SH:LPT2013.1/Anträge/P0401 Gleiche Regeln, auch für Einrichtungen mit kirchlichem Träger
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.
Neue Fassung:
Für Arbeitnehmer in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten die Arbeitnehmerrechte nur eingeschränkt. Bewerber können aufgrund von religiösen Ansichten oder sexuellen Vorlieben abgelehnt werden. Aufsichtsbehörden haben nicht die gleichen Befugnisse wie bei Einrichtungen in freier Trägerschaft, obwohl die Einrichtungen größtenteils vom Staat finanziert werden. So können z.B. Datenschutzverstöße in kirchlichen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein nicht durch die Datenschutzaufsichtsbehörde nicht kontrolliert und geahndet werden. Dies ist in Einrichtungen in freier Trägerschaft möglich. Fakten:
Alles ohne Kirchensteuer. Quellen:
Bücher:
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