SH:LPT2013.1/Anträge/P0401 Gleiche Regeln, auch für Einrichtungen mit kirchlichem Träger

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer P0401 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Gleiche Regeln, auch für Einrichtungen mit kirchlichem Träger
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Arbeit und Gesundheit

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Schleswig-Holstein folgenden Antrag an geeigneter Stelle aufzunehmen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit für einen Grundsatzprogrammeintrag erreichen wird beantragt, dass dieser Antrag als Positionspapier verabschiedet wird.


Neue Fassung:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass für alle staatlich finanzierten Einrichtungen auch die allgemeingültigen Rechte gelten. Es soll keine Einschränkungen aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts geben. Hier geht es insbesondere um Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Pflegeheime oder Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft. Bei diesen Einrichtungen sind z. B. Regeln der Gleichstellung nur eingeschränkt gültig. Aufsichtsbehörden haben keine oder nur eingeschränkte Befugnisse.

Begründung

Für Arbeitnehmer in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten die Arbeitnehmerrechte nur eingeschränkt. Bewerber können aufgrund von religiösen Ansichten oder sexuellen Vorlieben abgelehnt werden.

Aufsichtsbehörden haben nicht die gleichen Befugnisse wie bei Einrichtungen in freier Trägerschaft, obwohl die Einrichtungen größtenteils vom Staat finanziert werden. So können z.B. Datenschutzverstöße in kirchlichen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein nicht durch die Datenschutzaufsichtsbehörde nicht kontrolliert und geahndet werden. Dies ist in Einrichtungen in freier Trägerschaft möglich.

Fakten:

  • Caritas und Diakonie werden zu 98% vom Staat finanziert (ca. 55Mrd Euro pro Jahr).
  • christliche Kindergärten werden zu 90% vom Staat finanziert.
  • öffentliche Konfessionsschulen werden zu 100% vom Staat finanziert.
  • Gefängnisseelsorge wird zu 100% vom Staat finanziert.
  • Soldatenseelsorge bei der Bundeswehr wird zu 100% vom Staat finanziert.
  • Kirchentage werden zu mehr als 50% vom Staat finanziert.

Alles ohne Kirchensteuer.

Quellen:

Bücher:

  • Eva Müller - Gott hat hohe Nebenkosten: Wer wirklich für die Kirchen zahlt ISBN-10: 3462044850
  • Carsten Frerk - Violettbuch Kirchenfinanzen: Wie der Staat die Kirchen finanziert ISBN-10: 3865690394
Diskussion
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