SH:LPT2013.2/Anträge/X9040 Landesrechnungshofpräsidenten in einem transparenten und offenen Verfahren wählen

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9040 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Pab
Titel 
Landesrechnungshofpräsidenten in einem transparenten und offenen Verfahren wählen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen die Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landesrechnungshofs in dem bisherigen Verfahren, also ohne offene Ausschreibung der Stelle, aus.

Wir fordern eine Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber ohne Rücksicht auf deren Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen einschließlich Parteiverbundenheit. Dies setzt eine öffentliche Ausschreibung der Stelle und grundsätzlich auch eine öffentliche Anhörung aller oder ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber voraus.

Mittelfristig sprechen wir uns dafür aus, dass der Landesrechnungshof seine Präsidentin oder seinen Präsidenten aus dem Kreis seiner Mitglieder selbst wählt.



Begründung

Bisheriges Wahlverfahren ungeeignet: Die Amtszeit des Präsidenten des Landesrechnungshofs hat vor wenigen Wochen geendet. Das Gesetz sieht die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers mit Zweidrittelmehrheit des Landtags auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vor. Bisher haben sich SPD und CDU stets ohne offene Ausschreibung der Stelle auf eine Person verständigt. Dies war aber immer wieder mit Verzögerungen verbunden.

In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen, vor denen das Land steht, sollte die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs möglichst zeitnah erfolgen. Die bisherige Vorschlagspraxis der Fraktionen gewährleistet eine zeitnahe Nachfolge nicht, weil eine Zweidrittelmehrheit für die drei von SPD und CDU vorgeschlagenen Kandidaten nicht absehbar ist. Schon 2003 und 2004 war die Stelle anderthalb Jahre lang vakant, weil sich CDU und SPD nicht einigen konnten.

Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern: In dem bisherigen Verfahren, das nur die von der Politik ins Gespräch gebrachten Kandidaten in die Auswahl einbezieht, ist es unmöglich, diejenige Person zu ermitteln, welche die beste Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für das Amt des Landesrechnungshofpräsidenten aufweist. Denn ohne offene Ausschreibung der Stelle oder wenigstens einen öffentlichen Aufruf, Interesse anzumelden, lässt sich nicht ausschließen, dass besser geeignete Interessenten als die seitens der Politik ins Gespräch gebrachten Personen vorhanden sind, beispielsweise im Kreise des Landesrechnungshofs selbst. Das Grundgesetz fordert aus guten Gründen eine Bestenauslese bei der Vergabe öffentlicher Ämter (Artikel 33). Das Auswahlverfahren muss dazu so ausgestaltet sein, dass es jedem Interessenten gleichen Zugang eröffnet.

Kernelemente eines fairen Verfahrens zur Bestenauslese sind eine öffentliche Ausschreibung und eine Anhörung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber (vgl. § 21 LRiG).

Öffentliche Ausschreibung: Eine öffentliche Stellenausschreibung bietet die beste Gewähr gegen eine von sachfremden Erwägungen bestimmte Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs. Es gewährleistet am ehesten allen Bewerbern die gleiche Zugangschance zu dem Amt. Im Fall des Brandenburgischen Landesrechnungshofs hat sich das Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung bereits bewährt. Nachdem im Landtag lange Zeit keine Einigung möglich war, bewarb sich auf die öffentliche Ausschreibung ein Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs, auf den man sich mit breiter Mehrheit verständigen konnte. Das Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung wird auch in Österreich seit Jahren erfolgreich angewandt (vgl. etwa § 10 des Gesetzes vom 22. November 2001 über den Burgenländischen Landes-Rechnungshof).

Öffentliche Anhörung: Eine öffentliche Anhörung von Bewerbern nimmt der Richterwahlausschuss bereits seit Jahren vor. Auch im Falle des Landesrechnungshofs ist Bewerbern, die bereits ein öffentliches Amt bekleiden oder deren Bewerbung bereits öffentlich bekannt ist, eine öffentliche Anhörung ohne weiteres zuzumuten. Bei Bewerbern aus der freien Wirtschaft, die ein Bekanntwerden ihrer Bewerbung im Hinblick auf ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis nicht wünschen, kommt eine zunächst nicht-öffentliche Anhörung in Betracht, wobei die öffentliche Anhörung nach erfolgter Auswahlentscheidung nachgeholt werden kann.

Zeitnahe Neubesetzung: In Schleswig-Holstein ist im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen, vor denen das Land steht, eine zügige Neubesetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs wichtig. Sie ist in dem Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung und Anhörung auch möglich. Eine Gesetzesänderung ist dazu nicht nötig, könnte im Übrigen aber auch im Verlauf einer Landtagssitzung erfolgen. Verzögerungen liegen nicht in dem offenen Auswahlverfahren begründet, sondern darin, dass die etablierten Fraktionen seine Einleitung bis heute trotz eines entsprechenden Antrags der Piratenfraktion aus dem März 2013 verweigert haben. Die Wahl einer starken und unabhängigen Person an die Spitze des Landesrechnungshofs für die nächsten sechs Jahren ist von so hoher Bedeutung für unser Land und seine finanzielle Zukunftsfähigkeit, dass sich der Landtag die nötige Zeit für ein ordentliches Auswahlverfahren nehmen muss.

Offene Ausschreibung nicht erst 2019: Das Angebot aus Koalitionskreisen, erst für die nächste Wahl im Jahr 2019 eine öffentliche Ausschreibung gesetzlich vorzusehen, ist nicht akzeptabel. Entscheidend ist, bei der jetzt anstehenden Wahl ein offenes Verfahren durchzusetzen, um auf der Grundlage aller eingehender Bewerbungen die beste Bewerberin oder den besten Bewerber für das wichtige Amt der Präsidenten oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs auswählen zu können. Eine gesetzliche Regelung für die nächste Wahl könnte jederzeit mit einfacher Mehrheit wieder geändert werden, zumal 2016 die nächste Landtagswahl und damit möglicherweise auch veränderte Mehrheitsverhältnisse anstehen.

Kungelei beschädigt das Amt: Das jetzt anstehende Wahlverfahren muss der besonderen Stellung und Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs gerecht werden. Bereits der Anschein, die Auswahl erfolge nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung („Ämterpatronage“), muss vermieden werden. Weil der Landesrechnungshof die Politik kontrollieren soll, können gerade starke und unabhängige Persönlichkeiten für das Präsidentenamt besonders geeignet sein, die nicht politisch "genehm" sind und deswegen nur in einem offenen Verfahren eine Chance bekommen. Erst ein transparentes und offenes Wahlverfahren verschafft der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesrechnungshofs den öffentlichen Rückhalt, den sie oder er gerade in politisch sensiblen Fragen zur Erfüllung ihrer oder seiner für die Zukunft des Landes wichtigen Aufgaben benötigt.

Selbstverwaltung des Landesrechnungshofs: Mittelfristig vorzugswürdig gegenüber einer Wahl durch den Landtag wäre zwar eine Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch die Mitglieder des Landesrechnungshofs selbst, wie es etwa in Österreich teilweise praktiziert wird. In Anbetracht des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens einerseits und der politischen Mehrheitsverhältnisse andererseits kann dies aber nur mittelfristiges Ziel sein.


Anhang: Auszug aus unserem Programm zur Landtagswahl

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. [...] Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.


Hinweis: Der Antrag soll mit Blick auf die möglicherweise bald anstehende Entscheidung im Landtag der aktuellen Positionsbestimmung dienen (Positionspapier) und ist deswegen als "sonstiger Antrag" eingereicht worden. Er soll nicht in das Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl und ist auch für das Grundsatzprogramm nicht geeignet.

Diskussion
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