SH:LPT2013.2/Anträge/S0903 Geschäftsordnung des LPT
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.
Der Landesparteitag möge beschließen: 1) In § 9b wird ein neuer Absatz 2 eingefügt. Der bisherige Absatz 2 und die folgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert. 2) Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung (ggf. inklusive einer auf dem LPT2013.2 beschlossenen Änderung der Wahlordnung) wird als "Anlage 1" nach dem Abschnitt C in die Satzung aufgenommen. Der neue § 9b Absatz 2 erhält die folgende Fassung:
Neue Fassung:
Bisher fehlte es an einer Regelung zur Geschäftsordnung des LPT in der Satzung. Obwohl die alte Geschäftsordnung eine Regelung enthielt, dass sie fortgelte, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, da jeder Landesparteitag sich eigene Regelungen geben muss, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt (Diskontinuitätsgrundsatz). Mit diesem Vorschlag wird eine Geschäftsordnung in der Satzung verankert. Durch die Ausklammerung von § 11 (in der beantragten Fassung von §9b Absatz 2) kann die GO während des LPT normal geändert werden. Um danach eine Änderung der Geschäftsordnung dauerhaft zu beschliessen bedarf es dann in Zukunft eines Satzungsänderungsantrages unter Einhaltung von § 11.
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