SH:LPT2013.1/Anträge/S1101a Inkrafttreten von Beschlüssen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.
Der Landesparteitag möge beschließen: In der Landessatzung wird § 11 Abs. 2 wie folgt geändert: Es wird ein neuer Satz 4 eingefügt: "Änderungen an der Satzung treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft, wenn der Antrag keine anderen Bestimmungen trifft." Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Bisher wurde sehr wenig darauf geachtet, wann ein gestellter Beschluss in Kraft tritt. Dies kann, gerade wenn die Versammlung betreffende Regelungen der Satzung geändert werden, zu einer Rechtsunsicherheit führen. Daher sollte eine nachrangige / subsidiäre Regelung für den Fall existieren, dass der Antragsteller keinen Zeitpunkt festgelegt hat. Im Gegensatz zu dem Antrag "Satzungs- und Programmänderungen" wünsche ich durchaus die Möglichkeit, sofort wirksame Änderungen an der Satzung zu erreichen. Dies ist z.B. dann zwingend erforderlich, wenn sich eine Regelung in der Satzung als rechtswidrig erweisen sollte oder eine Klarstellung erforderlich ist, um einen rechtssicheren LPT zu gewährleisten. Mit diesem Antrag ist es dann möglich, die erforderliche Korrektur (mit ausdrücklicher Bestimmung des sofortigen Inkrafttretens) vorzunehmen und fortzufahren. Mit der des konkurrierenden Antrages müsste zunächst ein eigenständiger LPT durchgeführt werden.
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