SH:LPT2013.2/Anträge/S0903 Geschäftsordnung des LPT

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0903 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Geschäftsordnung des LPT
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§ 9b - Der Landesparteitag

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.

2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung (ggf. inklusive einer auf dem LPT2013.2 beschlossenen Änderung der Wahlordnung) wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen.

Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:


Neue Fassung:

(2) Der Landesparteitag arbeitet auf Grundlage der in Anlage 1 enthaltenen Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist. Auf Änderungsanträge der Geschäftsordnung für einen laufenden Landesparteitag findet § 11 keine Anwendung. Sie wirken nicht über das Ende des Landesparteitages hinaus.

Begründung

Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die alte Geschäftsordnung eine Regelung enthielt, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird eine Geschäftsordnung in der Satzung verankert.

Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden.

Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines Satzungsänderungsantrages unter Einhaltung von § 11.

Diskussion
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