SH:LPT2013.2/Anträge/W1003a Bei Bedarf Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer W1003a an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Kattuhl
Titel 
Bei Bedarf Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle folgenden Passus einzufügen:

Falls Prüfungen ergeben, dass eine Fährverbindung zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel vorteilhaft ist, so ist diese aus Landesmitteln im angemessenen Umfang mit einer Anschubfinanzierung zu fördern. Dies bedeutet nicht, dass eine dauerhaft defizitäre Strecke permanent subventionert werden darf.



Begründung

Dieser Antrag steht in Konkurrenz zu "Keine Landesmittel für die Umsetzung der Fährverbindung Cuxhaven – Brunsbüttel". Wenn eine solche Verbimdung Sinn macht, und sei es nur zeitweise bis zur Fertigstellung des A20 Tunnels, so kann man das auch fördern. Der Betrieb einer solchen Verbindung ist kurzfristig zu realisieren, und wir brauchen schnelle Lösungen. Wenn die A20 durch eine kleine Fährverbindung überflüssig gemacht werden könnte, so wären sämtliche Prognosen falsch. Deshalb kann diese Fähre den bau der A20 nicht in Frage stellen. Von vorneherein Optionen einfach auszuschliessen ist unklug. Mehr Hintergrund. http://www.pinneberger-tageblatt.de/nachrichten/norddeutschland/artikeldetail/article/529/studie-bescheinigt-elbfaehre-nach-cuxhaven-gute-perspektiven.html

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