SH:LPT2013.1/Anträge/XA0004 Länderfinanzausgleich

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer XA0004 an den LPT 2013.1.
Beantragt von
Landesvorstand
Titel 
Länderfinanzausgleich
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
 

Antragstext

Hiermit wird beantragt, dass der Landesverband Schleswig-Holstein sich solidarisch am Länderfinanzausgleich beteiligt. Die Bundesschatzmeisterin schlägt dafür eine Summe von 43.552,35 Euro vor. Diese Summe ergibt sich aus folgender Berechnung: Einnahmen des Landesverbandes Schleswig-Holstein aus der Parteienfinanzierung in 2012 in Höhe von 54.451,00 Euro. Hiervon hat der Landesverband Schleswig-Holstein durch eigene Einnahmen in Höhe von 10.898,65 Euro selbst erwirtschaftet, so dass diese Summe davon abgezogen werden muss. Die Einnahmen aus den einzelnen Landesverbänden sollen gemäß der Berechnung der Bundesschatzmeisterin wieder an die Landesverbände verteilt werden.

Aktuelle Berechnung durch die Bundesschatzmeiszerin
Zahlung von 43.552,35 €
Rückzahlung an den Landesverband SH 15.924,51 €
Unserer Zahlung in den Topf 27.627,83 €

Die Bundesebene wird bei diesem Modell kein zusätzliches Geld erhalten, sondern nur den von ihren eigenen Mitteln vom Finanzrat vorgesehenen Anteil in Höhe von ca. 71.000,-- € erhalten.

Alternative Berechnung nach abgelehntem SÄA 0042 BPT
Zahlung von 27.250,00 € (nach SÄA 0042 = 50% der Parteienfinanzierung)
Rückzahlung an den Landesverband SH 12.702,00 €
Unsere Zahlung in den Topf 14.548,00 €

Diese relativen Berechnungen fußen darauf, dass sich alle Landesverbände an die vorgeschlagenen Zahlungen halten. Das ist aber nicht garantiert, so dass der Landesvorstand – im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen - lieber einen zu leistenden Festbetrag vorschlagen möchte.

Der Landesparteitag möge alternativ über folgende Summen als Festbeträge zur solidarischen Parteienfinanzierung abstimmen:


   a) 10.000,00 €
   b) 15.000,00 € (entspricht etwa der Summe nach dem SÄA 0042)
   c) 20.000,00 €
   d) 27,627,83 € (entspricht dem Vorschlag Bundesschatzmeisterin)



Begründung

Begründung des Landesvorstandes:
Durch die sehr guten Ergebnisse der Landtagswahlen in 2012 entstehen für ein paar wenige Bundesländer sehr hohe finanzielle Anspruche aus der Parteienfinanzierung. Leider ist es so, dass die Mittel aus der Parteienfinanzierung einer Partei nicht die Einnahmen übersteigen darf. Es werden für die Mittel, welche uns für 2012 zustehen, die Einahmen aus 2011 zu Grunde gelegt. Da unsere Einnahmensituation deutlich unter den uns maximal zustehenden Mitteln aus der Parteienfinanzierung liegt, wird auf Bundesebene die Parteienfinanzierung gedeckelt. Diese Deckelung gilt allerdings nicht für die Ansprüche der Länder aus den Landtagswahlen, was dazu führt, dass die Bundespartei dazu verpflichtet ist, die den Ländern zustehenden Mittel vollständig auszuschütten. Somit kann die Bundesebene nicht mehr wie in den Jahren zuvor den Großteil der Bundesmittel an die Länder zu verteilen. Das führt jetzt dazu, dass viele Bundesländer kaum noch finanzielle Unterstützung aus diesen Mitteln erhalten. Die entstehenden Probleme liegen auf der Hand. Deshalb sollten wir ein Teil unserer Gelder für die Verteilung an alle Länder zur flächendeckenden und gleichmäßigeren Stärkung der Partei zur Verfügung stellen. Dieser Schritt der Solidarität ist ein Muss, denn auch wir haben im Landtagswahlkampf massive Hilfe von unseren Nachbarn und Piraten aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten. Teils durch Hilfe vor Ort, aber auch durch Spenden.

Begründung durch Bundesschatzmeisterin:
Gem. § 18 (5) PartG darf bei einer Partei die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze).
Diese Grenze ist geschaffen worden, damit Parteien nicht von staatlichen Mitteln abhängig sind, sondern ausreichend eigene Mittel zur Verfügung haben, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Diese Grenze ist sinnvoll und sollte deshalb nicht nur auf die Gesamtpartei angewandt werden, sondern auch auf die einzelnen Landesverbände der Piratenpartei.
Gleichzeitig bittet der Bundesvorstand Euch zu bedenken, dass ihr nur deshalb höhere Einnahmen als Eure berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus 2011 aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, weil die anderen Landesverbände durch ihre Einnahmen zu der Höhe der Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung beigetragen haben.
Gem. § 22 PartFin haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Das ist dem Bundesvorstand der Piratenpartei für die Anspruchssumme 2012 nur in einem geringen Maße möglich, weil der Eigenanteil der Zuwendungen 2012 durch den Vorwegabzug an die Landesverbände sehr niedrig ist. Deshalb bittet der Bundesvorstand Euch, sich an diesem Finanzausgleich zu beteiligen, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können.

Der Landesvorstand schließt sich diesem Votum an.

Diskussion
Diskussionsseite

<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>