SH:LPT2014.1/Anträge/X014 Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X014 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, das nachfolgende Positionspapier zu beschließen.

Föderalismus stärken - Steuersouveränität einführen

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, den Bundesländern bei Steuern, die diesen ausschließlich zufließen, vollständige Autonomie einzuräumen.

Steuern sind Zwangsabgaben, die der Staat bzw. seine jeweiligen Untergliederungen von seinen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ohne eine spezielle zweckgebundene Gegenleistung verschaffen.

In einem bundesstaatlich organisiertem Staat wie Deutschland wird das Steueraufkommen nach bestimmten Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Bestimmte Steuern stehen allein dem Bund zu, andere allein dem jeweiligen Bundesland, wieder andere nur den Kommunen.

Wie viele andere föderale Strukturen haben sich auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern über die Zeit mehr oder weniger verändert. Dies passiert allerdings nicht etwa durch regelmäßige grundlegende Überprüfungen, nachvollziehbaren Folgerungen daraus und entsprechenden gesetzlichen Regelungen, sondern durch Verhandlungen der jeweiligen Bundesregierung mit dem Bundesrat. Den einzelnen Bundesländern wird dabei keine direkte Vertretung der eigenen Interessen eingeräumt. Eine direkte Beteiligung der Bundesländer findet nicht statt. Das sollte sich ändern.

Grundlage und Kennzeichen eines föderalistischen Bundesstaats ist es, dass die sich zusammen schließenden Länder zur Gründung einige ihrer Rechte an den Bundesstaat abgegeben haben, andere aber nicht. In Deutschland können die Bundesländer zwar eigenständig über die Höhe ihrer Ausgaben entscheiden, nicht aber über die Höhe der Einnahmen, insbesondere ihrer Steuern. Damit die Lebensverhältnisse in den Bundesländern nicht zu unterschiedlich sind, werden diese über einen Länderfinanzausgleich angeglichen.

Unverkennbar ist, dass einige Bundesländer ungeachtet dieses umfangreichen und komplizierten Finanzausgleichs nahezu astronomisch verschuldet sind. Diese Bundesländer sehen keinen anderen Ausweg, als Hilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft wiederholt einzuklagen.

Den Bundesländern mehr Steuersouveränität bzw. -autonomie einzuräumen, hätte erhebliche Vorteile. Die Verantwortung für die Steuerpolitik würde für die Wähler nachvollziehbarer. Sie können deutlich sehen und erleben, dass Ausgaben der Landespolitik höhere Steuerlasten für die Bevölkerung dieses Bundeslandes zur Folge haben. Zudem wäre es möglich, Steuerlasten und öffentliche Ausgaben stärker als bisher den unterschiedlichen Prioritäten und Einkommensniveaus in den einzelnen Bundesländern anzupassen.

Steuerautonomie für die Bundesländer kann ebenso hilfreich bei einem anderen Problem sein: die unzureichenden Möglichkeiten zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Hoch verschuldete Bundesländer haben bislang zu Recht darauf hingewiesen, dass ihnen für eine erfolgreiche Haushaltssanierung Handlungsspielräume sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen fehlen.

Auf der Ausgabenseite, beispielsweise bei der Beamtenbesoldung, haben die Bundesländer mittlerweile – zum Teil durch Ausscheren aus der Tarifgemeinschaft - mehr Selbstbestimmung. Auf der Einnahmenseite fehlt diese aber noch. Wenn die Bundesländer eigene Steuern erheben bzw. die Höhe der vorhandenen selbst bestimmen können, ist es auch möglich, bei dennoch eintretenden Haushaltskrisen die Einwohner des Landes durch höhere Steuern an den Kosten der notwendigen Haushaltskonsolidierung zu beteiligen. Die dann einsetzende öffentliche Diskussion ist geeignet die Politik zu sensibilisieren und die öffentliche Verschuldung zu begrenzen.

Aktuelle Fassung:

-entfällt -

Neue Fassung:

siehe oben

Begründung

Die Begründung ergibt sich aus dem Text des Positionspapiers. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Diskussion
Diskussionsseite


Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.