SH:LPT2013.1/Anträge/P1002 Zugang zum Internet als Grundrecht
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen: Um heutzutage an Gesellschaft und Kultur teilhaben zu können, ist ein Internetzugang unerlässlich geworden. Dieser muss allen Menschen in einer zeitgemäßen Qualität zur Verfügung stehen, auch auf dem flachen Land. Die öffentliche Hand hat daher eine Breitbandversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen.
Angesichts eines sehr zähflüssigen Netzausbaus, gerade in den ländlichen Bereichen und einer in vielen Gegenden unzureichenden Breitbandversorgung muss der Staat eingreifen und allen Leuten die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur ermöglichen. Ein Grundrecht auf Internetzugang wurde vor kurzem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs festgestellt.
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