SH:LPT2013.2/Anträge/S0901 Jugendvertreter im Landevorstand

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S0901 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Frank Burkhard
Titel 
Jugendvertreter im Landesvorstand
Empfehlung der Antragskommission
formaler Mangel
Hinweise der Antragskommission
Es ist unklar, was mit dem zweiten Absatz 1 passieren soll
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 9a Abs.1

Antragstext

Der Landesvorstand soll um einen von den Jungpiraten SH gewählten Jugendvertreter erweitert werden. Der Jugendvertreter wird die Interessen der Jungpiraten vertreten und sich um die Jugendarbeit im Landsverband SH kümmern.

Aktuelle Fassung:

§ 9a (1)

1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Neue Fassung:

§ 9a (1)

1) Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.


Es wird ein neuer Absatz § 9a (1) eingefügt:

Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten SH in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei SH sein.

Begründung

Selbsterklärend

Diskussion
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