SH:LPT2013.2/Anträge/X9001 Antrag zur GO: Neue Wahlordnung

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2013.2.

Antrag Nummer X9001 an den LPT 2013.2.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Antrag zur GO: Neue Wahlordnung
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt Wahlordnung

Antragstext

Es wird beantragt in der Geschäftsordnung den Abschnitt wie folgt neu zu fassen.

Aktuelle Fassung:

Siehe aktuelle Wahlordnung

Neue Fassung:

Wahlordnung

Geltungsbereich
unverändert

Wahlgrundsätze
unverändert

Vorschlagsrecht
unverändert

Wahlmodus

  1. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden nach Bewertungswahl gewählt. Dabei wird pro Amt eine Wahl durchgeführt, Ämter gleicher Bezeichnung werden gemeinsam in einem Wahlgang gewählt. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  2. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden nach Bewertungswahl gewählt. Dabei werden alle Mitglieder in einem Wahlgang und alle Ersatzmitglieder in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Rangfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wird. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  3. Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Bewertungswahl gewählt.
    • Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Listenplätze festgelegt.
    • Dann erfolgt ggf. eine Unterteilung der Listenplätze in "Blöcke".(z.B. Block 1 = Platz 1; Block 2 = Platz 2-5; Block 3 = Platz 5-10; ...)
    • Für jeden Block wird (mindestens) ein eigener Wahlgang durchgeführt.
    • Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde.
    • Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden.
  4. Einzelbewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden nach Bewertungswahl gewählt.
  5. Tritt bei einer der vorgenannten Wahlen nur ein einzelner Kandidat an, kann die Versammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, diese Wahl per Akzeptanzwahl durchzuführen.
  6. Sonstige Personenwahlen finden wie folgt statt:
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es stehen höchstens so viele Kandidaten zur Wahl, wie Ämter zu besetzen sind, oder aber ist eine nach oben nicht beschränkte Anzahl an Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen, so ist der gewählt, der die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Über die Kandidaten kann bei offener Wahl auch gemeinsam abgestimmt werden. In dem Fall sind alle Kandidaten gewählt, sofern sie gemeinsam die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können. Scheitert die gemeinsame Wahl, so wird im Anschluss über die Kandidaten einzeln abgestimmt.
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es gibt mehr Kandidaten als Ämter oder sind eine bestimmte Anzahl gleichartiger Ämtern mit Rangfolge zu besetzen, so findet eine Wahl durch Zustimmung statt.
    • Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

Vorzugswahl
Dieser Abschnitt entfällt

Bewertungswahl

  1. Bei der Bewertungswahl können eine oder mehrere Personen gewählt werden.
  2. Jeder Wähler bewertet alle Kandidaten unabhängig voneinander und wählt dafür zur Bewertung aus einer Skala von 1 bis 10. Dabei können Zahlen mehrfach vergeben werden und natürlich muss nicht jede Zahl Verwendung finden. Es ist auch erlaubt, einzelnen Kandidaten gar keine Note zu geben.
  3. Die vom Wähler vorgenommene Bewertung drückt dabei den Grad der Zustimmung des Wählers für diesen Kandidaten aus. 10 bedeutet maximale Zustimmung; 1 minimale Zustimmung. Alle Zahlen dazwischen zeigen an, dass man einen Kandidaten denen mit geringerer Punktzahl vorzieht und die mit gleicher Punktzahl für gleich gut geeignet hält.
  4. Ein Stimmzettel zur Bewertung sollte eine Matrix aus Kandidaten und Bewertungsmöglichkeiten vorsehen, in der man für jeden Kandidaten die gewünschte Bewertung ankreuzen kann. Behelfsweise ist auch ein Stimmzettel zugelassen, bei der der Wähler die Bewertung durch Eintragen von Zahlen bestimmt.
  5. Für jeden Kandidaten wird ermittelt auf wievielen Stimmzetteln er bewertet wurde und welche durchschnittliche Bewertung er dabei erhalten hat.
  6. Kandidaten, die mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhielten, werden anhand der Durchschnittsbewertung sortiert und aus ihnen der/die Gewinner (und ggf. die Reihenfolge) ermittelt.
  7. Sollte der Gewinner (oder die Reihenfolge) nicht bestimmt werden können, da mehrere Kandidaten die gleiche Durchschnittsbewertung erhielten, so findet unter ihnen eine Stichwahl durch Wahl durch Zustimmung statt.

Wahl durch Zustimmung (Akzeptanzwahl)
unverändert

Begründung

Leider hat die im Oktober beschlossene Wahlordnung (und das darin festgehaltene Verfahren "Instant Runoff") nicht die von mir erhoffte Akzeptanz erreicht.

Deshalb hier der Versuch eines Kompromisses. :)

Das vorgeschlagene Verfahren der Bewertungswahl gibt dem Wähler die Möglichkeit, einen Grad der Zustimmung zu Kandidaten auszudrücken und ist damit aus meiner Sicht besser ("gerechter") als reines Approval. (Die "Wahl durch Zustimmung" (Approval Voting) kann auch als Bewertungswahl mit der Skala 0-1 gesehen werden.)

Warum das 50%-Quorum?

  • Mir ist es wichtig, dass ein gewählter Kandidat die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Versammlung erhält.

Warum kein "Nein" auf dem Stimmzettel? Warum keine explizite Möglichkeit der Enthaltung?

  • Das würde die Auszählung verkomplizieren, ohne wirklich entscheidend zur Abbildung des Wählerwillens beizutragen. Siehe dazu auch die Seite von "Entropy".

Warum Durchschnittswert und nicht die Summe der Bewertungen?

  • Da ich vorschlage, die Enthaltungen nicht zu berücksichtigen, sind diese Optionen gleichwertig. Den Durchschnitt zu benutzen hat den Vorteil, dass das Ergebnis auf die Bewertungsskala abgebildet wird.

Wurde das Verfahren schon mal bei Piratens angewendet?

  • Nach meinem Wissen wurden Varianten dieses Verfahrens bei den Aufstellungsversammlungen zur BTW in den LVs Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet.

Weiterführende Informationen

Diskussion
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