SH:LPT2013.1/Anträge/S1101a Inkrafttreten von Beschlüssen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101a an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Inkrafttreten von Beschlüssen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: In der Landessatzung wird § 11 Abs. 2 wie folgt geändert:

Es wird ein neuer Satz 4 eingefügt: "Änderungen an der Satzung treten am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft, wenn der Antrag keine anderen Bestimmungen trifft."

Aktuelle Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.

Neue Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden. Änderungen an der Satzung treten im Zweifel am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.

Begründung

Bisher wurde sehr wenig darauf geachtet, wann ein gestellter Beschluss in Kraft tritt. Dies kann, gerade wenn die Versammlung betreffende Regelungen der Satzung geändert werden, zu einer Rechtsunsicherheit führen. Daher sollte eine nachrangige / subsidiäre Regelung für den Fall existieren, dass der Antragsteller keinen Zeitpunkt festgelegt hat.

Im Gegensatz zu dem Antrag "Satzungs- und Programmänderungen" wünsche ich durchaus die Möglichkeit, sofort wirksame Änderungen an der Satzung zu erreichen. Dies ist z.B. dann zwingend erforderlich, wenn sich eine Regelung in der Satzung als rechtswidrig erweisen sollte oder eine Klarstellung erforderlich ist, um einen rechtssicheren LPT zu gewährleisten. Mit diesem Antrag ist es dann möglich, die erforderliche Korrektur (mit ausdrücklicher Bestimmung des sofortigen Inkrafttretens) vorzunehmen und fortzufahren. Mit der des konkurrierenden Antrages müsste zunächst ein eigenständiger LPT durchgeführt werden.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.