaler Ebene mit der Forderung nach Transparenz glaubwürdig sein wollen.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/P0501 Infrastruktur- und Pflegebedarfsplanung

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0501 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Sven Seele
Titel 
Infrastruktur- und Pflegebedarfsplanung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok


Antragstext

Es wird beantragt im Programm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Unterstützung und Pflege für ältere Menschen soll in Zukunft stärker sozialraumorientiert stattfinden. Oberstes Ziel dabei ist es, älteren, pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu geben, in ihrem gewohnten Quartier und in ihrer eigenen Wohnung selbstständig leben zu können.

Das alte Konzept mit großen Senioren- und Pflegeheimen soll zugunsten von alten- und behindertengerechten Wohnungen mit dem Angebot ambulanter Pflege aufgeben werden. Die Gründung von Wohngemeinschaften soll verstärkt unterstützt werden.



Begründung

Die Piraten haben bislang keine Position im Wahlprogramm zu diesem Thema.

Die häusliche Pflege und Versorgung ist günstiger als die stationäre Pflege.

In Schleswig-Holstein gibt es immer mehr Pflegefälle. Nach Angaben des Statistikamts Nord ist die Zahl in den vergangenen Jahren gestiegen. Momentan beziehen mehr als 80.000 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Davon werden fast 16.000 in einer ambulanten Pflegeeinrichtung versorgt, über 30.000 erhalten vollstationäre Pflege beispielsweise in einem Pflegeheim und mehr als 30.000 bekommen ausschließlich Pflegegeld.

Ein Rechenbeispiel:

Ein Pflegebedürftiger ist in Pflegestufe II eingruppiert und benötigt täglich morgens umfangreiche Hilfe bei der Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme und täglich abends noch einmal Hilfe durch eine so genannte "kleine Abendtoilette". Die Kosten hierfür betragen monatlich 1.331,80 Euro. Bei der Eingruppierung in die Pflegestufe II werden monatlich als sogenannte "Sachleistungen" für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von 1.040,00 Euro von der Pflegekasse übernommen. Ein stationärer Pflegeplatz (Pflegestufe II) kostet im Durchschnitt rund 3.400,00 Euro im Monat.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P0602 Obsoleszenz verhindern

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0602 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Ametar
Titel 
Obsoleszenz verhindern
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Die AK schließt sich den Argumenten von Malte S. an (siehe Diskussionsseite)


Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm SH nachfolgenden Passus an geeigneter Stelle einzufügen.


Die Piraten setzen sich dafür ein, daß eine Mindestnutzungsdauer oder Mindesthaltbarkeitsdatum von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern vom Hersteller auf dem jeweiligen Produkt kenntlich gemacht wird. Übersteigt dieser Zeitraum die gesetzliche Gewährleistungsfrist verlängert sich diese auf den angegebenen Zeitraum.



Begründung

Der ständige Wachstumsgedanke führt sein einigen Jahren dazu, daß Produkte einer künstlichen Verkürzung der Lebensdauer unterzogen werden (geplante Obsoleszenz) und die Lebensdauer eines Gerätes fast zeitgleich mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren endet.

Leider ist dem Konsumenten nicht bewußt, daß die spätere Entsorgung (Elektroschrott) nicht nur die Umwelt, sondern auch die öffentlichen Haushalte belastet.

Der Schrott wird unter umwelt- und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen in Schwellenländer "entsorgt". Dies darf von den Piraten nicht unbeachtet bleiben und sollte ohnehin verstärkt in die öffentliche Diskussion eingebracht werden.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P0901 Versorgungsnetze in öffentliche Hand

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0901 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Versorgungsnetze in öffentliche Hand
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
konkurierend zu XA0601
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Energie

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Versorgungsnetze wieder in die öffentliche Hand gelangen und von Privatanbietern für ihre Dienstleistungen genutzt werden können.



Begründung

Durch die vollkommene Privatisierung der Versorgungsnetze verliert die Öffentlichkeit langsam aber sicher die Kontrolle über ihre eigene Versorgung. Eine Privatisierung führt zu zunehmender Verwaisung der Netze und damit zu sinkender Qualität der Leistungen. Dies wird langfristig auch zu einer kontinuierlichen Preissteigerung von Energie und vor allem von Wasser führen, die einigen Leuten letztlich den Zugang verwehren wird. Gerade im Bereich des Wassers würde dies aber eines unserer Grundrechte verletzen und soweit darf es nicht kommen.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P1001 Neue Stromtrassen sollten weitestgehend unterirdisch verlaufen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P1001 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Neue Stromtrassen sollten weitestgehend unterirdisch verlaufen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Energiepolitik

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei SH unterstützt die Energiewende und setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass neu zu errichtende Stromtrassen umweltschonend und weitestgehend unterirdisch verlaufen müssen.



Begründung

Der Strom muss aus dem Norden nach Süden. Etwa 2800 Kilometer neuer Stromleitungen müssen in den nächsten Jahren errichtet werden - der Großteil davon in Gleichstromtechnik. Auf weiteren 2800 Kilometern werden bestehende Leitungen aufgerüstet.

Während allein in der Nordsee in den nächsten zehn Jahren Windparks mit einer Leistung von sechs Atomkraftwerken ans Netz gehen sollen, werden in Süddeutschland im selben Zeitraum sechs Reaktoren stillgelegt.

Diese notwenige Zukunftstechnologie darf nicht gegen den Willen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes durchgeboxt werden. Deren Lebensqualität würde massiv sinken, gesundheitliche Probleme sind vorprogrammiert und auch der Wert ihrer Grundstücke und Häuser würde dramatisch sinken, wenn man direkt vor ihrer Nase solch gewaltige Leitungen überirdisch errichten täte.

Diese langfristige Zukunftsinvestition muss wohl durchdacht sein und auch wenn unterirdische Leitungen am Anfang deutlich teurer sind, wird es sich langfristig auszahlen. Unterirdische Stromtrassen sind nämlich auf längere Zeit bedeutend billiger als übererdische, da sie nicht gewartet,gesäubert,gestrichen und repariert werden müssen. Ausserdem stören sie nicht die Vögel. Leider denken Politiker aber oft nur sehr kurzfritig.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P1002 Zugang zum Internet als Grundrecht

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P1002 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Internetzugang als Bestandteil der sozialen Teilhabe
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Vom Antragsteller überarbeitet
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Sozialpolitik

Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:

Um heutzutage an Gesellschaft und Kultur teilhaben zu können, ist ein Internetzugang unerlässlich geworden. Dieser muss allen Menschen in einer zeitgemäßen Qualität zur Verfügung stehen, auch auf dem flachen Land. Die öffentliche Hand hat daher eine Breitbandversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen.



Begründung

Angesichts eines sehr zähflüssigen Netzausbaus, gerade in den ländlichen Bereichen und einer in vielen Gegenden unzureichenden Breitbandversorgung muss der Staat eingreifen und allen Leuten die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur ermöglichen. Ein Grundrecht auf Internetzugang wurde vor kurzem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs festgestellt.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/P1101 Unsere Kulturpolitische Position

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P1101 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Adamas
Titel 
Unsere Kulturpolitische Position
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kulturpolitik

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle (Präambel) einzufügen:

Kultur ist Identität: alles, über das sich Individuen, Gemeinschaften und die gesamte Gesellschaft ihrer selbst versichern, Werte klären und entwickeln, ihre Kreativität ausprobieren und ausleben – all das, was über funktionale Lösungen für praktische Aufgaben hinausgeht, ist Kultur. Dazu gehören die freien Künste ebenso wie Brauchtümer, die Gestaltung des Lebensumfeldes und Philosophie.

Jeder Mensch ist ein kulturaktives Wesen und damit elementarer Bestandteil der Kultur. Deshalb setzt sich die Piratenpartei zum Ziel, allen Menschen eine von Toleranz und Respekt geprägte uneingeschränkte Teilhabe an Kultur zu ermöglichen, sowohl als kulturschaffende als auch als kulturerlebende Mitglieder unserer Gesellschaft.

Ein vielfältiges Kulturleben ist das Aushängeschild einer freien Gesellschaft. Die Piratenpartei gibt keine Definition für Kultur vor und betrachtet Kultur in allen Facetten, digital wie analog, als gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig. Wir Piraten stehen für eine Atmosphäre, in der Kreativität, Alternativen und neue Ideen wachsen können. Keine Kulturform ist mehr oder weniger wert als eine andere; herkömmliche Kategorien wie Hochkultur, Subkultur oder Soziokultur lehnen wir ab. Kultur ist um ihrer selbst willen wichtig – und nicht, weil sie für etwas anderes sein soll, wie zum Beispiel für Tourismus, der Schaffung von Arbeitsplätzen oder als Statussymbol.

Politik muss die Teilhabe an alle kulturellen Ereignissen gewährleisten, unabhängig von sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Kulturschaffenden und der Kulturerlebenden gleichermaßen berücksichtigt werden.

Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Anstoss zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. In Zeiten grundlegender kultureller Veränderung ist die Piratenpartei Speerspitze der Entwicklung hin zur modernen Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein.



Begründung

Dieser Antrag wurde auf Bundesebene gemeinsam mit der AG Kulturpolitik erarbeitet. Er wird auch auf dem BPT gestellt. Da es aber fraglich ist ob alle Anträge dort bearbeitet werden, möchte ich ihn auch auf Landesebene stellen.

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SH:LPT2013.1/Anträge/P1102 Zeitreisen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P1102 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Olgr
Titel 
Zeitreisen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Allerdings stellt die AK die Frage, ob dieser Antrag tatsächlich in einem Grundsatzprogramm auf Dauer seinen Platz finden sollte, da er für außenstehende entweder zu spaßig klingt oder aber andererseits die psychotherapeutische Intention, die er einmal hatte, heute nicht mehr deutlich wird.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.:

Die Piratenpartei spricht sich für eine intensive Erforschung von Zeitreisen aus, mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahrzehnt Realität werden zu lassen.



Begründung

Dieser Antrag von @F0O0 (Benutzer: Pilot im Wiki) wurde durch die SH-Piraten auf die Tagesordnung gebracht und sollte beim Bundespartei in Bochum in das Grundsatzprogramm. Er scheiterte knapp an der 2/3 Mehrheit.

Doch Wissenschaft und Forschung sind Ländersache. Dieser Antrag gehört in unser Programm, denn - so unsinnig und spleenig er auch erscheint - er verkörpert die Bereitschaft auf Neues und die Bereitschaft Bestehendes in Frage zu stellen. Piraten schauen nach vorne und lassen sich auch von Visionen leiten.

Der Antrag hatte ursprünglich eine mehr humoristische Intention, ich nehme Ihn allerdings etwas ernsthafter und halte Ihn für durchaus interessant genug, um Ihn auf Länderebene einzubringen.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Allerdings stellt die AK die Frage, ob dieser Antrag tatsächlich in einem Grundsatzprogramm auf Dauer seinen Platz finden sollte, da er für außenstehende entweder zu spaßig klingt oder aber andererseits die psychotherapeutische Intention, die er einmal hatte, heute nicht mehr deutlich wird.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.




Satzungsänderungsanträge

SH:LPT2013.1/Anträge/S0700 Untergliederungen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0700 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Untergliederungen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§7

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 7 der Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird. Mit Annahme dieses Antrags wird der Beschluss vom LPT2012.3, welcher den Vorstand des Landesverbandes auferlegt, dass Untergliederungen nur anerkannt werden, wenn in dem Gebiet mindestens 50 stimmberechtigte Piraten wohnen, aufgehoben.

Aktuelle Fassung:

§ 7 - Gliederung

Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

Neue Fassung:

§ 7 Gliederung

(1) Die Gliederung des Landesverbandes regelt die Bundessatzung.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 der Bundessatzung gliedert sich der Landesverband Schleswig-Holstein in Kreisverbände für Kreise und kreisfreie Städte und unter diesen in Ortsverbände für kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeteile für kreisfreien Städten. Kreisverbände kreisfreier Städte können die Bezeichnung "Stadtverband" tragen.

(3) Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 20 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.

(4) Auf Antrag von 1/10 der Piraten, wenigstens aber zehn, aus dem räumlichen Bereich der zu gründenden Untergliederung ruft der Vorstand der übergeordneten Gliederung eine Gründungsversammlung ein. Eine Gründungsversammlung ohne Ladung der im räumlichen Bereich gemeldeten Piraten ist unzulässig.

(5) Satzung und Programme der Untergliederung dürfen nicht von den Satzungen und Programmen der höheren Gliederungen abweichen.

(6) Über die Anerkennung einer gegründeten Untergliederung entscheidet der Vorstand der übergeordneten Gliederung auf Antrag durch Beschluss. Auf weiteren Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung der übergeordneten Gliederung über die Anerkennung oder deren Versagung. Der Antrag ist spätestens auf der auf den Beschluss des Vorstandes folgenden Mitgliederversammlung zu stellen.

Begründung

Eine eindeutige Regelung für die Gründung fester UNtergliederungen. Auf dem letzten LPT konnte die 2/3 Mehrheit nicht erreicht werden, da in dem Antrag auch noch Regionalverbände enthalten waren. Die Rücknahme des Beschlusses der die Entscheidung des Vorstandes bei Anerkennung einer Untergliederung regelt ist damit hinfällig und würde erst wieder Sinn ergeben, wenn die Satzung geändert werden würde.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S0901 Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0901 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
HKLS
Titel 
Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Satzung § 9b Abs. 2

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung § 9b Abs. 2 die Sätze 4, 5 und 6 durch den folgenden Text zu ersetzen: "Der Vorstand lädt mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen."

Aktuelle Fassung:

§ 9b Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Neue Fassung:

§ 9b Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

In den letzten Jahren sind immer alle Einladungen grundsätzlich schriftlich erfolgt. Es hat sich herausgestellt, dass regelmäßig etwa 5% der Mitglieder mit einer Einladung nicht erreicht werden können (neue Email, Adressenänderung wegen Umzug), da aktuelle Daten oft nicht oder verspätet vorliegen. Mit einer Einladung auch offiziell über die Homepage des Landesverbandes ist sichergestellt, dass 1. auch jene erreicht werden könnten, deren Anschriften event. fehlerhaft sind, und dass 2. eine rechtliche Absicherung besteht, kein Mitglied vergessen zu haben.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S0902 Geschäftsordnung des LPT

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0902 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte Sommerfeld
Titel 
Geschäftsordnung des LPT
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b - Der Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3, die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.

§ 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:

"(2) Der Landesparteitag arbeitet auf Grundlage der in Anlage 1 enthaltenen Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Auf Änderungsanträge der Geschäftsordnung für einen laufenden Landesparteitag findet § 11 keine Anwendung. Sie wirken nicht über das Ende des Landesparteitages hinaus."

Modular abzustimmen:
Anlage 1 erhält die folgende Form:

Version 1
Version 2



Begründung

Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die alte Geschäftsordnung eine Regelung enthielt, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird eine Geschäftsordnung in der Satzung verankert.

Version 1 ist dabei eine leicht abgeänderte Version der BPT-GO, Version 2 die GO des letzten LPT. Ich bevorzuge die deutlich strukturiertere GO des BPT, also die Version 1, will hier aber die Wahl offenlassen.

Durch die Ausklammerung von § 11 kann die GO während des LPT normal geändert werden. Um dies dauerhaft zu verankern bedarf es jedoch eines Satzungsänderungsantrages unter Einhaltung von § 11.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S0911a Gebietsversammlung - Anpassung

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0911a an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Gebietsversammlung - Anpassung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9c

Antragstext

Es wird beantragt den Paragraphen §9c der Landessatzung wie folgt anzupassen und die Änderungen in den Absätzen modular abzustimmen.

Aktuelle Fassung:

§9c - Die Gebietsversammlung

(1) Eine Gebietsversammlung ist eine Mitgliederversammlung aller Piraten eines ausgewählten Gebietes. Das Gebiet kann einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte oder eine oder mehrere angrenzende Gemeinden umfassen. Für Aufstellungsversammlungen kann das Gebiet auch ein Wahlgebiet und einen Wahlkreis umfassen.

(2) Außer zur Aufstellung von Kandidaten im Sinne des § 10 kann die Gebietsversammlung nur solche Gebiete erfassen, in denen eine Gliederung im Sinne des § 7 noch nicht besteht. Hiervon abweichend können die Gliederungen in ihrer Satzung Gebietsversammlungen vorsehen, soweit diese keine Gebiete untergeordneter Gliederungen erfassen.

(3) Der Vorstand vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt. Ein dafür zuständiges Vorstandsmitglied ist befugt, die Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen einzureichen und zu unterzeichnen, soweit hierüber keine abweichenden gesetzlichen Vorschriften bestehen.

(4) Die Gebietsversammlung kann je nach Gebietsart unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung entscheiden über

   1. die Aufstellung von Direkt- und Listenkandidaten für die Kommunalwahlen. 
   2. die Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag, zum deutschen Bundestag oder zum Europaparlament. 
   3. Verabschiedung eines Wahlprogramms für die Kommunalwahlen, wenn die Versammlung genau das entsprechende Gebiet erfasst. 
   4. wichtige, ausschließlich das entsprechende Gebiet betreffende politische Fragen. 
   5. über die Gründung einer Untergliederung nach den weiteren Bestimmungen dieser Satzung. 
   6. gegebenenfalls weitere ihr nach dieser Satzung zukommende Aufgaben oder Beauftragungen. 

(5) Umfasst das Gebiet der Gebietsversammlung einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte können eine oder mehrere Personen für bestimmte Zuständigkeiten gewählt werden. Diese gewählten Personen sollen vom Vorstand, maximal bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres befristet, beauftragt werden. Es können Personen für folgende Zuständigkeiten gewählt werden:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressepirat)

Pressepiraten sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zusätzlich sind sie Ansprechpartner für alle externen Personen und Organisationen und vertreten somit das entsprechende Gebiet nach außen.

  • Mitgliederverwaltung und Organisatorisches (Verwaltungspirat)

Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die Mitgliederverwaltung. Ein Verwaltungspirat erhält einen Zugang zur offziellen Mitgliederverwaltung des Bundes mit entsprechender Zugriffsberechtigung. Die Verwaltungspiraten können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auch zu Gebietsversammlungen einladen und die Akkreditierung vornehmen.

  • Budgetverwaltung und Finanzen (Finanzpirat)

Die Finanzpiraten sind für die Verwaltung von zugeteilten Budgets verantwortlich. Sie sammeln die Belege und rechnen mit dem Schatzmeister des zuständigen Verbands ab.

(6) Die von einer Gebietsversammlung beschlossenen Anträge müssen im Einklang mit dem Grundsatz- und Wahlprogrammen sowie der Satzung der übergeordneten Gliederungen sein.

(7) Stimmberechtigt ist jeder im Gebiet wohnende oder auf eigenem Wunsch vor mindestens zwei Monaten diesem Gebiet zugeordnete Pirat mit Mitgliedschaft im Landesverband, der nicht mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist und dem nicht aus anderen Gründen das Stimmrecht entzogen wurde. Bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen kann es Abweichungen geben, um den gesetzliche Regelungen zu entsprechen.

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

(9) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle oder zuletzt gültige Wahl- und Geschäftsordnung des Landesparteitags sowie die Regelungen diesbezüglich in der Satzung.

(10) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen, Wahlkreisversammlungen oder dem Landesparteitag örtlich und zeitlich zusammengelegt werden.

(11) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets akkreditiert sind. Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen können durch gesetzliche Bestimmungen abweichen.

(12) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung.

Neue Fassung:

§9c - Die Gebietsversammlung

(1) Eine Gebietsversammlung ist eine Mitgliederversammlung aller Piraten eines ausgewählten Gebietes. Das Gebiet kann einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte oder eine oder mehrere angrenzende Gemeinden umfassen. Für Aufstellungsversammlungen kann das Gebiet auch ein Wahlgebiet und einen Wahlkreis umfassen.

(2) Außer zur Aufstellung von Kandidaten im Sinne des § 10 kann die Gebietsversammlung nur solche Gebiete erfassen, in denen eine Gliederung im Sinne des § 7 noch nicht besteht. Hiervon abweichend können die Gliederungen in ihrer Satzung Gebietsversammlungen vorsehen, soweit diese keine Gebiete untergeordneter Gliederungen erfassen.

(3) Der Vorstand vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse, sofern die Gebietsversammlung keine Personen aus ihrer Mitte damit beauftragt. Ein dafür zuständiges Vorstandsmitglied ist befugt, die Wahlvorschläge für Wahlen zu Volksvertretungen einzureichen und zu unterzeichnen, soweit hierüber keine abweichenden gesetzlichen Vorschriften bestehen.

(4) Die Gebietsversammlung kann je nach Gebietsart unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung entscheiden über

   1. die Aufstellung von Direkt- und Listenkandidaten für die Kommunalwahlen. 
   2. die Aufstellung von Direktkandidaten für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag, zum deutschen Bundestag oder zum Europaparlament. 
   3. Verabschiedung eines Wahlprogramms für die Kommunalwahlen, wenn die Versammlung genau das entsprechende Gebiet erfasst. 
   4. wichtige, ausschließlich das entsprechende Gebiet betreffende politische Fragen. 
   5. über die Gründung einer Untergliederung nach den weiteren Bestimmungen dieser Satzung. 
   6. gegebenenfalls weitere ihr nach dieser Satzung zukommende Aufgaben oder Beauftragungen. 

(5) Umfasst das Gebiet der Gebietsversammlung einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte können eine oder mehrere Personen für bestimmte Zuständigkeiten gewählt werden. Diese gewählten Personen sollen vom Vorstand, maximal bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres befristet, beauftragt werden. Es können Personen für folgende Zuständigkeiten gewählt werden:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressepirat)

Pressepiraten sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zusätzlich sind sie Ansprechpartner für alle externen Personen und Organisationen und vertreten somit das entsprechende Gebiet nach außen.

  • Mitgliederverwaltung und Organisatorisches (Verwaltungspirat)

Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die Mitgliederverwaltung. Ein Verwaltungspirat erhält einen Zugang zur offziellen Mitgliederverwaltung des Bundes mit entsprechender Zugriffsberechtigung. Die Verwaltungspiraten können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auch zu Gebietsversammlungen einladen und die Akkreditierung vornehmen.

  • Budgetverwaltung und Finanzen (Finanzpirat)

Die Finanzpiraten sind für die Verwaltung von zugeteilten Budgets verantwortlich. Sie sammeln die Belege und rechnen mit dem Schatzmeister des zuständigen Verbands ab.

(6) Die von einer Gebietsversammlung beschlossenen Anträge müssen im Einklang mit dem Grundsatz- und Wahlprogrammen sowie der Satzung der übergeordneten Gliederungen sein.

(7) Stimmberechtigt ist jeder im Gebiet wohnende oder auf eigenem Wunsch vor mindestens zwei Monaten diesem Gebiet zugeordnete Pirat mit Mitgliedschaft im Landesverband, der nicht mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist und dem nicht aus anderen Gründen das Stimmrecht entzogen wurde. Bei der Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen kann es Abweichungen geben, um den gesetzliche Regelungen zu entsprechen.

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

(9) Gibt sich die Gebietsversammlung keine eigene Wahl- und Geschäftsordnung, gilt die aktuelle oder zuletzt gültige Wahl- und Geschäftsordnung des Landesparteitags sowie die Regelungen diesbezüglich in der Satzung.

(10) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen, Wahlkreisversammlungen oder dem Landesparteitag örtlich und zeitlich zusammengelegt werden.

(11) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% und

* in Gebieten mit weniger als 20 Mitgliedern mindestens 6
* in Gebieten mit 21 bis 50 Mitgliedern mindestens 8
* in Gebieten mit mehr als 50 Mitgliedern mindestens 10

der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets akkreditiert sind. Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen können durch gesetzliche Bestimmungen abweichen.

(12) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung. Die Ladungsfrist ist davon unabhängig und beträg für ordentliche Gebietsversammlungen zwei Wochen und für außerordentliche Gebietsversammlungen eine Woche.

Begründung

Da die Frist zur "Ankündigung" der Satzungsänderungsanträge in 1,5h Stunden abläuft, habe ich meine Vorstellungen schon mal reingestellt und werde es bis zur Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge noch entsprechend ausarbeiten.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S0911b Gebietsversammlungen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0911b an den LPT 2013.1.
Beantragt von
OPi Pensive
Titel 
Gebietsversammlungen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 9c Abs..8+11

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A § 9c Abs. 8+11 nachfolgend zu ändern

Aktuelle Fassung:

§ 9c- Die Gebietsversammlung

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt. 2. mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.3. für die Kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster gelten abweichend von Punkt 2 jedoch mindestens 7 der Stimmberechtigten Mitglieder des Gebietes es verlangen. (11) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets akkreditiert sind. Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen können durch gesetzliche Bestimmungen abweichen.

Neue Fassung:

§ 9c- Die Gebietsversammlung

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn 1. der betreffende Vorstand es beschließt.

2. a) in den Kreisen mindestens 10 zehn, b) in den Kreisfreien Städten Kiel und Lübeck mindestens 10, c) in den Kreisfreien Städten Flensburg und Neumünster mindestens 6, d) in den Untergeordneten Gebieten mindestens 5, der stimmberechtigten Mitglieder eines Gebietes es verlangen.

3. Ergibt der Prozentwert bei einem Prozentsatz von zehn der stimmberechtigten Mitglieder, eine mathematisch gerundete höhere Anzahl der notwendigen stimmberechtigten Mitglieder als die unter Punkt 2 entsprechend genannte, so gilt die durch den Prozentwert ermittelte Anzahl abweichend von der unter Punkt 2 genannten. Diese Regelung gilt nur für die Einberufung einer Gebietsversammlung. (11) Eine Gebietsversammlung ist unter den Bedingungen des §9c Abs 8 Punkt 2 beschlussfähig.Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen kann durch gesetzliche Bestimmungen abweichen.

Begründung

Die Piraten der beiden kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster haben durch diese Änderung eine reale Chance sich in einem virtuellen Kreisverband zu organisieren und zu arbeiten. Dieses würde auch zu einer Entlastung des LaVo führen.

Es gilt zu bedenken :

Während vielleicht die Anzahl der Mitglieder zur Einberufung einer Gebietsversammlung noch erreicht wird oder aber der Vorstand einlädt, ist bei allem Aufwand nicht sichergestellt, dass die Versammlung dort beschlussfähig ist.

Auch die beiden kreisfreien Städte benötigen virtuelle Kreisverbände um in der Außenwirkung einer gewisse Unabhängigkeit von LV arbeiten zu können, Stichwort Kommunales Wahlprogramm.

In Neumünster so scheint es gibt es einen Anteil von fast 70% an passiven Mitgliedern. Hier wären mit einem virtuellen Kreisverband Möglichkeiten gegeben jene Mitglieder abzuholen, die sich in der Vergangenheit nicht in der Partei angekommen gefühlt haben ohne bei jeder Aktion den LaVo zu bemühen.

Daher ist es notwendig hier nach zu regulieren.

Anmerkungen :

Die Änderung in Abs 11 soll bewirken , das einberufene Versammlungen Beschlussfähig bleiben, hier ist mE eine zusätzliche Hürde von 10% nicht mehr notwendig, da diese bereits bei der Einberufung greift. Die übliche Regelung in Vereinssatzungen widerspricht meiner Auffassung nach gegen basidemokratisches Verständnis.

Die Anzahl von 6 Mitgliedern in den kreisfreien Städten ist nicht willkürlich gewählt, sondern ergibt sich aus dem Verhältnis von 140.000 zu 85.000 Mitgliedern zwischen kleinen Kreisen und den beiden Städten Flensburg und Neumünster.

Die vorgeschlagenen Änderungen ändern nicht den ursprünglichen Sinn dieser Einschränkungen.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S1101a Inkrafttreten von Beschlüssen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101a an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Inkrafttreten von Beschlüssen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: In der Landessatzung wird § 11 Abs. 2 wie folgt geändert:

Es wird ein neuer Satz 4 eingefügt: "Änderungen an der Satzung treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft, wenn der Antrag keine anderen Bestimmungen trifft."

Aktuelle Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.

Neue Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden. Änderungen an der Satzung treten im Zweifel am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.

Begründung

Bisher wurde sehr wenig darauf geachtet, wann ein gestellter Beschluss in Kraft tritt. Dies kann, gerade wenn die Versammlung betreffende Regelungen der Satzung geändert werden, zu einer Rechtsunsicherheit führen. Daher sollte eine nachrangige / subsidiäre Regelung für den Fall existieren, dass der Antragsteller keinen Zeitpunkt festgelegt hat.

Im Gegensatz zu dem Antrag "Satzungs- und Programmänderungen" wünsche ich durchaus die Möglichkeit, sofort wirksame Änderungen an der Satzung zu erreichen. Dies ist z.B. dann zwingend erforderlich, wenn sich eine Regelung in der Satzung als rechtswidrig erweisen sollte oder eine Klarstellung erforderlich ist, um einen rechtssicheren LPT zu gewährleisten. Mit diesem Antrag ist es dann möglich, die erforderliche Korrektur (mit ausdrücklicher Bestimmung des sofortigen Inkrafttretens) vorzunehmen und fortzufahren. Mit der des konkurrierenden Antrages müsste zunächst ein eigenständiger LPT durchgeführt werden.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S1101b Satzungs- und Programmänderungen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101b an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Michael5405
Titel 
Satzungs- und Programmänderungen
Empfehlung der Antragskommission
Antrag zurückgezogen
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§11 Abs. 2

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung §11 Abs. 2 folgende Ergänzung zu beschließen:

Aktuelle Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.

Neue Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden. Änderungen treten frühestens am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.

Begründung

Durch diese Regelung wird verhindert, dass Satzungsänderungen beschlossen werden, die sofort in Kraft treten und noch auf dem beschließenden Parteitag angewendet werden. Dies sorgt für eine gewisse Entschleunigung bei Satzungsfragen und es beugt einer missbräulichen Anwendung von Satzungsänderungen vor.

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SH:LPT2013.1/Anträge/S1101c Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101c an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Die AK hat bedenken gegen diesen Antrag, da eine ausreichende Frist zur Diskussion mit einer Woche Vorlauf aus zu gering angesehen wird.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung im § 11 - Satzungs- und Programmänderung den Absatz (2) folgendermaßen zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.

Neue Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden. Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein namentlich aufgeführter Antragsteller zustimmt und kein weiterer namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.

Begründung

Hinweis an die Antragskomission: Diesen Antrag bitte nach dem Antrag "Änderung der Änderungsfristen für Programmänderungsanträge" einordnen.

Begründung des Antrages: Die Sinnhaftigkeit der größeren Antragsfrist bei Satzungsänderungsanträgen im Vergleich zu Programmanträgen ist mir nicht wirklich klar und geht meiner Meinung nach von der falschen Annahme aus, dass Arbeit an der Satzung komplexer und anspruchsvoller als Programmarbeit sei und deshalb mehr Zeit zur Begutachtung der Satzungsänderungsanträge vorhanden sein muss. (Anderslautende Argumente würden mich aber durchaus interessieren.)

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SH:LPT2013.1/Anträge/S1101d Änderung der Änderungsfrist für Programmänderungsanträge

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101d an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Änderung der Änderungsfrist für Programmänderungsanträge
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung im § 11 - Satzungs- und Programmänderung den Absatz (3) folgendermaßen zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.

Neue Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt. Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein namentlich aufgeführter Antragsteller zustimmt und kein weiterer namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.

Begründung

Die Einführung immer neuer Hürden, mit dem Ziel die "Antragsflut" überschaubarer zu machen und die Versammlung zu entlasten, hat eher zum Gegenteil geführt. Dem Landesparteitag wurde vielmehr das Recht genommen Antragstexte zu ändern wenn er und der Antragsteller dies wünscht. Außerdem ist es faktisch nicht möglich objektiv zu entscheiden ob eine Änderung den Inhalt ändert oder nicht. Mit der vorgeschlagenen Änderung ist eine effektivere Programmarbeit möglich, dem Willen der Versammlung fällt größere Bedeutung zu, und langfristig gewinnt man Zeit, da Anträge, die wegen einzelnen falschen Wörtern nicht angenommen werden, sofort geändert werden können und nicht erst auf dem nächsten LPT nochmal eingestellt und diskutiert werden müssen.

Die komlizierte Passage mit den Antragstellern hätte ich uns auch gerne erspart ist aber notwendig um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, zum Beispiel wie verfahren werden soll wenn viele Antragsteller genannt sind oder einer oder mehrere der ursprünglichen Antragsteller nicht da sind oder AGs als Antragsteller genannt werden, die natürlich nicht zustimmen oder ablehnen können. Auch soll verhindert werden, dass Anträge geändert werden während der Antragsteller auf Klo ist, etc. Wenn ein Antragsteller für, ein anderer gegen eine Änderung ist, wäre sie zum Beispiel nicht möglich, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Änderungen nur möglich wenn keiner Widerspricht, weder der Parteitag per Mehrheit, noch einer der Antragsteller, die sonst Unterstützer eines Antrages wären, dem sie nicht mehr zustimmen würden.

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sonstige Anträge

SH:LPT2013.1/Anträge/P0601 Verkauf der HSH Nordbank AG

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0601 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Sven Seele
Titel 
Verkauf der HSH Nordbank AG
Empfehlung der Antragskommission
Antrag zurückgezogen
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Es wird beantragt im Programm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piraten setzen sich langfristig für den Verkauf der Anteile des Landes Schleswig-Holstein an der HSH Nordbank AG ein. Oberstes Ziel ist es zunächst die wirtschaftliche Situation der Bank zu stabilisieren und die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften gemäß Basel III zu erfüllen. Im Rahmen eines Verkaufs sind ggfs. noch Regelungen hinsichtlich der durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein übernommenen Garantien sowie der noch bestehenden Gewährträgerhaftung zu treffen, sofern diese zum Verkaufszeitpunkt noch bestehen.

Ein Verkauf soll erst realisiert werden, sobald dies aus finanzieller Sicht sinnvoll ist. Hierbei sind die Interessen der weiteren Eigentümer der HSH Nordbank AG ausreichend zu berücksichtigen.

Der Verkaufserlös soll zur Schuldentilgung verwendet werden.



Begründung

Die Piraten haben bislang keine Position im Wahlprogramm zu diesem Thema.

Die Eigentümerstruktur der HSH Nordbank AG stellt sich aktuell wie folgt dar:

  • HSH Finanzfonds AöR 65,00 % (gemeinsame Anstalt der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein)
  • Freie und Hansestadt Hamburg 10,80 %
  • Land Schleswig-Holstein 9,58 %
  • 9 Trusts (beraten von J.C. Flowers) 9,31 %
  • Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein 5,31 %

Die HSH Nordbank AG hat beim Land Schleswig-Holstein Millionenverluste verursacht. Nur mit Hilfe von Steuergeldern und öffentlichen Garantien konnte die HSH Nordbank AG gerettet werden.

Die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein im Jahre 2009 gegründete hsh finanzfonds AöR sichert mit einer Zweitverlustgarantie von bis zu 10 Mrd. Euro, die durch Teilkündigungen auf 7 Mrd. Euro reduziert wurde, die HSH gegen Verluste aus bestimmten Altgeschäftsbeständen ab. Die Gewährträgerhaftung ist eine Haftung für Verbindlichkeiten (Passiva in der Bilanz) der HSH Nordbank AG. Die „geschützten“ Verbindlichkeiten laufen zeitlich aus, so dass die Summe der Gewährträgerhaftung von Jahr zu Jahr abnimmt. Ende 2012 beträgt die Gesamtsumme rd. 32 Mrd. Euro, Ende 2013 rd. 26 Mrd. Euro, Ende 2014 rd. 21 Mrd. Euro und sinkt Ende 2015 dann auf rd. 3 Mrd. Euro.

Aktuell wird die HSH Nordbank AG mit rd. 3,94 Mrd. € bewertet.

Die Hauptaufgabe des Vorgängerinstitutes Landesbank Schleswig-Holstein - Girozentrale - war gemäß ihrer damaligen Satzung:

"Die Landesbank Schleswig-Holstein - Girozentrale - ist berechtigt, im Rahmen ihrer Satzung bankmäßige Geschäfte jeder Art zu betreiben. Sie hat insbesondere die bankmäßigen Geschäfte des Landes zu besorgen, den Kommunalkredit zu pflegen und der Wirtschaft des Landes zu dienen."

Die aktuelle Satzung der HSH Nordbank AG sieht wie folgt aus:

"Die Bank ist eine allgemeine Geschäftsbank. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind Bank- und Finanzgeschäfte aller Art sowie weitere Dienstleistungen und Geschäfte im kreditwirtschaftlichen Bereich. Sie bietet ferner als Bankpartner der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg Finanzdienstleistungen für öffentliche Kunden an und nimmt die Funktion einer Sparkassenzentralbank wahr. Die Bank ist Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe."

Der satzungsgemäße Auftrag der Landesbank Schleswig-Holstein - Girozentrale - der Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein zu dienen, wird seit der Fusion der Landesbank Schleswig-Holstein - Girozentrale - und der Hamburgischen Landesbank - Girozentrale - im Jahr 2003 durch die HSH Nordbank AG nicht mehr wahrgenommen. Die HSH Nordbank AG ist seit der Fusion eine deutschlandweit und international tätige Geschäftsbank. Sie selbst bezeichnet sich als "Bank für Unternehmer" und konzentriert sich auf inhabergeführte Unternehmen des gehobenen deutschen Mittelstands sowie deren Inhaber. Neben Firmenkunden ist die HSH Nordbank AG auch für Reeder, Immobilienkunden, Projektentwickler im Bereich Energy & Infrastructure oder im Private Banking-Bereich tätig.

Für das Land Schleswig-Holstein ist langfristig eine Beteiligung an der HSH Nordbank AG nicht mehr notwendig. Die Förderaktivitäten des Landes Schleswig-Holstein werden durch die landeseigene Investitionsbank Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0001 .neustart Piratenpolitik

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0001 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Olgr
Titel 
.neustart Piratenpolitik
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
alle

Antragstext

Es wird beantragt, das Wahlprogramm und das Grundsatzprogramm auf die Kernthemen der Piraten zu beschränken. Um es kurz zu machen: Alles "löschen" bzw. aufheben und sich zu den Zielen der Partei auf Bundesebene bekennen und dafür eintreten. Dieses Eintreten soll in einem einfachen Positionspapier festgehalten werden.

Aktuelle Fassung:

[... Wahlprogramm / Grundsatzprogramm...]

Neue Fassung:

Positionspapier der Piraten in Schleswig-Holstein

(1) Die Mehrheit der Piraten des Landesverbandes Schleswig-Holstein sieht keinen ausreichenden Grund, eine individuell zugeschnittene Politik für das Land vorzugeben und/oder im Detail festzulegen.
(2) Unsere Ziele sind im Grundsatzprogramm der Partei festgelegt.
(3) Wir wollen jedem Menschen die Möglichkeit schaffen, unsere Politik mitzugestalten.
(4) Wo wir es als nötig befinden, werden wir über Positionspapiere unsere Meinung ausdrücken.

Begründung

Die Piraten wollten keine Partei wie alle diese anderen Player sein, sondern wollten die Politik in ihren Grundfesten ändern.

Die Kernfelder der Partei findet man in vielen herkömmlichen Politikfeldern wieder. Nur statt in diesem Bereichen die Kernfelder zu beackern, sind wir dabei in diesen Bereichen direkt Politik zu machen. Wir haben Kompetenzen in vielen Feldern, aber ich befürchte, dass Kompetenz oft auch heißt sich in Details zu verlieren.

Statt die Antwort auf die Frage nach dem richtigen Schulsystem zu liefern oder den Knickschutz zu überarbeiten, sollten wir uns eher fragen, ob schon alle Informationen, Statistiken, Analysen und Meinungen zum Thema wirklich bekannt sind. Wir sollten uns fragen, wer hat hier welches Interesse und wie können wir die Bürger direkt an der Diskussion und Entscheidung beteiligen.

Dadurch dass momentan jeder seine eigene Agenda verfolgt und unbedingt "Real"-Politik machen möchte, ist das vereinende Element - die Kernthemen der Partei - in den Hintergrund geraten.

Wir verrennen uns!

Als Einzelkämpfer (Klein-Gruppen-Kämpfer meinetwegen), werden es nur wenige schaffen, etwas nachhaltig zu bewegen. Es ist die Summe der Piraten, der "Schwarm" - wenn man so will -, der uns hat stark werden lassen.

Wir sollten uns deshalb wieder auf das konzentrieren, was uns ALLE eint!

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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0002 Wiedereröffnung Wahlprogramm

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0002 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte Sommerfeld
Titel 
Wiedereröffnung Wahlprogramm
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, LV Schleswig-Holstein, möge beschließen:

Artikel 1 Der Landesverband eröffnet ein neues Wahlprogramm, welches nicht auf eine konkrete Wahl ausgerichtet ist.

Artikel 2 Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme in Kraft.



Begründung

Auf dem letzten LPT wurde beschlossen, dass wir aktuell kein Wahlprogramm führen wollen. Ich halte dies aus verschiedenen Gründen für falsch und denke, dass wir ein eigenes Wahlprogramm benötigen.

Bundestagswahlkampf Einige der Argumente gegen ein neues Wahlprogramm waren, dass wir in SH keinen Landtagswahlkampf haben werden, auf Bundesebene ein eigenes Wahlprogramm existiert.

Der BPT12.2 sollte für alle deutlich gemacht haben, dass wir kaum mit allen unseren Belangen eine Abstimmung auf Bundesebene erreichen können. Unter den nicht abgestimmten Anträgen waren sehr viele gute Anträge, die aber aller Voraussicht nach auch beim BPT 12.1 nicht behandelt werden.

Wir sollten uns nicht die gesetzlich und satzungsmäßig zulässige Option verbauen, durch ein eigenes Wahlprogramm weiterhin politische Akzente zu setzen. Auch in Schleswig-Holsteinischen Programmen dürfen (und müssen) wir unsere Positionen zu bundespolitischen Themen klarstellen. Gerade durch diese Möglichkeit wird es den Piraten in Schleswig-Holstein ermöglicht, sich auch in Bereichen politisch zu beteiligen, die im Bund nicht hinreichend Verbreitung gefunden haben.

Letztlich kann auch der Umstand, dass ein Antrag erfolgreich in ein Wahlprogramm aufgenommen wurde, dazu führen, dass er auf die Liste des BPT 12.1 kommt.

Ersatz durch Positionspapiere

Schon auf dem LPT 12.3 hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Wahlprogrammanträge unverzüglich als Positionspapier neu gestellt worden sind. Positionspapiere haben gegenüber dem Wahlprogramm deutliche Nachteile.

So sind sie zum einen nicht in einer gesammelten Form verfügbar. Zwar stellt der Vorstand auf dem Landesportal mittlerweile dankenswerter Weise (thx @Drake) eine Zusammenstellung der Positionspapiere zur Verfügung. Sie sind aber nicht darauf ausgerichtet, als einheitliches Werk zu erscheinen. Auch bei dem Druck von Wahlkampfmaterial kann ich mir einen gesammelten Druck "der Positionspapiere" schon deshalb schwer vorstellen, weil man es dem fragenden Bürger kaum erklären kann, warum da nun solche "Positionspapiere" statt eines Wahlprogrammes verteilt werden.

Positionspapiere haben aber auch einen anderen Sinn als das Wahlprogramm. Im Wahlprogramm sollen konkrete Änderungen aufgezeigt und "versprochen" werden. Hingegen sollen Positionspapiere eine ausgearbeitete Position zu einem Thema aufzeigen. Meines Erachtens nach gehören in ein Positionspapier gerade nicht nur die Position selbst, sondern auch die Argumente für (und wider) die vertretene Position.

Letztlich haben Positionspapiere keine Verankerung in der Satzung, sondern sind eine "freie Entwicklung" durch die LPTe und BPTe. Ihre Bindungswirkung für die Organe der PP sind mE nicht geklärt, während dies bei Wahlprogrammen unstreitig ist.

Umfang des Wahlprogramms Wie oben schon ausgeführt, können wir in unserem Wahlprogramm durchaus auch bundespolitische Themen aufgreifen (was wir teilweise ja auch getan haben). Damit wird das Wahlprogramm meiner Auffassung nach auch deutlich aufgewertet. Dennoch sollten Schleswig-Holsteinische Spezifika überwiegen - auch da gibt es aber genug, was man auf Bundesebene bearbeiten muss.

Inkrafttreten Aufgrund der immer wieder aufkommenden Diskussion um das Inkrafttreten von LPT-Beschlüssen halte ich es für sicherer, dem eigenen Antrag eine explizite Regelung zum Inkrafttreten anzufügen.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0003 Einsetzen eines Teams zur Durchsetzung der Mailinglistenregeln (Mailinglisten-Sheriff)

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0003 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Michael5405
Titel 
Einsetzen eines Teams zur Durchsetzung der Mailinglistenregeln (Mailinglisten-Sheriff)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass ein Team eingesetzt wird, dessen Mitglieder vom Landesparteitag in offener Wahl gewählt werden, welches vom Landesparteitag mit der Durchsetzung der Mailinglistenregeln beauftragt wird und welches das Recht erhält, im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen die Mailinglistenregeln, eine Verwarnung oder eine Sperre gegen den Nutzer zu verhängen, dem der Verstoß zugeordnet wird. Das Hausrecht auf seinen Mailinglisten hat der Landesverband und überträgt dieses auf das Team. Das Team kann daher eine Verwarnung oder eine Sperre von der Liste im Rahmen des Hausrechts ohne Anhörung des Betroffenen Nutzers verhängen.

Das Team besteht aus 5 Piraten und 5 Ersatzmitgliedern und entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob ein Verstoß gegen die Mailinglistenregeln vorliegt und spricht eine Verwarnung aus oder verhängt eine Sperre gegen den Nutzer, dem ein Verstoß zugeordnet wird. Das Team ist mit 3 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

Alternativ: Das Team besteht aus 15 Mitgliedern (je einem aus jedem Landkreis bzw. kreisfreier Stadt) und 15 Ersatzmitgliedern (je einem aus jedem Landkreis bzw. kreisfreier Stadt) und entscheidet, ob ein Verstoß gegen die Mailinglistenregeln vorliegt, wenn mind. 6 Mitglieder des Teams dieses bejahen und spricht eine Verwarnung aus oder verhängt eine Sperre gegen den Nutzer, dem ein Verstoß zugeordnet wird. Das Team ist mit 6 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

Die Sperrfrist, die das Team eigenständig verhängen kann, beträgt maximal 3 Monate. Die Mandatszeit des Teams verläuft analog zu der Amtszeit des Landesvorstandes. Das Team prüft nur dann, ob ein Verstoß gegen die Mailinglistenregeln gegeben ist, wenn eine Beschwerde von einem Mailinglistennutzer vorliegt. Das Team tagt in öffentlicher Mumble-Sitzung, welche mindestens einen Tag vorher auf der Ankündigungsliste angekündigt wird. Nutzer werden in dieser Sitzung mit dem Namen/Nick bezeichnet, den sie sich selbst für die Nutzung der Mailingliste gegeben haben.



Begründung

Die Mailinglistenregeln sind eingeführt worden, um einen sachlichen, themenorientierten Diskurs im Rahmen eines respektvollen Umganges der Teilnehmer auf den Diskurslisten sicher zustellen. Diese Regeln können ihre Wirkung aber nur entfalten, wenn wiederholte Verstöße sanktioniert werden. Zurzeit ist nur der Vorstand mit Beschwerden über Mailinglistenteilnehmer befasst. Der Vorstand hält sich hierbei aber aus verschiedenen Gründen nicht für die beste Instanz. Aus Sicht des Vorstandes wäre ein Team, welches vom Landesparteitag gewählt wird und welches mit dem Durchsetzen der Mailinglistenregeln vom LPT beauftragt wird, die deutlich bessere Lösung. Die Einhaltung der Regeln würde dann aus der Basis heraus überwacht werden und der Vorstand wäre frei von dem Verdacht, Meinungen zu unterdrücken oder Einfluss auf den Diskurs zu nehmen.

http://wiki.piratenpartei.de/SH:Mailinglistenregeln

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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0004 Länderfinanzausgleich

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0004 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Landesvorstand
Titel 
Länderfinanzausgleich
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
 

Antragstext

Hiermit wird beantragt, dass der Landesverband Schleswig-Holstein sich solidarisch am Länderfinanzausgleich beteiligt. Die Bundesschatzmeisterin schlägt dafür eine Summe von 43.552,35 Euro vor. Diese Summe ergibt sich aus folgender Berechnung: Einnahmen des Landesverbandes Schleswig-Holstein aus der Parteienfinanzierung in 2012 in Höhe von 54.451,00 Euro. Hiervon hat der Landesverband Schleswig-Holstein durch eigene Einnahmen in Höhe von 10.898,65 Euro selbst erwirtschaftet, so dass diese Summe davon abgezogen werden muss. Die Einnahmen aus den einzelnen Landesverbänden sollen gemäß der Berechnung der Bundesschatzmeisterin wieder an die Landesverbände verteilt werden.

Aktuelle Berechnung durch die Bundesschatzmeiszerin
Zahlung von 43.552,35 €
Rückzahlung an den Landesverband SH 15.924,51 €
Unserer Zahlung in den Topf 27.627,83 €

Die Bundesebene wird bei diesem Modell kein zusätzliches Geld erhalten, sondern nur den von ihren eigenen Mitteln vom Finanzrat vorgesehenen Anteil in Höhe von ca. 71.000,-- € erhalten.

Alternative Berechnung nach abgelehntem SÄA 0042 BPT
Zahlung von 27.250,00 € (nach SÄA 0042 = 50% der Parteienfinanzierung)
Rückzahlung an den Landesverband SH 12.702,00 €
Unsere Zahlung in den Topf 14.548,00 €

Diese relativen Berechnungen fußen darauf, dass sich alle Landesverbände an die vorgeschlagenen Zahlungen halten. Das ist aber nicht garantiert, so dass der Landesvorstand – im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen - lieber einen zu leistenden Festbetrag vorschlagen möchte.

Der Landesparteitag möge alternativ über folgende Summen als Festbeträge zur solidarischen Parteienfinanzierung abstimmen:


   a) 10.000,00 €
   b) 15.000,00 € (entspricht etwa der Summe nach dem SÄA 0042)
   c) 20.000,00 €
   d) 27,627,83 € (entspricht dem Vorschlag Bundesschatzmeisterin)



Begründung

Begründung des Landesvorstandes:
Durch die sehr guten Ergebnisse der Landtagswahlen in 2012 entstehen für ein paar wenige Bundesländer sehr hohe finanzielle Anspruche aus der Parteienfinanzierung. Leider ist es so, dass die Mittel aus der Parteienfinanzierung einer Partei nicht die Einnahmen übersteigen darf. Es werden für die Mittel, welche uns für 2012 zustehen, die Einahmen aus 2011 zu Grunde gelegt. Da unsere Einnahmensituation deutlich unter den uns maximal zustehenden Mitteln aus der Parteienfinanzierung liegt, wird auf Bundesebene die Parteienfinanzierung gedeckelt. Diese Deckelung gilt allerdings nicht für die Ansprüche der Länder aus den Landtagswahlen, was dazu führt, dass die Bundespartei dazu verpflichtet ist, die den Ländern zustehenden Mittel vollständig auszuschütten. Somit kann die Bundesebene nicht mehr wie in den Jahren zuvor den Großteil der Bundesmittel an die Länder zu verteilen. Das führt jetzt dazu, dass viele Bundesländer kaum noch finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln erhalten. Die entstehenden Probleme liegen auf der Hand. Deshalb sollten wir ein Teil unserer Gelder für die Verteilung an alle Länder zur flächendeckenden und gleichmäßigeren Stärkung der Partei zur Verfügung stellen. Dieser Schritt der Solidarität ist ein Muss, denn auch wir haben im Landtagswahlkampf massive Hilfe von unseren Nachbarn und Piraten aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten. Teils durch Hilfe vor Ort, aber auch durch Spenden.

Begründung durch Bundesschatzmeisterin:
Gem. § 18 (5) PartG darf bei einer Partei die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze).
Diese Grenze ist geschaffen worden, damit Parteien nicht von staatlichen Mitteln abhängig sind, sondern ausreichend eigene Mittel zur Verfügung haben, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Diese Grenze ist sinnvoll und sollte deshalb nicht nur auf die Gesamtpartei angewandt werden, sondern auch auf die einzelnen Landesverbände der Piratenpartei.
Gleichzeitig bittet der Bundesvorstand Euch zu bedenken, dass ihr nur deshalb höhere Einnahmen als Eure berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus 2011 aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, weil die anderen Landesverbände durch ihre Einnahmen zu der Höhe der Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung beigetragen haben.
Gem. § 22 PartFin haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Das ist dem Bundesvorstand der Piratenpartei für die Anspruchssumme 2012 nur in einem geringen Maße möglich, weil der Eigenanteil der Zuwendungen 2012 durch den Vorwegabzug an die Landesverbände sehr niedrig ist. Deshalb bittet der Bundesvorstand Euch, sich an diesem Finanzausgleich zu beteiligen, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können.

Der Landesvorstand schließt sich diesem Votum an.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0302 Verbindliche Obergrenzen von Klassenstärken (Klassenteiler)

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0302 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert / AG Bildung
Titel 
Verbindliche Obergrenzen von Klassenstärken (Klassenteiler)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt an geeigneter Stelle einzufügen:


Die Piratenpartei setzt sich für die Stärkung des Bildungssystems und für eine verbesserte Schulbildung ein.

Eine Klassenstärke von 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sollte an allen Schulen grundsätzlich nicht mehr überschritten werden dürfen. Bei Integrationsklassen sollte die verbindliche Obergrenze bei 19 Schülerinnen und Schülern liegen.



Begründung

Durch das Integrieren der Förderschüler und die Einführung der Gemeinschaftsschulen stoßen die Lehrer an ihre Grenzen und können sich immer weniger um den einzelnen Schüler kümmern.

Da das Leistungsvermögen der Schülerschaft immer weiter auseinanderklafft, wird es trotz aller Differenzierungsmaßnahmen immer schwieriger, in großen Klassen von über 30 Schülerinnen und Schülern allen gerecht zu werden und sie ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern.

Anmerkung: Sollte es wieder möglich sein, Wahlanträge zu schreiben und zu beschließen, so soll dieser Antrag als Wahlprogrammantrag behandelt werden.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/XA0303 Langfristig erkrankte Lehrerinnen und Lehrer sollen wieder zu 100% ersetzt werden können.

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0303 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert / AG Bildung
Titel 
Langfristig erkrankte Lehrerinnen und Lehrer sollen wieder zu 100% ersetzt werden.
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt an geeigneter Stelle einzufügen.

Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, dass Ausfälle langfristig erkrankter Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen zukünftig grundsätzlich zu 100% ersetzt werden.



Begründung

Seit dem 1.1.2013 werden vom Ministerium aus Kostengründen wieder nur 50% der Lehrerstunden ersetzt, was zu Unterrichtsausfall und Überbelastung führt. Zur Zeit müssen die Schulen wieder darum betteln, adäquaten Ersatz für langfristig erkrankte Lehrerinnen und Lehrer zu bekommen.

Im letzten Landtagswahlkampf brüsteten sich die etablierten Parteien, das Problem der Stundenausfälle durch Krankheiten erkannt zu haben und inzwischen alle Stunden zu ersetzen (ca. 1 Jahr lang; davor waren es auch nur 50%). Wenige Monate nach der Wahl, wird dieses dann wieder schnell Rückgängig gemacht.


Anmerkung: Der Antrag soll er in dem hoffentlich wieder geöffneten Wahlprogramm als Wahlprogrammantrag behandelt werden.

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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.1/Anträge/XA0401 Einführung einer Tourismusabgabe

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0401 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Einführung einer Tourismusabgabe
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das Positionspapier "Einführung einer Tourismusabgabe" beschliessen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein strebt die Eigenfinanzierung des Tourismus für jede einzelne Region in Schleswig-Holstein an und fordert hierfür die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Daher befürworten wir die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe auf Gemeindeebene. Die Einnahmen sollen die jeweiligen Gemeinden in Eigenregie zur Förderung ihres touristischen Profils ausgeben können. Jede Gemeinde soll selbst entscheiden können, wer aus ihrem Zuständigkeitsgebiet zur Zahlung der Tourismusabgabe verpflichtet werden soll. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein empfiehlt, die Abgabe auf die Betriebe, die unmittelbar durch den Tourismus Umsatzgewinne generieren, zu beschränken. Diese Abgabe erscheint uns sinnvoller als zum Beispiel die geltende Bettensteuer, die unserer Auffassung nach bei Einführung einer Tourismusabgabe gestrichen werden sollte.



Begründung

Die Tourismusförderung ist der Schlüssel für einen zukunftsfähigen Tourismusstandort Schleswig-Holstein und daher auch für die Zukunft unverzichtbar. Nach den Plänen der EU-Kommission soll es in der künftigen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 kein Geld mehr für touristische Infrastruktur geben. Seit 2007 sind dafür 54,1 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein geflossen. Für die fehlenden Mittel benötigt das Land und im eigentliche Sinne insbesondere die betroffenen Kommunen Ersatz. Die neue Tourismusabgabe (es geht ausdrücklich nicht um die geltende im § 10 KAG beschriebene mögliche Kur- und Fremdenverkehrsabgabe, sondern um eine bedingungslose Möglichkeit zur Erhebung) erfüllt diese Forderung im doppelten Sinne. Zum einen werden die fehlenden Einnahmen generiert und zum anderen kann jede Kommune im Einzelnen entscheiden, ob diese Abgabe überhaupt aufgerufen wird und falls ja, welche lokalen Gruppen einbezogen werden. Orientieren möge man sich am Land Brandenburg, welches die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe im November 2012 beschlossen hat - siehe auch Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg.

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SH:LPT2013.1/Anträge/Die Wasserversorgung gehört weiterhin in die öffentliche Hand

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0601 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Die Wasserversorgung gehört weiterhin in die öffentliche Hand
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Zu spezielle Einzelforderung, daher ungeeignet für das GP - besser als Positionspapier oder für ein zukünftiges Wahlprogramm einbringen
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Wirtschaftspolitik

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Wasser ist ein besonderes Lebensmittel, welches nicht als bloßes Wirtschaftsgut betrachtet werden darf und somit besonderen Schutz und Aufmerksamkeit bedarf. Die Wasserversorgung darf nicht zum Spekulationsobjekt internationaler Konzerne werden, da mit Wasser als schützenswertem Allgemeingut kein Gewinn erzielt werden sollte. Die Kontrolle, Aufbereitung, Verfügbarkeit sowie der Transport und die Preisgestaltung müssen weiterhin der öffentlichen Hand vorbehalten bleiben. Da in Deutschland die Wasserversorgung Ländersache ist, setzt sich die Piratenpartei SH dafür ein, dass dieses Recht dem Land Schleswig-Holstein weiterhin erhalten bleibt.



Begründung

Nur durch den Staat ist die Kontrolle wirklich gegeben, dass nicht nur im Sinne der Konzerne gewirtschaftet wird.

So wird es auch unter www.right2water.eu/de von vielen Menschen gefordert.

Anmerkung: Der Antrag soll als Wahlprogrammantrag im hoffentlich wieder geöffneten Wahlprogramm behandelt werden. Ist dieses weiterhin geschlossen, dann als Positionspapier.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XA0901 Förderung privater Haushalte

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0901 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Adamas
Titel 
Förderung privater Haushalte
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Inhaltlich aus Sicht der AK zu allgemein und unspezifisch gehalten.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Energie- und Umweltpolitik

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Wir setzen uns dafür ein, private Haushalte beim Ausbau der eigenen Energieversorgung wieder verstärkt zu fördern.



Begründung

Ziel ist es die temporäre Durststrecke zur Förderung der Energiewende "von unten" zu unterstützen.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XP0001 Transparenz steht nicht im Gegensatz zu Vertraulichkeit

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0001 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Transparenz steht nicht im Gegensatz zu Vertraulichkeit
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier verabschieden:

Transparenz bedeutet für die Piraten nicht das Ende sämtlicher Vertraulichkeit in der Politik. Abgeordnete dürfen sich weiterhin gerne auf vertraulicher Basis zusammensetzen und in kleineren Runden außerhalb von politischen Gremien über Themen mit öffentlicher Bedeutung beraten. Allerdings sollte das Stattfinden solcher Treffen öffentlich gemacht werden und die Ergebnisse eben dieser Treffen sollten zur Nachvollziehbarkeit von Entscheidungswegen öffentlich gemacht werden.



Begründung

Bundesweit wird der von uns verwendete Begriff der Transparenz als das Ende sämtlicher Vertraulichkeit in der Politik gesehen. Es scheint der Irrglauben zu existieren, dass wir sämtliche Gespräche zwischen Politikern zu einem öffentlichen Thema im Wortlaut veröffentlichen wollen. Richtig ist, dass Sitzungen von politischen Gremien grundsätzlich öffentlich sein müssen und eben diese mitgeschrieben und mitgeschnitten werden sollen. Ausnahmen bilden selbstverständlich Tagesordnungspunkte, die personenbezogene Angelegenheiten behandeln. Dabei geht es uns nur darum, den Weg der Entscheidungsfindung von Abgeordneten nachvollziehbar zu machen und nicht darum jedes Wort auf die Goldwage zu legen.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XP0002 Unsere Kulturpolitische Position - Positionspapier

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0002 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Adamas
Titel 
Unsere Kulturpolitische Position - Positionspapier
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kulturpolitik

Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu verabschieden:

Kultur ist Identität: alles, über das sich Individuen, Gemeinschaften und die gesamte Gesellschaft ihrer selbst versichern, Werte klären und entwickeln, ihre Kreativität ausprobieren und ausleben – all das, was über funktionale Lösungen für praktische Aufgaben hinausgeht, ist Kultur. Dazu gehören die freien Künste ebenso wie Brauchtümer, die Gestaltung des Lebensumfeldes und Philosophie.

Jeder Mensch ist ein kulturaktives Wesen und damit elementarer Bestandteil der Kultur. Deshalb setzt sich die Piratenpartei zum Ziel, allen Menschen eine von Toleranz und Respekt geprägte uneingeschränkte Teilhabe an Kultur zu ermöglichen, sowohl als kulturschaffende als auch als kulturerlebende Mitglieder unserer Gesellschaft.

Ein vielfältiges Kulturleben ist das Aushängeschild einer freien Gesellschaft. Die Piratenpartei gibt keine Definition für Kultur vor und betrachtet Kultur in allen Facetten, digital wie analog, als gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig. Wir Piraten stehen für eine Atmosphäre, in der Kreativität, Alternativen und neue Ideen wachsen können. Keine Kulturform ist mehr oder weniger wert als eine andere; herkömmliche Kategorien wie Hochkultur, Subkultur oder Soziokultur lehnen wir ab. Kultur ist um ihrer selbst willen wichtig – und nicht, weil sie für etwas anderes sein soll, wie zum Beispiel für Tourismus, der Schaffung von Arbeitsplätzen oder als Statussymbol.

Politik muss die Teilhabe an alle kulturellen Ereignissen gewährleisten, unabhängig von sozialen, ökonomischen und kulturellen Hintergründen. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Kulturschaffenden und der Kulturerlebenden gleichermaßen berücksichtigt werden.

Im Grunde war es die Kultur selbst, die den Anstoss zur Gründung der Piratenparteien auf der ganzen Welt gab. In Zeiten grundlegender kultureller Veränderung ist die Piratenpartei Speerspitze der Entwicklung hin zur modernen Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein.



Begründung

Diesen Antrag haben wir auf Bundesebene in der AG Kulturpolitik erarbeitet und er wird auch zum nächsten BPT gestellt werden.

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SH:LPT2013.1/Anträge/XP0003 Fortsetzung und Verlängerung der Bäderregelung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0003 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Fortsetzung und Verlängerung der Bäderregelung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Positionspapier

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Verlängerung und Fortsetzung der bisherigen Bäderregelung (BäderVO) vom 18.11.2008 in unveränderter Fassung.



Begründung

Am 27.11.2013 endet die Laufzeit der bisher geltenden Bäderregelung. Die evangelische und katholische Kirche in Schleswig-Holstein fordern das Ende respektive die massive Eindämmung der bisher geltenden Bäderregelung, sie verweisen auf die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe. Dieser Ansatz ist überholt und antiquiert. Gerade die Gewerbetreibenden in Städten und Gemeinden mit touristischem Hintergrund sind auf die an Sonntagen generierten Einnahmen zwingend angewiesen. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt den hiesigen Einzelhandel und die Tourismusvertreter und spricht sich vollständig gegen Einschränkungen aus. Die Bäderregelung hat sich in Ihrer jetzigen Form bewährt.

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SH:LPT2013.1/Anträge/Streikrecht für Beamte

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0004 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Streikrecht für Beamte einführen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei spricht sich für ein Streikrecht von Beamten zur Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen aus. Von dem Streikrecht sollen Beamte ausgenommen bleiben, denen die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe übertragen ist (z.B. in den Bereichen Polizei, Feuerwehr, Zoll- und Steuerverwaltung sowie Justizvollzug).



Begründung

Beamte haben in den letzten Jahren wegen der öffentlichen Haushaltslage eine deutliche Arbeitsverdichtung bei gleichzeitiger Absenkung der Alimentation hinnehmen müssen. Der Landesrechnungshof hat deutlich gemacht, dass die Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Weitere Einschnitte könnten das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber unattraktiv werden lassen. Dennoch will die Landesregierung auch künftig tarifliche Lohnsteigerungen nur teilweise auf Beamte übertragen und ist eine weitere Arbeitsverdichtung infolge von Stellenstreichungen zu erwarten.

In dieser Situation ist es geboten, zumindest nicht ständig hoheitlich tätigen Beamten ein Streikrecht zu gewähren (ständig hoheitlich tätig sind Beamte z.B. in den Bereichen Polizei, Feuerwehr, Zoll- und Steuerverwaltung sowie Justizvollzug). Hinsichtlich der streikberechtigten Beamten bleiben die allgemeinen Grundsätze des Arbeitskampfrechts anwendbar, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsgebot und die Pflicht zur Einrichtung eines Notdienstes.

Die Einführung eines Streikrechts für nicht ständig hoheitlich tätige Beamte ist verfassungsrechtlich zulässig. Das Land Schleswig-Holstein kann im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz tätig werden, weil der Bundesgesetzgeber die Frage des Streikrechts ungeregelt gelassen hat. Ein Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes liegt nicht vor. Zwar wird das beamtenrechtliche Streikverbot verbreitet als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums angesehen. Solche Grundsätze müssen bei der Regelung des Beamtenrechts aber nur berücksichtigt und nicht dauerhaft unverändert fortgeschrieben werden (Art. 33 Abs. 5 GG). Wenn das Streikverbot für ständig hoheitlich tätige Beamte im Sinne des Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes bestehen bleibt, bleibt der Kernbestand des Streikverbots gewahrt. Wo der Staat Aufgaben dem Beamtentum insgesamt entziehen könnte, kann auch ein Streikverbot nicht zwingend geboten sein. Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes enthält ausdrücklich einen Auftrag zur Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.1/Anträge/XP0301.a Echte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0301.a an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Echte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu verabschieden:

Echte Wahlfreiheit zwischen G8 und G9

In der Debatte um ein achtjähriges oder neunjähriges Gymnasium sprechen sich die Piraten in SH für eine echte Wahlfreiheit für Schüler und Eltern aus. Die Betroffenen selbst sollten zwischen G8 und G9 wählen dürfen. Eine echte Wahlfreiheit besteht aber nur dann, wenn G8 und G9 flächendeckend angeboten wird und wenn die Gymnasien auch wieder die Genehmigungen und die dann benötigten Lehrkräfte erhalten, wenn sie sich für G9 entscheiden sollten.

Gleichzeitig müssen die Lehrpläne für G8 Gymnasien dermaßen angepasst werden, dass Überlastungen der Schüler vermieden werden.



Begründung


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SH:LPT2013.1/Anträge/PP0301.b Für ein achtjähriges Gymnasium mit konsequent angepasstem Lehrplan

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0301.b an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Für ein achtjähriges Gymnasium mit konsequent angepasstem Lehrplan
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu verabschieden:

Für ein achtjähriges Gymnasium mit konsequent angepasstem Lehrplan

In der Diskussion um achtjähriges oder neunjähriges Gymnasium setzt die Piratenpartei SH auf eine konsequente, aber verbesserte Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums. Es macht unserer Meinung nach keinen Sinn den Stoff eines neunjährigen Gymnasiums in acht Jahren zu behandeln. Die Lehrpläne müssen konsequent auf die neuen Verhältnisse angepasst werden. Das achtjährige Gymnasium ist in vielen Staaten erprobt und man sollte die Erkenntnisse die dort gewonnen wurden nutzen und auf die hiesigen Verhältnisse anpassen. Bildung muss als Gesamtkonzept betrachtet werden. Mit einer kürzeren Dauer des Gymnasiums sollte unserer Auffassung nach eine Stärkung der universitären Ausbildung einhergehen.



Begründung


Diskussion
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SH:LPT2013.1/Anträge/XP0301.c Für ein neunjähriges Gymnasium

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XP0301.c an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Für ein neunjähriges Gymnasium
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu verabschieden:

Die Piratenpartei SH spricht sich für ein neunjähriges Gymnasium aus und kommt damit dem Wunsch vieler Eltern und Schülern nach. G8 wurde unserer Auffassung nach nur aus Kostengründen ins Leben gerufen - nicht zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Den Schülerinnen und Schüler wird immer mehr zugemutet - Zeit für die Teilnahme an Sportvereinen, am Musikunterricht und an sonstigen Tätigkeiten verbleibt dann nach den Hausaufgaben und dem Üben kaum noch. Man sollte Schülern mehr Freiraum zu ihrer Entwicklung lassen und sie nicht ihrer Kindheit berauben. Gerade "normal begabten" Gymnasiasten wird das Leben unnötig schwer gemacht, was zu mehr Abbrüchen an den Gymnasien führt und zu seelischen Belastungen der Betroffenen. Wenn Bildung so sehr im Fokus steht und in Bildung investiert werden soll, dann kann eine Reduzierung von Unterricht nicht der richtige Weg sein.

Lässt sich ein neunjähriges Gymnasium als einzige gymnasiale Schulform politisch nicht durchsetzen, plädieren wir für eine echte Wahlfreiheit der Schüler und Eltern, flächendeckend zwischen G8 und G9 entscheiden zu können und für eine konsequente Lehrplananpassung, um Überlastung im achtjährigen Gymnasium zu verhindern.



Begründung


Diskussion
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.