SH:LPT2013.2/Textwüste

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Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2013.2 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.


Programmanträge

SH:LPT2013.2/Anträge/P0400 Antrags-Reihenfolge

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer P0400 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Jörg-Stefan
Titel 
Antrags-Reihenfolge
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
zu den einzelnen Punkten dieses Antrages gibt es weitere Antrage des Antragstellers
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt 4 Inneres und Justiz

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm Abschnitt 4 Inneres und Justiz zu ändern.

Aktuelle Fassung:

Recht auf eigene Macke

Jeder hat das Recht auf die eigene Macke.

Neue Fassung:

Artikel 4.1 TEILHABE

Artikel 4.2 Ohne Hindernis (Barriere-Freiheit)

Artikel 4.3 Hilfe für Menschen mit Einschränkung (Behinderten-Hilfe)

Begründung

Jeder soll sein Leben so führen. Wie es eine Person mit Einschränkung am besten bewältigen kann.

Diskussion
Diskussionsseite




SH:LPT2013.2/Anträge/P0401 TEILHABE

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer P0401 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Jörg-Stefan
Titel 
TEILHABE
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt 4 Inneres und Justiz

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm den Abschnitt 4 Inneres und Justiz (zu ändern / zu ersetzen).

Aktuelle Fassung:

Jeder hat ein Recht auf die eigene Macke.

Neue Fassung:

Einleitung: Jeder Mensch hat das Recht auf die eigene Macke. Menschen mit Einschränkung müssen in die Gesellschaft aufgenommen werden.

Artikel 01 Leichte Sprache: Die Piraten-Partei spricht sich für eine umfassende Einführung der leichten Sprache aus. Mit leichte Sprache kann man Texte besser verstehen und sprechen.

Artikel 02 Sexualität: Menschen mit Einschränkung haben eine Sexualität. Egal welches Geschlecht ein Mensch mit Einschränkung liebt.

Artikel 03 Gesellschaft: Menschen mit Einschränkung stellen eine Bereicherung für die Gesellschaft dar.

Artikel 04 Fähigkeiten: Auch Menschen mit Einschränkung haben Fähigkeiten. Für die manchmal mehr Zeit gebraucht wird.

Artikel 05 Wahlen: Alle Menschen haben das Recht an Wahlen teil zu nehmen. Auch mit einer schweren Einschränkung. Wahl-Scheine sind mit Bildern der Kandidaten besser zu verstehen.

Artikel 06 Ansprechen: Menschen mit Einschränkung sind wie jeder Mensch anzusprechen. Und nicht als Erwachsene wie Kinder.

Artikel 07 Gefühl: Menschen mit Einschränkung haben Gefühle. Die Normal gelebt werden.

Artikel 08 Erreichbarkeit: Menschen mit einer Einschränkung müssen jeden Ort selber erreichen können. Ohne auf die Hilfe anderer warten zu müssen.

Artikel 09 Förderung: Gesetze und Bestimmungen müssen das Können von Menschen mit Einschränkung fördern und unterstützen. Menschen mit Einschränkung müssen nach den vorhandenen Fähigkeiten gefördert werden. Ohne das eine Überforderung entsteht.

Artikel 10 Leben: Durch Entscheidungen in Parlamenten muss Menschen mit Einschränkung das Leben leicht gemacht werden. Das Leben schwer zu machen muss eine Straftat sein.

Begründung

Menschen mit Einschränkung gehören in die Gesellschaft.

Menschen mit Einschränkung brauchen aber auch die Unterstützung der Gesellschaft.

Menschen mit Einschränkung haben Fähigkeiten.

Menschen mit Einschränkung bereichern die Gesellschaft.

Menschen mit Einschränkung haben Gefühle.

Menschen mit Einschränkung lieben andere Menschen. Egal ob der Mensch Mann oder Frau ist.

Jeder Menschen mit Einschränkung hat eine Wahl.

Menschen mit Einschränkung wollen normal angesprochen werden.

Menschen mit Einschränkung wollen jeden Ort selber erreichen.

Menschen mit Einschränkung wollen durch Gesetze und Bestimmungen gefördert werden. Ohne das Menschen mit Einschränkung darunter leiden. Und Nachteile erdulden müssen.

Diskussion
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SH:LPT2013.2/Anträge/P0402 Ohne Hindernis

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer P0402 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Jörg-Stefan
Titel 
Ohne Hindernis (Barrierefreiheit)
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt 4 Inneres und Justiz hinter TEILHABE

Antragstext

Es wird beantragt (im Grundsatzprogramm Artikel 4 Inneres und Justiz hinter TEILHABE einzufügen).


Neue Fassung:

Der Begriff Ohne Hindernis* soll nicht nur für Menschen mit körperlicher Einschränkung gelten. Sondern auch für Menschen mit geistiger und psychischer Einschränkung.

*Barrierefrei

Begründung

Menschen mit psychischer und geistiger Einschränkung haben zum Beispiel Höhenangst und Platzangst. Es muß zum Beispiel beim Bau eines Hauses darauf geachtet werden. Das die Ängste nicht statt finden.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/P0403 Hilfe für Menschen mit Einschränkung (Behindertenhilfe)

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer P0403 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Jörg-Stefan
Titel 
Hilfe für Menschen mit Einschränkung (Behindertenhilfe)
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt 4 Inneres und Justiz hinter Ohne Hindernis

Antragstext

Es wird beantragt (im Grundsatzprogramm Abschnitt 4 Inneres und Justiz hinter Ohne Hindernis einzufügen.


Neue Fassung:

Menschen die in Werkstätten für Behinderte Menschen arbeiten, müssen alle paar Jahre zum Amts-Arzt um zu sehen, ob die Person weiter in der Werkstatt arbeiten kann. Es gibt aber Menschen, die haben eine so starke Einschränkung, das die Eingangs-Untersuchung ausreicht.

Begründung

Hierüber habe ich mit der Betreuung im Betrieb geredet. Sie findet es gut. Das ich den Sachverhalt mal in der Öffentlichkeit anspreche. Man kann sich dann mehr um die stärkeren Werkstatt-Mitarbeiter kümmern. Bei Personen mit einer starken Einschränkung muss aber geguckt werden. Das die Person trotzdem gefördert werden. Auch Menschen mit einer starken Einschränkung haben immer wieder besondere Fähigkeiten. Damit die Person mit starker Einschränkung nicht übersehen wird.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/P9901 Wi(e)der „Geplante Obsoleszenz”

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer P9901 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Hans vS (nebst Silbär et al.)
Titel 
Wi(e)der „Geplante Obsoleszenz” Antrag zurückgezogen
Empfehlung der Antragskommission
zurückgezogen
Hinweise der Antragskommission
Der Antrag trägt in dieser Form nicht den Charakter eines Grundsatzprogrammantrages. Er ist vielmehr ein Positionspapier und sollte so auch eingereicht werden.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm folgendes – an geeigneter Stelle – einzufügen:


Unter „Geplanter Obsoleszenz” oder auch „Gewolltem vorzeitigen Verschleiß” versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebenszeit eines Produktes künstlich, also absichtsvoll zu verkürzen.

Die Piratenpartei verurteilt alle Maßnahmen, die die geplante Störung oder Zerstörung der Funktionalität eines Produktes nach einer bestimmten, durch den Hersteller gewünschten Zeit zum Ziele haben.

Die Piratenpartei verurteilt alle Maßnahmen, die eine geplante Minderung in der Verwendbarkeit eines Produktes nach einer festgelegten Zeit herbeiführen sollen oder diese billigend in Kauf nehmen.

Die Piratenpartei fordert alle Hersteller auf, ihre Produkte keiner „geplanten Obsoleszenz” zu unterwerfen, also darauf zu verzichten, künstliche Alterungs- oder Zerstörungsprozesse bewusst in ihre Produkte einzubauen.

Zur nachhaltigen Schonung unserer verknappenden Ressourcen werden Hersteller aufgefordert, ihre Produkte so zu produzieren, dass Reparaturen bezahlbar sind bzw. überhaupt erst möglich werden – etwa durch einen modularen Aufbau des Produktes.



Begründung

Unter „Geplanter Obsoleszenz” oder auch „Gewolltem vorzeitigen Verschleiß” versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebenszeit eines Produktes künstlich, also absichtsvoll zu verkürzen.

Beispiele, die jeder kennt und so gut wie jeden betreffen:

  • Tinten- bzw. Toner-Kartuschen für Drucker, in denen ein Zähler eingebaut ist – nach z.B. 2000 Seiten wird die Kartusche als "leer" gemeldet und der Drucker druckt nicht mehr, obwohl noch Tinte/Toner vorhanden ist.
  • Temperaturempfindliche Teile werden an der heißesten Stelle des Gerätes eingebaut. Das betrifft insbesondere Fernseher, Computer.
  • Smartphones sind nicht zu reparieren, weil Teile verklebt sind.
  • Umgangssprachliche "Sollbruchstellen", aber im negativen Sinne.

(Danke an Silbär für die erläuternden Beispiele!)

Neben der bewusst eingebauten, direkten (Zer-)Störung der eigentlichen Funktionalität nach einer bestimmten Zeit, sorgen Hersteller auch häufig dafür, dass eine Reparatur übermäßig teuer oder gar nicht erst möglich ist.

Der vorliegende Antrag dient vornehmlich der Bewusstseinsbildung beim Verbraucher; in dieser Funktion ist er also auch an die Hersteller gerichtet.

Wir wollen ein Zeichen setzen gegen irrsinniges Wachstum, das "künstlich" befeuert wird, indem verschwenderisch überwiegend noch brauchbare Produkte durch absichtsvolle Maßnahmen, geplant und "vorzeitig" kaputt gehen – natürlich zum Nachteil des Verbrauchers und verknappender Ressourcen und zum Vorteil der Umsatz- und Gewinnsteigerung der Hersteller.

Es gibt auch einen "bundesweiten Antragsentwurf" (siehe unten); der SH-Ansatz ist (meiner Meinung nach ;-) im Gegensatz zum bundesweiten aber "knackiger" formuliert und vor allem auf das Wesentliche reduziert.

Der Argumentation, geplante Obsoleszenz sei ein wichtiger Beitrag, Innovationen zu befördern, sei entgegen gehalten, dass grenzenloses Wachstum durch angefeuerten Konsum kein nachhaltiges Konzept für eine zukunftsfähige Wirtschaft ist. Innovationen sollten sich keinesfalls darauf beschränken, immer neue Produkte hervorzubringen, deren Scheitern bereits Teil ihrer Daseinsberechtigung ist.

Gegen „Geplante Obsoleszenz” zu sein, ist eine Lebenseinstellung – gegen die Wegwerfmentalität.


Reportagen / Quellen:

Kaufen für die Müllhalde – Geplante Obsoleszenz => http://www.youtube.com/watch?v=ypEODEfkJxI

Reihe Futur Zwei: Murks - nein danke! => http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=33265


Alles weitere, das zum Antrag geführt hatte, siehe auch hier => http://piratenpad.de/y0yC9KYhCp

Diskussion
Diskussionsseite




SH:LPT2013.2/Anträge/W0301Bekenntnis für den langfristigen Erhalt der Gymnasien

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W0301 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
LehrerRobert / AG Bildung
Titel 
Bekenntnis zu dem langfristigen Erhalt der Gymnasien
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bildung

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piraten bekennen sich zu dem Erhalt der Gymnasien in Schleswig-Holsteins Schullandschaft. Neben den Gemeinschaftsschulen soll das Gymnasium als Schulform langfristig erhalten bleiben.



Begründung

Wie auf dem letzten LPT in NMS besprochen, soll neben der Gemeinschaftsschule als "Regelschule", das Gymnasium explizit der Schullandschaft in Schleswig-Holstein erhalten bleiben.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.2/Anträge/W0502 Unsere Bildungspolitik - Stärkung und Ausbau der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W0502 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Christin / LehrerRobert
Titel 
Stärkung und Ausbau der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm im Bereich „unsere Bildungspolitik“ an geeigneter Stelle einzufügen:

In Schleswig-Holstein verbringen viele Kinder und Jugendliche einen großen Teil des Tages in der Schule. Die Schule wird somit für viele von ihnen zu einem zentralen Aufenthaltsort. Dieser Entwicklung sollten Schulen mit der Erweiterung ihrer Angebote Rechnung tragen, wozu sie aber auch finanziell angemessen ausgestattet werden müssen. So kann eine positive Veränderung der Schule vom Lernort zum Lebensort gelingen.

Die bestehenden offenen und gebundenen Ganztagschulen praktizieren zum Teil schon heute erfolgreich die Kooperation von Jugendhilfe und Schule und sollten vor diesem Hintergrund weiter konzeptionell weiterentwickelt und intensiv gefördert werden. Zusammen mit Angeboten der Schulsozialarbeit wirken so unterschiedliche pädagogische Professionen am Ort Schule und ermöglichen Schüler und Schülerinnen den umfassenden Erwerb formeller und informeller Kompetenzen.



Begründung

Die Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule sollte weiter ausgebaut werden und die (offenen) Ganztagsschulen stellen hierzu ein gutes Instrument dar. Es geht hierbei allerdings ausdrücklich nicht darum, zum Vorzug (offener) Ganztagsschulen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit Ressourcen abzubauen! Gleichwohl können im (offenen) Ganztagsbetrieb aber Synergieeffekte genutzt werden und dadurch zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Sozialraum beitragen.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.2/Anträge/W0801 Landwirtschaft

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W0801 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Hekate für die AG Landwirtschaft
Titel 
Landwirtschaft
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Landwirtschaft

Antragstext

Es wird beantragt (im Wahlprogramm an geeigneter Stelle) das Kapitel Landwirtschaft mit folgendem Inhalt einzufügen

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft spielt im traditionell strukturschwachen Schleswig-Holstein eine große Rolle, nicht nur in der räumlichen Gestaltung, sondern auch als ein Wirtschaftsfaktor. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft wird der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden.

Stärkung der Landwirtschaft

Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist.

Das erfordert, dass Landwirte und deren Verbände zusammen mit dem Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher vernetzt und transparent die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam aushandeln.


Verbraucherwille

Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt.


Industrielle Tierproduktion

Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Sie beeinträchtigt unser aller Lebensqualität besonders in den ländlichen Räumen, geht in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einher und gefährdet die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft.

Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein.

Die Standards der Legehennenhaltung wollen wir für die gesamte Geflügelhaltung erreichen. Wir halten die derzeitige Stallfläche für Masthähnchen und Puten am Mastende für zu klein. Der Platzbedarf ist mit entsprechenden Fachleuten zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent nachzubessern.

Die Haltung von Paarhufern ist über den Schlüssel der Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Tierhaltung gewährleistet ist, da sowohl die Erzeugung von Futter als auch die umweltschonende Verwertung der Exkremente im Einklang mit der verfügbaren Fläche stehen und die Nährstoffkreisläufe geschlossen werden.

Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden.


Natürliche Ressourcen

Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont.

Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.

Eine Kombination von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab.


Agrarsubventionen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden.

Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des plötzlichen Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden.


Biodiversität

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken (z.B. Knicks und Redder), Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Die Knicks sind landschaftsprägend für Schleswig-Holstein und damit als Kulturgut anzusehen. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden. Gerade in Schleswig-Holstein kommt dem Schadstoffeintrag aus der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.

Aktuelle Fassung:

im neuen Wahlprogramm noch nicht enthalten

Neue Fassung:

Landwirtschaft

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft spielt im traditionell strukturschwachen Schleswig-Holstein eine große Rolle, nicht nur in der räumlichen Gestaltung, sondern auch als ein Wirtschaftsfaktor. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft wird der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden.

Stärkung der Landwirtschaft

Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist.

Das erfordert, dass Landwirte und deren Verbände zusammen mit dem Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher vernetzt und transparent die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam aushandeln.


Verbraucherwille

Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt.


Industrielle Tierproduktion

Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Sie beeinträchtigt unser aller Lebensqualität besonders in den ländlichen Räumen, geht in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einher und gefährdet die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft.

Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein.

Die Standards der Legehennenhaltung wollen wir für die gesamte Geflügelhaltung erreichen. Wir halten die derzeitige Stallfläche für Masthähnchen und Puten am Mastende für zu klein. Der Platzbedarf ist mit entsprechenden Fachleuten zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent nachzubessern.

Die Haltung von Paarhufern ist über den Schlüssel der Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Tierhaltung gewährleistet ist, da sowohl die Erzeugung von Futter als auch die umweltschonende Verwertung der Exkremente im Einklang mit der verfügbaren Fläche stehen und die Nährstoffkreisläufe geschlossen werden.

Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden.


Natürliche Ressourcen

Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont.

Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.

Eine Kombination von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab.


Agrarsubventionen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden.

Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des plötzlichen Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden.


Biodiversität

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken (z.B. Knicks und Redder), Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Die Knicks sind landschaftsprägend für Schleswig-Holstein und damit als Kulturgut anzusehen. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden. Gerade in Schleswig-Holstein kommt dem Schadstoffeintrag aus der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.

Hinweis: der Antrag kann bei Bedarf modular abgestimmt werden

Begründung

Schleswig-Holstein ist ein Agrarland.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/W0802 Verschärfung der Netzfischerrei in Küstennähe

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W0802 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Verschärfung der Netzfischerreibestimmungen im Küstenbereich
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
Links mit Infos zur Bestandveränderung bei der Eider und eine Begründung zum Antrag wären nett.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Umwelt und Natur

Antragstext

Es wird beantragt Wahlrogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, das Netzverbot im Küstenbereich von 200 m auf 1000 m auszudehnen, um Fischen einen größeren Schonraum zu gewähren.

Außerdem sollte eine Mindesttiefe der Stellnetze von 6m nicht unterschritten werden dürfen, damit sich Wasservögel nicht weiter in ihnen verfangen und elendig ertrinken. So ist z.B. der Bestand der Eiderente in den letzten Jahren deshalb dramatisch zurück gegangen.



Begründung


Diskussion
Diskussionsseite




SH:LPT2013.2/Anträge/W0803 Fischbestände langfristig erhalten und schützen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W0803 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Fischbestände langfristig erhalten und schützen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Umwelt und Natur

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich gegen die Überfischung der Meere ein. Deshalb wollen die Piraten Einfluss auf die Fischbestände der Nord- und Ostsee nehmen und setzen sich für EU-weite niedrigere Fangquoten und für eine Heraufsetzung der Mindestmaße der Fische ein.

So sollte u.a. das Mindestmaß für Dorsche von 38cm auf 45cm und für Meerforellen von 40cm auf 45cm heraufgesetzt werden, damit wieder mehr laichreife Fische die Chance zur Fortpflanzug erhalten. Da der Hering als Futterfisch für viele andere Arten des besonderen Schutzes bedarf, sollte seine Fangquote wieder um 50% auf 142.000t reduziert werden, um wieder die Quote von 2011 zu erreichen. Nur nachhaltiges Bewirtschaften sichert langfristig Arbeitskräfte und Nahrung. 



Begründung

Die Piraten haben bisher keine Meinung zu dem Thema. Insbesondere sollten wir wenigstens Einfluss auf unsere Ost- und Nordsee nehmen. Zur Zeit bestimmt die EU das Mindestmaß der Fische und der Fangquoten, so dass die Piraten nur Denkanstöße und Diskussionsanregungen geben können. EU und Norwegen beschlossen für 2012 die Fangquoten für Heringe zu verdoppeln, da sich die Bestände gerade etwas erholt hatten.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/W1001 Bauliche Umsetzung des Abschnitts 7 der A 20 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) sofort nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2014 in Angriff nehmen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W1001 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Bauliche Umsetzung des Abschnitts 7 der A 20 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) sofort nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2014 in Angriff nehmen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Verkehr

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, die bauliche Umsetzung des Abschnitts 7 der A20 zwischen der A 23 (Hohenfelde) und der B 431 (Glückstadt) sofort nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2014 in Angriff zu nehmen.



Begründung

Begründung: Nur bei Existenz dieses Abschnitts kann der Bau des geplanten Elbtunnels bei Glückstadt im Jahr 2014 so ausgeschrieben werden, dass zeitnah mit dem Bau des Tunnels begonnen werden kann. Der beim Bau des Elbtunnels anfallende Aushub kann nicht über die vorhandenen Bundestrassen abtransportiert werden, da dann dort 45 respektive 30 LKW´s pro Stunde über einen Zeitraum von einem Jahr fahren sollen, welches zu berechtigten massivem Widerstand in der Bevölkerung führen würde. (1,2,3). Bei Realisierung dieser Forderung würde die ursprüngliche Planung wieder hergestellt, die im Jahr 2012 im Zuge des Regierungswechsels in Schleswig-Holstein durch Bündnis90/Die Grünen abgeändert wurde. Der Abschnitt 7 wird zwingend für den Abtransport des Aushubs benötigt.

1.) http://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2781181&no_cache=1

2.) http://www.shz.de/ablage/elbtunnel-einwaende-gegen-lkw-verkehr-jetzt-abgeben-id4992.html

3.) http://www.shz.de/lokales/elmshorner-nachrichten/45-lkw-pro-stunde-politik-sagt-nein-id18196.html

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SH:LPT2013.2/Anträge/W1002 Instandsetzung der Schleusen und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W1002 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
LehrerRobert
Titel 
Instandsetzung der Schleusen und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Bauen und Verkehr

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Der Nord-Ostsee-Kanal ist für den Industriestandort Deutschland unverzichtbar. Die Piratenpartei SH setzt sich dafür ein, dass die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals möglichst zügig überholt werden und eine 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel gebaut wird, um den Schiffsverkehr aufrecht zu erhalten und die meisten befahrene künstliche Wasserstraße der Welt profitabler und wieder attraktiver zu machen. Außerdem sollte der Ausbau des Kanals (Begradigung und Vertiefung) ebenfalls zügig vorangetrieben werden, da die Schiffe immer größer und immer mehr Tiefgang haben.



Begründung

Die Schleusen sind seit Jahren im schlechten Zustand und die Schiffe werden immer größer und haben immer mehr Tiefgang. An dem Kanal hängen tausende Arbeitsplätze; zudem übersteigen die Kosten für den Kanalbetrieb dauerhaft die Einnahmen aus den Transitgebühren und die Reeder beklagen sich schon lange über immer länger Wartezeiten an den Schleusen. Dieses muss sich schleunigst ändern: Sollte der Kanal nicht umgehend ausgebaut werden, so würden dem Land Schleswig-Holstein und dem Bund die Einnahmen aus dem Schiffsverkehr wegbrechen, da die Schiffe sonst um den Skagerak fahren würden. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen wäre eine Investition in den Kanal sinnvoll.

Nachtrag:6 Wochen nach Antragsstellung kam am 30.3.13 von der SHZ folgender Beitrag zu diesem Thema: http://www.shz.de/incoming/der-norden-kaempft-fuer-seinen-kanal-id28826.html

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SH:LPT2013.2/Anträge/W1003a Bei Bedarf Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W1003a an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Kattuhl
Titel 
Bei Bedarf Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgenden Passus einzufügen:

Falls Prüfungen ergeben, dass eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel vorteilhaft ist, so ist diese aus Landesmitteln im angemessenen Umfang mit einer Anschubfinanzierung zu fördern. Dies bedeutet nicht, dass eine dauerhaft defizitäre Strecke permanent subventionert werden darf.



Begründung

Dieser Antrag steht in Konkurrenz zu "Keine Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel". Wenn eine solche Verbimdung Sinn macht, und sei es nur zeitweise bis zur Fertigstellung des A20 Tunnels, so kann man das auch fördern. Der Betrieb einer solchen Verbindung ist kurzfristig zu realisieren, und wir brauchen schnelle Lösungen. Wenn die A20 durch eine kleine Fährverbindung überflüssig gemacht werden könnte, so wären sämtliche Prognosen falsch. Deshalb kann diese Fähre den bau der A20 nicht in Frage stellen. Von vorneherein Optionen einfach auszuschliessen ist unklug. Mehr Hintergrund. http://www.pinneberger-tageblatt.de/nachrichten/norddeutschland/artikeldetail/article/529/studie-bescheinigt-elbfaehre-nach-cuxhaven-gute-perspektiven.html

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SH:LPT2013.2/Anträge/W1003b Keine Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W1003b an den LPT 2013.2.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Keine Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Verkehr

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung in Schleswig-Holstein auf, keinerlei finanzielle Mittel für den möglichen Betrieb der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel bereit zu stellen.



Begründung

Die Forderung einer Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel basiert auf einer Forderung der Partei Bündnis90/Die Grünen und soll lediglich dazu dienen, den bereits beschlossenen Bau der A20 inklusive der festen Elbquerung bei Glückstadt zu verhindern bzw. zu verzögern. Die Einrichtung einer Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel mag für den privaten PKW Benutzer noch sinnvoll sein, für die kommerzielle Nutzung ist diese allerdings denkbar ungeeignet, da durch die Fährverbindung keine verlässliche Möglichkeit geschaffen wird, die Elbe termingerecht zu überqueren. Am Beispiel der vorhandenen Elbfährverbindung Glückstadt – Wischhafen lässt sich diese Tatsache anschaulich verdeutlichen: Im Sommer bis zu 3 Stunden Wartezeit und im Winter aufgrund von Treibeis lediglich verzögerte bis gar keine Überfahrten. Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein benötigt eine verlässliche Möglichkeit der westlichen Elbquerung, eine Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel liefert diese nicht.

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SH:LPT2013.2/Anträge/W9901 Einführung leicher Sprache

Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W9901 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Christa Wiechers & Frank Burkhard
Titel 
Einführung leicher Sprache
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
dies ist kein Programmantrag sondern bestenfalls ein sonstiger Antrag


Antragstext

Es wird beantragt alle neuen Programm- und Satzungsänderungsanträge nur in leichter Sprache verfasst werden.

Aktuelle Fassung:

Amtssprache

Neue Fassung:

leichte Sprache

Begründung

Dadurch werden Stück für Stück alle Texte für alle verständlich.

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Satzungsänderungsanträge

SH:LPT2013.2/Anträge/S0001 Einführung der leichten Sprache bei neuen Anträgen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0001 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Frank Burkhard & Christa Wiechers
Titel 
Einführung der leichten Sprache bei neuen Anträgen
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
Entwerder die Stelle nennen, wo dieser Forderung in die Satzung eingefügt werden soll oder als sonstigen Antrag einstellen
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Es wird beantragt alle neuen Programm- und Satzungsänderungsanträge nur in leichter Sprache verfasst werden.

Aktuelle Fassung:

Amtssprache

Neue Fassung:

leichte Sprache

Begründung

Dadurch werden Stück für Stück alle Texte für alle verständlich.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S0002 Einführung der leichten Sprache

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0002 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
ChWiechers Frank Burkhard
Titel 
Einführung der leichten Sprache
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
Der eigentliche Antragstext steht z.zt. in der "neuen Fassung"
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Teileinführung der leichten Sprache

Aktuelle Fassung:

Beispiel: §9c

Neue Fassung:

Es wird beantragt in allen relevanten Schriften vor das Symbol Paragraf "§" auch das Wort Paragraf zu setzen.

Beispiel: Paragraf §9c

Begründung

Wir wollen anfangen die leichte Sprache zu benutzen.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S0901 Jugendvertreter im Landevorstand

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0901 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Frank Burkhard
Titel 
Jugendvertreter im Landesvorstand
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
Es ist unklar, was mit dem zweiten Absatz 1 passieren soll
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 9a Abs.1

Antragstext

Der Landesvorstand soll um einen von den Jungpiraten SH gewählten Jugendvertreter erweitert werden. Der Jugendvertreter wird die Interessen der Jungpiraten vertreten und sich um die Jugendarbeit im Landsverband SH kümmern.

Aktuelle Fassung:

§ 9a (1)

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Neue Fassung:

§ 9a (1)

1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.


Es wird ein neuer Absatz § 9a (1) eingefügt:

Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten SH in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei SH sein.

Begründung

Selbsterklärend

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SH:LPT2013.2/Anträge/S0902 Besser Zusammenarbeit von Landesvorstand und Landtagsfraktion durch einen Beisitzer ohne Stimmrecht

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0902 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Silberrücken
Titel 
Besser Zusammenarbeit von Landesvorstand und Landtagsfraktion durch einen Beisitzer ohne Stimmrecht
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9a Absatz 1 der Satzung

Antragstext

Einer der Beisitzer des Landesvorstandes wird aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten der Piratenfraktion gewählt. Der Beisitzer hat kein Stimmrecht im Landesvorstand.



Begründung

Die erforderliche und sinnvolle Vernetzung von Landsvorstand und Landtagsfraktion genügt derzeit nicht basisdemokratischen Ansprüchen. Sporadische Reallifetreffen, wie sie bisher stattfanden, reichen für eine wirkliche Zusammenarbeit und einen permanenten Informationsaustausch nicht aus.

Das zu wählende Fraktionsmitglied soll als verlässliche politische Schnittstelle zwischen dem Landesverband und der Landtagsfraktion tätig sein. Zeitaufwändige und kostenintensive gemeinsame Sitzungen von Landesvorstand und Landtagsfraktion können so reduziert werden.

Der Verzicht auf ein Stimmrecht für diesen Beisitzer trägt dem Anspruch der Piratenpartei auf Trenung von Amt und Mandat Rechnung.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S0903 Geschäftsordnung des LPT

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0903 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Geschäftsordnung des LPT
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b - Der Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.

2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung (ggf. inklusive einer auf dem LPT2013.2 beschlossenen Änderung der Wahlordnung) wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen.

Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:


Neue Fassung:

(2) Der Landesparteitag arbeitet auf Grundlage der in Anlage 1 enthaltenen Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Auf Änderungsanträge der Geschäftsordnung für einen laufenden Landesparteitag findet § 11 keine Anwendung. Sie wirken nicht über das Ende des Landesparteitages hinaus.

Begründung

Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die alte Geschäftsordnung eine Regelung enthielt, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird eine Geschäftsordnung in der Satzung verankert.

Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden.

Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines Satzungsänderungsantrages unter Einhaltung von § 11.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S0904 Änderung der Einladung zur Gebietsversammlung und Mitgliederversammlung

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0904 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Crista Wiechers, Frank Burkhard
Titel 
Änderung der Einladung zur Gebietsversammlung und Mitgliederversammlung
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
unklar, wo der neue Text hin soll
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt

Antragstext

Antrag damit wir immer Beschlußfähig sind

Aktuelle Fassung:

§9c Abs.11- Die Gebietsversammlung

(11) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% und in Gebieten mit weniger als 20 Mitgliedern mindestens 6 in Gebieten mit 21 bis 50 Mitgliedern mindestens 8 in Gebieten mit mehr als 50 Mitgliedern mindestens 10 der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets akkreditiert sind. Die Beschlussfähigkeit zur Aufstellung von Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen können durch gesetzliche Bestimmungen abweichen. (12) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung. Die Ladungsfrist ist davon unabhängig und beträg für ordentliche Gebietsversammlungen zwei Wochen und für außerordentliche Gebietsversammlungen eine Woche.

Neue Fassung:

Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt A/B/C Paragraph§ 9cAbs. 12) ... zu ändern / zu ersetzen Die Einladung erfolgt per E-Mail und durch Beitrag auf www.piratenpartei-sh.de, dem Regionalportal und dem Terminkalender. Sind wir nicht Beschlußfähig nach Paragraf § 9c Abs. 11, wird mit dieser Einladung eine Einladung zu einer ausserordentlichen Gebietsversammlung ausgesprochen. Diese beginnt 30 min später.. einzufügen / zu entfernen.

Begründung

Es spart Zeit und Geld weil es nur ein Termin ist.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S1003 Schriftliche Versicherung von Bewerbern bei Bewerberaufstellungen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S1003 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Silberrücken
Titel 
Schriftliche Versicherung von Bewerbern bei Bewerberaufstellungen
Empfehlung der Antragskommission
fornal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 10 Absatz 3

Antragstext

Es wird beantragt, folgenden Text an den Absatz 3 des § 10 der Satzung anzufügen:

Bewerber für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern erklären gleichzeitig mit ihrer Kandidatur schriftlich folgendes:

Ich habe folgender Partei ... angehört. Ich hatte in dieser Partei kein Amt/folgendes Amt inne: ... Ich gehöre/gehörte folgender/n politischen Organisation (keine Parteien) an: ...



Begründung

Unwahre oder unvollständige Angaben zu früheren Parteimitgliedschaften oder zur Angehörigkeit zu anderen politischen Organisationen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass die Piratenpartei zu Unrecht in der öffentlichen Wahrnehmung mit extremistischen politischen Zielen in Verbindung gebracht wurde.

Die bei Aufstellungsversammlungen bisher geübte Praxis, Kandidaten zu ihrer politischen Vergangenheit zu befragen, hat sich auch wegen der fehlenden Standardisierung und Dokumentation nicht bewährt.

Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist die Wahrscheinlichkeit unrichtiger bzw. unwahrer Angaben in Schriftorm deutlich niedriger einzuschätzen als die solcher Angaben in mündlicher und nicht ausreichend protokollierter Weise. Auch dem Vorwurf mangelhafter Sorgfalt bei der Kandidatenauswahl kann so begegnet werden.

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SH:LPT2013.2/Anträge/S1005 Befragung von Personen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S1005 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Dennis Boysen
Titel 
Befragung von Personen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§10

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

An §10 der Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland ist folgender Absatz einzufügen:

(5) Bei einer Aufstellungsversammlung müssen sich die wählenden Piraten im Vorfeld ein ausreichendes Bild von der Person und dem politischen Programm der bewerbenden Person machen können. Um das zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jede redeberechtigte Person während der durchzuführenden Befragung solange Fragen stellen kann, wie die Redeliste geöffnet ist. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen pro Person ist nicht vorgesehen.


Neue Fassung:

(5) Bei einer Aufstellungsversammlung müssen sich die wählenden Piraten im Vorfeld ein ausreichendes Bild von der Person und dem politischen Programm der bewerbenden Person machen können. Um das zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jede redeberechtigte Person während der durchzuführenden Befragung solange Fragen stellen kann, wie die Redeliste geöffnet ist. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen pro Person ist nicht vorgesehen.

Begründung

Die Vorkommnisse in Norderstedt haben gezeigt, dass es möglich ist, Personen für Volksvertretungswahlen aufzustellen, ohne sich ein ausreichendes Bild über die bewerbenden zu machen. Während für die Bundestagswahl §21 (3) BWG sagt, dass bewerbenden Gelegenheit zu geben ist, "sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.", gibt es einen solchen Punkt im GKWG nicht. Daher sollten wir hier eine eigene Lösung finden. Meiner Meinung nach, ist das ein wichtiger Punkt, um auf demokratische Weise kandidierende aufzustellen. Dieser zusätzliche Absatz soll das Ergebnis einer Aufstellungsversammlung, bei der das nicht gewährleistet ist, vor dem Landesschiedsgericht anfechtbar machen.

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sonstige Anträge

SH:LPT2013.2/Anträge/X9001 Antrag zur GO: Neue Wahlordnung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9001 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Antrag zur GO: Neue Wahlordnung
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Wahlordnung

Antragstext

Es wird beantragt in der Geschäftsordnung den Abschnitt wie folgt neu zu fassen.

Aktuelle Fassung:

Siehe aktuelle Wahlordnung

Neue Fassung:

Wahlordnung

Geltungsbereich
unverändert

Wahlgrundsätze
unverändert

Vorschlagsrecht
unverändert

Wahlmodus

  1. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden nach Bewertungswahl gewählt. Dabei wird pro Amt eine Wahl durchgeführt, Ämter gleicher Bezeichnung werden gemeinsam in einem Wahlgang gewählt. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  2. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden nach Bewertungswahl gewählt. Dabei werden alle Mitglieder in einem Wahlgang und alle Ersatzmitglieder in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Rangfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wird. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  3. Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Bewertungswahl gewählt.
    • Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Listenplätze festgelegt.
    • Dann erfolgt ggf. eine Unterteilung der Listenplätze in "Blöcke".(z.B. Block 1 = Platz 1; Block 2 = Platz 2-5; Block 3 = Platz 5-10; ...)
    • Für jeden Block wird (mindestens) ein eigener Wahlgang durchgeführt.
    • Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde.
    • Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden.
  4. Einzelbewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden nach Bewertungswahl gewählt.
  5. Tritt bei einer der vorgenannten Wahlen nur ein einzelner Kandidat an, kann die Versammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, diese Wahl per Akzeptanzwahl durchzuführen.
  6. Sonstige Personenwahlen finden wie folgt statt:
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es stehen höchstens so viele Kandidaten zur Wahl, wie Ämter zu besetzen sind, oder aber ist eine nach oben nicht beschränkte Anzahl an Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen, so ist der gewählt, der die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Über die Kandidaten kann bei offener Wahl auch gemeinsam abgestimmt werden. In dem Fall sind alle Kandidaten gewählt, sofern sie gemeinsam die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können. Scheitert die gemeinsame Wahl, so wird im Anschluss über die Kandidaten einzeln abgestimmt.
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es gibt mehr Kandidaten als Ämter oder sind eine bestimmte Anzahl gleichartiger Ämtern mit Rangfolge zu besetzen, so findet eine Wahl durch Zustimmung statt.
    • Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

Vorzugswahl
Dieser Abschnitt entfällt

Bewertungswahl

  1. Bei der Bewertungswahl können eine oder mehrere Personen gewählt werden.
  2. Jeder Wähler bewertet alle Kandidaten unabhängig voneinander und wählt dafür zur Bewertung aus einer Skala von 1 bis 10. Dabei können Zahlen mehrfach vergeben werden und natürlich muss nicht jede Zahl Verwendung finden. Es ist auch erlaubt, einzelnen Kandidaten gar keine Note zu geben.
  3. Die vom Wähler vorgenommene Bewertung drückt dabei den Grad der Zustimmung des Wählers für diesen Kandidaten aus. 10 bedeutet maximale Zustimmung; 1 minimale Zustimmung. Alle Zahlen dazwischen zeigen an, dass man einen Kandidaten denen mit geringerer Punktzahl vorzieht und die mit gleicher Punktzahl für gleich gut geeignet hält.
  4. Ein Stimmzettel zur Bewertung sollte eine Matrix aus Kandidaten und Bewertungsmöglichkeiten vorsehen, in der man für jeden Kandidaten die gewünschte Bewertung ankreuzen kann. Behelfsweise ist auch ein Stimmzettel zugelassen, bei der der Wähler die Bewertung durch Eintragen von Zahlen bestimmt.
  5. Für jeden Kandidaten wird ermittelt auf wievielen Stimmzetteln er bewertet wurde und welche durchschnittliche Bewertung er dabei erhalten hat.
  6. Kandidaten, die mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhielten, werden anhand der Durchschnittsbewertung sortiert und aus ihnen der/die Gewinner (und ggf. die Reihenfolge) ermittelt.
  7. Sollte der Gewinner (oder die Reihenfolge) nicht bestimmt werden können, da mehrere Kandidaten die gleiche Durchschnittsbewertung erhielten, so findet unter ihnen eine Stichwahl durch Wahl durch Zustimmung statt.

Wahl durch Zustimmung (Akzeptanzwahl)
unverändert

Begründung

Leider hat die im Oktober beschlossene Wahlordnung (und das darin festgehaltene Verfahren "Instant Runoff") nicht die von mir erhoffte Akzeptanz erreicht.

Deshalb hier der Versuch eines Kompromisses. :)

Das vorgeschlagene Verfahren der Bewertungswahl gibt dem Wähler die Möglichkeit, einen Grad der Zustimmung zu Kandidaten auszudrücken und ist damit aus meiner Sicht besser ("gerechter") als reines Approval. (Die "Wahl durch Zustimmung" (Approval Voting) kann auch als Bewertungswahl mit der Skala 0-1 gesehen werden.)

Warum das 50%-Quorum?

  • Mir ist es wichtig, dass ein gewählter Kandidat die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Versammlung erhält.

Warum kein "Nein" auf dem Stimmzettel? Warum keine explizite Möglichkeit der Enthaltung?

  • Das würde die Auszählung verkomplizieren, ohne wirklich entscheidend zur Abbildung des Wählerwillens beizutragen. Siehe dazu auch die Seite von "Entropy".

Warum Durchschnittswert und nicht die Summe der Bewertungen?

  • Da ich vorschlage, die Enthaltungen nicht zu berücksichtigen, sind diese Optionen gleichwertig. Den Durchschnitt zu benutzen hat den Vorteil, dass das Ergebnis auf die Bewertungsskala abgebildet wird.

Wurde das Verfahren schon mal bei Piratens angewendet?

  • Nach meinem Wissen wurden Varianten dieses Verfahrens bei den Aufstellungsversammlungen zur BTW in den LVs Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet.

Weiterführende Informationen

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9011a Kritische Analyse der erzielten Ergebnisse bei der Kommunalwahl 2013

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9011a an den LPT 2013.2.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Kritische Analyse der erzielten Ergebnisse bei der Kommunalwahl 2013
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Hiermit beschließt die Versammlung, eine kritische Aussprache zu den erzielten Ergebnissen bei der Kommunalwahl 2013 noch vor Beginn der Vorstandswahlen durchzuführen.



Begründung

Ein selbstkritischer Rückblick auf die erzielten Ergebnisse bei der Kommunalwahl 2013 ist zwingend notwendig. Nur wenn wir es schaffen, die notwendigen Lehren aus diesem Ergebnis zu ziehen, werden wir in der Lage sein, einen erfolgreichen Bundestagswahlkampf zu führen, um am 22. September erfolgreich in den Deutschen Bundestag einzuziehen.

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9011b Kritische Betrachtung unsere Möglichkeiten im Bundestagswahlkampf 2013

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9011b an den LPT 2013.2.
Beantragt von
CThiessen
Titel 
Kritische Betrachtung unserer Möglichkeiten im Bundestagswahlkampf 2013
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Hiermit beschließt die Versammlung des LPT2013.2 eine kritische Betrachtung unserer Möglichkeiten im Bundestagswahlkampf 2013.



Begründung

Ich sehen diesen Antrag als konkurrierend zu: "Kritische Analyse der erzielten Ergebnisse bei der Kommunalwahl 2013"

Nur ein Blick nach hinten führt vermutlich erst mal zu den Verschiedensten Interpretationen welche Einflüsse aus Bund, Land und Kommunen in welcher Gewichtung zu dem Ergebnis beigetragen haben. Positiv wie Negativ. Wir sollten die vorhandenen Kräfte auf die kommende Bundestagwahl konzentrieren und den Blick nach vorne richten. Bei dieser Betrachtung sind die Erfahrungen des Landtagwahlkampfes und des vergangenen Kommunalwahlkampfes zu berücksichtigen. Auch die Möglichkeiten der Mandatsträger in Land und Kommunen sollten dabei berücksichtigt werden. Möglichkeiten die aus dem Mandat erwachsen, aber auch Einschränkungen die durch die zeitlichen Verpflichtungen entstehen.

Liquid Feedback SH: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/3470.html

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9020 Erhöhung der Fraktionsmittel stoppen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9020 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Pab
Titel 
Fraktionsmittelanstieg stoppen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen weitere Erhöhungen der Fraktionsmittel aus, weil dies vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Fraktionsmittelerhöhungen in der Vergangenheit, der hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems nicht zu rechtfertigen ist. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten, um die Belastungen sozial gerecht zu verteilen.



Begründung

Explodierende Fraktionsmittel: Die im Landtag vertretenen Fraktionen entscheiden in eigener Sache über die Höhe der Steuergelder, die ihnen zur Verfügung stehen. Dadurch sind die Fraktionsmittel heute preisbereinigt bereits 25mal so hoch wie noch 1965. Weitere Erhöhungen lassen sich nicht mit der Entgeltentwicklung (Tarifabschlüsse) rechtfertigen, weil die Fraktionsmittelerhöhungen der letzten Jahrzehnte die Entgeltentwicklung der nächsten 150 Jahre bereits vorweggenommen haben. Seit 1965 sind die Fraktionsmittel fast fünfmal so stark erhöht worden wie das Durchschnittsentgelt sozialversicherungspflichtig Beschäftigter angestiegen ist.

Fraktionsmittel-SH.png

50 Jahre lang, nämlich bis 2009, haben die Fraktionen mit weniger Mitteln gearbeitet als sie heute erhalten. Ebenso lang beklagen sie jedoch eine angeblich eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und erhöhen ihre Mittel, so dass die Fraktionsmittel heute im Vergleich zu 1965 preisbereinigt schon auf das 25fache angestiegen sind. Die Vergangenheit beweist, dass die Landtagsfraktionen mit erheblich geringeren Mitteln arbeiten können als sie ihnen heute zur Verfügung stehen.

Hohe Rücklagen: Tatsächlich sind die Fraktionsmittel so hoch, dass die Fraktionen hohe Sparguthaben angesammelt haben. Betrugen die Rücklagen 1996 noch knapp 400.000 Euro, beliefen sie sich 2011 schon auf über 1,3 Mio. Euro. Dies entspricht 25% der jährlich bezogenen Fraktionsmittel. Während die Fraktionen Zinsen auf ihre Guthaben beziehen, muss das Land hohe Schuldzinsen zahlen.

Der Landesrechnungshof fordert vor diesem Hintergrund eine Kürzung der Fraktionsmittel um 20%. Die Fraktionen könnten nicht unter Verweis auf die Schuldenbremse für die Bürger und die Landesverwaltung Wasser predigen und sich selbst Wein einschenken.

Jüngste Erhöhungen: Der Landtag wuchs infolge eines verfassungswidrigen Wahlrechts im Jahr 2009 von 69 auf 95 Abgeordnete an. Wegen der gestiegenen Abgeordnetenzahl wurden die Fraktionsmittel 2009 von 4,2 Mio. auf 5,4 Mio. Euro erhöht, obwohl die Aufgaben des Landtags nicht zunahmen. 2012 wurden auf der Grundlage eines verfassungsgemäßen Wahlrechts wieder 69 Abgeordnete in den Landtag gewählt. Nun wurden die Fraktionsmittel jedoch nicht wieder auf das vorherige Maß von 4,2 Mio. Euro abgesenkt, sondern mit 5 Mio. Euro im Wesentlichen beibehalten. Als Argument wurde angeführt, die Aufgaben des Landtags seien gleich geblieben (nach diesem Maßstab hätte es die Erhöhung auf über 5 Mio. Euro nie geben dürfen).

Die Erhöhung der Fraktionsmittelsätze um 33% pro Abgeordnetem stieß 2012 auf massive Kritik des Landesrechnungshofs, der Öffentlichkeit und der Piraten. Wir haben vergeblich beantragt, die Fraktionsmittel wieder auf 4 Mio. Euro festzusetzen. Gegen unsere Stimmen und unseren entschiedenen Protest wurden die Fraktionsmittel gleichwohl auf 5 Mio. Euro festgesetzt. Man beschwichtigte die Öffentlichkeit mit dem Versprechen, dieser Betrag solle für die gesamte Legislaturperiode eingefroren werden.

Die Piratenfraktion hat sodann einen Haushaltsplan aufgestellt, der mit gleichbleibenden Fraktionsmitteln kalkuliert und Personalkostensteigerungen für die gesamte Legislaturperiode berücksichtigt. Er schöpft die unserer Ansicht nach überhöhten Fraktionsmittel nicht aus, sondern sieht eine Teilrückzahlung vor. Die Fraktion erhält monatlich etwa 50.000 Euro an Fraktionsmitteln und verfügt zurzeit über Rücklagen in sechsstelliger Höhe.

Neue Erhöhungspläne: Vor kurzem wurde bekannt, dass die etablierten Fraktionen die Fraktionsmittel für 2014 entgegen ihrer Versprechungen im letzten Jahr erneut erhöhen wollen. Zur Begründung werden die von vornherein abzusehenden Tarifsteigerungen genannt.

Erdrückende Zinslast: Die Erhöhung soll trotz der erdrückend hohen Zinslast des Landes erfolgen, die sich inzwischen auf fast 1 Mrd. Euro jährlich beläuft. Von den Steuereinnahmen in Höhe von 6,2 Mrd. Euro jährlich (2011) verbleiben daher Jahr für Jahr von vornherein nur 5,2 Mrd. Euro übrig. Weil das Land seine laufenden Ausgaben nicht aus eigener Kraft decken kann, kommen ständig neue Schulden und Schuldzinsen hinzu. 2020 wird sich die Zinslast auf 1,4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Sobald die niedrigen Zinsen wieder ansteigen, wird dieser Betrag weiter zunehmen. Gleichzeitig lassen die Pensionslasten des Landes stark steigende Ausgaben erwarten.

Schleswig-Holstein ist pro Einwohner das am dritthöchsten verschuldete Flächenland in Deutschland. Vor diesem Hintergrund musste das Land Leistungen für die Bürger und für öffentliche Einrichtungen streichen. Beispielsweise wurden die Mittel für die Verbraucherberatung ebenso empfindlich gestrichen wie das Landesblindengeld. Für das nächste Jahr steht zur Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer an.

Anstehende Stellenstreichungen: Bis 2020 will das Land zum Abbau der Neuverschuldung 5.300 Stellen streichen. Jeder zehnte Mitarbeiter der Landesverwaltung, beispielsweise in den Bereichen Polizei, Justiz, Steuer und Bildung, wird dadurch wegfallen. Entsprechend wird eine Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Mitarbeiter eintreten.

Unterfinanziertes Bildungssystem: Allerdings sind die deutschen Investitionen in Bildung schon heute unterdurchschnittlich hoch (5,3% des Bruttoinlandsprodukts, OECD-Durchschnitt: 6,2%, deutsches Ziel laut Bildungsgipfel: 7%). Kein Bundesland gibt pro Schüler/Studierendem so wenig aus wie Schleswig-Holstein. Die Studie "Bildungsmonitor 2012" sieht Schleswig-Holstein unter allen Ländern an letzter Stelle, was die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems angeht.

Ergebnis: Vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Fraktionsmittelerhöhungen in der Vergangenheit, der erdrückend hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems sind Erhöhungen ausgerechnet bei den Fraktionsmitteln nicht zu rechtfertigen. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten. Entsprechend unserem Wahlprogramm ist die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festzuschreiben. Außerdem ist der Praxis ein Ende zu setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet.


Anhang: Auszug aus unserem Programm zur Landtagswahl

Fraktionsfinanzierung begrenzen

In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten.

Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen zu veröffentlichen.

Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abschaffen.


Hinweis: Der Antrag soll mit Blick auf die anstehende Entscheidung im Landtag der aktuellen Positionsbestimmung dienen (Positionspapier) und ist deswegen als "sonstiger Antrag" eingereicht worden. Er soll nicht in das Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl und ist auch für das Grundsatzprogramm nicht geeignet.

Diskussion
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SH:LPT2013.2/Anträge/X9021 Newsletter der Landtagsfraktion

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9021 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Michael5405
Titel 
Newsletter der Landtagsfraktion
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge der Fraktion gegenüber den Wunsch ausdrücken, dass diese einen Newletter herausgibt. In dem Fraktionsnewsletter wird über die wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen in komprimierter und strukturierter Form informiert. Der Newsletter sollte mindestens vier bis sechs Mal im Jahr erscheinen.



Begründung

Die Fraktion leistet gute Arbeit im Landtag und produziert dabei sehr viel Output. Für jemand, der an der Arbeit der Piraten-Fraktion interessiert ist, ist es sehr schwer, die Informationen zusammen zu tragen. Die Information werden unstrukturiert über die Fraktionsliste veröffentlicht, in loser Folge auf dem Fraktionsblog veröffentlicht oder über eine beachtliche Zahl von PM´s verbreitet. Jemand, der ein Thema verfolgen will oder sich allgemein informieren will, muss regelmäßig sehr viel lesen und viel Zeit darauf verwenden, die Informationen zusammen zu tragen.

Sowohl für Piraten als auch für an der Arbeit der Fraktion interessierte Personen außerhalb unserer Partei wäre es sehr wünschenswert, wenn die Fraktion regelmäßig in strukturierter und komprimierter Form über ihre Arbeit im Landtag berichtet. Die Arbeit der Fraktion kann dann in überschaubarem Zeitaufwand verfolgt werden.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9030 Keine weiteren Erhöhungen der Abgeordnetendiäten

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9030 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Pab
Titel 
Keine weiteren Erhöhungen der Abgeordnetendiäten
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen weitere Erhöhungen der Abgeordnetendiäten aus, weil dies vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Diätenerhöhungen in der Vergangenheit, der hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems nicht zu rechtfertigen ist. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen müssen auch die Abgeordneten einen Einsparbeitrag leisten, um die anstehenden Belastungen sozial gerecht zu verteilen.



Begründung

Nach einer vom Landtag 2012 gegen die Stimmen der Piraten beschlossenen Koppelung der Diäten an die Gehaltsentwicklung sollen die Diäten der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag von zurzeit 7.274,28 Euro monatlich um 3,5% auf ca. 7.530 Euro ab Juli 2013 steigen. Dies bedeutete jährliche Mehrkosten für das Land von 200.000 Euro.

Verfassungswidrige Diätenautomatik: Während Ministerpräsident und Minister einen Beitrag zum erforderlichen Ausgleich des Landeshaushalts geleistet haben, indem sie ihre Gehälter 2012 um 6-12% abgesenkt haben (Albig: "Man kann nicht von seinen Mitarbeitern in den nächsten Jahren viel verlangen und selber gar nichts beitragen"), haben sich die Abgeordneten der etablierten Fraktionen im gleichen Jahr ihre Diäten um 2% erhöht und außerdem eine automatische jährliche Diätenerhöhung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung beschlossen. Eine solche Diätenautomatik ist mir aus keinem anderen Bundesland bekannt, sie dürfte einzigartig in Deutschland sein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Koppelung der Abgeordnetendiäten an die Einkommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten bereits für verfassungswidrig befunden, weil eine Koppelung dazu dienen solle, „das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu entscheiden.“ (BVerfGE 40, 296, 316) Da die Abgeordneten bei der Diätenfestsetzung in eigener Sache entscheiden, stellt die Öffentlichkeit das einzige wirksame Gegengewicht dar.

Um zu gewährleisten, dass jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum diskutiert und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber selbständig entschieden wird, muss die Regelung über die automatische Anpassung der Abgeordnetendiäten und Kostenerstattung aufgehoben werden. Nur eine selbständige Entscheidung des Parlaments über jede Veränderung der Höhe der Diäten gewährleistet, dass die jeweilige politische Gesamtlage in die Entscheidung mit einfließen kann.

Erdrückende Zinslast: Zu berücksichtigen ist bei der Entscheidung die finanzielle Gesamtsituation des Landes. Die Politik mutet den Bürgern einen Schuldenberg mit erdrückender Zinslast, eine Grunderwerbssteuererhöhung und ein unterfinanziertes Bildungssystems zu. Die Zinslast des Landes beläuft sich inzwischen auf fast 1 Mrd. Euro jährlich. Von den Steuereinnahmen in Höhe von 6,2 Mrd. Euro jährlich (2011) verbleiben daher nur 5,2 Mrd. Euro. Weil das Land seine laufenden Ausgaben nicht aus eigener Kraft decken kann, kommen ständig neue Schulden und Schuldzinsen hinzu. 2020 wird sich die Zinslast auf 1,4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Sobald die niedrigen Zinsen wieder ansteigen, wird dieser Betrag deutlich erhöhen. Gleichzeitig lassen die Pensionslasten des Landes stark steigende Ausgaben erwarten.

Belastungen der Bürger: Schleswig-Holstein ist pro Einwohner das am dritthöchsten verschuldete Flächenland in Deutschland. Vor diesem Hintergrund musste das Land Leistungen für die Bürger und für öffentliche Einrichtungen streichen. Beispielsweise wurden die Mittel für die Verbraucherberatung ebenso empfindlich gestrichen wie das Landesblindengeld. Die vom Land finanzierten Einrichtungen wie Frauenhäuser können mit Mittelerhöhungen wegen steigender Lohnkosten nicht rechnen. Für das nächste Jahr steht zur Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer an.

Anstehende Stellenstreichungen: Bis 2020 will das Land zum Abbau der Neuverschuldung 5.300 Stellen streichen. Jeder zehnte Mitarbeiter der Landesverwaltung, beispielsweise in den Bereichen Polizei, Justiz, Steuer und Bildung, wird dadurch wegfallen. Entsprechend wird eine Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Mitarbeiter eintreten.

Unterfinanzierte Bildung: Dabei sind die deutschen Investitionen in Bildung schon heute unterdurchschnittlich hoch (5,3% des Bruttoinlandsprodukts, OECD-Durchschnitt: 6,2%, deutsches Ziel laut Bildungsgipfel: 7%). Kein Bundesland gibt pro Schüler/Studierendem so wenig aus wie Schleswig-Holstein. Die Studie "Bildungsmonitor 2012" sieht Schleswig-Holstein unter allen Ländern an letzter Stelle, was die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems angeht.

Vervielfachte Diäten: Die meisten Abgeordneten verbessern sich durch Übernahme ihres Mandats finanziell erheblich. Im Jahr 1958 hat die Entschädigung der schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten einschließlich Kostenpauschale mit umgerechnet 300 Euro monatlich noch bei 68% des Durchschnittseinkommens sozialversicherungspflichtig Beschäftigter gelegen. Gegenwärtig beträgt die Brutto-Abgeordnetenentschädigung (einschließlich Altersvorsorgebeitrag) mit 8.774,28 Euro monatlich 325% des Durchschnittseinkommens sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, hat sich preisbereinigt also vervielfacht. Von einer Abkoppelung von der Einkommensentwicklung im Fall eines Diätenstopps kann keine Rede sein, vielmehr haben die Abgeordneten die Einkommensentwicklung der nächsten Jahrzehnte bereits vorweggenommen.

Spitzeneinkommen: Nur 2% der Einkommenssteuerzahler beziehen ein so hohes Einkommen wie schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete. An allen Schleswig-Holsteinern gemessen ist die Privilegierung noch extremer, weil Arme regelmäßig keine Steuern zahlen und deshalb in der Einkommenssteuerstatistik nicht erfasst sind. In Anbetracht dieses Diätenniveaus sind weitere Erhöhungen nicht zu rechtfertigen.

Gefährdung der Demokratie: Zu hohe Diäten schaden unserer Demokratie, weil sie Abgeordnete oft auf Dauer davon abhalten, wieder in ihrem Beruf zurückzukehren („Berufspolitiker“), so dass das Parlament versteinert und die Abgeordneten den Bezug zum Berufsleben verlieren. Außerdem können übermäßig privilegierte Abgeordnete die finanzielle Situation der allermeisten Bürger, die sie vertreten sollen, nicht mehr aus eigener Anschauung nachvollziehen.

Ergebnis: Vor dem Hintergrund der weit überproportionalen Diätenerhöhungen in der Vergangenheit, der erdrückend hohen Zinslast des Landes, der Leistungskürzungen für die Bürger, des einschneidenden Personalabbaus in der Landesverwaltung und des unterfinanzierten Bildungssystems sind weitere Erhöhungen ausgerechnet bei den Abgeordnetendiäten nicht zu rechtfertigen. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss die Politik umgekehrt einen Einsparbeitrag leisten, um die anstehenden Belastungen sozial gerecht zu verteilen.

Hinweis: Der Antrag soll mit Blick auf eine mögliche Gesetzesinitiative im Landtag der aktuellen Positionsbestimmung dienen (Positionspapier) und ist deswegen als "sonstiger Antrag" eingereicht worden. Er soll nicht in das Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl und ist auch für das Grundsatzprogramm nicht geeignet.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9040 Landesrechnungshofpräsidenten in einem transparenten und offenen Verfahren wählen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9040 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Pab
Titel 
Landesrechnungshofpräsidenten in einem transparenten und offenen Verfahren wählen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landesrechnungshofs in dem bisherigen Verfahren, also ohne offene Ausschreibung der Stelle, aus.

Wir fordern eine Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen einschließlich Parteiverbundenheit. Dies setzt eine öffentliche Ausschreibung der Stelle und grundsätzlich auch eine öffentliche Anhörung aller oder ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber voraus.

Mittelfristig sprechen wir uns dafür aus, dass der Landesrechnungshof seine Präsidentin oder seinen Präsidenten aus dem Kreis seiner Mitglieder selbst wählt.



Begründung

Bisheriges Wahlverfahren ungeeignet: Die Amtszeit des Präsidenten des Landesrechnungshofs hat vor wenigen Wochen geendet. Das Gesetz sieht die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers mit Zweidrittelmehrheit des Landtags auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vor. Bisher haben sich SPD und CDU stets ohne offene Ausschreibung der Stelle auf eine Person verständigt. Dies war aber immer wieder mit Verzögerungen verbunden.

In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen, vor denen das Land steht, sollte die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs möglichst zeitnah erfolgen. Die bisherige Vorschlagspraxis der Fraktionen gewährleistet eine zeitnahe Nachfolge nicht, weil eine Zweidrittelmehrheit für die drei von SPD und CDU vorgeschlagenen Kandidaten nicht absehbar ist. Schon 2003 und 2004 war die Stelle anderthalb Jahre lang vakant, weil sich CDU und SPD nicht einigen konnten.

Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern: In dem bisherigen Verfahren, das nur die von der Politik ins Gespräch gebrachten Kandidaten in die Auswahl einbezieht, ist es unmöglich, diejenige Person zu ermitteln, welche die beste Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für das Amt des Landesrechnungshofpräsidenten aufweist. Denn ohne offene Ausschreibung der Stelle oder wenigstens einen öffentlichen Aufruf, Interesse anzumelden, lässt sich nicht ausschließen, dass besser geeignete Interessenten als die seitens der Politik ins Gespräch gebrachten Personen vorhanden sind, beispielsweise im Kreise des Landesrechnungshofs selbst. Das Grundgesetz fordert aus guten Gründen eine Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter (Artikel 33). Das Auswahlverfahren muss dazu so ausgestaltet sein, dass es jedem Interessenten gleichen Zugang eröffnet.

Kernelemente eines fairen Verfahrens zur Bestenauslese sind eine öffentliche Ausschreibung und eine Anhörung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (vgl. § 21 LRiG).

Öffentliche Ausschreibung: Eine öffentliche Stellenausschreibung bietet die beste Gewähr gegen eine von sachfremden Erwägungen bestimmte Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs. Es gewährleistet am ehesten allen Bewerbern die gleiche Zugangschance zu dem Amt. Im Fall des Brandenburgischen Landesrechnungshofs hat sich das Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung bereits bewährt. Nachdem im Landtag lange Zeit keine Einigung möglich war, bewarb sich auf die öffentliche Ausschreibung ein Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs, auf den man sich mit breiter Mehrheit verständigen konnte. Das Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung wird auch in Österreich seit Jahren erfolgreich angewandt (vgl. etwa § 10 des Gesetzes vom 22. November 2001 über den Burgenländischen Landes-Rechnungshof).

Öffentliche Anhörung: Eine öffentliche Anhörung von Bewerbern nimmt der Richterwahlausschuss bereits seit Jahren vor. Auch im Falle des Landesrechnungshofs ist Bewerbern, die bereits ein öffentliches Amt bekleiden oder deren Bewerbung bereits öffentlich bekannt ist, eine öffentliche Anhörung ohne weiteres zuzumuten. Bei Bewerbern aus der freien Wirtschaft, die ein Bekanntwerden ihrer Bewerbung im Hinblick auf ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis nicht wünschen, kommt eine zunächst nicht-öffentliche Anhörung in Betracht, wobei die öffentliche Anhörung nach erfolgter Auswahlentscheidung nachgeholt werden kann.

Zeitnahe Neubesetzung: In Schleswig-Holstein ist im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen, vor denen das Land steht, eine zügige Neubesetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs wichtig. Sie ist in dem Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung und Anhörung auch möglich. Eine Gesetzesänderung ist dazu nicht nötig, könnte im Übrigen aber auch im Verlauf einer Landtagssitzung erfolgen. Verzögerungen liegen nicht in dem offenen Auswahlverfahren begründet, sondern darin, dass die etablierten Fraktionen seine Einleitung bis heute trotz eines entsprechenden Antrags der Piratenfraktion aus dem März 2013 verweigert haben. Die Wahl einer starken und unabhängigen Person an die Spitze des Landesrechnungshofs für die nächsten sechs Jahren ist von so hoher Bedeutung für unser Land und seine finanzielle Zukunftsfähigkeit, dass sich der Landtag die nötige Zeit für ein ordentliches Auswahlverfahren nehmen muss.

Offene Ausschreibung nicht erst 2019: Das Angebot aus Koalitionskreisen, erst für die nächste Wahl im Jahr 2019 eine öffentliche Ausschreibung gesetzlich vorzusehen, ist nicht akzeptabel. Entscheidend ist, bei der jetzt anstehenden Wahl ein offenes Verfahren durchzusetzen, um auf der Grundlage aller eingehender Bewerbungen die beste Bewerberin oder den besten Bewerber für das wichtige Amt der Präsidenten oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs auswählen zu können. Eine gesetzliche Regelung für die nächste Wahl könnte jederzeit mit einfacher Mehrheit wieder geändert werden, zumal 2016 die nächste Landtagswahl und damit möglicherweise auch veränderte Mehrheitsverhältnisse anstehen.

Kungelei beschädigt das Amt: Das jetzt anstehende Wahlverfahren muss der besonderen Stellung und Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs gerecht werden. Bereits der Anschein, die Auswahl erfolge nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung („Ämterpatronage“), muss vermieden werden. Weil der Landesrechnungshof die Politik kontrollieren soll, können gerade starke und unabhängige Persönlichkeiten für das Präsidentenamt besonders geeignet sein, die nicht politisch "genehm" sind und deswegen nur in einem offenen Verfahren eine Chance bekommen. Erst ein transparentes und offenes Wahlverfahren verschafft der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesrechnungshofs den öffentlichen Rückhalt, den sie oder er gerade in politisch sensiblen Fragen zur Erfüllung ihrer oder seiner für die Zukunft des Landes wichtigen Aufgaben benötigt.

Selbstverwaltung des Landesrechnungshofs: Mittelfristig vorzugswürdig gegenüber einer Wahl durch den Landtag wäre zwar eine Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch die Mitglieder des Landesrechnungshofs selbst, wie es etwa in Österreich teilweise praktiziert wird. In Anbetracht des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens einerseits und der politischen Mehrheitsverhältnisse andererseits kann dies aber nur mittelfristiges Ziel sein.


Anhang: Auszug aus unserem Programm zur Landtagswahl

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. [...] Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.


Hinweis: Der Antrag soll mit Blick auf die möglicherweise bald anstehende Entscheidung im Landtag der aktuellen Positionsbestimmung dienen (Positionspapier) und ist deswegen als "sonstiger Antrag" eingereicht worden. Er soll nicht in das Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl und ist auch für das Grundsatzprogramm nicht geeignet.

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9050 Ergänzung Online-Mitgliedsantrag

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9050 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Sailor
Titel 
Ergänzung Online-Mitgliedsantrag
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt im Online-Mitgliedsantrag folgende Frage nach dem Punkt Hinweise aufzunehmen:

Bestanden oder bestehen Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien und Gruppierungen.

Wenn ja: Welche?


Hinweis: Sollte diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, wird der Landesvorstand der Piratenpartei SH bei Bekanntwerden eines anderen Sachverhaltes ein sofortiges Parteiausschlussverfahren anstrengen.



Begründung

Wir sollten bereits auf dem Aufnahmeantrag deutlich machen, dass wir keine Mitglieder wollen, die eine rechts- oder linksradikale Vergangenheit haben.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9060 Arbeitserleichterung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9060 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Olgr
Titel 
Arbeitserleichterung
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Hiermit beauftragt die Versammlung den Vorstand, aktiv nach Lösungen zu suchen, um wiederkehrende Tätigkeiten durch bezahlte Mitarbeiter durchführen zu lassen.



Begründung

Gerade die Phase zur Vorbereitung der Kommunalwahl hat dauerhaft einige Ressourcen gebunden. Der Vorstand war nur durch außerordentlichen dauerhaften persönlichen Einsatz in der Lage, allen formalen Anforderungen zu entsprechen. Spätestens beim persönlichen Einsatz des Vorsitzenden als Protokollführer und seines Stellvertreters als Streamer-Bediener bei der Aufstellungsversammlung sollte jedem klar geworden sein, dass es eine Art halbtags Geschäftsführung geben sollte, damit der Vorstand sich auch noch besser um die Belange der Mitglieder kümmern kann.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9070a Neustart der Diskursliste

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9070a an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Sailor
Titel 
Neustart der Diskursliste
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der LPT2013.2 möge beschließen, dass die Diskursliste der Piratenpartei SH am 25. Juni 2013 bis zum 31. Juli 2013 geschlossen wird. Der Landesvorstand wird allen Mitgliedern in einer gesonderten E-Mail mitteilen, welche Regeln und Sanktionen bei Missachtung für die Nutzung der Diskursliste ab dem Neustart am 01.08.2013 gelten. Der Landesverband setzt über Beauftragungen Moderatoren der Diskursliste ein, die die Einhaltung der Regeln kontrollieren.



Begründung

Die Diskursliste ist ein zentrales Kommunikationsinstrument der Piraten in SH. Leider wurde dieses Instrument in den letzten Monaten missbraucht und die große Anzahl der Mitglieder hat diese Liste nicht mehr abonniert. Wir benötigen dieses Instrument, um die inhaltliche Arbeit der Partei für alle zugänglich und nachvollziehbar zu machen. Neue und aktuelle Themen sollen auf dieser Liste diskutiert werden, um dann in das LQFB eingestellt zu werden und somit den Weg in die Programmatik der Piratenpartei SH finden.

Parteiinterne Ankündigungen werden wie gehabt über die Ankündigungslisten getätigt. Die Regionallisten werden zunächst von der Neuregelung nicht berührt, es sei denn, die Gebiets- oder Kreisverbände wünschen dieses ausdrücklich.

Diskussion
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SH:LPT2013.2/Anträge/X9070b Ersatz der Diskursliste durch das Forum

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9070b an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Bastian Grundman, Tonio Wilde, Sven Bielawa, Regina Meyn, Cord Böge, Lothar Lemke und Knut Reckweg
Titel 
Ersatz der Diskursliste durch das Forum
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der LPT 2013.2 möge beschließen, dass die Diskursliste dauerhaft abgeschaltet wird. Als
Ersatz soll das existierende News-Forum dienen, das dann von einem Team moderiert wird.
Die Moderatoren werden vom Landesvorstand beauftragt und üben im Rahmen des Auftrages
das Hausrecht im "Vier-Augen-Prinzip" aus.
Als Regelungsgrundlage für die Moderation gelten die bestehenden Mailinglistenregeln [1],
die an die neue Form angepasst werden und sich am Piratenkodex [2] orientieren.
Im Forum werden Parteimitglieder als solche gekennzeichnet (inkl. Landesverband). Dieses
wird datenschutzkonform durch den Landesvorstand oder einen Beauftragten sicher gestellt.

[1] Mailinglistenregeln: https://wiki.piratenpartei.de/SH:Mailinglistenregeln
[2] Piratenkodex: http://wiki.piratenpartei.de/Kodex



Begründung

Wir, die Antragsteller, sind es leid, dass durch eine kleine Gruppe von Leuten der Diskurs
und das Erarbeiten von Themen zerstört wird. Die persönliche Denunziation, das Bepöbeln
und die Beschimpfungen haben in letzter Zeit in einer nicht mehr hinzunehmenden Art und
Weise zugenommen. Ein Ignorieren Einzelner, wie es in der Vergangenheit stattgefunden
hat, brachte nicht den gewünschten Erfolg. Der Zeitpunkt zum Cut bzw. Handeln ist jetzt
gekommen.
Die Umstellung des Diskurses auf das Forum ist vor allem notwendig, da auf einer
Mailingliste bereits versendete Mails nicht mehr zurückgerufen oder im Notfall von den
Moderatoren gelöscht werden können. Eine "entgleiste" Diskussion" ist auf einer Mailingliste
kaum noch zu stoppen, in einem moderiertem Forum ist dies aber möglich.
Foren haben weitere Vorteile:
Forenteilnehmer können in ihrem Profil Angaben zu ihrem persönlichen Werdegang machen,
zu ihren Wikiseiten oder Blogs verlinken.
Außerdem werden die Klicks der Beiträge, gezählt die auch den TE zeigen ob Interesse am
Thema besteht.
Im Forum hat das Moderatoren-Team Hausrecht und wendet dieses entsprechend den
Regeln an. Das hat nichts mit Zensur zu tun und wenn man sich die Forumsregeln
durchliest, werden die Teilnehmer bei hartem Durchgreifen langfristig entlastet, so dass
wieder produktive Diskussionen und Themenfindungen möglich werden.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2013.2/Anträge/X9080a Positionspapier gegen Fracking (Hydraulic Fracturing)

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9080a an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Gabi67, Malte S. & Starkiller für die Bundes AG Umwelt Untergruppe Fracking
Titel 
Positionspapier für eine Frackingfreie Zukunft
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu verabschieden:

Positionspapier gegen Fracking (Hydraulic Fracturing)


Die Achtung des Lebens jeglicher Art ist Grundprinzip der PIRATEN Deutschlands. Wir setzen uns für einen schonenden Umgang mit der Umwelt und den Erhalt der Natur ein. Wir sind uns dabei bewusst, dass dies oftmals im Gegensatz zu wirtschaftlichen Interessen steht. Es gilt, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem ökonomischen Interesse und dem ökologischen Anspruch zu schaffen, wobei letzterer im Zweifelsfall den Ausschlag gibt. Dieser Fall ist bei der Anwendung des Hydraulic Fracturing (kurz: Fracking) zur Förderung von "unkonventionellem" fossilem Erdgas und Erdöl, sowie bei der Verpressung umweltschädigender Substanzen in den Untergrund, gegeben. Derartige Verfahren bergen ein erhebliches Umweltrisiko und widersprechen der beschlossenen Energiewende. Fracking wird dem ökologischem Anspruch für Mensch, Tier und Umwelt nicht gerecht und ist daher zu verbieten.


Von mehreren Bergämtern wurden deutschlandweit an internationale Konzerne neue Konzessionen zur Erkundung (Aufsuchungserlaubnisse) vorzugsweise von "unkonventionellen" Kohlenwasserstoffen, erteilt. Sie sind Grundlage für eine spätere Ausbeutung von Öl- und Gasvorkommen unter Anwendung der umstrittenen Aufschluss-Methode des Fracking. Die "unkonventionellen Vorkommen" sind ohne den Einsatz des Fracking nicht auszubeuten.

Studien, wie z.B. das Gutachten "Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" aus dem August 2012 im Auftrag des Umweltbundesamtes, belegen unabsehbare Risiken mit unumkehrbaren Folgeschäden an Natur und Umwelt[1].

Einige bisher bekannten Gefahren beziehen sich auf:

Eine Gefährdung für das Grundwasser durch das Einbringen öko- und humantoxischer sowie wassergefährdender Stoffe . Die Freisetzung von natürlich vorkommenden Giftstoffen aus dem Untergrund, wie Schwermetalle (z.B. Quecksilber), radioaktive Elemente, krebserregende Substanzen (z.B. Benzol) und Salze in hoher Konzentration. Schädigung von Wasseradern und die Zerstörung uns unbekannter Tiefenstrukturen im Erduntergrund. Die Versalzung von Wasseradern. Durch den hohen Druck aus dem Untergrund können Solevorkommen in Grundwasserbereiche verpresst werden. Durch Druckveränderungen werden Erdbeben im Untergrund ausgelöst z.B. durch Disposalbohrungen. Auftretende Undichtigkeiten (Leckagen) führen zu direkten oberirdischen und unterirdischen Verunreinigung der Böden und Wasseradern mit teilweise hochgiftigen Fracking Zusätzen (Fracking Fluid), den aus dem Untergrund gelösten Stoffen sowie durch Methangas, welches eine um Faktor 21 höhere Klimaaktivität als Kohlendioxid (CO2) hat.[2]


Die weltweiten Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass weder die Gas-Konzerne noch die Regierungen in Verantwortung für die Bewahrung unserer Umwelt handeln. Oberste Priorität hat die Gewinnmaximierung. Die gefährlichen und unabsehbaren Folgen der gewaltsamen Methoden zur Ausbeutung letzter fossiler Reserven werden bewusst in Kauf genommen. Dies ist in höchstem Maße bedenklich, verantwortungslos und nicht hinnehmbar! Gerade Deutschland, welches als Vorreiter der Energiewende weltweit Anerkennung findet, sollte nicht den Schritt zurück zu fossilen Energieträgern gehen.


Wir setzen uns dafür ein:

Fracking zur Forschung, Förderung und Erschließung von Kohlenwasserstoffvorkommen zu verbieten. Die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flowback mittels Versenkbohrungen zu verbieten. Das Bergrecht abzuschaffen und durch ein Bundesumweltgesetzbuch und dreidimensionale Raumplanung zu ersetzen.[3] Das Wasserrecht zum vorrangigen Recht zu machen, und dies nicht nur in Wasserschutzgebieten. Durch Umkehr der Beweislast im Schadensfalle, dafür Sorge zu tragen, Bürger und Natur adäquat zu entschädigen und den ursprünglich unbelasteten Zustand wieder herzustellen.


Die mit dem Fracking - und anderen risikobelasteten Fördermethoden - verbundenen Kosten, wie z.B. Wasserverunreinigung, werden derzeit von der Allgemeinheit getragen. Diese Kosten sollen und müssen in Zukunft in verstärktem Maße auf die Nutznießer umgelegt werden. Die Umlage soll anhand der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Bedeutung der betroffenen Güter (z.B. besonders hoch bei Grundwasser) festgelegt werden und darf insbesondere den aktuellen Marktpreis der geförderten Ressource überschreiten. Unbekannte oder nicht hinreichend aufgeklärte Risiken müssen zwangsläufig zu einer hohen Abgabe und nicht einer niedrigen Abgabe führen.

Zusätzlich ist die Beweislast im Schadensfalle umzukehren und so auszugestalten, dass Bürger adäquat entschädigt und der ursprüngliche Zustand der Natur wieder hergestellt werden muss. Die Betreiberunternehmen müssen hierfür gesetzlich zur Bildung von Rücklagen verpflichtet werden, die eine hinreichende finanzielle Ausstattung im Haftungsfall sicherstellen.

Die PIRATEN lehnen das Fracking auch unter dem Gesichtspunkt einer vorausschauenden Ressourcenplanung ab. Das aktuelle Bergrecht basiert auf der Prämisse, dass Ressourcenausbeute immer im Interesse der Gesellschaft ist. Aus Sicht der PIRATEN ist dies nicht mehr zeitgemäß. Daher bedarf es einer langfristigen Ressourcenplanung, durch welche die schwindenden Ressourcen für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Eine Ressourcenausbeute nur unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Gewinns lehnen die PIRATEN ab.



[1] http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/umweltauswirkungen-von-fracking-bei-der-aufsuchung-und-gewinnung-von-erdgas-aus-unkonventionellen-lagerstaetten/

[2] http://www.greenpeace.de/themen/klima/klimawandel/artikel/welche_treibhausgase_verursachen_die_erderwaermung/

[3] PA 188 - https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA188



Begründung

Seit Spätsommer 2012 geistert das Schreckensgespenst "Fracking" auch durch Schleswig-Holstein.

Wiederholte Versuche der Länderkammer im Bundestag zu einer klaren Entscheidung zu kommen sind fehlgeschlagen. Eine schnelle Einigung noch vor der Bundestagswahl 2013 ist nicht zu erwarten.

Abgesehen zu einem Kurzen Satz im PA 188 (. Fracking zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgas lehnen wir ab.) verabschiedet auf dem BPT 2012.3 in Bochum haben wir nichts in der Hand.

Daher möchten wir euch zu diesem Thema, und ins besondere als Hilfsmittel für den Bundestagswahlkampf, diese Positionspapier an die Hand geben.


Wir bitten um rege Diskussion auch im LQFB SH - https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6376.html

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9080b Positionspapier: Gegen Fracking

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9080b an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Malte Sommerfeld
Titel 
Positionspapier: Gegen Fracking
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein das folgende Positionspapier beschließen:

"Kein Fracking.

Die PIRATEN sprechen sich gegen die Anwendung der Fracking-Technologie aus.

1) Risiken & Schäden Die Gefahren des Einsatzes der Frackingtechnologie sind derzeit nicht hinreichend bekannt. Bisherige Studien zeigen jedoch erhebliche Risiken auf, die durch das Fracking hervorgerufen oder gesteigert werden (vgl. http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/umweltauswirkungen-von-fracking-bei-der-aufsuchung-und-gewinnung-von-erdgas-aus-unkonventionellen-lagerstaetten/).

Als besonders gravierend schätzen die PIRATEN das Risiko der Grundwasserbeeinträchtigung durch die in dem Verfahren eingesetzten toxischen Stoffe, das freigesetzte Gas selbst und anderen Abfallprodukten des Frackings ein. Auch das Risiko einer Freisetzung weiterer gefährlicher Substanzen wie z.B. Schwermetalle, radioaktive oder ähnlich gefährliche Substanzen spricht gegen die Frackingtechnologie. Auch Versalzung oder die sonstige Schädigung von Wasseradern muss verhindert werden.

Die Versorgung mit Wasser ist für jedes Leben auf der Erde zwingend erforderlich. Hierbei spielen die natürlichen Grundwasserresserven eine bedeutende Rolle. Das Risiko einer Kontamination des Grundwasser mit unabsehbaren Folgen für Natur und Mensch ist zu hoch, um es aufgrund der Gewinninteressen Einzelner einzugehen.

2) Externe Kosten Die mit dem Fracking - und anderen risikobelasteten Fördermethoden - verbundenen Kosten, wie z.B. Wasserverunreinigung, werden derzeit von der Allgemeinheit getragen. Diese Kosten sollen und müssen in Zukunft in verstärktem Maße auf die Nutznießer umgelegt werden. Die Umlage soll anhand der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Bedeutung der betroffenen Güter (z.B. besonders hoch bei Grundwasser) festgelegt werden und darf insbesondere den aktuellen Marktpreis der geförderten Ressource überschreiten. Unbekannte oder nicht hinreichend aufgeklärte Risiken müssen zwangsläufig zu einer hohen Abgabe und nicht einer niedrigen Abgabe führen.

3) Vorausschauende Ressourcenplanung Die PIRATEN lehnen das Fracking auch unter dem Gesichtspunkt einer vorausschauenden Ressourcenplanung ab. Das aktuelle Bergrecht basiert auf der Prämisse, dass Ressourcenausbeute immer im Interesse der Gesellschaft ist. Aus Sicht der PIRATEN ist dies nicht mehr zeitgemäß. Daher bedarf es einer langfristigen Ressourcenplanung, durch welche die schwindenen Ressourcen für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Eine Ressourcenausbeute nur unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Gewinns lehnen die PIRATEN ab."



Begründung

Es handelt sich um einen konkurrierenden Antrag zu

http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2013.2/Antr%C3%A4ge/Positionspapier_gegen_Fracking_(Hydraulic_Fracturing)

Unter http://lfpp.de/i6393 findet sich die zugehörige LQFB-Abstimmung.

Diskussion
Diskussionsseite

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SH:LPT2013.2/Anträge/X9090 Positionspapier zur Migrationspolitik: Europas Grenzen zu Brücken statt zu Mauern machen!

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9090 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
piratenbeer
Titel 
Positionspapier zur Migrationspolitik: Europas Grenzen zu Brücken statt zu Mauern machen!
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Positionspapier

Antragstext

Es wird beantragt, folgendes Positionspapier zu beschließen:


Neue Fassung:

Migrationspolitik: Europas Grenzen zu Brücken statt zu Mauern machen!

Während Waren, Waffen und Wertvorstellungen aus Deutschland in alle Welt und auch in Krisenregionen exportiert werden, basiert die Migrations­politik des christsozialen Innenministers mehr denn je auf Abschottung und Wegschauen: „Armutsflüchtlinge“ wolle man nicht haben bzw. möglichst schnell wieder loswerden, so das Credo. Selbst aus dem bürgerkriegserschütterten Syrien will Innenminister Friedrich offenbar vorrangig christlichen Kindern subsidiären Schutz gewähren. Die Versprechungen von Außenminister Wester­welle, Deutschland werde Flüchtlinge im großen Stil medizinisch in Deutschland behandeln, scheinen vergessen. Auch die neue EU-Richtlinie kriminalisiert Flüchtlinge noch stärker als bisher und setzt vor allem auf Abschreckung und Abschottung in der Migrationspolitik. Im Wochentakt sterben derweil weiterhin Menschen an den Außengrenzen Europas.

Doch auch innerhalb der „Festung Europa“ und innerhalb der EU verlieren zentrale Bürgerrechte wie die Freizügigkeit in den letzten Jahren an Boden – nicht zuletzt auf Betreiben der Bundes­republik Deutschland. Schon jetzt gilt die uneingeschränkte EU-Freizügigkeit nur noch für Wohlhabende, Grenzkontrollen dürfen zur Abwehr von „Armutseinwanderung“ inzwischen wieder eingeführt werden und der deutsche Innenminister verzögert die Aufnahme der neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien in das Schengen-Abkommen mit rechtspopulistischen Argumentationen. Es zeigt sich deutlich: Auch innerhalb Europas werden Bürgerrechte nach zweierlei Maß vergeben.


Wir PIRATEN fordern daher:

Das Schengen-Abkommen darf nicht aus rassistischer und teilweise antiziganistischer Polemik gegen sogenannte „Armuts­flüchtlingen“ noch weiter als bisher ausgehebelt werden. Im Gegenteil muss die existierende Ungleich­behandlung endlich aufgehoben werden; nicht nur gegenüber EU-Ländern, sondern auch gegenüber Drittstaaten, welche bereits eine Visumsfreiheit für Deutsche von bis zu 3 Monaten praktizieren. Die inner- wie außereuropäischen Grenzen dürfen nicht zu immer höheren Mauern werden, die die Reichen von den Armen trennen. Schleswig-Holstein muss sich unter anderem über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren internationalen Einfluss (zum Beispiel in der Europäischen Union) dafür nutzt, an unseren Grenzen Brücken statt Mauern zu bauen.

Die jetzt neu beschlossene EU-Asylrichtlinie stellt leider überwiegend keine Verbesserung, sondern in vielen zentralen Punkten eher noch eine Verschlechterung dar. Wir PIRATEN sind gegen das neue Asylsystem und fordern stattdessen eine solidarische und humanitäre Asylpolitik der EU ein, die nicht auf Abschreckung setzt, sondern bereit ist, die eigenen Privilegien mit anderen zu teilen.

Insgesamt muss ein paradigmatischer Wechsel in der Migrationspolitik gestaltet werden, der Migration nicht länger als Bedrohung des eigenen Wohlstands, sondern als Bereicherung des gesell­schaftlichen Lebens wahrnimmt. Unsere Grenzen sollen künftig Brücken sein zu anderen Menschen und Kulturen – und nicht babylonische Mauern zwischen „uns“ und „den Anderen“.

Daher fordern wir PIRATEN zeitnah und insbesondere: - Die Gleichbehandlung aller, insbesondere Armer und Reicher, bei der Freizügigkeit - Das Prinzip der Gegenseitigkeit in der internationalen Praxis der Visumsfreiheit - Großangelegte Integrationsstrategien für Migrant/innen statt Abschottungspolitik - Umfangreiche und aktive Maßnahmen zur Aufnahme von Kontingentflüchtlingen - Die Aufweichung des Territorialprinzips in Asylverfahren, z.B. in Konsulaten - Die Abschaffung der Abschiebung ins das Ersteinreiseland gemäß Dublin II - Die Wiedereinführung allgemeiner Notsituationen im Herkunftsland als Asylgrund

Begründung

Anhand dieses Positionspapiers möchten wir angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Migrationspolitik eine Konkretisierung der bisherigen PIRATEN-Positionen auf dem LPT diskutieren und schließlich auch beschließen.

Insgesamt wollen wir der interessierten Öffentlichkeit so im Vorfeld der Bundestagswahl deutlicher machen, dass die Migrationsthematik vor allem eine Grundrechtsthematik ist – und dringender Aufmerksamkeit bedarf!

Wir freuen uns auf die Diskussion und eure Unterstützung für dieses Positionspapier!

Diskussion
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SH:LPT2013.2/Anträge/Aufzeichnung von Polizeieinsätzen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9098 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Aufzeichnung von Polizeieinsätzen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag möge des folgende Positionspapier beschließen:

"Aufzeichnung von Polizeieinsätzen

Die PIRATEN setzen sich für ein Recht zur Aufzeichnung von Polizeieinsätzen ein. Dieses Recht soll jedermann und voraussetzungslos zustehen. Damit einhergehen soll keine allgemeine Berechtigung zur Veröffentlichung der Aufzeichnungen. Dies soll nur im Rahmen der aktuell bestehenden rechtlichen Grenzen zulässig sein. Aus Sicht der PIRATEN stellt ein Recht zur Aufzeichnung ohne allgemeines Veröffentlichungsrecht einen angemessenen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Polizisten und dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit an Dokumentation und Kontrolle staatlichen Handelns dar."



Begründung

Immer wieder zeigen Übergriffe von Polizisten wie z.B. aktuell in Frankfurt bei der Blockupy-Demonstration, dass die ihnen gewährte Macht ein erhebliches Mißbrauchspotential bietet. Die Verfolgung dieser Übergriffe ist nur möglich, wenn zum einen die Polizisten identifizierbar und der Übergriff selbst beweisbar ist. In der Praxis kommt der Aussage des Opfers eines Übergriffes nur ein sehr begrenzter Beweiswert zu; vor allem, wenn mehrere Polizisten eine Aussage gegen dieses tätigen. Mit einem Recht zur Dokumentation können objektiv belastbare Beweise erzeugt werden, ohne dass den Polizisten eine rechtliche Möglichkeit zur Unterbindung zur Verfügung steht.

Eine bloße Berechtigung im Falle eines Verdachts eines Übergriffes (oder einer Straftat) genügt hingegen nicht. Die hierdurch eintretende Interpretationsmöglichkeit der Situation sorgt dafür, dass die Anordnung des Polizisten, die Aufzeichnung zu beenden oder die Kamera herauszugeben, zunächst wirksam ist. Dies kann nur vor dem Verwaltungsgericht angegangen werden und somit deutlich zu spät.

Bei einer einschränkungslosen Berechtigung hingegen ist die Anordnung von Anfang an nichtig und ihr muss nicht mehr gefolgt werden.

Im Ergebnis ist die Beeinträchtigung der betroffenen Polizisten im Vergleich zum aktuellen Rechtszustand ausgesprochen gering, da eine Untersagung gegenüber Presseorganen bereits jetzt unzulässig ist und auch Aufzeichnung durch Privatpersonen ist in vielen Situationen rechtlich zulässig. Die Änderung bewirkt daher maßgeblich eine Rechtssicherheit und eine faktische Umgehung dieser Berechtigung durch die Struktur des deutschen Verwaltungsrechts.

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SH:LPT2013.2/Anträge/Bemessung der Fraktionsfinanzierung am Aufgabenumfang

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9099 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Bemessung der Fraktionsfinanzierung am Aufgabenumfang
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

„Bemessen der Fraktionsfinanzierung an den Aufgabenumfang

Die PIRATEN fordern eine Bemessen der Fraktionsfinanzierung an die Aufgaben, die jeder Fraktion ohne Einschränkung die Möglichkeit geben, die ihnen obliegenden Aufgaben wahrzunehmen. Dabei ist grundsätzlich jeder Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes verpflichtet sämtliche Vorgänge im Landtag zu bewerten darüber zu entscheiden. Hierbei hat er sowohl politisch-gestaltende wie auch regierungskontrollierende Funktion. In Anbetracht der heutigen Arbeitsdichte der Parlamente ist dies ohne eine arbeitsteilige Kooperation mehrerer Abgeordneter, die jeweils verschiedene Gebiete sachlich betreuen, und einem leistungsfähigen wissenschaftlichen Unterbau kaum möglich.

Die Finanzierung der Fraktionen hat sich hierbei nach Auffassung der PIRATEN streng an dem Parlamentarischen Auftrag zu orientieren. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der Abgeordneten ist sie daher so auszurichten, dass jeder Fraktion eine hinreichende Ausstattung zur Verfügung steht, um dem Auftrag ihrer Mitglieder gerecht zu werden. Die Einsparung an dieser Stelle bewirkt dabei, dass teilweise hochkomplexe Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen und Anliegen von Externen nicht mehr hinreichend durchdrungen werden können. Die Abgeordneten sind daher gezwungen, sich bei der Bewertung dieser Vorgänge auf Gutachten Dritter zu verlassen. Dies können offen auftretende Interessengruppen sein, wie z.B. die IHK oder der GCSC (German Council of Shopping Centers), aber auch andere Personen und Gruppierungen sein, die teils aus fachlichen Interesse, teils zur nichtoffenen Vertretung von Interessen tätig werden. Eine zu schwache finanzielle Ausstattung bedeutet daher auch, den Einfluss von Lobbyisten zu steigern. Letztlich ist auch der starken fachlichen Ausstattung der Regierung mit den Ministerien Rechnung zu tragen, denen gegenüber eine Kontrolle ohne hinreichendes Personal kaum möglich ist.

Hierbei ist selbstverständlich der finanziellen Lage des Landes und der den Fraktionen und Abgeordneten zur Verfügung stehenden Mittel, wie z.B. kleine und große Anfragen an die Regierung, Rechnung zu tragen. Eine strikte Begrenzung der Fraktionsmittel ohne sachliche Bemessungsgrundlagen ist hingegen abzulehnen."



Begründung


Diskussion
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