SH:LPT2013.1/Anträge/S1101c Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.1.

Antrag Nummer S1101c an den LPT 2013.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Änderung der Einstellungs- und Änderungsfrist für Satzungsänderungsanträge
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
Die AK hat bedenken gegen diesen Antrag, da eine ausreichende Frist zur Diskussion mit einer Woche Vorlauf aus zu gering angesehen wird.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung im § 11 - Satzungs- und Programmänderung den Absatz (2) folgendermaßen zu ändern:

Aktuelle Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.

Neue Fassung:

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden. Änderungen am Antrag nach Ablauf dieser Frist sind nur zulässig wenn sowohl der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit, als auch mindestens ein namentlich aufgeführter Antragsteller zustimmt und kein weiterer namentlich aufgeführter Antragsteller Einspruch erhebt.

Begründung

Hinweis an die Antragskomission: Diesen Antrag bitte nach dem Antrag "Änderung der Änderungsfristen für Programmänderungsanträge" einordnen.

Begründung des Antrages: Die Sinnhaftigkeit der größeren Antragsfrist bei Satzungsänderungsanträgen im Vergleich zu Programmanträgen ist mir nicht wirklich klar und geht meiner Meinung nach von der falschen Annahme aus, dass Arbeit an der Satzung komplexer und anspruchsvoller als Programmarbeit sei und deshalb mehr Zeit zur Begutachtung der Satzungsänderungsanträge vorhanden sein muss. (Anderslautende Argumente würden mich aber durchaus interessieren.)

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