SH:LPT2013.1/Anträge/S1101d Änderung der Änderungsfrist für Programmänderungsanträge

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101d an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Änderung der Änderungsfrist für Programmänderungsanträge
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung im § 11 - Satzungs- und Programmänderung den Absatz (3) folgendermaßen zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.

Neue Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt. Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein namentlich aufgeführter Antragsteller zustimmt und kein weiterer namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.

Begründung

Die Einführung immer neuer Hürden, mit dem Ziel die "Antragsflut" überschaubarer zu machen und die Versammlung zu entlasten, hat eher zum Gegenteil geführt. Dem Landesparteitag wurde vielmehr das Recht genommen Antragstexte zu ändern wenn er und der Antragsteller dies wünscht. Außerdem ist es faktisch nicht möglich objektiv zu entscheiden ob eine Änderung den Inhalt ändert oder nicht. Mit der vorgeschlagenen Änderung ist eine effektivere Programmarbeit möglich, dem Willen der Versammlung fällt größere Bedeutung zu, und langfristig gewinnt man Zeit, da Anträge, die wegen einzelnen falschen Wörtern nicht angenommen werden, sofort geändert werden können und nicht erst auf dem nächsten LPT nochmal eingestellt und diskutiert werden müssen.

Die komlizierte Passage mit den Antragstellern hätte ich uns auch gerne erspart ist aber notwendig um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, zum Beispiel wie verfahren werden soll wenn viele Antragsteller genannt sind oder einer oder mehrere der ursprünglichen Antragsteller nicht da sind oder AGs als Antragsteller genannt werden, die natürlich nicht zustimmen oder ablehnen können. Auch soll verhindert werden, dass Anträge geändert werden während der Antragsteller auf Klo ist, etc. Wenn ein Antragsteller für, ein anderer gegen eine Änderung ist, wäre sie zum Beispiel nicht möglich, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Änderungen nur möglich wenn keiner Widerspricht, weder der Parteitag per Mehrheit, noch einer der Antragsteller, die sonst Unterstützer eines Antrages wären, dem sie nicht mehr zustimmen würden.

Diskussion
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