SH:LPT2013.1/Anträge/XA0002 Wiedereröffnung Wahlprogramm

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0002 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte Sommerfeld
Titel 
Wiedereröffnung Wahlprogramm
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, LV Schleswig-Holstein, möge beschließen:

Artikel 1 Der Landesverband eröffnet ein neues Wahlprogramm, welches nicht auf eine konkrete Wahl ausgerichtet ist.

Artikel 2 Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme in Kraft.



Begründung

Auf dem letzten LPT wurde beschlossen, dass wir aktuell kein Wahlprogramm führen wollen. Ich halte dies aus verschiedenen Gründen für falsch und denke, dass wir ein eigenes Wahlprogramm benötigen.

Bundestagswahlkampf Einige der Argumente gegen ein neues Wahlprogramm waren, dass wir in SH keinen Landtagswahlkampf haben werden, auf Bundesebene ein eigenes Wahlprogramm existiert.

Der BPT12.2 sollte für alle deutlich gemacht haben, dass wir kaum mit allen unseren Belangen eine Abstimmung auf Bundesebene erreichen können. Unter den nicht abgestimmten Anträgen waren sehr viele gute Anträge, die aber aller Voraussicht nach auch beim BPT 12.1 nicht behandelt werden.

Wir sollten uns nicht die gesetzlich und satzungsmäßig zulässige Option verbauen, durch ein eigenes Wahlprogramm weiterhin politische Akzente zu setzen. Auch in Schleswig-Holsteinischen Programmen dürfen (und müssen) wir unsere Positionen zu bundespolitischen Themen klarstellen. Gerade durch diese Möglichkeit wird es den Piraten in Schleswig-Holstein ermöglicht, sich auch in Bereichen politisch zu beteiligen, die im Bund nicht hinreichend Verbreitung gefunden haben.

Letztlich kann auch der Umstand, dass ein Antrag erfolgreich in ein Wahlprogramm aufgenommen wurde, dazu führen, dass er auf die Liste des BPT 12.1 kommt.

Ersatz durch Positionspapiere

Schon auf dem LPT 12.3 hat sich gezeigt, dass die ursprünglichen Wahlprogrammanträge unverzüglich als Positionspapier neu gestellt worden sind. Positionspapiere haben gegenüber dem Wahlprogramm deutliche Nachteile.

So sind sie zum einen nicht in einer gesammelten Form verfügbar. Zwar stellt der Vorstand auf dem Landesportal mittlerweile dankenswerter Weise (thx @Drake) eine Zusammenstellung der Positionspapiere zur Verfügung. Sie sind aber nicht darauf ausgerichtet, als einheitliches Werk zu erscheinen. Auch bei dem Druck von Wahlkampfmaterial kann ich mir einen gesammelten Druck "der Positionspapiere" schon deshalb schwer vorstellen, weil man es dem fragenden Bürger kaum erklären kann, warum da nun solche "Positionspapiere" statt eines Wahlprogrammes verteilt werden.

Positionspapiere haben aber auch einen anderen Sinn als das Wahlprogramm. Im Wahlprogramm sollen konkrete Änderungen aufgezeigt und "versprochen" werden. Hingegen sollen Positionspapiere eine ausgearbeitete Position zu einem Thema aufzeigen. Meines Erachtens nach gehören in ein Positionspapier gerade nicht nur die Position selbst, sondern auch die Argumente für (und wider) die vertretene Position.

Letztlich haben Positionspapiere keine Verankerung in der Satzung, sondern sind eine "freie Entwicklung" durch die LPTe und BPTe. Ihre Bindungswirkung für die Organe der PP sind mE nicht geklärt, während dies bei Wahlprogrammen unstreitig ist.

Umfang des Wahlprogramms Wie oben schon ausgeführt, können wir in unserem Wahlprogramm durchaus auch bundespolitische Themen aufgreifen (was wir teilweise ja auch getan haben). Damit wird das Wahlprogramm meiner Auffassung nach auch deutlich aufgewertet. Dennoch sollten Schleswig-Holsteinische Spezifika überwiegen - auch da gibt es aber genug, was man auf Bundesebene bearbeiten muss.

Inkrafttreten Aufgrund der immer wieder aufkommenden Diskussion um das Inkrafttreten von LPT-Beschlüssen halte ich es für sicherer, dem eigenen Antrag eine explizite Regelung zum Inkrafttreten anzufügen.

Diskussion
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