SH:LPT2014.1/Textwüste

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Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2014.1 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.

Programmanträge

SH:LPT2014.1/Anträge/P001 Überarbeitung Grundsatzprogramm 2012

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer P001 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Überarbeitung Grundsatzprogramm 2012
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Gesamt

Antragstext

Es wird beantragt das vorhandene Grundsatzprogramm zu streichen, ein neues Programm zu erarbeiten und einen Verantwortlichen zu wählen, der dazu monatlich an den Vorstand berichtet.

Vorgabe des Parteitages soll sein, das neue Programm frei von politischen Einzelpositionen zu halten und stattdessen Methoden - Regeln und Mittel - festzulegen. Schwerpunkt soll sein, zahlenden Parteimitgliedern und auch allen Bürgern einfache Mittel und Wege zu politischer Information und Teilhabe aktiv nahezubringen, ohne Aktive plattzumachen.

Klargestellt werden sollen dabei auch transparente und bürgernahe Regeln und Mittel der Meinungsbildung in der Partei zwischen offiziellen Anlässen.

Teil des Programms soll ein Anforderungs- und Verhaltenskodex für Funktions- und Mandatsträger werden.

Aktuelle Fassung:

Alt und schlecht:

http://landesportal.piratenpartei-sh.de/politik/grundsatzprogramm/

Neue Fassung:

Offen.

Begründung

Das alte Programm ist entstanden, als die Partei von seltsamen Leuten aller Art überflutet wurde. Entsprechend ist es voller Kleinkram und abschreckendem Schwachsinn.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/P002 Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer P002 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Kapitel 7 oder Kapitel 8

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm in Kapitel 7 (Wirtschaft) unter Absatz 1, oder alternativ in Kapitel 8 (Natur- und Umweltschutz) unter Absatz 3 (Nachhaltigkeit und Beständigkeit) an geeigneter Stelle folgenden, neuen Absatz einzufügen:


Neue Fassung:

Die Piratenpartei Schleswig-Holsteins verfolgt das Ziel, die gegenwärtig vorherrschende Linearwirtschaft („Wegwerfwirtschaft") zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu sollen bis zum Jahre 2050 alle für die Produktion eingesetzten Rohstoffe biologisch abbaubar sein oder über den Lebenszyklus einer Ware hinaus vollständig im Produktionsprozess verbleiben. Als Vorbild dient dabei der Stoffkreislauf der Natur, deren fortlaufende Nutzungen jedweden Stoffes ohne Abfälle (zero waste) und ohne einen Zuwachs bereits in der Atmosphäre verfügbarer Gase (zero emission) auskommt. Nährstoffe, Materialien und Energie sind dazu so zu integrieren, dass das Produktions- und Konsumsystem alles Verfügbare optimal nutzt. Die missbräuchliche Verwendung der Umwelt als Senke für Abfall- und Reststoffe der industriellen Fertigung wird beendet.

Die Entwicklung einer solchen Keislaufwirtschaft werden wir politisch unterstützen, indem wir uns dafür einsetzen,

• dass eine staatliche Wirtschaftsförderung zukünftig verstärkt solchen Unternehmen gewährt wird, die ihre Produktionsprozesse an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausrichten und die ihre Energie ausschließlich aus Erneuerbare Energiequellen beziehen.

• dass die für die Umstellung der Stoffkreisläufe benötigte Grundlagenforschung sowie der Technologietransfer verstärkt werden. Dazu fördern wir unter anderem die Einrichtung neuer Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.

• dass ein Wissens- und Ideenpool eingerichtet wird, der auch dazu dient, die in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen miteinander zu vernetzen. Damit wird unter anderem die Grundlage dafür geschaffen, dass der Reststoff („Abfall“) des einen Unternehmens zum Rohstoff eines anderen wird.

Begründung

Die immer aufwändigere Förderung von Erdöl unter Inkaufnahme immer größerer Risiken, bei gleichzeitiger Anreicherung der Weltmeere mit biologisch nicht abbaubarem Plastik, steht sinnbildlich für das global vorherrschende, lineare Produktionssystem, dessen Methodik sich kurz und knapp mit den drei Begriffen „take, make, waste“ (nehmen, herstellen, wegwerfen) zusammenfassen lässt. Ein Prinzip, das sich seit Beginn der industriellen Revolution kaum verändert hat, inzwischen jedoch zunehmend an seine Grenzen stößt.

So steht den sich verknappenden Rohstoffen eine wachsende Weltbevölkerung gegenüber, deren materieller Bedarf –zusätzlich getrieben durch den Wunsch der Konsumbeteiligung sich industrialisierender Gesellschaften– stetig zunimmt. Der Zugang zu Rohstoffen sowie deren gerechte Verteilung werden dabei immer schwieriger. Damit nimmt letztlich auch die Gefahr von Verteilungskämpfen zu.

Dass ein nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen möglich ist, zeigt sich bereits überall dort, wo die Verknappung zu deutlichen Preissteigerungen führt. So ist die Rückgewinnung bei Buntmetallen und Stahl sehr weit fortgeschritten. Bei vielen erdölbasierten Kunststoffen ist der Anreiz zur Wiederverwertung aufgrund der mittelfristig gesicherten Verfügbarkeit von Rohöl hingegen noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist es daher Aufgabe der Politik, entsprechende Anreize zu setzen und steuernd auf die Produktionsprozesse einzuwirken. Letztlich steht eine Reaktion auf die schon heute spürbare Verknappung aller endlichen Rohstoffe auch für die Sicherung der Wohlstandsgesellschaft. Zum einen verringert sich dadurch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten, zum anderen wird die Entwicklung zukünftig weltweit benötigter Technologien gefördert.

Der bewusste, intelligente und langfristig tragfähige Umgang mit den noch zur Verfügung stehenden Ressourcen ist daher umwelt-, friedens- sowie wirtschaftspolitisch richtig.


Die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft stellt unser derzeitiges, lineares Produktionssystem allerdings vor große Herausforderungen. Solange die Beziehung von Rohstofflieferant, Produzent und Entsorger weitgehend auf Angebot, Nachfrage und Preisfindung beschränkt ist, kann sich ein geschlossener Stoffkreislauf nur schwer entwickeln. Der Abfall eines Ersten wird erst dann zum Rohstoff eines Zweiten werden, wenn Ersterem bekannt ist, welche Stoffe sich für die Weiterwendung eignen und somit auch vom Zweiten nachgefragt werden. Das gängige Prinzip, ein Produkt herzustellen und erst dann zu ermitteln, wie es sich weiterverarbeiten oder entsorgen lässt, muss daher durch ein System ersetzt werden, bei dem bereits zum Zeitpunkt der Produktentwicklung Überlegungen darüber angestellt werden, was am Ende des Lebenszyklus aus einem Produkt werden soll.

Diese Neuordnung des Produktionssystems setzt ein fundiertes Wissen über Stoffeigenschaften und die Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung voraus. Von staatlicher Seite aus kann die dazu notwendige Grundlagenforschung über wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten und Fachhochschulen gefördert werden. Netzwerke und Informationsplattformen erleichtern darüber hinaus den Informationsaustausch zwischen den Unternehmen und tragen dazu bei, dass Stoffkreisläufe unternehmensübergreifend neu organisiert werden. Eine gezielte Wirtschaftsförderung –etwa durch die WTSH oder das Netzwerk FURGY– bietet Unternehmen einen Anreiz, langlebige Problemstoffe durch nachwachsende, biologisch abbaubare Stoffe zu ersetzen, die eigene Produktion zu analysieren und im Sinne einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.


Diskussion
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- Keine Wahlprogrammnträge eingereicht

Satzungsänderungsanträge

SH:LPT2014.1/Anträge/S009.a Jugendvertreter über Beauftragung

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer S009.a an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Dennis, Kathie
Titel 
Jugendvertreter über Beauftragung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
Dieser Antrag berücksichtigt nicht, dass in §9a, Abs. 12, weitere Regelungen zum Jugendvertreter vorhanden sind.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9a (1)

Antragstext

Es wird beantragt, den Jugendvertreter nicht mehr in den Landesvorstand zu wählen, sondern ihn durch den Landesvorstand zu beauftragen.

Aktuelle Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Neue Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Begründung

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass das Amt des Jugendvertreters ein Beisitzeramt mit einer speziellen Aufgabe ist. Die Zahl der JuPis im Land ist recht gering. Da der Kontakt aber gewährt sein sollte, muss ein anderer Weg gefunden werden, diesen Kontakt zu pflegen.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/S009.b Optionaler Jugendvertreter

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer S009.b an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Heikus
Titel 
Optionaler Jugendvertreter
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9a (1)

Antragstext

Es wird beantragt, den § 9a (1) wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Neue Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens drei' Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer, einen Jugendvertreter und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Begründung

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass das Amt des Jugendvertreters ein Beisitzeramt mit einer speziellen Aufgabe ist. Die Zahl der JuPis im Land ist recht gering. Da der Kontakt aber gewährt sein sollte, muss ein anderer Weg gefunden werden. So kann der Sonderstatus des Jugendvertreters angepasst werden.


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sonstige Anträge

SH:LPT2014.1/Anträge/X001 Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X001 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Christian Sylt Ich ziehe den Antrag zurück. Alles hat seine Zeit. IMHO ist die Zeit für diesen Antrag vorbei
Titel 
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgenden Text als Positionspapier zu verabschieden.


Neue Fassung:

“Der Landesverband Schleswig-Holstein betrachtet die Piratenpartei Deutschland im Selbstverständnis, und im Gleichklang mit der Bundessatzung und dem Grundsatzprogramm, als sozialliberale Partei.

Der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG, eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.”

Begründung

Ich ziehe den Antrag zurück. Alles hat seine Zeit. IMHO ist die Zeit für diesen Antrag vorbei


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SH:LPT2014.1/Anträge/X002 Sicherer Aufenthalt für Edward Snowden

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X002 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Cindy Baginski, Patrick Breyer
Titel 
Sicherer Aufenthalt für Edward Snowden
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Der Landesverband der Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt die Forderung, dem Whistleblower Edward Snowden einen sicheren und zeitlich unbegrenzten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen und bittet die Fraktion einen entsprechenden Antrag im Landtag einzubringen. Es muss sicher gestellt werden, dass eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika oder andere Staaten wegen der von ihm veröffentlichten Geheimdokumente ausgeschlossen ist. Der Landtag fordert die Landes- und Bundesregierung auf, schnellstmöglich und auf allen möglichen politischen Ebenen im Sinne dieses Antrags tätig zu werden.



Begründung

Die von Edward Snowden veröffentlichten Unterlagen dokumentieren die Überwachungspraktiken des US-Geheimdienstes NSA und dessen Partner. Ein großer Teil der angewandten Programme (u.a. PRISM, Tempora und XKeyScore) zur Datengewinnung verstoßen gegen europäisches und deutsches Recht. [1] Mittlerweile befassen sich zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse mit der Thematik. Abgesehen von der offensichtlich gescheiterten Forderung der Bundesregierung ein „No Spy- Abkommen“ mit der US-Regierung auf den Weg zu bringen, gab es bisher keine nennenswerten politischen Konsequenzen. Die US- Behörden haben ihm seinen Reisepass entzogen und machen es ihm somit fast unmöglich sein Menschenrecht auf Asyl wahrzunehmen. Auch wenn sein Handeln nach US-Recht strafbar sei, rechtfertigt es nicht die Vorgehensweise der US-Behörden seiner habhaft zu werden (etwa die Durchsuchung des Flugzeugs von Boliviens Präsident Evo Morales) [2]. Der Umgang mit anderen Whistleblowern (u.a. Snowdens Ex-Kollege Thomas Drake) und die Forderungen einzelner US-Politiker, wie man „Verräter“ wie Snowden kaltstellen sollte, legen den Schluss nahe, dass er wenig Chancen auf ein faires Gerichtsverfahren in den USA hätte. Mit seinen Veröffentlichungen hat Edward Snowden uns alle daran erinnert, wie bedroht der Rechtsstaat ist, wenn die Grundwerte demokratischer Strukturen ausgehöhlt werden.


Piratenpad
https://kathie.piratenpad.de/8
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SH:LPT2014.1/Anträge/X010 Unvereinbarkeit der Ziele der Piratenpartei mit anderen politischen Organisationen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X010 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
DrakeX
Titel 
Unvereinbarkeit der Ziele der Piratenpartei mit anderen politischen Organisationen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Ziele und die Programme links- oder rechtsradikaler und/oder links- oder rechtsextremistischer Parteien nicht vereinbar sind mit den Zielen der Piratenpartei im Sinne des §2(3) in Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland. In die oben genannte Kategorie fallen zurzeit unter anderem die folgenden Parteien: NPD, REP, AFD, DKP, MLPD und Die Linke.



Begründung

Seit langem gibt es innerhalb des Landesverbandes Schleswig-Holstein und scheinbar innerhalb der gesamten Partei einen Streit darüber, mit welchen Parteien und politischen Organisationen wir zusammenarbeiten sollten und mit welchen nicht. Dieser Konflikt liegt unter anderem in der Sache begründet, dass unsere Satzung zu dem Thema einen Interpretationsspielraum lässt und dass verschiedene Gruppierungen von verschiedenen Personen anders wahrgenommen werden. So lautet Paragraph 1 Absatz 1 unserer Satzung wie folgt: "Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab."

Und Paragraph 2 Absatz 3: "Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig."

Daraus lässt sich nicht unmissverständlich ableiten, wann die Zielsetzung einer anderen Organisation den Zielen der Piratenpartei widerspricht. So wurde auf einem Bundesparteitag im Mai 2013 eine Unvereinbarkeitserklärung mit der Alternative für Deutschland verabschiedet. Der Wortlaut war wie folgt: "Der BPT möge beschließen, dass die Ziele und das Programm der Partei "Alternative für Deutschland" nicht vereinbar mit den Zielen der Piratenpartei, im Sinne des §2(3) der Satzung ist."

Ziel dieses Antrags ist es, eine grundsätzliche Haltung zur Ablehnung von Parteien und anderen Organisationen zu entwickeln. Wollen und/oder müssen wir gegenüber einigen konkreten Organisationen eine klare Haltung innerhalb des Landesverbandes schaffen oder nicht? Mit diesem Antrag soll zum einen Klarheit für die Parteimitglieder herrschen, welche mehrheitliche Haltung die Partei zu diesen umstrittenen Organisationen vertritt und zum anderen soll es vorhandenen Kooperationen gegebenenfalls den Rücken gegenüber permanenten Angriffen aus den eigenen Reihen stärken.


Quellen:
•§1(1) und §2(3) der Bundessatzung: http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung
•AfD-Antrag: https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/X032


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SH:LPT2014.1/Anträge/X011 Position zur geplanten Verfassungsreform

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X011 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Position zur geplanten Verfassungsreform
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen (modular abzustimmen):

Modul 1:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt die vom Sonderausschuss Verfassungsreform empfohlenen Änderungen der Landesverfassung.

Modul 2 (entfällt bei Annahme Modul 1):

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein lehnt die vom Sonderausschuss Verfassungsreform empfohlenen Änderungen der Landesverfassung ab, weil diese ohne Volksabstimmung alleine vom Landtag beschlossen werden sollen.

Modul 3:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein lehnt die von der CDU befürwortete Formulierung der Präambel zur Landesverfassung, wonach der Landtag die Verfassung "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" beschlossen habe, ab.



Begründung

Die Piratenabgeordneten im Landtag werden voraussichtlich im September über eine Reform der Landesverfassung abstimmen. Wir bitten die Basis um ein Votum.

Dem Reformvorschlag zufolge sollen folgende Bestimmungen in die Landesverfassung aufgenommen werden (der Volltext steht hier bereit):

  1. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung als Staatsziel (Artikel 7 neu)
  2. Die Finanzierung der dänischen Minderheitsschulen in der aktuellen Höhe sowie die Erteilung von Friesisch- und Niederdeutschunterricht (Artikel 12 neu)
  3. Die vorhandenen "digitalen Basisdienste" des Landes (z.B. Landesportal) sowie der diskriminierungsfreie persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden und Gerichten (Artikel 15 neu)
  4. Der Schutz der digitalen Privatsphäre als Staatsziel (nicht als Grundrecht, Artikel 16 neu)
  5. (Sammel-)Petitionen als Instrument der aktiven Bürgerbeteiligung können künftig öffentlich beraten werden (Artikel 26 neu)
  6. Unmittelbar nach Verkündung sind Gesetze und Rechtsverordnungen auch elektronisch zu veröffentlichen (Artikel 47 neu)
  7. Für eine Volksabstimmung soll es künftig nur noch 80.000 Unterschriften bedürfen (bisher ca. 120.000, Artikel 50 neu)
  8. Ein mehrheitlich angenommener Volksentscheid soll künftig immer dann verbindlich sein, wenn ihm mindestens 15% der Stimmberechtigten zugestimmt haben (bisher mindestens 25%, Artikel 50 neu)
  9. bürgernahe Verwaltungsorganisation als Staatsziel (Artikel 53 neu)
  10. Die Einsicht in amtliche Informationen (Informationszugang, Artikel 54 neu)

Die Fraktion hat dem "Gesamtpaket" der Empfehlungen vorläufig zugestimmt und den Änderungsentwurf unterstützt, weil die genannten Änderungen nach Meinung der Abgeordneten in die richtige Richtung gehen, teilweise sogar wichtige Verbesserungen enthalten.

Auf der anderen Seite haben wir uns mit vielen weiteren Forderungen nicht durchsetzen können:

  1. Volksabstimmung über die neue Verfassung und über künftige Verfassungsänderungen (stattdessen soll der Landtag weiterhin alleine entscheiden)
  2. Die Aufnahme eines eigenen Grundrechtskatalogs einschließlich Grundrecht auf Informationsfreiheit und Datenschutz (stattdessen soll weiterhin auf die Grundrechte des Grundgesetzes verwiesen werden)
  3. Die Einführung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht (stattdessen kann man weiterhin nur in Karlsruhe gegen Grundrechtsverletzungen Beschwerde einlegen)
  4. Demokratisierung der Aushandlung von Staatsverträgen („Verhandlungen über den Abschluss von Verträgen, welche Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, dürfen nur mit Zustimmung des Landtags aufgenommen werden. Der Landtag kann verbindliche Verhandlungsrichtlinien beschließen. Über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen des Bundes auf Gebieten der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit des Landes entscheidet der Landtag.“ Stattdessen soll weiterhin die Regierung frei entscheiden.)
  5. Zulassung von kostenwirksamen Volksinitiativen (stattdessen sind mit erheblichen Kosten verbundene Volksinitiativen weiterhin unzulässig)
  6. Aufnahme des Datenschutzbeauftragten und seiner Unabhängigkeit in die Landesverfassung (stattdessen ist dies einfachgesetzlich geregelt)
  7. Selbstverwaltung der Justiz (stattdessen wird die Justiz weiterhin von der Landesregierung verwaltet)
  8. Deutlichere Senkung der Hürden für direkte Demokratie: Senkung der Unterschriftenzahl bei der Volksinitiative von 20 000 auf 10 000, weitere Absenkung der erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid, Abschaffung des Zustimmungsquorums für Volksentscheide mit Ausnahme von Verfassungsänderungen, Einführung eines fakultativen Referendums (Gesetze treten erst nach einer Frist in Kraft, innerhalb derer ein Volksbegehren sie zu einem Volksentscheid herausfordern kann)

Zu Modul 3: Der Landtag wird zuerst über einen Verfassungsentwurf der CDU abstimmen, dessen Präambel die Formulierung "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" enthält. Wird dieser Entwurf nicht mit 2/3-Mehrheit angenommen, wird über den Verfassungsentwurf ohne diese Formulierung abgestimmt. Die Piratenfraktion hat sich - vorbehaltlich des Basisvotums - gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung ausgesprochen. Die Trennung von Staat und Kirche ist aus guten Gründen tief in unserem Land verwurzelt. Das Land Schleswig-Holstein will und soll die unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Menschen anerkennen und berücksichtigen. Auch unsere zukünftige Verfassung soll niemanden von vornherein ausgrenzen. Am Anfang einer Verfassung sollte auf keinen Fall eine Formulierung stehen, die nicht von allen getragen wird. Staat und Kirche müssen klarer voneinander getrennt werden, nicht noch enger miteinander verwoben werden.


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SH:LPT2014.1/Anträge/X012 Gleichstellung der Kreistagsabgeordneten in Schleswig-Holstein

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X012 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Anne Burmeister/Tonio Wilde
Titel 
Gleichstellung der kommunalen Mandatsträger in Schleswig-Holstein
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
ohne

Antragstext

Es wird beantragt: Die Gleichstellung der kommunalen Mandatsträger mit den Fraktionen.

Antrag: Die Basis in Form des Landesparteitages möge Folgendes beschließen: Der Landesparteitag fordert sowohl den Landesvorstand Schleswig-Holstein als auch die Landtagsfraktion der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein auf, sich für eine Änderung der Geschäftsordnungen der Kreise und kreisfreien Städte einzusetzen, so dass die Einzelabgeordneten die selbe Unterstützung wie die Fraktionsabgeordneten erhalten. Solle sich eine Änderung innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Monaten nicht bewerkstelligen lassen, werden die oben genannten aufgefordert, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.



Begründung

Im Gegensatz zu den Fraktionen sind Einzelabgeordnete nicht berechtigt, bürgerliche Mitglieder in Ausschüsse zu entsenden. Daraus folgt, dass sie, um ihr politisches Mandat voll auszuüben, an allen Sitzungen selber teilnehmen müssten. Das bedeutet ein Vielfaches an Arbeitsaufwand gegenüber Fraktionsangehörigen. Durch die derzeitige Geschäftsordnung der Kreise und kreisfreien Städte sind die Einzelabgeordneten zusätzlich benachteiligt, da ihnen weder Personal noch eine angemessene Sachausstattung noch Büro zur Verfügung gestellt werden. Folglich müssen Einzelabgeordnete neben der politischen Arbeit jegliche Verwaltungstätigkeit von zu Hause aus bewältigen. Auf Grund dieser Situation sind Einzelabgeordnete gegenüber Fraktionsabgeordneten schlechter gestellt.


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SH:LPT2014.1/Anträge/X012.1 Stärkung der Abgeordneten in kommunalen Parlamente

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X012.1 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Stärkung der Abgeordneten in kommunalen Parlamente
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand Schleswig-Holstein als auch die Landtagsfraktion der PIRATENPARTEI Schleswig-Holstein auf, sich für eine Stärkung der fraktionslosen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten Schleswig-Holsteins einzusetzen, um die gleiche Arbeitsfähigkeit wie bei den Mitgliedern von Fraktionen zu erreichen.

Dieser Antrag konkurriert mit X012.



Begründung



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SH:LPT2014.1/Anträge/X013 Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlkabinen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X013 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlkabinen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Auslage dokumentenechter, nicht radierbarer Stifte in jeder Wahlzelle.



Begründung

Bisher überlässt es das Wahlrecht den zuständigen Stellen, welche Stifte in Wahlkabinen ausgelegt werden. Die Auslage von radierbaren Bleistiften ist zugelassen. Zur Begründung wird angeführt, Manipulationen seien in Anbetracht der öffentlichen und von mehreren Personen kontrollierten Stimmenauszählung auszuschließen. (Außerdem könnten auch Stimmabgaben mit Kugelschreiber durch Streichung nachträglich geändert werden.)

Ungeachtet dessen beunruhigt die Auslage radierbarer Bleistifte immer wieder Wähler und führt zu Unverständnis. Im Internet finden sich zahlreiche Diskussionen der Frage. Die Landeswahlleiterin wird bei jeder Wahl von einzelnen deswegen besorgten Bürgern angesprochen und bezeichnet dies als ihre "Lieblingsfrage". Im Einzelfall haben Bürger schon berichtet, sich wegen des radierbaren Bleistifts insgesamt gegen eine Stimmabgabe entschieden zu haben. Eine Bürgerin hat uns Piraten angesprochen und um eine Änderung gebeten.

Auch wenn Manipulationen bei der öffentlichen Auszählung nicht wahrscheinlich sind, ist es ein Leichtes, jedes Risiko dieser Art von vornherein auszuschließen und so die mit der Auslage radierbarer Stifte verbundene subjektive Verunsicherung von Wählern zu vermeiden. Die Auslage nicht radierbarer Stifte ist ohne nennenswerte Mehrkosten möglich (dokumentechte Bleistifte kosten beispielsweise kaum mehr als 1 Euro).

Die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen stärkt das Vertrauen in die Integrität der Wahl. In Bayern ist bereits festgelegt worden, dass dokumentenechte Stifte und keine einfachen Bleistifte ausgelegt werden sollen.


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SH:LPT2014.1/Anträge/X014 Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X014 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, das nachfolgende Positionspapier zu beschließen.

Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, den Bundesländern bei Steuern, die diesen ausschließlich zufließen, vollständige Autonomie einzuräumen.

Steuern sind Zwangsabgaben, die der Staat bzw. seine jeweiligen Untergliederungen von seinen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ohne eine spezielle zweckgebundene Gegenleistung verschaffen.

In einem bundesstaatlich organisiertem Staat wie Deutschland wird das Steueraufkommen nach bestimmten Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Bestimmte Steuern stehen allein dem Bund zu, andere allein dem jeweiligen Bundesland, wieder andere nur den Kommunen.

Wie viele andere föderale Strukturen haben sich auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern über die Zeit mehr oder weniger verändert. Dies passiert allerdings nicht etwa durch regelmäßige grundlegende Überprüfungen, nachvollziehbaren Folgerungen daraus und entsprechenden gesetzlichen Regelungen, sondern durch Verhandlungen der jeweiligen Bundesregierung mit dem Bundesrat. Den einzelnen Bundesländern wird dabei keine direkte Vertretung der eigenen Interessen eingeräumt. Eine direkte Beteiligung der Bundesländer findet nicht statt. Das sollte sich ändern.

Grundlage und Kennzeichen eines föderalistischen Bundesstaats ist es, dass die sich zusammen schließenden Länder zur Gründung einige ihrer Rechte an den Bundesstaat abgegeben haben, andere aber nicht. In Deutschland können die Bundesländer zwar eigenständig über die Höhe ihrer Ausgaben entscheiden, nicht aber über die Höhe der Einnahmen, insbesondere ihrer Steuern. Damit die Lebensverhältnisse in den Bundesländern nicht zu unterschiedlich sind, werden diese über einen Länderfinanzausgleich angeglichen.

Unverkennbar ist, dass einige Bundesländer ungeachtet dieses umfangreichen und komplizierten Finanzausgleichs nahezu astronomisch verschuldet sind. Diese Bundesländer sehen keinen anderen Ausweg, als Hilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft wiederholt einzuklagen.

Den Bundesländern mehr Steuersouveränität bzw. -autonomie einzuräumen, hätte erhebliche Vorteile. Die Verantwortung für die Steuerpolitik würde für die Wähler nachvollziehbarer. Sie können deutlich sehen und erleben, dass Ausgaben der Landespolitik höhere Steuerlasten für die Bevölkerung dieses Bundeslandes zur Folge haben. Zudem wäre es möglich, Steuerlasten und öffentliche Ausgaben stärker als bisher den unterschiedlichen Prioritäten und Einkommensniveaus in den einzelnen Bundesländern anzupassen.

Steuerautonomie für die Bundesländer kann ebenso hilfreich bei einem anderen Problem sein: die unzureichenden Möglichkeiten zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Hoch verschuldete Bundesländer haben bislang zu Recht darauf hingewiesen, dass ihnen für eine erfolgreiche Haushaltssanierung Handlungsspielräume sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen fehlen.

Auf der Ausgabenseite, beispielsweise bei der Beamtenbesoldung, haben die Bundesländer mittlerweile – zum Teil durch Ausscheren aus der Tarifgemeinschaft - mehr Selbstbestimmung. Auf der Einnahmenseite fehlt diese aber noch. Wenn die Bundesländer eigene Steuern erheben bzw. die Höhe der vorhandenen selbst bestimmen können, ist es auch möglich, bei dennoch eintretenden Haushaltskrisen die Einwohner des Landes durch höhere Steuern an den Kosten der notwendigen Haushaltskonsolidierung zu beteiligen. Die dann einsetzende öffentliche Diskussion ist geeignet die Politik zu sensibilisieren und die öffentliche Verschuldung zu begrenzen.

Aktuelle Fassung:

-entfällt -

Neue Fassung:

siehe oben

Begründung

Die Begründung ergibt sich aus dem Text des Positionspapiers. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Diskussion
Diskussionsseite


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SH:LPT2014.1/Anträge/X015 Dezentraler Parteitag

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X015 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Dezentraler Parteitag
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesvorstand wird beauftragt, die rechtlichen (Gesetze und Satzung), technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die dezentrale Durchführung von Landesparteitagen der Piratenpartei Schleswig-Holstein zu eruieren, umsetzungsfähig vorzubereiten und beim nächsten Landesparteitag abstimmungsreif vorzustellen.

Aktuelle Fassung:

- entfällt -

Neue Fassung:

siehe oben

Begründung

Teilnahme an politischen Veranstaltungen sind ein wichtiger Teil der Rechte von Parteimitgliedern. Neben Wahlen und Abstimmungen sind auch die Information und die Vernetzung der Mitglieder bzw. das Miteinander ein essentieller Bestandteil des Wesens der Piratenpartei.

Die dezentrale Urnenwahl ist das bisher erfolgreichste Modell politischer Entscheidungen bei Wahlen oder Abstimmungen. Wollen wir eine möglichst genaue Abbildung der Wünsche der Mitglieder, müssen wir möglichst vielen Mitgliedern eine Teilnahme bspw. an Landesparteitagen ermöglichen.

In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit größeren Entfernungen und teils unvollkommenenen Verkehrsverbindungen ist dies am ehesten durch eine möglichst große Nähe zum Veranstaltungsort zu gewährleisten. Dezentrale Parteitage bieten die Möglichkeit dazu.

Die AG dezentraler Parteitag hat in den vergangenen Jahren wertvolle Pionierarbeit geleistet auf die wir nun zurückgreifen können. Erste Kreisverbände haben das Konzept der dezentralen Parteitage ebenfalls schon aufgegriffen und teilweise bereits umgesetzt.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X030 Promotionsrecht an Fachhochschulen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X030 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Promotionsrecht an Fachhochschulen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei SH beschließt die folgende Position:


Neue Fassung:

 
  • Die Abschlüsse Bachelor und Master von Fachhochschulen und Universitäten, sind gleichwertig, jedoch nicht gleichartig.
  • Wir erkennen die wissenschaftlichen Leistungen und die lehrende Kompetenz der Fachhochschulen uneingeschränkt an.
  • Wir setzten uns für das Promotionsrecht an Fachhochschulen ein.

Begründung

Auch heute können schon Fachhochschulabsolventen promovieren, allerdings ist diese Option mit in Teilen hohen bürokratischen Hürden verbunden. Noch sind die Fachhochschulen von der Ausgestaltung der Promotionsmöglichkeiten von anderen Hochschulen abhängig.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X031 Gleichmäßige Auftteilung der BAföG-Mittel für Bildung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X031 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Gleichmäßige Auftteilung der BAföG-Mittel für Bildung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei SH beschließt die folgende Position:


Neue Fassung:

Wir setzen uns dafür ein, dass die sogenannten BAföG-Mittel zu 50% in den Schulbereich und zu 50% in den Hochschulbereich investiert werden.

Begründung

Da die BAFöG-Mittel aus dem Hochschulbreich stammen, ist es nur konsequent, diese zumindest in einem beachtlichen Umfang auch wieder in den Hochschulbereich zu investieren. Gleichzeitig ist die Unterrichtsversorgung an den Schulen dramatisch schlecht. Auch hier muss es finanzielle Untertsützung geben.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X032.1 Bekenntnis zu G8 / G9 für SH

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X032.1 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Kalzifer
Titel 
Bekenntnis zu G8 / G9 für SH
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei SH beschließt die folgende Position: Das Abitur an Gemeinschaftsschulen und das Abitur an Gymnasien ist uneingeschränkt gleichwertig. Das Abitur an Gemeinschaftsschulen wird in neun, an Gymnasien in acht Jahren abgelegt. Die Wahlfreiheit zwischen den beiden unterschiedlich langen gymnasialen Bildungsgängen bleibt erhalten. Eine Rückkehr zu unwirtschaftlichen Doppelstrukturen, die der Unterrichtsversorgung an beiden Schularten mehr schaden als nützen, lehnt der Parteitag ab.



Begründung

In Schleswig-Holstein gibt es immer wieder Diskussionen über eine Rückkehr zu neunjährigen Bildungsgängen auch an Gymnasien. Vor allem die Schülervertretungen wie auch die Elternvertretungen lehnen diese Rückkehr ab. Sie wollen Schulfrieden und klar geregelte Strukturen. Vor dem Hintergrund einer dramatisch schlechten Unterrichtsversorgung sind pädgogisch unsinnige und finanzpolitisch nicht vertretbare Doppelstrukturen abzulehnen.

[1] [2]


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X032.2 Bekenntnis zu Wahlfreiheit zwischen G8 / G9 in SH

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X032.2 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Bekenntnis zu Wahlfreiheit zwischen G8 / G9 in SH
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei SH beschließt die folgende Position:

Das Abitur an Gemeinschaftsschulen und das Abitur an Gymnasien ist uneingeschränkt gleichwertig. Das Abitur an Gemeinschaftsschulen wird in neun, an Gymnasien nach Wahl der Schulkonferenz in acht oder neun Jahren abgelegt. Die Wahlfreiheit zwischen den beiden unterschiedlich langen gymnasialen Bildungsgängen bleibt erhalten.



Begründung

Alternativ zum Antrag X039 stelle ich zur Abstimmung, jedem Gymnasium die freie Entscheidung zwischen dem acht- und dem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur zu überlassen.

Ob Gymnasien in acht oder in neun Jahren zum Abitur führen sollten, ist hochumstritten. Beide Seiten können sich auf Untersuchungen, Experten, Verbände und Meinungsumfragen zu ihren Gunsten berufen. Eine generelle Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium wird in Schleswig-Holstein von den meisten Beteiligten abgelehnt. G9-Befürworter wünschen sich jedoch eine geringere Belastung und mehr Zeit zum Lernen, für die Freizeit und für außerschulisches Engagement.

Weil zumindest an einigen Gymnasien Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen und mit guten Argumenten einen neunjährigen Bildungsgang wünschen, soll ihnen der Wechsel zu G9 ermöglicht werden. Dies bedeutet Wahlfreiheit für jedes Gymnasium. Mehr G9-Gymnasien schaffen auch mehr Wahlfreiheit für Schüler, die ein Gymnasium besuchen möchten.

Als finanzpolitisch nicht vertretbare Doppelstruktur hat sich nicht bewährt, an einem Gymnasium gleichzeitig G8- und G9-Klassen anzubieten (GY-Modell). Wenn ein Gymnasium aber insgesamt in neun Jahren zum Abitur führen möchte und dies in der Schulkonferenz von allen Beteiligten gemeinsam so entschieden wird, sollte dies respektiert werden. Die bereits vorhandenen G9-Gymnasien in Schleswig-Holstein erfreuen sich großer Beliebtheit und arbeiten erfolgreich.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X033 Bekenntnis zu Inklusion (Eine Schule für Alle)

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X033 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Kalzifer
Titel 
Bekenntnis zu Inklusion (Eine Schule für Alle)
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei SH beschließt die folgende Position: Wir bekennen uns zur UN-Menschenrechtskonvention und fordern gleichwertige Bildungschancen für alle Kinder. Wir stehen zu dem Eine-Schule-für-Alle-Gedanken. Wir erkennen an, dass besondere Kinder mit ausgeprägten Bedarfslagen Anspruch auf inklusive Beschulung haben. Sofern sie selbst und Eltern dies wünschen, kann dies auch in einer optimalen Umgebung in Förderzentren geschehen. Die Bezugsgruppen-Erfahrung muss einen hohen Stellenwert in der inklusiven Bildungspolitik behalten.



Begründung

Für die Piratenpartei SH ist Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Entwicklung der Inklusion in Schulen ist als Teilbereich von besonderer Relevanz und Tagesaktualität. Wir wollen Inklusion als moderierten Prozess politisch umsetzen und allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Ansprüchen, Bedarfen und Voraussetzungen uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen. Wo dafür Hilfe, wie Erziehung in Förderzentren, nötig und/oder gewollt ist, muss sie weiterhin stattfinden können.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X060 Hebammenarbeit bei gesetzlichen Krankenkassen versichern

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X060 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Hebammenarbeit bei gesetzlichen Krankenkassen versichern
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Landtagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass Hebammen ihre wichtige Arbeit auch bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern lassen können und der Versicherungsbeitrag nicht einen bestimmten %-Satz des Umsatzes übersteigen darf.



Begründung

Hebammen, insbesondere die, die auf dem Land arbeiten, müssen immer höhere Beiträge an die Versicherung bezahlen. Dies ist Aufgrund der geringen Bezahlung nicht mehr möglich und viele Hebammen geben auf. Dies sorgt für eine Unterversorgung. Um die Preistreiberei zu deckeln, sind die gesetzlichen Krankenversicherung heranzuziehen. Diese würden auch davon profitieren. Eine einfache und schnelle Lösung, die durchaus noch weiter ausgebaut werden kann, um insgesamt das Gesundheitswesen zu Reformieren. Es wäre endlich wieder eine Fehlerkultur möglich.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X061 Impfungen transparenter machen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X061 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Impfungen transparenter machen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass das Impfwesen deutlich transparenter wird. Beispiel: Bei vielen Impfungen gibt es Zusatzstoffe, s.g. Adjuvansen. Hierbei handelt es sich oftmals um Stoffe, die die Imunreaktion verstärken soll. Da es sich aber nicht um ein "Wirkstoff" handelt, muss nicht die Menge dieser Stoffe angegeben werden. Da bekanntlich die Dosis das Gift macht, lässt es zu viel Raum für Spekulationen.



Begründung

Über Sinn und Unsinn von Impfungen möchte ich hier nicht reden, aber eine immer höhere Impfmüdigkeit verbreitet sich in Deutschland. Ein Grund ist die Intransparenz des Impfwesens. Als Eltern die richtige Wahl für einen kleinen Säugling zu treffen, ist nicht möglich, wenn man über die Impfstoffe sich nicht ausreichend informieren kann. Da ist die Versuchung groß es gleich ganz zu lassen.


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X062 Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X062 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge

Eine intakte Grundversorgung der Bevölkerung ist lebensnotwendig. Sie schafft die Basis für den Zusammenhalt der Menschen in einem Bundesland und dessen Kommunen; für eine wirtschaftliche, kulturelle und politische Entwicklung und wirkliche Teilhabe aller. Dies bedeutet auch eine umfangreiche Beteiligung der Bürger an Entscheidungen, die sie und ihre Existenz unmittelbar betreffen, zu garantieren. Dies ist nur durch öffentliche Netzgesellschaften zu verwirklichen.

Die “Privaten” sind Unternehmen, die Profit machen wollen. Sie haben nicht das Wohl der Bürger im Auge sondern eine ordentliche Rendite. Darunter leidet folglich die Qualität ihrer Dienstleistungen: Arbeitsplätze werden abgebaut, das Lohnniveau gedrückt, die öffentliche Infrastruktur vernachlässigt – bei gleichzeitigem Anstieg der Preise für die Nutzung der Daseinsvorsorge.

Durch die Zunahme der Privatisierung verliert Schleswig-Holstein und seine Kommunen immer mehr an Einflussnahme auf eine selbstbestimmte Gestaltung der wirklich notwendigen öffentlichen Leistungen. Land, Kreise und Gemeinden geraten in Abhängigkeit zu ihren “strategischen Partnern”, sind ihnen vertraglich und finanziell verpflichtet.

Jeder weitere Versuch des Ausverkaufs unserer Daseinsvorsorge ist gegen die Interessen der des Landes Schleswig-Holsteins und seiner Einwohner gerichtet. Fehler der Vergangenheit sind durch Rekommunalisierung bereits verkaufter Daseinsvorsorge (z. B. Stadtwerke) zu berichtigen.

Die Energieversorgung zählt zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. In der Hand von Konzernen orientiert sich ihre Ausgestaltung mehr an deren Profitinteressen und weniger am Interesse der Einwohner Schleswig-Holsteins. Daher ist es sicherzustellen, dass alle zur Daseinsversorgung gehörenden Netze in öffentlicher Hand bleiben. Der Betrieb der Netze lohnt sich. Land, Kreise und Kommunen profitieren langfristig von den sicheren Einnahmen und das erwirtschaftete Geld bleibt in unserer Region. Auch Konsolidierungsgemeinden können dadurch mittelfristig ihre Haushalte entspannen.

Wir wollen für ein Maximum an demokratischer Kontrolle und Transparenz sorgen. Durch aktive Bürgerbeteiligung soll die Akzeptanz von Entscheidungen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Land, ihrer Stadt erhöht werden. Teilhabe aller bedeutet aber auch, alle Einwohner in Zukunftsprojekte einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben daran mitzuwirken. Ausgerufene Klimaziele können nur durch eine möglichst große Beteiligung aller Einwohner erreicht werden. Ziel muss aber eine sozialverträgliche Energiewende sein. Einkommensschwache Haushalte müssen gezielt beraten werden sowie die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte gefördert. Auch die energetische Gebäudesanierung muss sozialen Belangen genügen.

Das direkte und indirekte Wohl der Bürger müssen im Vordergrund stehen. So leisten Energieeinsparungen und -effizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Öffentliche Netzgesellschaften können dies gezielt unterstützen und sorgen so für eine niedrigere Energierechnung von Einwohnern, Unternehmen und Verwaltung.

Für öffentliche Netzgesellschaften müssen klare Transparenzvorgaben gelten. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Dadurch erhalten alle Einblick in die Geschäftspolitik, so dass z.B. die Preisbildung von Stromtarifen nachvollziehbar wird.

Durch den Rückkauf beispielsweise von Stadtwerken wird Schleswig-Holstein langfristig von den sicheren Einnahmen aus dem Netzbetrieb profitieren. Das erwirtschaftete Geld bleibt hier und wird nicht sonst wohin überwiesen. Es steht somit auch für soziale Zwecke, wie z.B. die sozialverträgliche Gebäudesanierung zur Verfügung. Aber auch ein kommunales Stadtwerk wird Gewinne erwirtschaften, wovon Angebote der Daseinsvorsorge weiter ausgebaut und verbessert werden können. Ziel muss soll auch die Vermeidung von Energiearmut sein. Dazu gehört die Sicherstellung des Grundbedarfs an Energie, damit Abklemmungen verhindert werden. Eine ernst gemeinte und objektive Energieberatung soll zu mehr Effizienz und langfristig auch zu finanziellen Einsparungen für Schleswig-Holstein und seine Einwohner führen.

Aktuelle Fassung:

- entfällt -

Neue Fassung:

siehe oben

Begründung

Im Antragstext enthalten. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Diskussion
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2014.1/Anträge/X063 Für eine leistungsfähige und generationengerecht finanzierte Landesverwaltung

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X063 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Für eine leistungsfähige und generationengerecht finanzierte Landesverwaltung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Für eine leistungsfähige und generationengerecht finanzierte Landesverwaltung

  1. Unser Land ist auf seine Beamte und Angestellten angewiesen, um seine Aufgaben - beispielsweise in den Bereichen Polizei, Justiz, Steuer und Bildung - erfüllen zu können. Nur mit ausreichendem und motiviertem Personal wird das Land die Anforderungen der Zukunft bewältigen können.
  2. Das Land hat in der Vergangenheit mehr Stellen geschaffen als es sich leisten kann. Strukturelle, wiederkehrende Ausgaben wie Personalkosten durch Schuldenaufnahme zu finanzieren, ist der falsche Weg. Durch die verfehlte Verschuldungspolitik der Vergangenheit muss Schleswig-Holstein von seinen Einnahmen knapp 1 Mrd. Euro jährlich an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um Zinsen auf die Schulden der Vergangenheit aufzubringen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für Investitionen zum Erhalt unserer Infrastruktur, für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Jede weitere Verschuldung erhöht die hohe Zinslast noch und entzieht dem Land dadurch dauerhaft dringend benötigte Mittel. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig.
  3. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein erneuert vor diesem Hintergrund ihr Bekenntnis zu der in der Landesverfassung festgelegten Pflicht, das strukturelle Defizit im Landeshaushalt bis 2020 schrittweise auf 0 zurückzufahren ("Schuldenbremse"). Sie bekräftigt darüber hinaus ihren im Landtagswahlprogramm festgelegten Willen, spätestens ab 2020 eine schrittweise Tilgung der Landesschulden einzuleiten, um die Zinslast zu senken und die finanziellen Gestaltungsspielräume zukünftiger Generationen zurückzugewinnen.
  4. Da der umfangreichste Ausgabenposten im Landeshaushalt die Personalausgaben sind und das Land kaum Einfluss auf seine Einnahmen hat, kann der Stopp der Neuverschuldung nur durch Abbau von Stellen gelingen. Bis 2020 ist laut Landesrechnungshof ein Abbau von 10% des Personals des Landes zwingend erforderlich. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein ist bereit, die Verantwortung für diesen verfassungsrechtlich gebotenen Stellenabbau mitzutragen, auch wenn er aufgrund der verfehlten Verschuldungspolitik anderer erforderlich geworden ist und zu Härten führen wird.
  5. Es darf allerdings nicht passieren, dass wegen des Stellenabbaus wichtige Verwaltungsbereiche nicht mehr funktionieren oder Kernaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Der einschneidende Stellenabbau kann daher nur gelingen, wenn er mit einem Aufgabenabbau und und optimierten Verwaltungsstrukturen einher geht. Die Landesregierung muss dazu endlich die notwendigen Kern- und Zukunftsaufgaben des Landes definieren und die Aufgaben darstellen, deren Wahrnehmung verzichtbar und nicht mehr zu leisten ist.
  6. Um die Belastungen infolge des Stellenabbaus möglichst gerecht zu verteilen, fordern wir eine Analyse des Personalbedarfs des Landes in allen Bereichen. Solange der Bedarf nicht in allen Bereichen festgestellt ist und die Kernaufgaben definiert sind, sind besondere Bedarfe einzelner Bereiche im Verhältnis zu den übrigen Bereichen nicht nachgewiesen und darf kein Bereich von dem Stellenabbau ausgenommen werden. Jeder Bereich muss seinen Beitrag leisten, auch die Ministerien und der Landtag. Ohne umfassende Bedarfsanalyse ist es den Beschäftigten des Landes nicht zuzumuten, Ausnahmen für andere Bereiche durch zusätzliche Belastungen im eigenen Bereich aufzufangen.
  7. Da schon heute nur zwei Bundesländer weniger Personal pro Einwohner beschäftigen als Schleswig-Holstein, gerade der Bildungsbereich anerkanntermaßen unterfinanziert ist und auch die Tilgung der Altschulden ansteht, hält die Piratenpartei Schleswig-Holstein höhere Einnahmen des Landes für erforderlich. Bei sozial gerechter Verteilung der Steuerbelastung und zielgerichteter Verwendung der Mehreinnahmen sprechen wir uns für moderate Steuererhöhungen aus. Mithilfe des in unserem Wahlprogramm angestrebten Bürgerhaushalts und anderer Instrumente der Bürgerbeteiligung wollen wir die Einnahmen und Ausgaben des Landes neu gestalten.



Begründung

Eine der größten Herausforderungen, vor denen das Land in den nächsten Jahren stehen wird, ist die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Landesverwaltung bei abnehmender Zahl von Stellen. Das Thema beschäftigt den Landtag immer wieder. Der Antrag zielt darauf ab, dass sich die Piratenpartei dazu positioniert. Er knüpft dazu an schon vorhandene Positionen in unseren bisherigen Programmen an.


Piratenpad
https://piratenpad.de/p/Landesverwaltung
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SH:LPT2014.1/Anträge/X081 Angabe von Uranbelastung im Dünger

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X081 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Angabe von Uranbelastung im Dünger
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, dass die Landtagsfraktion sich dafür einsetzt, dass die Konzentration von Uran bei Dünger in Schleswig-Holstein angeben werden muss.



Begründung

Um das langsame und andauernde Verseuchen von Grundwasser und Boden durch Uran in SH zu verhindern, ist Uran belasteten Dünger möglichst nicht zu verwenden und die Hersteller sind verpflichtet genaue Angaben über die Konzentration von solchen Giftstoffen zu machen. Mineralischer Phosphordünger enthält u.a. natürliches Uran. Die Landwirte könnten alternative Dünger ohne Uran verwenden. Da die Angabe aber nicht Pflicht ist, sind diese Dünger nicht erkennbar. Die alternativen Dünger kommen meist aus biologischen Düngeherstellung (Mist). Somit ist dieser Antrag ein praktisches Beispiel für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X082 Verbot von Uran belasteten Dünger

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X082 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Verbot von Uran belasteten Dünger
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, dass die Landtagsfraktion sich dafür einsetzt, dass mit Uran belasteter Dünger in Schleswig-Holstein nicht mehr gedüngt werden darf.



Begründung

Um das langsame und andauernde Verseuchen von Grundwasser und Boden durch Uran in SH zu verhindern, ist Uran belasteten Dünger zu verbieten und die Hersteller sind verpflichtet genaue Angaben über die Konzentration von solchen Giftstoffen zu machen. Mineralischer Phosphordünger enthält u.a. natürlichen Uran. Die Landwirte können nicht darauf verzichten, weil keine Angaben gemacht werden können. Die Grenzwerte sind zu hoch, weil sich die Verseuchung bei Uran additiv bei jeder Düngung erhöhen.


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SH:LPT2014.1/Anträge/X501 Bummelgebühr für Fraktionsmitglieder

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X501 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Bummelgebühr für Fraktionsmitglieder
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der LPT möge die Landtagsfraktion dazu auffordern dass wenn die Landtagsfraktion einen an sie gerichteten Antrag des Landesparteitages nicht innerhalb von einem Jahr bearbeitet (und wenn es eine Absage ist), ist jedes Fraktionsmitglied angehalten 100 € für den Landesverband (zusätzlich) zu spenden (pro Antrag/pro Jahr).



Begründung

  • Stärkung des Landesparteitages
  • Motivation sich zu beteiligen
  • verschmerzbare Kosten für die Fraktionsmitglieder
  • Mutti's politische Taktik kostenpflichtig machen (nichts machen darf nicht kostenlos sein)
  • Falls die Landesfraktion dies rückwirkend akzeptiert, wären schon 1200,- € mehr in der Landeskasse


Diskussion
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SH:LPT2014.1/Anträge/X502 Piraten SH akzeptieren CaCert

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X502 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Piraten SH akzeptieren CaCert
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Gerschäftsordnung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Piraten Schleswig-Holstein digitale Unterschriften( Signaturen) akzeptieren, die von CaCert ausgestellt sind und mindestens zwei erfolgreiche Assuren durch Piraten durchlaufen haben oder mind. 50 Trustpunkte besitzen.



Begründung

Nach Snowden ist digitale Signierung und Verschlüsselung sehr wichtig geworden. Mit CaCert ist das auch mit dem x.509-Verfahren kostenlos möglich. Dieses Verfahren ist in den meisten Email-Programmen enthalten und es bedarf keiner weiteren Installation von Verschlüssungssoftware. Digitale Unterschriften werden die Arbeit der Piraten vereinfachen, weil unserer Arbeit oft digitale Formate verwendet. So kann z.B. ein Protokoll digital signiert werden, oder auch Mitgliedsanträge wären so online möglich. Aus http://wiki.cacert.org/FaqDraftDe : "CAcert wurde als Non-Profit-Organisation gegründet, zum Zweck die erste Non-Profit-Certificate Authority zu etablieren. Denn bis dahin wurden global verifizierbare Zertifikate nur von kommerziellen CAs ausgestellt, die dafür Geld verlangen. Zu teuer für die meisten Anwender, weshalb der Grossteil der Kommunikation im Internet unverschlüsselt und unverifiziert übertragen wird." CaCert ist also eine ehrenamtliche und kostenlose Konkurrenz zu den kommerziellen Anbietern. Durch "Assuren" wird die Identität eines Benutzers anhand mindestens eines staatlichen Lichtbildausweises festgestellt und das Vertrauen zu dieser Signatur wird erhöht. Trotz dieser hohen Anforderungen sind diese Signaturen nicht automatisch nach dem Singnaturgesetz akzeptiert und bedürfen deshalb der Zustimmung unser "Vertragspartner" - also uns. Kurz: eine ehrenamtliche, auf Vertrauen aufgebaute Dienstleistung, die vielleicht noch ein sehr wichtiger Baustein werden könnte bei der Umsetzung/Verbesserungen unser digitalen Demokratietools.

Konkretes Beispiel: Ein Neumitglied kann bisher nur mit zusätzlichen Kosten Mitglied werden. Mit einem Mitgliedsantrag, der mit einer Signatur von CaCert unterschrieben ist, ist dies nun auch kostenlos und online möglich und dank der Zustimmung dieses Antrages auch gültig. Hinweis: Proofy ist ein Assurer


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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2014.1/Anträge/X503.1 Kein Fußbreit den Extremisten 1

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X503.1 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Kein Fußbreit den Extremisten 1
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt:

1 Oliver Grube und Dennis Boysen für ihre Initiative zur Verteidigung der Demokratie und der Grundrechte bei der Kommunalwahl 2013 in Norderstedt das Lob des Parteitages und der Parteiführung auszusprechen.

2 Auch der künftige Landesvorstand soll wie in Norderstedt 2013 gehandhabt Wahlvorschläge von Aufstellungsversammlungen nur dann einreichen, wenn alle aufgestellten Kandidaten ihm ok erscheinen.

3 Eine Kandidaten-/ Listenkommission soll vom Vorstand berufen werden, die darüber entscheiden soll, ob Kandidaten geeignet sind und Listen eingereicht werden sollen.



Begründung

zu 1: Oliver Grube und Dennis Boysen haben 2013 mit großem persönlichen Einsatz verhindert, daß dort ungeeignete Personen trotz einer formell korrekten Aufstellungsversammlung zur Wahl antreten konnten.

zu 2: Wir sollten klarstellen, daß wir in Zukunft keine Kompromisse hinsichtlich der politischen Ausrichtung unserer Kandidaten mehr machen.

zu 3: Offenschtlich besteht die Gefahr einer Unterwanderung. Von daher brauchen wir dringend eine Kontrolle der Aufstellungsversammlungen. Das etwas holperige Verfahren 2013 sollte Regeln bekommen.


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SH:LPT2014.1/Anträge/X503.2 Kein Fußbreit den Extremisten 2

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X503.2 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Kein Fußbreit den Extremisten 2
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt:

1 Oliver Grube und Dennis Boysen für ihre Initiative zur Torpedierung der Demokratie und der Grundrechte bei der Kommunalwahl 2013 in Norderstedt die Mißbilligung des Parteitages und der Parteiführung auszusprechen.

2 Der künftige Landesvorstand soll Wahlvorschläge von Aufstellungsversammlungen auch dann einreichen, wenn ihm aufgestellte Kandidaten nicht ok erscheinen.

3 Es wird ausdrücklich festgestellt, daß das passive Wahlrecht jedermann zusteht und über Kandidaten durch allgemeine, freie und geheime Wahl nach festen Regeln und nicht durch willkürliche Kaderentscheidung oder einen ad hoc zusammengerufenen Mob befunden wird.



Begründung

zu 1: Oliver Grube und Dennis Boysen haben 2013 mit großem persönlichen Einsatz erreicht, daß die Partei geordnete Abläufe, Recht und Gesetz missachtet hat, um einer nicht mal aus Norderstedt stammenden 5 Mann Truppe das Ausleben ihrer Version politischer Korrektheit zu erlauben. Grundrechte wie das passive Wahlrecht sollten für jeden gelten und nicht nur für die mit der eigenen Meinung.

zu 2: Das sollte unter Demokraten selbstverständlich sein, bedarf aber in Anbetracht der zuvor gelebten Praxis offensichtlich der Klarstellung und Erinnerung.

zu 3: Es besteht die Gefahr einer Unterwanderung durch Antidemokraten wie Oliver Grube und Dennis Boysen, die Wahlergebnisse nur dann akzeptieren, wenn sie ihnen genehm sind. Keinesfalls sollte so ein Verhalten ohne Kritik durchgehen.


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