SH:LPT2013.2/Anträge/S1003 Schriftliche Versicherung von Bewerbern bei Bewerberaufstellungen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.
Es wird beantragt, folgenden Text an den Absatz 3 des § 10 der Satzung anzufügen: Bewerber für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern erklären gleichzeitig mit ihrer Kandidatur schriftlich folgendes: Ich habe folgender Partei ... angehört. Ich hatte in dieser Partei kein Amt/folgendes Amt inne: ... Ich gehöre/gehörte folgender/n politischen Organisation (keine Parteien) an: ...
Unwahre oder unvollständige Angaben zu früheren Parteimitgliedschaften oder zur Angehörigkeit zu anderen politischen Organisationen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass die Piratenpartei zu Unrecht in der öffentlichen Wahrnehmung mit extremistischen politischen Zielen in Verbindung gebracht wurde. Die bei Aufstellungsversammlungen bisher geübte Praxis, Kandidaten zu ihrer politischen Vergangenheit zu befragen, hat sich auch wegen der fehlenden Standardisierung und Dokumentation nicht bewährt. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist die Wahrscheinlichkeit unrichtiger bzw. unwahrer Angaben in Schriftorm deutlich niedriger einzuschätzen als die solcher Angaben in mündlicher und nicht ausreichend protokollierter Weise. Auch dem Vorwurf mangelhafter Sorgfalt bei der Kandidatenauswahl kann so begegnet werden.
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