SH:LPT2013.1/Anträge/S0901 Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S0901 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
HKLS
Titel 
Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Satzung § 9b Abs. 2

Antragstext

Es wird beantragt, in der Landessatzung § 9b Abs. 2 die Sätze 4, 5 und 6 durch den folgenden Text zu ersetzen: "Der Vorstand lädt mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen."

Aktuelle Fassung:

§ 9b Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vorher ein. Über die Form der Einladung entscheidet das Mitglied (Brief, Fax oder E-Mail). Wenn das Mitglied keine Form wählt, wird eine Einladung per Brief gesendet. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Neue Fassung:

§ 9b Landesparteitag

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen und Pressevertretern. Die Versammlung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss Gäste und Pressevertreter von der Versammlung ausschließen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt mindestens vier Wochen vorher öffentlich auf der Homepage des Landesverbandes ein. Zusätzlich wird jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) fristgerecht eingeladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

In den letzten Jahren sind immer alle Einladungen grundsätzlich schriftlich erfolgt. Es hat sich herausgestellt, dass regelmäßig etwa 5% der Mitglieder mit einer Einladung nicht erreicht werden können (neue Email, Adressenänderung wegen Umzug), da aktuelle Daten oft nicht oder verspätet vorliegen. Mit einer Einladung auch offiziell über die Homepage des Landesverbandes ist sichergestellt, dass 1. auch jene erreicht werden könnten, deren Anschriften event. fehlerhaft sind, und dass 2. eine rechtliche Absicherung besteht, kein Mitglied vergessen zu haben.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.