SH:LPT2013.1/Anträge/S0902 Geschäftsordnung des LPT

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0902 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Malte Sommerfeld
Titel 
Geschäftsordnung des LPT
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b - Der Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3, die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.

§ 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:

"(2) Der Landesparteitag arbeitet auf Grundlage der in Anlage 1 enthaltenen Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Auf Änderungsanträge der Geschäftsordnung für einen laufenden Landesparteitag findet § 11 keine Anwendung. Sie wirken nicht über das Ende des Landesparteitages hinaus."

Modular abzustimmen:
Anlage 1 erhält die folgende Form:

Version 1
Version 2



Begründung

Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die alte Geschäftsordnung eine Regelung enthielt, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird eine Geschäftsordnung in der Satzung verankert.

Version 1 ist dabei eine leicht abgeänderte Version der BPT-GO, Version 2 die GO des letzten LPT. Ich bevorzuge die deutlich strukturiertere GO des BPT, also die Version 1, will hier aber die Wahl offenlassen.

Durch die Ausklammerung von § 11 kann die GO während des LPT normal geändert werden. Um dies dauerhaft zu verankern bedarf es jedoch eines Satzungsänderungsantrages unter Einhaltung von § 11.

Diskussion
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