SH:LPT2013.2/Anträge/S1005 Befragung von Personen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer S1005 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Dennis Boysen
Titel 
Befragung von Personen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§10

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

An §10 der Satzung des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland ist folgender Absatz einzufügen:

(5) Bei einer Aufstellungsversammlung müssen sich die wählenden Piraten im Vorfeld ein ausreichendes Bild von der Person und dem politischen Programm der bewerbenden Person machen können. Um das zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jede redeberechtigte Person während der durchzuführenden Befragung solange Fragen stellen kann, wie die Redeliste geöffnet ist. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen pro Person ist nicht vorgesehen.


Neue Fassung:

(5) Bei einer Aufstellungsversammlung müssen sich die wählenden Piraten im Vorfeld ein ausreichendes Bild von der Person und dem politischen Programm der bewerbenden Person machen können. Um das zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jede redeberechtigte Person während der durchzuführenden Befragung solange Fragen stellen kann, wie die Redeliste geöffnet ist. Eine Beschränkung der Anzahl der Fragen pro Person ist nicht vorgesehen.

Begründung

Die Vorkommnisse in Norderstedt haben gezeigt, dass es möglich ist, Personen für Volksvertretungswahlen aufzustellen, ohne sich ein ausreichendes Bild über die bewerbenden zu machen. Während für die Bundestagswahl §21 (3) BWG sagt, dass bewerbenden Gelegenheit zu geben ist, "sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.", gibt es einen solchen Punkt im GKWG nicht. Daher sollten wir hier eine eigene Lösung finden. Meiner Meinung nach, ist das ein wichtiger Punkt, um auf demokratische Weise kandidierende aufzustellen. Dieser zusätzliche Absatz soll das Ergebnis einer Aufstellungsversammlung, bei der das nicht gewährleistet ist, vor dem Landesschiedsgericht anfechtbar machen.

Diskussion
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